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THEMA:   Richterlicher Beschluss der Betreuung erfolgt, sinnvoll?

 13 Antwort(en).

pepper begann die Diskussion am 30.10.04 (13:00) :

Hallo,
ich hatte mich vor kurzem hier schon geäussert, es hat sich nun einiges getan und ich wollte mal fragen ob Ihr die Anordnung als sinnvoll erachtet.

Folgende Grundlage: Familie besteht nur noch aus unserer Grossmutter, 87 Jahre und demenzkrank sowie 2 Enkelkinder, 26 und 30 jahre alt. Grossmutter besitzt ein Haus, möchte so lange wie möglich dort leben bleiben (hat sie sich früher gewünscht). Die Enkel kümmern sich schon immer um die Oma, ein Enkel wohnt zur Pflege bei Ihr, die notarielle Betreungsvollmacht wurde vom Gericht abgelehnt, die ärtzl. Gutachterin sagte aus die Demenz hätte bei Abschluss schon bestanden.

Folgende richterliche Anordnung wurde getroffen:

Die Enkel behalten die Rechte in ärztlichen Angelegenheiten, Betreuung, Vericherungsangelegenheiten.

Eine Betreuerin wird (vorerst laut Gericht, kann dann angeblich abgezogen werden?!) für 6 Monate eingesetzt die die Finanz und Grundstücksangelegenheiten regeln soll. Diese Betreuerin kostet Geld und wird von meiner Oma bezahlt werden.

Eine Aufenthaltsverfügung wird nicht gewährt, diese kann erst nach Antrag bei Gericht erteilt werden falls sich der Zustand unserer Oma weiter verschlimmert.

Da ich selber leider keine Erfahrung habe wollte ich wissen:

Ist diese Anordnung sinnvoll, von aussenstehenden betrachtet?
Ist das beste für unsere Oma entschieden worden?
Wird die Betreuerin eigentlich sehr teuer?
Meint Ihr das diese Betreuerin nur für 6 Monate eingesetzt wird oder könnte es sein das sie es für immer bleibt, gibt es viele solcher Fälle?
Sollte ich dagegen vorgegen? Immerhin entspricht die richterliche Verfügung nicht dem Wunsch meiner Grossmutter, als sie noch gesund war.

Gruss Pepper


ortie antwortete am 30.10.04 (13:49):

Es ist schwer, dazu eine Antwort zu geben.


Es macht den Eindruck, als wenn Euere Oma allerhand Vermögen hat. Deshalb sieht das Gericht eine Betreuerin als notwendig an, die zunächst einmal alles in diesem Zusammenhang dokumentiert, damit keine Vermögenswerte verschwinden, ehe das Erbe der Oma nicht angetreten werden kann. Möglicherweise reichen 6 Monate für diese Dokumentationen aus, und die Betreuerin wird sich ja auch nicht jeden Tag in der Umgebung Deiner Oma aufhalten. Man muß es also positiv sehen, daß die Gerichtsverfügung völlig zum Vorteil Euerer Oma abgefaßt ist. Und meines Erachtens kann es n i c h t sein, daß die Betreuerin ewig bleibt, da sie ja nur eine zeitlich absehbare Sonderfunktion hat.

Wieviel das kostet??? Fragt die Betreuerin - oder fragt bei Gericht nach. Es werden wohl Kosten im Rahmen eines "Gutachtens" sein.

Ansonsten habt Ihr doch alles bekommen, was Ihr wolltet -, insbesondere die persönliche Betreuung Euerer Oma in ihrer gewohnten Umgebung.



Ich persönlich finde also, daß das Gericht für Euere Oma einen guten Beschluß gefaßt hat! Einen Einspruch, falls der überhaupt möglich wäre, würde ich nicht erheben.

(Achtung: alles nur m e i n e Meinung.)


ortie antwortete am 30.10.04 (13:53):

Wichtiger Nachtrag:

Du schreibst, der Beschluß enspräche nicht dem Wunsch Euerer Großmutter.

Das betrifft aber nur die Sache mit der sog. "Betreuerin".
Und da sich dieses "Betreuen" vom menschlichen Betreuen sehr unterscheidet, steht dieser Punkt sicherlich auch nicht im Patienten-Testament. Es ist eine rein juristische Notwendigkeit zum Schutz Euerer Oma.


pilli antwortete am 30.10.04 (14:12):

aus meiner sicht ein sehr guter beschluss pepper,

ihr habt den grossen wunsch, die oma liebevoll zuhause hegen und pflegen zu dürfen, erfüllt bekommen und der sorge, daß finanzielle angelegenheiten, euch wertvolle zeit kosten könnte, die der pflege eventuell abträglich wäre, der seid ihr nun durch die zugeordnete betreuerin enthoben. :-)

die oma würde es sicherlich freuen, daß ihr euch mit den manchmal verzwickten finanziellen dingen des lebens vorerst nicht belasten müßt.

:-)


Ursula_J antwortete am 30.10.04 (17:28):

Hallo pepper,

ich lese daraus, dass die Betreuerin die Möglichkeit hat die Oma ins Pflegeheim zu stecken und das Haus zu verkaufen um die Pflegekosten davon zu bezahlen.

Ich kann nur noch mal raten, dich an eine Beratungsstelle zu wenden, die dann auch ein Auge darauf werfen was mit Oma´s Häuschen gemacht wird.


hugo1 antwortete am 30.10.04 (22:36):

,,ist es nicht so, daß für die erforderliche Pflege und Betreuung die Rente der Oma herhalten muss? und falls die nicht reicht können ja Hypotheken aufs Häuschen aufgenommen werden oder ein Verkauf erfolgen. Wenn dann alles aufgebraucht ist, gibts ja fürs Gericht und für Betreuer keinen Grund mehr, sich intensiv um die Betreuung der Oma zu kümmern, es sei denn, bei den Nachkommen ist noch was zu holen,,, aber wie das rechtlich z.Z gehändelt wird ist mir zweifelhaft. (man hört und liest ja die unmöglichsten Dinge, aber ob die alle stimmen ? )
,,,meine negative Gesamtmeinung,,- ich hab auch eine positive, aber die ist unwahrscheinlich und ergänzt die Meinung einiger Vorredner *g*


ueberhaupt antwortete am 30.10.04 (23:03):

Ich habe keinen Grund, daran zu zweifeln, daß das Gericht den Fall richtig entschieden hat. Warum sollte es auch? Ich habe aber Zweifel daran, daß Pepper hier objektiv berichtet; und das schon zum zweiten Mal. In dieser Schilderung fehlt zudem noch die Hausärztin, die die Betreuung angeregt hat......Mein Tipp an die Leser dieser Zuschrift: laßt die Finger davon. Ich glaube, daß er Richter uns was ganz anderes erzählen würde!


carla antwortete am 31.10.04 (00:50):

Ich würde zum VDK oder einer ähnlichen Beratungsstelle gehen und mich dort beraten lassen.


ortie antwortete am 31.10.04 (06:05):

"ich lese daraus, dass die Betreuerin die Möglichkeit hat die Oma ins Pflegeheim zu stecken und das Haus zu verkaufen um die Pflegekosten davon zu bezahlen." (Ursula_J)

Woraus liest Du das?
Hieraus? : "Eine Aufenthaltsverfügung wird nicht gewährt, diese kann erst nach Antrag bei Gericht erteilt werden falls sich der Zustand unserer Oma weiter verschlimmert." (pepper).
M.E. ist auf diese Verfügung zunächst verzichtet worden, weil derzeit kein Anlaß zur Heim-Verlegung besteht.

Und die Aufgabe der "Betreuerin" ist festgelegt auf eine "Regelung" der Finanz- und Grundstücksangelegenheiten mit einer zeitlichen Begrenzung auf ca. 6 Monate.


Wie könnte ein Gericht anordnen, daß bei Vorhandensein mündiger Angehöriger !!! jemandes Besitz von einer fremden Person verkauft und derjenige entgegen seinem Patiententestament abgeschoben wird???

Diese "Finanz-Betreuerin" untersteht doch gerichtlicher Aufsicht.
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Überhaupt würde uns der Richter überhaupt nichts sagen, da wir nicht zur Verwandtschaft gehören. :-)


Ursula_J antwortete am 31.10.04 (08:01):

Ich will ja nichts schwarz malen. Hab` nur leider zu viel mitbekommen was alten Leuten passieren kann auch dann wenn Verwandte bereit sind die Pflege zu übernehmen.

Das Gericht ist so überlastet, dass gar keine Zeit da ist um sich um jeden Fall richtig zu kümmern und richtig zu entscheiden.

Am Besten man hat nichts, dann gibt es auch keine fremden Betreuer, die unbedingt die Betreuung übernehmen wollen.

Wenn die Beteuerin im oberen Fall feststellt, dass die Oma
stark pflegebedürftig ist, dann wird sie auch von Gericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen und zwar sehr viel einfacher als der Enkel, weil sie weiß wie man es macht.


ortie antwortete am 31.10.04 (08:27):

pepper,
laß Dich nicht durch Schwarzmalerei verunsichern.
Du hast eine gerichtliche "Anordnung", an der mit Wenns und Abers nichts zu rütteln ist. (Auch nicht seitens der "Finanz-Betreuerin", die man bei Verfehlungen anzeigen könnte.)
-----------------------
Und was die weiter oben vermißte Hausärztin betrifft: sie hat doch nun, was sie wollte: ein Gerichtsverfahren.


pepper antwortete am 31.10.04 (14:29):

Hallo,

vielen Dank erstmal das Ihr Eure Meinung gesagt habt, ich bin nun etwas beruhigt.

Manche Meinung mag etwas komisch sein, nicht wahr "ueberhaupt". Ein kleines Wort dazu: man sollte nur 500 Zeilen schreiben, um alles zu schreiben bräuchte ich 5000, und mir von Dir irgendwas unterstellen zulassen habe ich nicht nötig, schreib deine objektive Meinung (die es übrigens nicht gibt auf dieser Welt, aber das scheinst Du wohl nicht zu wissen) doch bitte in andere Threads, danke und tschüss!

Danke an alle anderen die mir etwas Beruhigung geschenkt haben.
Ich werde den Tip annehmen und mich zur Sicherheit an eine Beratungstelle wenden und diese Sache mal beurteilen lassen. Ich berichte dann!

Euch allen einen schönen Sonntag noch,

Gruss pepper


schulle antwortete am 22.11.04 (12:21):

Ich stimme ueberhaupt zu, daß das Vormundschaftsgericht völlig richtig entschieden hat.

Persönliche Betreung wird durch die Enkel "angeordnet", die in diesen Angelegenheiten die gesetzlichen Vertreter sind.

Für die Finanzangelegenheiten bestehen bestimmt Interessenkonflikte, so daß hier ein außenstehender Betreuer eingesetzt werden mußte. Ich gehe davon aus, daß keine Bankvollmachten vorliegen, sonst hätte das Gericht den Bevollmächtigten dafür gewählt. Es geht sicherlich um Schenkungen im Wege vorgezogenmer Erbfolge, wo die "Erben"
u.U. sich nicht grün sind. Oder um eine Testamentsänderung.

Für Grundstücksangelegenheiten ist m.W. immer ein außenstehender Betreuer einzusetzen.

Bis jetzt sind folgende Kosten angefallen, die sich nach dem Vermögen der zu Betreuenden berechnen: 25 Tsd. € sind frei,
danach werden je 5000 € 5 € fällig.

Die Kosten der Betreuung durch die außenstehende Betreuerin
werden natürlich weitaus höher sein, weil hier andere Sätze nach Aufwand für die Betreung gelten. Diese decken aber oft
nicht den tatsächlichen Aufwand des Betreuers, wenn er ordentlich arbeitet. Ich kenne eine Betreuerin, die bei Gericht den Kosten nachlaufen muß! Die Kosten werden nämlich
ebenso wie die Arbeit der Betreuer vom Gericht geprüft.


 widder49 antwortete am 06.12.04 (16:46):

ich sehe das anders.
ein fremder betreuer wäre nicht notwendig gewesen.
die betreuung hätte ohne weiteres einer der enkel übernehmen können.
eine interessenkollision besteht meiner meinung nach nicht, denn die enkel müssen - genau wie fremde betreuer - vor gericht detailliert angeben, wie das vorhandene vermögen verwaltet wird.

zu den kosten der berufsbetreuer:
handelt es sich um einen rechtsanwalt, so wird nach der brago abgerechnet.
ist es hingegen ein berufsbetreuer, dann belaufen sich die stundensätze auf ca. 40 euro plus spesen
ist ein ehrenamtlicher betreuer bestimmt, dann sind die kosten - normalerweise - minimal. einmal jährlich eine pauschale plus spesen.

zu dem "halben-jahr-betreuung" ist noch anzumerken: bitte daran denken, dass der betreuer einen antrag stellt auf entlassung aus der betreuung.

widder