jo
begann die Diskussion am 29.09.04 (18:22) :
Vor einigen Tagen habe ich mir eine neue Brotschneidemaschine – Hersteller Siemens – für 30 Euro gekauft.
Diesem schlichten Haushaltsgerät lag eine Broschüre mit der Gebrauchsanleitung in nicht weniger als 19 Sprachen bei – keineswegs nur die EU-Sprachen, von denen fehlen sogar einige, sondern 3 Sprachen in kyrillischer Schrift und eine Arabisch.
Der deutsche Teil, den ich am besten verstehe (!), enthält auf seiner einzigen A5-Seite nicht weniger als 4 Sicherheitshinweise, besonders hervorgehoben durch eine dicke Überschrift und jeder mit einem Verkehrswarndreieck zusätzlich gekennzeichnet:
a) Stromschlaggefahr: nicht neben einem mit Wasser gefüllten Spülbecken benutzen
b) Verletzungsgefahr: scharfes Messer läuft nach Ausschalten kurz nach
c) Beim Reinigen Gerät niemals in Wasser tauchen
d) Beim Einsetzen des Messers Verletzungsgefahr durch herausfallendes Messer.
Man benutzt ein solches Gerät doch zum Brotschneiden, also irgendwann m u s s es mal schneiden; daß man statt des Brotlaibes nicht den Finger in das Messer halten sollte – muß einem das noch gesagt werden?
Der Grund ist klar – man könnte sich ja verletzen, evt. sogar vorsätzlich, und dann einen US Anwalt mit einer gepfefferten Schadenersatzklage gegen den Hersteller beauftragen – denn der ist es doch, der nicht mit der Dummheit seiner Kunden gerechnet hat. Wie tief muß der Schnitt sein, damit man auf eine Million kommt – oder muß man einen ganzen Finger opfern?
|
rebbia
antwortete am 29.09.04 (19:06):
Das Fatale ist, daß man erst erfährt, welche Gefahr man sich da in Haus geholt hat, nachdem man den Kauf getätigt hat. Aus dem Grund steht unsere Brotschneidemaschine so gut wie ungenutzt im Keller - und wir benutzen stattdessen ein riesengroßes Brotmesser - wenn ich mich damit scheide, wen kann ich wohl haftbar machen? Gewarnt worden sind wir jedenfalls nicht.
Und Bedienungsanleitung? War da auch eine plattdeutsche Version dabei? Die vermißt man meistens - bei 19 Sprachen könnte das doch auch noch drin sein?
|
ortie
antwortete am 29.09.04 (19:35):
Jo, die deutsche Anleitung ist doch nur eine Übersetzung d e r Sprachen, deren Länder der Hersteller als geistig unterentwickelt betrachtet.
Gäbe es lediglich eine deutsche Anleitung, stünde das alles seit Anfang des 20. Jahrhunderts nicht mehr drin.
rebbia, ein Küchenmesser halte ich für gefährlicher als eine Brotmaschine. Oder ist schon einmal jemand mit einer Brotmaschine ermordet worden?
|
Graugans
antwortete am 29.09.04 (22:21):
Hallo "Jo",
opfer bitte Deine Finger und versuche dann mal in der BDR eine Milllion Euro Schadensersatz oder Schmerzensgeld einzuklagen! Mit einem Schnitt bist Du all Deine Sorgen los! Ich glaub, daß Du eine Chance hast!
Viele Grüße und viel erfolg Graugans
|
ortie
antwortete am 30.09.04 (08:05):
Jo wird k e i n e Chance haben! Finger sind nicht annähernd so viel wert. Und bei "einem Schnitt" (Graugans) kann man in der Brotmaschine sowieso allenfalls eine Fingerkuppe los werden. Und nicht einmal das: so etwas wird heutzutage wieder angenäht. Dann gibt's höchstens Schmerzensgeld. Und das würde Jo wieder ausgeben müssen, falls er irrigerweise auf "Schadenersatz" klagt. Das könnte er nur (beim Hersteller), wenn bei dem Vorgang das Messer der Brotmaschine zerbrochen worden wäre.
|
mart
antwortete am 30.09.04 (09:36):
Mich amüsieren immer die Belehrungen, die ich auf den Steckern mit dem Pflanzennamen finde (besonders wenn sie aus den Niederlanden kommen)
"Pflanze nicht zum Verzehr geeignet - nur für Dekorationszwecke" oder so ähnlich.
|
Pauline1
antwortete am 30.09.04 (10:13):
@ mart sind die Pflanzen aus Plastik ? *kicher*
|
DorisW
antwortete am 30.09.04 (13:20):
Mein Lieblingsverbraucherhinweis ist mit Abstand das kleine Wörtchen "Serviervorschlag" (meistens in kleiner Schrift an nicht prominenter Stelle zu finden).
Damit der Kunde nicht denkt, der Beutel enthielte außer einem Pulver zum Anrühren auch noch einen Tisch, einen Teller, einen Suppenlöffel, eine Serviette, einen Kerzenhalter samt Kerze, ein Petersiliensträußchen und einen Schuß Sahne :-))
|
drw
antwortete am 30.09.04 (15:46):
Das mit der Schadenersatzklage gegen den Hersteller ist nicht so abwegig. Bekannt ist ein Urteil in einem Schadensersatzprozess in den USA.
Eine Frau hatte ihre Katze gebadet und sie danach zum Trocknen in die Mikrowelle gesteckt, was das Tier nicht ueberlebte. Die Katzenbesitzerin gewann den Prozess, weil - so das Gericht - in der Gebrauchsanleitung nicht darauf hingewiesen worden war, dass das Geraet zum Trocknen von Katzen nicht geeignet sei.
|
rolf
antwortete am 30.09.04 (15:50):
Versuch das mal in Deutschland, ein Verfahren wegen Tierquälerei ist dir sicher!
|
Medea.
antwortete am 30.09.04 (18:11):
.... und das dann auch mit Recht!
|
drw
antwortete am 30.09.04 (18:29):
Ich hoffe, dass dieses Recht in Deutschland erhalten bleibt und nicht diese US-Schadenersatzklage-Verhaeltnisse hier einkehren.
Vor kurzem sagte mir ein Jurastudent, dass er sich auf Schadenersatzklagen spezialisieren wird, weil auf diesem Gebiet in Deutschland nach seiner Meinung viel hinzukommen wird und dann viel zu verdienen waere.
Das macht mich schon nachdenklich.
|
rolf
antwortete am 30.09.04 (18:41):
stimmt, Medea.
|
carla
antwortete am 30.09.04 (19:37):
Es gibt ein Gebiet, bei dem ich mir wünsche, daß Geschädigte mehr Chancen auf Schmerzensgeld und Schadenersatz haben: Bei Pfusch bei Operationen und ärztlichen Behandlungsfehlern. Da ist Deutschland ziemlich weit hinten, und es gibt viele Leute, die jahrelang um ihr Recht kämpfen müssen und immer noch nichts bekommen, selbst wenn ihnen vom Gericht längst etwas zugesprochen worden ist. Das gilt auch für Verkehrsunfälle, in die jemand ohne Schuld geraten ist.
|
seewolf
antwortete am 01.10.04 (01:00):
Meine nächste Fassung der Speisekarte wird den - fettgedruckten (Schriftgröße .28 für diejenigen, die ihre Brille vergessen haben) Hinweis enthalten:
VORSICHT - DAS EINATMEN VON SPEISEN KANN ZU FEHLFUNKTIONEN DER LUNGE FÜHREN - LEBENSGEFAHR !!!
Mit Verlaub gesagt: kein Wunder, daß der gemeine Homo sapiens immer mehr verblödet.
|