Eine Betrachtung zum Feiern (weil der erste Artikel 100 x gelesen!)
Radeberger Rechtsgewohnheiten
„Jubele nicht zu früh“ – entsprechend dem Ereignis war das Festliche und Feierliche Gegenstand einer öffentlichen Aufführung, hier z. B. durch die Ratsherren. Es gehörte zum Brauchtum, ähnlich dem heutigen Verhalten bei Theateraufführungen, durch Klatschen, Anstimmen von Gesängen oder Beifallsbekundungen die oft „ellenlangen Reden“ abzukürzen, damit man zum gemütlichen Teil übergehen konnte. Diese Begriffswelt des gemütlichen Teils nach dem sogenannten offiziellen rührt aus dem Rechtsbegriff „gemouten“ her und bedeutet so viel begehren, verlangen. Es war das Volk, das den Gang der Dinge ebenfalls beeinflusste.
„Das Jubiläum begehen“ kommt aus dem mittelalterlichen Rechtsverständnis, wonach man stets aus Anlass des Jubiläums einen Festzug von A nach B organisierte, hier in Anlehnung an den uralten Prozessionscharakter religiöser Feste.
Das Feiern wurde in seiner mehrfachen Bedeutung auch Rechtsgegenstand. Zunächst das festliche Begehen eines Festes, das älteste urkundlich nachweisbare ist die Prozession zur Errichtung des Altars des Heiligen Wolfgang in den Jahren 1372 bis 1375. Dies scheint ein Grund zu sein, warum die teilweise sagenhafte aber tatsächlich vorhandene Sankt Wolfgangskapelle auf dem Radeberger Freudenberg so in der Erinnerung blieb. Vielleicht trug auch dessen frühe Bedeutung dazu bei, dass das Wort „frei“ in „Freude“ umgewandelt wurde. Gefeiert wurden in der Vergangenheit Siege, hier vor allem Kriegserfolge. Es fing mit dem Niederwerfen der Hussiten an, es folgten Friedensfeste nach fast jedem Ereignis, wenn es auch manchmal Radeberg nicht berührte. Für letzteres steht das Friedensfest aus Anlass des Bayrisch – Österreichischen Erbfolgekrieges im März 1779. Sogar eine Erinnerungstafel wurde hier extra an ein Radeberger Haus auf der Pirnaischen Gasse angebracht.
Das „Orgien feiern“ war in Radeberg explizit nie verboten, bedeutet dies doch ursprünglich „die mit ausgelassenen Ausschweifungen verbundenen Trinkgelage“. Hierzu genügte es, schon am nächsten Tag die allgemeine Ordnung wieder herzustellen. Radebergs Ratsherren hatten sowieso ihr eigenes „Trankstübchen“ im Rathaus mit jeweils einem Zugang zum Ratskellersaal und zur Ratskellerküche.
Erst unter Bürgermeister Dr. Kuntzsch wurden diese Gelage in offizielle Ratsessen umgewandelt, bei denen verdienstvolle Radeberger oder Gäste von außerhalb mit am Tisch Platz nehmen durften.
Man kann natürlich auch einen Künstler feiern, doch ist dies eher eine Ehrung. Diese Tradition spielte in Radeberg im öffentlichen Bewusstsein praktisch keine Rolle, womit auch eine Kritik am Umgang mit Radebergs historischen Persönlichkeiten einhergeht.
Letztlich kam mit der Industrialisierung die „Feierschicht“ auf, jener Zustand, bei dem gestreikt wurde oder aus konjunkturellen Gründen keine Arbeit vorübergehend da war.
„Es ist das unendliche Feiern!“
„Es ist das unendliche Feiern!“, worauf Bürgermeister Otto Bauer in einer Ratssitzung im Jahre 1910 wegen des Vorkommens vieler kleinkrimineller Delikte hinwies. Im gehaltenen Polizeibericht zum 30. September 1910 sind allein 837 aufgegriffene Personen „in vollster Trunkenheit“ seit Jahresbeginn aufgelistet. Vom Schlafen auf der Fahrbahn, in Anlagen, sogar „halb in der Röder“ und an der „Friedhofsmauer“ wird berichtet. Hinzu kommen die 264(!) verfolgten Delikte „des öffentlichen Wasserlassens“, dabei auch mehrmals am König-Albert-Denkmal auf dem Marktplatz. 236 Beleidigungen der Gendarmen und der Nachtschutzleute wurden verfolgt. Und 88 Mal fuhr man „in voller Trunkenheit nach einer Feier“ mit dem Fahrrad nach Hause „ohne Licht“. Dies nur ein kleiner Auszug aus der Ratssitzung. Dabei hat das Feiern schon von alters her seine Anhänger, aber auch seine Tücken. „Jubele nicht zu früh!“ könnte auch im 16. Jahrhundert in Radeberg entstanden sein, als allein um den Marktplatz herum acht Schänken und zwei Tanzhäuser einluden.
„Jubele nicht zu früh“ – entsprechend dem Ereignis war das Festliche und Feierliche Gegenstand einer öffentlichen Aufführung, hier z. B. durch die Ratsherren. Es gehörte zum Brauchtum, ähnlich dem heutigen Verhalten bei Theateraufführungen, durch Klatschen, Anstimmen von Gesängen oder Beifallsbekundungen die oft „ellenlangen Reden“ abzukürzen, damit man zum gemütlichen Teil übergehen konnte. Diese Begriffswelt des gemütlichen Teils nach dem sogenannten offiziellen rührt aus dem Rechtsbegriff „gemouten“ her und bedeutet so viel wie „begehren, verlangen“. Es war das Volk, das den Gang der Dinge ebenfalls stark beeinflusste. Auch für Radeberg könnte das Wort des englischen Puritaners Philip Stubbe gelten: „Was für ein Küssen, Schmatzen, Reiben und Austausch von Körpern, Flüssigkeiten und allen Anderem!“ Das „Orgien feiern“ war in Radeberg explizit nie verboten, bedeutet dies doch ursprünglich „die mit ausgelassenen Ausschweifungen verbundenen Trinkgelage“. Hierzu genügte es, schon am nächsten Tag die allgemeine Ordnung wieder herzustellen. Radebergs Ratsherren hatten sowieso ihr eigenes „Trankstübchen“ im Rathaus mit jeweils einem Zugang zum Ratskellersaal und zur Ratskellerküche samt Hinterausgang. Der wöchentlichen Ratssitzung, dienstags beginnend und mittwochs „nach dem Mittage“ endend, folgte das „Ratsgelage“. Vorher wurde noch von der Rathaustreppe bei wichtigen Entscheidungen das Ergebnis verkündet. Nach den Gelagen ergaben sich „unchristliche Bilder unßrer Vorbilder“ wie Pfarrer Cundusius 1597 notierte. Überliefert sind, dass Ratsherren im Schubkarren nach Hause gebracht wurden oder dass der eine oder andere auch mal „aufm Miste nechtigtte“. Bis zur Reformation hatte auch die Geistlichkeit ein ähnliches Verhalten. Zum Kleinwolmsdorfer Pfarrer gibt es im frühen 16. Jahrhundert viele Anzeigen, dass „er truncken durchs Thore wollte“ oder gar zu den Stadthuren ging. Das Feiern forderte zu jeder Zeit seine Opfer.
haweger
„Jubele nicht zu früh“ – entsprechend dem Ereignis war das Festliche und Feierliche Gegenstand einer öffentlichen Aufführung, hier z. B. durch die Ratsherren. Es gehörte zum Brauchtum, ähnlich dem heutigen Verhalten bei Theateraufführungen, durch Klatschen, Anstimmen von Gesängen oder Beifallsbekundungen die oft „ellenlangen Reden“ abzukürzen, damit man zum gemütlichen Teil übergehen konnte. Diese Begriffswelt des gemütlichen Teils nach dem sogenannten offiziellen rührt aus dem Rechtsbegriff „gemouten“ her und bedeutet so viel begehren, verlangen. Es war das Volk, das den Gang der Dinge ebenfalls beeinflusste.
„Das Jubiläum begehen“ kommt aus dem mittelalterlichen Rechtsverständnis, wonach man stets aus Anlass des Jubiläums einen Festzug von A nach B organisierte, hier in Anlehnung an den uralten Prozessionscharakter religiöser Feste.
Das Feiern wurde in seiner mehrfachen Bedeutung auch Rechtsgegenstand. Zunächst das festliche Begehen eines Festes, das älteste urkundlich nachweisbare ist die Prozession zur Errichtung des Altars des Heiligen Wolfgang in den Jahren 1372 bis 1375. Dies scheint ein Grund zu sein, warum die teilweise sagenhafte aber tatsächlich vorhandene Sankt Wolfgangskapelle auf dem Radeberger Freudenberg so in der Erinnerung blieb. Vielleicht trug auch dessen frühe Bedeutung dazu bei, dass das Wort „frei“ in „Freude“ umgewandelt wurde. Gefeiert wurden in der Vergangenheit Siege, hier vor allem Kriegserfolge. Es fing mit dem Niederwerfen der Hussiten an, es folgten Friedensfeste nach fast jedem Ereignis, wenn es auch manchmal Radeberg nicht berührte. Für letzteres steht das Friedensfest aus Anlass des Bayrisch – Österreichischen Erbfolgekrieges im März 1779. Sogar eine Erinnerungstafel wurde hier extra an ein Radeberger Haus auf der Pirnaischen Gasse angebracht.
Das „Orgien feiern“ war in Radeberg explizit nie verboten, bedeutet dies doch ursprünglich „die mit ausgelassenen Ausschweifungen verbundenen Trinkgelage“. Hierzu genügte es, schon am nächsten Tag die allgemeine Ordnung wieder herzustellen. Radebergs Ratsherren hatten sowieso ihr eigenes „Trankstübchen“ im Rathaus mit jeweils einem Zugang zum Ratskellersaal und zur Ratskellerküche.
Erst unter Bürgermeister Dr. Kuntzsch wurden diese Gelage in offizielle Ratsessen umgewandelt, bei denen verdienstvolle Radeberger oder Gäste von außerhalb mit am Tisch Platz nehmen durften.
Man kann natürlich auch einen Künstler feiern, doch ist dies eher eine Ehrung. Diese Tradition spielte in Radeberg im öffentlichen Bewusstsein praktisch keine Rolle, womit auch eine Kritik am Umgang mit Radebergs historischen Persönlichkeiten einhergeht.
Letztlich kam mit der Industrialisierung die „Feierschicht“ auf, jener Zustand, bei dem gestreikt wurde oder aus konjunkturellen Gründen keine Arbeit vorübergehend da war.
„Es ist das unendliche Feiern!“
„Es ist das unendliche Feiern!“, worauf Bürgermeister Otto Bauer in einer Ratssitzung im Jahre 1910 wegen des Vorkommens vieler kleinkrimineller Delikte hinwies. Im gehaltenen Polizeibericht zum 30. September 1910 sind allein 837 aufgegriffene Personen „in vollster Trunkenheit“ seit Jahresbeginn aufgelistet. Vom Schlafen auf der Fahrbahn, in Anlagen, sogar „halb in der Röder“ und an der „Friedhofsmauer“ wird berichtet. Hinzu kommen die 264(!) verfolgten Delikte „des öffentlichen Wasserlassens“, dabei auch mehrmals am König-Albert-Denkmal auf dem Marktplatz. 236 Beleidigungen der Gendarmen und der Nachtschutzleute wurden verfolgt. Und 88 Mal fuhr man „in voller Trunkenheit nach einer Feier“ mit dem Fahrrad nach Hause „ohne Licht“. Dies nur ein kleiner Auszug aus der Ratssitzung. Dabei hat das Feiern schon von alters her seine Anhänger, aber auch seine Tücken. „Jubele nicht zu früh!“ könnte auch im 16. Jahrhundert in Radeberg entstanden sein, als allein um den Marktplatz herum acht Schänken und zwei Tanzhäuser einluden.
„Jubele nicht zu früh“ – entsprechend dem Ereignis war das Festliche und Feierliche Gegenstand einer öffentlichen Aufführung, hier z. B. durch die Ratsherren. Es gehörte zum Brauchtum, ähnlich dem heutigen Verhalten bei Theateraufführungen, durch Klatschen, Anstimmen von Gesängen oder Beifallsbekundungen die oft „ellenlangen Reden“ abzukürzen, damit man zum gemütlichen Teil übergehen konnte. Diese Begriffswelt des gemütlichen Teils nach dem sogenannten offiziellen rührt aus dem Rechtsbegriff „gemouten“ her und bedeutet so viel wie „begehren, verlangen“. Es war das Volk, das den Gang der Dinge ebenfalls stark beeinflusste. Auch für Radeberg könnte das Wort des englischen Puritaners Philip Stubbe gelten: „Was für ein Küssen, Schmatzen, Reiben und Austausch von Körpern, Flüssigkeiten und allen Anderem!“ Das „Orgien feiern“ war in Radeberg explizit nie verboten, bedeutet dies doch ursprünglich „die mit ausgelassenen Ausschweifungen verbundenen Trinkgelage“. Hierzu genügte es, schon am nächsten Tag die allgemeine Ordnung wieder herzustellen. Radebergs Ratsherren hatten sowieso ihr eigenes „Trankstübchen“ im Rathaus mit jeweils einem Zugang zum Ratskellersaal und zur Ratskellerküche samt Hinterausgang. Der wöchentlichen Ratssitzung, dienstags beginnend und mittwochs „nach dem Mittage“ endend, folgte das „Ratsgelage“. Vorher wurde noch von der Rathaustreppe bei wichtigen Entscheidungen das Ergebnis verkündet. Nach den Gelagen ergaben sich „unchristliche Bilder unßrer Vorbilder“ wie Pfarrer Cundusius 1597 notierte. Überliefert sind, dass Ratsherren im Schubkarren nach Hause gebracht wurden oder dass der eine oder andere auch mal „aufm Miste nechtigtte“. Bis zur Reformation hatte auch die Geistlichkeit ein ähnliches Verhalten. Zum Kleinwolmsdorfer Pfarrer gibt es im frühen 16. Jahrhundert viele Anzeigen, dass „er truncken durchs Thore wollte“ oder gar zu den Stadthuren ging. Das Feiern forderte zu jeder Zeit seine Opfer.
haweger
Und im Rathaus oder im Keller unten, da saßen auch die Ratsherrn mit ihren Humpen Bier von der Schultheiss-Brauerei. Doch nicht mehr zu "demokratischen" Zeiten - es wurde ein öffentliches Lokal mit Samstags-Tanzversanstaltung.
Auch ich war 1958 einmal dort. Mein Tanzpartner war ein ehemaliger Klassenkamerad und Kinderfreund und wie es der damaligen Tanzmode entsprach, wurde sowas ähnliches wie Rock'n Roll gespielt. Natürlich war ich "westlich" frisch und farbenfroh gekleidet.
Ich fiel schon dadurch auf, doch als mein "Freund" und ich, dann noch offen tanzten, da wurden wir des Lokals verwiesen. Ich war empört, doch ich hielt die Klappe...........bis wir draußen waren.
Dann schrie ich meine Wut draußen auf dem Rathausplatz voll heraus. Doch mein Begleiter hielt mir sofort den Mund zu und wir wanderten weiter zum Teather-Park.
Dort saßen wir auf einer Bank und redeten und quatschten endlos und vergaßen die Zeit.
Es war eine herrlich warme Nacht, die zum Küssen direkt einlud.
Irgendwann zerstörte er die Kusstirade und machte darauf aufmerksam, daß seine Mutter um 5.30 am Bahnhof stehe, da sie zur Kur fahren würde.
Die Romantik war zu Ende.............................
Gemeinsam eilten wir zum Bahnhof hin.
Und seine Mutter stand mit mürrischen Gesicht schon auf dem Bahnsteig rum. Dazu muß ich erklären, daß sie über etliche Jahre meine Klassenlehrerin war und ich sie auch ein paar Tage zuvor besucht hatte.
Sie sah mich und fing zu strahlen an, ihren Sohn gab sie einen Klapps auf den Hinterkopf mit den Worten "übertreib Du nicht", dann fuhr sie ab.
Jetzt mußte ich nach Hause zu meiner Großtante in ihrer Dachwohnung. Leise gehen war unmöglich, es knarrte überall.
Und so wurde ich mit einer Schimpftirade empfangen und für alle Zeiten "Ausgangsverbot".
Pfe, was macht das schon - ich packte meine Sachen und zog zu meiner Großcousine nach Mildensee, dorthin, wo ich einst zu Hause war. Ein schönes Dorf, der Stadt angebunden und somit kein Problem für irgendwelche Ausflüge in das Umfeld.
Doch langsam lief die Zeit der Aufenthaltsgenehmigung ab und ich mußte wieder zurück in die BRD.
Traurig und glücklch - glücklich und traurig.....so zog ich wieder aus meiner Heimat ab.
Doch das Heimweh blieb im Herzen...........
Moni-Finchen