Archivübersicht | Impressum



THEMA:   Rentenberatung

 8 Antwort(en).

Friedgard begann die Diskussion am 18.07.01 (08:04) mit folgendem Beitrag:

Ist das rechtens?:
Eine Sekretärin, in Rente, arbeitet für 630 Mark, Versicherungsbeitrag bezahlt der Arbeitgeber.
Ihr Mann stirbt.
Sie darf nicht weiterarbeiten, weil ihr die 630 Mark von der Witwenrente (meines Wissens 56 % der Vollrente)
abgezogen werden.
Sie hat also nicht nur ihren Mann, sondern auch ihre Beschäftigung verloren, die ihr über die Trennung ein bißchen hinweggeholfen hat.

Eine Frau verliert ihren Mann durch Unfall. Er hatte bei der BfA Rentenbeiträge entrichtet. Da es ein Unfall im Dienst war, bekommt die Frau eine Rente von der Berufsgenossenschaft, für die er auch Beiträge entrichtet hatte.
Die BfA-Rente entfällt völlig. Die Frau ist Mitte 40 und hat zwei halbwüchsige Kinder.

Ist das rechtens?


KlausD antwortete am 18.07.01 (18:39):

Hallo Friedgard,

zum Punkt2:Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft werden nur vom Arbeitgeber aufgebracht!
Zwei Renten gleichzeitig kann es nicht geben-also ist das rechtens.
Übrigens ist die Rente der BG wahrscheilich höher als die aus der Rentenversicherung.

Punkt1:
Die Frau darf natürlich für 630,-DM weiter arbeiten gehen,nur wird das wahrscheinlich abgezogen wegen des Einkommens aus der Hinterbliebenrente.
Ist sicherlich auch rechtens.

Ob das aber alles richtig ist,vermag ich nicht zu sagen.


Bernd-C. antwortete am 01.08.01 (23:42):

Es zeigt sich mal wieder, dass die Grundlagen des deutschen Rentenrechtes noch aus Kaisers Zeiten stammen, in denen die Frau kaum Rechte hatte. Noch nach dem 2. Weltkrieg galt eine berufstätige Ehefrau als Makel für den Mann. Erst die Konsumgesellschaft begann, eine berufstätige Frau zu akzeptieren. Dennoch gehören berufstätige Frauen auch heute noch zu den Verlierern in unserer Gesellschaft. Frauen verdienen auch heute noch in gleicher Tätigkeit weniger als ihre männlichen Kollegen. Frauen verlieren viele Rentenzahlungsjahre durch die Kindererziehung. Eine Witwe, die sich zu ihrer kargen Witwenrente noch etwas dazu verdienen möchte, wird bestraft. Besser stehen sich die Witwen unserer Beamten. Die erhalten ihre vollen Hinterbliebenenpensionen, auch wenn sie weiter einen hochbezahlten Beruf ausüben. Schlimm ist, dass viele Witwen durch dieses Sytem in die Illegalität der Schwarzarbeit getrieben werden. Ganz schlimm ist, dass durch das Sytem die Witwen an neuen, legalisierten Partnerschaften gehindert werden, weil sie dann jegliche Witwenrentenansprüche verlieren. Oft sind das Ansprüche, die über Jahrzehnte gemeinsam mit dem verstorbenen Partner aufgebaut wurden und dann total verfallen. Nicht richtig am System ist aber auch, wenn ein "alter Mann" kurz vor seinem Tode eine eventuell jüngere Frau noch auf dem Sterbebett heiratet, die dann in den vollen Genuss der Witwenrente kommt. Das darf doch alles nicht wahr sein! Leben wir noch im Mittelalter, in dem die Versorgung der Meister-Witwe von den Ständen so geregelt war, dass Sie den Gesellen oder einen anderen Meister heiraten musste. Ich kann den betroffenen Frauen nur raten, sich für wenig Geld einen Gewerbeschein zu holen und für mehrere Auftraggeber gegen Rechnung zu arbeiten. Mehrere Auftraggeber sind wichtig, da bei nur einen Auftraggeber eine Scheinselbständigkeit bestehen würde, die wiederum versicherungspflichtig ist und zum Verlust der Witwenrente führen würde. Denn, ganz wichtig: Gegen die Witwenrente werden nur sozialversicherungspflichtige Einkommen aufgerechnet. Andere Einkünfte fallen nicht unter diese Regelung, so z.B. auch nicht Einkunfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung. Noch Fragen. Ich stehe gerne zur Verfügung.
Gruß Bernd-C.


Friedgard antwortete am 02.08.01 (08:26):

Danke, Bernd, das ist eine sehr hilfreiche Stellungnahme.
Was das "Heiratsverbot" für Witwen betrifft - ich bin selbst davon betroffen. Wäre mein Partner nicht so zuverlässig, könnte er mich schamlos als "Wirtschafterin und Sekretärin" ausnützen. Aber ehelose Lebensgemeinschaften sind so allgemeingültig geworden, daß sich niemand mehr daran stört, nur: die Lebensgefährtin ist - auch nach zwanzigjähriger Partnerschaft - rechtlos. Keine Erbansprüche und dgl.
Unsere "emanzipierte" Gesellschaft ist in mancher Beziehung wirklich ein schlechter Witz. Ich denke oft, daß eine Frau in einer guten Ehe mehr emanzipiert war und ist als in der "freien Welt".
Der Tip mit der Selbständigkeit ist sehr gut und ich werde ihn weitergeben. Im Zeitalter des Computers kann eine Frau auch leichter eine solche Arbeit ausbauen.


Bernd-C. antwortete am 02.08.01 (13:30):

Hallo Friedgard, das mit der Selbständigkeit wäre am Beispiel noch zu überprüfen und vorher abzusichern. Ich weiss nicht, welche Fallstricke der Rentengesetzgeber möglicherweise da noch eingebaut hat. Der direkte Ansprechpartner wäre die Bundesversicherungsanstalt unter www.bfa.de . Hinsichtlich der Anrechnung eigener Einkünfte auf die Witwenrente gibt es meines Erachtens prozentuale Höchstsätze, so dass eigentlich nicht die gesamte Witwenrente verloren gehen darf. Auch diesbezüglich bei der BfA nachfragen. Gruß Bernd-C.


Friedgard antwortete am 02.08.01 (18:09):

Danke, Bernd! - Bei der BfA hat sie sich bereits erkundigt und es wird nur ein Teil des Zuverdienstes abgezogen. Die Selbständigkeit wird nicht in Frage kommen, da kommen dann neue Hürden: Gewerbesteuer, Umsatzsteuer - Papierkrieg, Papierkrieg! - Da bin ich besser dran mit meinen (minimalen) Einnahmen aus meiner Schriftstellerei. Und wenn es im Jahr nur ein zweistelliger Betrag ist: ich muß es bei der Steuer angeben - aber von der Rente abgezogen wird nichts.
Wie schön wäre es, wenn die Unmengen von Politikern und Staatsangestellten einmal den Rotstift ansetzen würden und die ganzen Steuer- und Rentengesette radikal vereinfachen, sodaß ein normaler Mensch sie versteht.
Das kommt mir vor wie eine Art "Traum vom Paradies"....
Danke für Deine Hilfe und einen schönen Tag noch!


Bernd-C. antwortete am 04.08.01 (06:05):

Liebe Friedgard, ich bin etwas verwirrt: bist du eine Frau oder der Freund einer Frau? Von deiner Schriftstellerei erfahre ich erst jetzt. Mein Tip: Auch wenn du nur minimal im Jahr daran verdienst, kannst du maximal Kosten ansetzen, um einer möglichen Besteuerung entgegenzuwirken: Schreibpapier, Computer, Porto, Arbeitszimmer etc., aber auch deinen PKW für Fahrten zu Recherchen und vieles mehr. Sollte dir das Finanzamt auf den Pelz rücken, schick mir eine E-Mail. Ich habe eine Menge legaler Tips!
Gruß Bernd-C.


Friedgard antwortete am 04.08.01 (19:39):

Danke, Bernd! - Du liegst richtig, ich bin eine Frau - es ist schon ein Problem mit meinem Namen. Dabei haben die Leute bei Irmgard und Hildegard gar keine Probleme - meine Eltern hätten mir das ersparen können!
Glücklicherweise haben ich in der Familie einen "Nick-Name".
Ich habe schon meinen Computer angegeben beim Finanzamt und er wird mir auch teilweise angerechnet. Da ich nicht viel schreibe, lohnen andere Kosten kaum. Ich hab es mir überlegt und verworfen. Ich muß sowieso nicht viel zahlen bei meiner Rente etc. Bei meinem Lebensgefährten liegen die Dinge anders, weil er selbständig berufstätig ist. Er hat auch einen sehr guten Steuerberater, außerdem haben wir einen Steuerberater in meiner Familie, so sind wir gut "versorgt". Aber es ist sehr nett, daß Du mir Deine Hilfe anbietest.
Ich wünsche Dir einen schönen Sonntag! Gruß, Friedgard.