Graugans
begann die Diskussion am 06.10.04 (20:33) :
Hallo Forumsfreunde,
von allen Haustierbesitzern müssen nur die Hundebesitzer für ihre Tiere Steuern bezahlen. Ich finde das nicht richtig.
Viele Grüße Graugans
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Tessy
antwortete am 06.10.04 (20:51):
Na ja, solange nicht eine Steuer für Gänse, egal welcher Farbe, erhoben wird.............
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Gudrun_D
antwortete am 06.10.04 (22:38):
Grüss dich,Tessy und danke fürs lachen!;-)
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max
antwortete am 06.10.04 (23:46):
Jemand muß doch die Reitwege bezahlen. Die armen Pferdebesitzer haben schon genung Kosten mit dem Unterhalt der Tiere.
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mart
antwortete am 07.10.04 (00:16):
Ob es nicht gescheiter ist, anstelle dessen eine Deppen- und Depperlesteuer einzuführen?:-))))
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Karl
antwortete am 07.10.04 (08:29):
Ich habe hier ein Wissensdefizit. Ist es wirklich so, dass Pferdehalter keine Steuer bezahlen müssen? Wenn dem so wäre, fände ich das allerdings auch sehr ungerecht, denn die Feld- und Waldwege werden nicht von Hunden zerstört, sondernfür jedermann sichtbar von den Reitern.
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flotus
antwortete am 07.10.04 (09:06):
Also, jedesmal wenn ich mir die Hundek... von dem Schuh kratzen muss, denke ich, dass die Steuer noch höher sein müsste. Dann könnte sich die Stadtreinigung nämlich die Entfernung leisten.
Bitte nicht falsch verstehen, die meisten Hundebesitzer die ich kenne, sind sehr verantwortungsbewußt. Leider gibt es aber "schwarze schafe", die dann negativ im Gedächtnis bleiben...
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rolf
antwortete am 07.10.04 (09:24):
Die Hundesteuer fließt in den allgemeinen Haushalt der Gemeinden, sie ist keine Gebühr für die Beseitigung des Hundekots, dafür ist jeder Hundehalter zuständig.
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ortie
antwortete am 07.10.04 (11:52):
Pferdehalter müssen keine Steuer bezahlen, sich dafür aber an die ausgewiesenen Reitwege halten, auf denen sie reiten d ü r f e n -, egal ob sich die Hunde(halter) darüber aufregen.
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flotus
antwortete am 07.10.04 (12:42):
In vielen Gemeinden müssen die Reiter, die die Reitwege nutzen möchten eine Gebühr bezahlen. Ist wenigstens in SH so. Ist also auch so etwas ähnliches wie die Hundesteuer...
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Tessy
antwortete am 07.10.04 (16:39):
Wie hat sich die Steuer entwickelt? In ost-und mitteldeutschen Quellen taucht um 1500 erstmals ein "Hundekorn" auf, das teilweise unter der Steuerbezeichnung "Bede" in Form von Kornabgaben (Roggen, Gerste, Hafer) erhoben wurde; es diente der Ablösung der Hundegestellungspflicht der Bauern im Rahmen von Jagdfrondiensten. Zu Hundefutter verbacken und später auch "Hundebrot" genannt, wurde diese Abgabe z.B. nach den Hildesheimer Stadtrechnungen von 1658/59 "zur Erhaltung gemeiner Stadtjagdgerechtigkeiten" verwendet. Im 19. Jahrhundert sind in den deutschen Einzelstaaten moderne Hundeabgaben hauptsächlich aus polizeilichen Gründen eingeführt und teils als Luxussteuer (so in Preußen 1810 bis 1814, 1824 f.), teils als Nutzungsgebühr (so in Bayern 1876) ausgestattet worden. Im Allgemeinen haben von Anfang an die Gemeinden das Besteuerungs- und Ertragsrecht erhalten, doch wurde von einigen Ländern (z.B. Baden und Hessen-Darmstadt) noch lange ein staatlicher Anteil abverlangt. Aufgrund der landesrechtlichen Hundesteuer- und Gemeindeabgabengesetze der Weimarer Zeit zu den "örtlichen Abgaben" gezählt, fiel die Hundesteuer nach dem Bonner Grundgesetz von 1949 in die Kategorie der "Steuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis" (seit der Finanzreform 1969 "örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern") und wurde als reine Gemeindesteuer geregelt.
Das Aufkommen betrug 2002 211,6 Mio. €.
(aus dem Lexikon des Bundesfinanzministeriums)
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Medea.
antwortete am 07.10.04 (16:58):
"Pferdeäpfel" blieben in früheren Zeiten und auch heutzutage noch nicht lange auf Straßen- und Geh-/Reitwegen liegen ..... Als beliebter Blumendünger wurden sie gerne 'eingesammelt'. :-))
Wer kann das schon von den Hundehaufen sagen? In die wurde so lange hineingetreten, bis neuerdings der Gesetzgeber einschreitende Hilfe in Form von Strafen bei Nichtentfernung anbietet. Das für die besonders hartnäckigen Fälle ....
Ich kann mich also mit der Hundesteuer nicht freikaufen für meinen an den Straßenrand schietenden Hund.
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rolf
antwortete am 07.10.04 (17:05):
Es gibt einen grundsätzlichen Unterschied zwischen Steuern und Gebühren: Steuern sind nicht zweckgebunden, bei Gebühren besteht ein Rechtsanspruch auf die Leistung, für die die Gebühr erhoben wird.
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