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THEMA:   Wehe du wirst alt

 52 Antwort(en).

Ursel begann die Diskussion am 22.04.01 (14:07) mit folgendem Beitrag:

Wer hat rein zufällig gestern 21.04.01 diese Sendung im WDR gesehen und kann/möchte darüber schreiben.

Inhalt der Sendung
Sie sind alt, haben keine Verwandten, werden krank - was passiert dann?
Nach dem Gesetz erhält ein Alleinstehender einen amtlichen Betreuer, früher hieß der oder die "Vormund". Dieser von einem Richter bestellte Betreuer hat alle Vollmachten; kann über Vermögen bestimmen, über Konten. Und - er (oder sie) kann entscheiden, wo die erkrankte Person vorübergehend - oder zeitlebens - untergebracht wird.
Dörte Schipper und Gregor Petersen erzählen die Leidensgeschichte von zwei alten Frauen aus Schleswig-Holstein - der reinste "Horrortrip", aber anscheinend ganz legal...
Eine Reportage von Dörte Schipper
und Gregor Petersen (NDR-Übernahme)
Aufbereitung der Information: Adolf Grimme Institut, Projektbüro Köln.


U.Joos antwortete am 22.04.01 (19:19):

Hallo Ursel,
ich habe die Sendung gesehen. Als Mitglied der Grauen Panther kenne ich diese Praktiken, weil in solchen Fällen Verwandte oder Nachbarn oft die Grauen Panthen um Mithilfe gebeten haben. Trotzdem war ich erschüttert, als ich die Sendung gesehen habe. Leider sind diese Situationen keine Seltenheit. Die Rechte der Betreuer gehen viel zu weit.
Sie unterbinden oft alle Kontakte, sogar zu Verwandten, angeblich zum Wohle der betreuten Person, damit niemand Einblick in diese Machenschaften bekommt.


Ursel antwortete am 22.04.01 (22:40):

Hallo U. Joos,
zunächst danke für die erste Antwort hier. Ich hoffe sehr, dass ich noch weiteres Echo höre.
Eines verstehe ich nicht ganz. Hätte die alte Dame vorsorglich ein Patiententestament verfügt, wäre es nicht möglich gewesen dieser Art vorzugehen. Natürlich ja, hätte sie rein vorsorglich eben eine Person ihres Vertrauens -die Nachbarin hier- benennen können.
Ich denke mir, in diesem Fall war das Testament nicht vorhanden.
So, was ich überhaupt nicht nachvollziehen kann ist, warum die Frau keinen Rechtsanwalt zu Hilfe genommen hat, der ihr Recht hätte vertreten können/müssen und wohl doch auch obsiegt hätte.
Einen Anwalt hätte doch auch jeder andere einschalten können.
Habe ich bei der Sendung evtl. etwas überhört/übersehen?
Hat jemand tatsächlich Erfahrungen in dieser Hinsicht konkret miterlebt?
Danke im voraus für weitere Auf- und Erklärungen.
Übrigens bin ich 61 Jahre alt, seit kurzem im Ruhestand.


Ursula J./U.Joos antwortete am 23.04.01 (08:50):

Hallo Ursel,
wie soll eine 80jährige im Pflegeheim lebende Frau sich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen? Dazu müßte sie zumindest eine Tel. Nr. haben. Denn ein vom Betreuer vorgeschlagener RA dürfte wohl nicht sehr hilfreich sein.
Auch eine Vorsorgevollmacht nutzt nicht immer, sie kann, muß aber nicht berücksichtigt werden. Letztendlich entscheiden die Richter bzw. im Krankenhaus die Ärzte. Es ist wirklich grausam, was mit alten Leuten, um die sich niemand kümmert geschieht. Ob mit oder ohne Vermögen: Wehe du wirst alt und bist allein.
Ursula


Ursel R. antwortete am 23.04.01 (09:52):

Hallo Ursula,
ja, danke auch für Deine Meinung. Wenn ich nun hartnäckig weiterfrage dann eben deshalb, weil ich zu betroffen bin.
Richtig, ja, ich verstehe und weiß, dass die alte Dame aus dem Altenheim keine Möglichkeit hatte, den Anwalt einzuschalten.
Bitte helft mir weiter: Da gab es die Nachbarin und den Bürgermeister. Warum, bitte, die beiden oder eine/r von denen?
Es geht zwar an meiner Frage vorbei, nur, diese jungen Richterlein, die letztendlich entscheiden...
Ich fass es einfach nicht! Deshalb, ich bitte um weitere Antworten, für die ich wieder im voraus danke.
Ursel R.


Ursula L. antwortete am 23.04.01 (10:02):

Ich habe diese Sendung bereits das zweite Mal gesehen und kann es auch nicht fassen. Wenn einmal ein Betreuer bestellt ist, hat man als Außenstehender kaum noch eine Chance, wenn der betroffene alte Mensch keine Verwandten mehr hat. Was mich jedoch am meisten erschüttert hat, ist die Arroganz und Gleichgültigkeit der Beamten, die sich selbst nach Einschaltung des Bürgermeisters und des Fernsehens widerwillig und gelangweilt äußerten. Ich habe einmal von einer Dienstaufsichtsbescherde gehört, ich bin aber kein Jurist und weiß nicht, wer diese anstrengen könnte. Ich kann nur sagen, ich bin wütend, empört und maßlos traurig, dass so etwas trotz Engagement einiger Bürger passieren kann und weiter passiert, da die Betreuerin ja weiter im Amt ist.-


Ursel antwortete am 23.04.01 (20:14):

Es gibt wirklich nichts, das mich mehr berührte, betroffener machte und mich nun fassungslos und bestürzt, nicht mehr klar denken lässt.
Ich kann mich des Gefühls nicht erwehren, dass der Bürgermeister dort -entschuldigung- geschlafen hat. Zumindest, als die Presse ja nicht dabei war, vorher.
Mit Sicherheit hätte sich etwas ändern lassen und mit Sicherheit gibt es Gesetzte, die ein solches Vorgehen unterbinden können. Jemand muss sie nur zur Anwendung bringen!
Ja, wenn keine Angehörigen da sind, dann wird auch keiner anklagen. Und: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Ich weiss nur eins um so deutlicher: Patientenverfügung und eigenen Betreuer schon rechtzeitig einsetzen lassen. Selbst dann, wenn es sich um ein altes Ehepaar handelt, wurde dem Ehepartner die Betreuung schon genommen. Auch das habe ich schon erlebt. Es gibt scheinbar alles, was es nicht gibt.
Danke für´s Zuhören.
Ursel


Susanne Blach antwortete am 23.04.01 (22:12):

Hallo Ursel,
leider habe ich die Sendung verpasst.Kann jetzt nur aus den Beiträgen ungefähr entnehmen, was passiert ist. Eines verstehe ich nicht. Wenn die Frau doch im Pflegeheim ist, warum hat das Pflegepersonal nicht eingegriffen?
Außerdem ist jeder Betreuer verpflichtet sich nach den Wünschen des zu Betreuenden zu richten. Ich selbst habe schon mehrfach bei Gericht gegen Betreuer Einspruch erhoben.
Man kann bei den zuständigen Richtern seine Argumente vorbringen. Dann kommt es zu einer Anhörung und dabei wird dann entschieden, ob ein neuer Betreuer eingesetzt wird.
Leider gibt es zu wenig Betreuer. Oft sind es Berufsbetreuer, die mindestens 50-60 Menschen betreuen müssen.Bei so vielen Leuten kann man sich nicht um alle intensiv kümmern, um davon leben zu können. Aber jeder Betreute hat das Recht einen Betreuer abzulehnen.


Ursel antwortete am 24.04.01 (08:32):

Hallo Susanna,
es mag dahin gestellt sein: Leider oder Gott sei Dank! :-) (Ich kann schon wieder Lächeln) :-)
Auf dem Stand war ich bis dato auch: Es gibt Gesetzte und damit eine "Ordnung", dachte ich. Zumindest doch in diesem Bereich und dann eben von Amts wegen, dachte ich.
Liebe Susanna, nachdem die alte Dame im Krankenhaus gelandet war, wurde von Amts wegen eine amtliche Betreuerin eingesetzt. Entgegen der Krankenhausärzte wurde die alte Dame von der Betreuerin (amtliche!) in ein Pflegeheim eingewiesen. Anschliessend wurde ihr Haus zum Verkauf angeboten.(Stark verkürzt). In einem anderen Fall hatte die Betreuerin ein Haus zu Schleudertiefstpreisen verhökert.
Bei allem wurden Wünsche der alten Frau nicht berücksichtigt, aber ihre Hoffnung, je wieder nach Hause zu kommen, zerschlagen.
Es gibt amtlich eingesetzte Betreuer, es gibt ehrenamtliche und es gibt Betreuervereine. Vor dieser Apparatur steht (schläft)die Behörde Amtsgericht, wo zunächst ein Richter in Begleitung "nach Anhörung" zu entscheiden hat.
Ja, so ist es wohl, es gibt zu viele alte Menschen, da kommt dann der Zeitfaktor ins Spiel und die Katalogisierung. Die Alten können irgndwann eh nicht mehr, also warum nicht gleich weg damit.
Eines versteh ich dann auch nicht. Warum Debatten über Sterbehilfe und, und... Eine Pille wäre manchmal angebrachter, als ein solches menschenunwürdiges "Verrecken zuzulassen"... (Entschuldigung) Ist solches Vorgehen human? Wo bleibt die Ethik? Wo der freie Wille? Dreht sich nicht alles nur noch um die Wirtschaftlichkeit?
Da fragte mich ein junger Mann, was Senioren sich wohl als Oberfläche für den PC wünschen würden. Ich erklärte ihm, dass Senioren unter den gleichen Voraussetzungen arbeiten wie junge Leue......
Seine Antwort: Senioren habe aber merhr Geld als die Jungen.
Danke, fürs Zuhören
UrselL. :-)


Ursula L. antwortete am 24.04.01 (09:46):

Ich möchte mich auch noch einmal zu Wort melden, weil ich durch diesen Fernsehbericht auch sehr aufgewühlt bin. Meine alleinstehende Tante (92), geistig noch voll auf der Höhe, aber mit ganz normalen Altersbeschwerden (Arthritis) ist auf eigenen Wunsch zwei Tage vor Ostern in ein Seniorenheim gegangen. Wie es aussieht, ist sie dort bestens aufgehoben, das Pflegepersonal ausgesprochen liebenswürdig. Ich habe mir eine Vollmacht über das Girokonto geben lassen und überwache alle Zahlungsein- und abgänge. Das Sparbuch ist mit einem Kennwort geschützt, das nur meine Tante und meine Mutter kennen. Meine Tante hat nur eine sehr geringe Rente und hat sich ihr Sparguthaben sprichwörtlich vom Munde abgespart, um die Heimunterbringung zu sichern. Nun meine Frage, die mir vielleicht jemand beantworten kann: Wird, wenn meine Tante - was mit 92 Jahren schnell passieren kann - ein Pflegefall wird, ein amtlicher Betreuer eingesetzt? Wie kann ich das verhindern? Ich danke für Eure Tipps im Voraus.


Ursula J. antwortete am 24.04.01 (13:11):

Die Sendung "Wehe, du wirst alt" wird am 02.05.01 um 20.45 Uhr auf MDR wiederholt.
Um zu verhindern, dass vom Gericht ein Betreuer eingesetzt wird, hilft (leider nicht in allen Fällen) eine Vorsorgevollmacht bzw. Patiententestament.


Ursel R. antwortete am 24.04.01 (14:12):

Könnten evtl. die "alten Hasen" -von welchen ich anderenorts schon einiges gelesen habe- im Rundschreiben/Mailingliste/Seniorenbrief etc. noch einmal auf diesen Termin hinweisen?
Vielleicht ist ja doch noch der eine oder andere zu erreichen, damit sie/er nun doch noch eine Patientenvollmacht verfügt und hinterlegt.
Ja, im anderen Fall wird dann eben von Amts wegen ein Betreuer eingesesetzt.
Natürlich muss der Betreuer, den ich im Testament angebe, sich dann auch dafür einsetzen, dass sie/er eben im Testament steht.
Zudem sind die Gerichte meistens froh darüber, keinen Betreuer von Amts wegen einsetzen zu brauchen/müssen.


IRMLIND antwortete am 24.04.01 (22:36):

Irmlind. 24.04. 2001 Hallo Ihr Ursulas ! Meines Wissens sind drei Dinge zu unterscheiden .Testament,Betreuung Patienten-Testament u.Vorsorge-Vollmacht,muessen unabhaengig voneinander -vorhanden sein .In den meisten Faellen ist notarielle Ausfuehrung u. Hinterlegung die sicherste Art .Es ist wichtig,diese --v-i-e-r- Niederschriften abgeschlossen zu haben. 1),ein Testament regelt nicht die Belange der Betreuung, das regelt nur die=Vorsorge-Vollmacht=. Bitte mit der 92jährg Tante unverzueglich abschliessen,noch kann sie selbst bestimmen, welche Person ihres Vertrauens ,die Betreuung uebernehmen soll. 2).das Patienten-Testament regelt den Umgang mit mir als Schmerz-Patient ,es betrifft unnoetige OP's ,keine lebens-verlaengernde,aber auch keine lebens-verkuerzenden Massnahmen an meiner Person vorzunehmen.Hier setzen sich die Aerzte oftmals darueber hinweg !! Als Altenpflege -Kraft(22Jahre Beruf), 62 J. habe ich mit meiner Tochter eine -notarielle-VORSORGE-VOLLMACHT- auf Gegenseitigkeit abgeschlossen ,um fremde Betreuer (amtliche) auszuschliessen. Viele wissen nicht ,dass nach der Neuregelung nicht einmal Ehepartner ohne dieses Papier die gegenseitige Behandlung ,Zustimmung zu OP's, Rentenregelung , Heimeinweisung ,Reha-oder Krankenhaus -Aufenthalte regeln koennen .Vater Staat sichert das evtl.Vermoegen vorab, unser privates Recht auf Selbstbestimmung steht dem der Solidar-Gesellsachaft nicht voellig hilflos gegenueber ,es ist Handlung angesagt . Bitte holt Euch Informationen , es ist sehr wichtig !!!! Alle guten Wuensche und Mut wuenscht Irmlind :-)))


Ursel R. antwortete am 25.04.01 (00:26):

Wenn ich mich an einem Thema festbeiße, dann nötigenfalls eben auch in den PC.
Ich bin weiterhin fündig geworden.
Die Sendung wird auch am 26.04. 13.30 Uhr im WDR wiederholt.
Im Internet konnte auch lesen: Es gibt einen zweiten Teil, der wie folgt angekündigt wird:
Nah dran - Reporter im WDR Wehe, Du wirst alt - Vom Betreuer betrogen, Teil II (Übernahme NDR vom 20.02.2001) Eine Reportage von Dörte Schippper und Gregor Petersen Sendung am 09.06.2001, 22.00 Uhr, Länge 30 Minuten Redaktion: Sigrid Rohland Sie sind alt, haben keine Verwandten, werden krank – was passiert dann? Sie bekommen einen amtlichen Betreuer, früher hieß der oder die "Vormund". In der Reportage berichteten wir über die Leidensgeschichte von zwei alten Frauen – alt, alleinstehend und krank. Beide haben dieselbe amtliche Betreuerin, beide kommen in dasselbe Heim, und schon nach kurzer Zeit sollen ihre Häuser verkauft werden. Aufgrund der großen Zuschauerresonanz haben die Autoren Dörte Schipper und Gregor Petersen ihre Recherchen fortgesetzt. Wie geht die Geschichte der beiden alten Frauen weiter. Wie wird das Vorgehen der Betreuerin beurteilt – alles ganz legal? Politiker und Fachleute meinen mittlerweile: Das Betreuungsgesetz hat Lücken, muss überarbeitet werden. Erkenntnis eines Experten: "In Deutschland ist es leichter Betreuer zu werden als eine Würstchenbude zu eröffnen."
Ja, ich habe veranlasst, dass ein Rundbrief die Wiederholungen bekantgeben soll. Hoffentlich ging der 2. Termin noch hinzuzufügen. Über den II. Teil kann ja dann später noch ein Rundbrief geschickt werden.

Ich danke für die Aufmerksam.
Ursel R.


Ursel R. antwortete am 25.04.01 (00:33):

Hallo Irmhild,
hallo auch an alle MitleserInnen,
ja, ich kann mich Ihrer/Deiner Aussage nur mit allem Nachdruck anschliessen!!!
Zudem, ich bin auch gespannt, was wohl der II. Teil der Sendung bringt.
In der Zwischenzeit sollte jede/jeder jede/jeden Aufklären!
Irgendwann kommt die Information dann wirklich überall an!
Danke und
liebe Grüße an das Forum
Ursel R. :-))


VOSBEIN IRMLIND antwortete am 25.04.01 (11:23):

IRMLIND.VOSBEIN Mein Appell an alle, ueberwindet Eure Hemmungen ,kuemmert Euch heute und jetzt um die :- Betreuungs-Vollmacht-: Ein Testament regelt diese Belange erst nach dem Tode .Waehrend meiner Berufstaetigkeit erlebte ich sehr oft verzweifelte alte Menschen , handlungsunfaehige Kinder usw.Also meine Bitte, traut Euch ,selbst wenn es schwierig werden koennte,der Aerger nachher ist wesentlich groesser. Info: mein Eintrag vom 24.04.01 Liebe Gruesse an Euch alle Irmlind


Ursula L. antwortete am 25.04.01 (12:36):

Irmlind, du bist ein Schatz, ganz herzlichen Dank für deine Hinweise. Meine Tante hat heute Geburtstag und ich werde mit ihr vorsichtig die Angelegenheit besprechen. Ich habe auch schon einen Termin bei einem Anwalt gemacht, der mir eine Betreuungsvollmacht aufsetzen soll. Nun habe ich aber doch noch eine Frage: Wenn das Geld meiner Tante verbraucht ist, muss ich dann - wenn eine solche Vollmacht besteht - für die Kosten aufkommen, die ja dann nicht unerheblich sind?


Ursel R. antwortete am 25.04.01 (13:02):

Hallo Ursula L.,
NEIN, Du musst und brauchst für die dann enstehenden Kosten NICHT aufzukommen!
Gruß
Ursel R. :-)


Ursel R. antwortete am 25.04.01 (13:06):

NEIN, ob ein ehrenamtlicher, ein privater oder ein amtlicher Betreuer, niemand muss oder braucht anfallende Kosten zu übernehmen!
mfg
Ursel R.


KlausD antwortete am 25.04.01 (15:55):

Darf ich noch einmal die Frage nach den unterschiedlichen Vollmachten Stellen?

Testament
Patienten - Testament
Vorsorge - Vollmacht
Betreungs - Vollmacht

Sind diese 4 Begriffe so richtig?


Ursel R. antwortete am 25.04.01 (16:55):

Hallo Klaus,
im Grunde genommen ist es gleichgültig, wie Du die Paiere nennst. Hauptsache ist, Du bist gegen alles abgesichert.
Anbei nocheinmal etwas zu lesen und zwei Urls, die ich nur auf die Schnelle finden konnte. Sobald ich ein solches Antragsformular (gabs bei WISO) im www finde, werde ich es Dir zuschicken. Ansonsten hat Unterlagen jede Krankenkasse.
Liebe Grüsse
Ursel R.

Durch sogenannte Patienten- und Vorsorgevollmachten können Sie sicherstellen, dass nicht eine Ihnen unbekannte Person zum Betreuer oder zur Betreuerin bei Gebrechlichkeit oder Geschäftsunfähigkeit für Sie eingesetzt wird.
Sie können sicherstellen, dass gerade auch der Partner oder die Partnerin Ihrer nichtehelichen Lebensgemeinschaft vollumfängliche Auskünfte von sämtlichen behandelnden Ärzten erhält. Sie können sicherstellen, dass die Person, der Sie die Vollmacht erteilen, gegebenenfalls auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausüben kann. Die Ausübung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes ist wichtig, wenn Sie selbst hierüber nicht mehr bestimmen können. Wenn Sie selbst nicht mehr bestimmen können, in welchem Krankenhaus, von welchem Arzt oder welcher Ärztin Sie behandelt werden, in welchem Pflegeheim Sie untergebracht werden.
Die Vereinbarung einer Patienten- oder Vorsorgevollmacht bietet sich bereits in jungen Jahren, insbesondere für Menschen, die in nichtehelichen Lebensgemeinschaften leben, an.


https://www.fortunecity.de/wolkenkratzer/neil/47/psy-0008.htm


https://www.dialyse-online.de/soclib/DISC27/ASD_FT4/00002.htm


Ursel R. antwortete am 25.04.01 (17:14):

Noch eine sehr interessante Url:
https://home.t-online.de/home/s.m.meier/patiententestament.html


Und hier die Unterlagen (Vollmacht etc.) zum Downloaden:
https://www.wdr.de/tv/recht/testament.html

und bitte das Weiterreichen und das Weitersagen nicht vergessen!!!
DANKE!


Ursel R. antwortete am 25.04.01 (22:46):

Nun, wie auch immer, hier bin ich noch einmal.
Anbei eine Url.
Hier kann das Testament/Vollmacht heruntergeladen werden.
(Betreuung etc. )
Soweit aich weitere Fragen stellen oder Unklarheiten aufkommen, ich bin gerne behilflich.
Darf ich noch einmal an den TV Termin morgen 26. April WDR 22 Uhr hinweisen?!
Bitte, wie immer, das Weitersagen nicht vergessen! :-)
Ich danke für die Aufmerksamkeit
Liebe Grüße
Ursel R.

(Internet-Tipp: https://www.wdr.de/tv/recht/testament.html)


Vosbein Irmlind antwortete am 25.04.01 (23:19):

Nachtrag zu Ursel und Klaus :wisst ihr, dass nach der neuen gesetzlichen Regelung selbst Ehepartner ,ohne die Betreungs- Vollmacht keinerlei Befugnisse haben .In solchen Faellen kommt es oftmals ebenso ,wie mit alten Menschen, zu unnoetigen Schwierigkeiten , die gleiche Situation ergibt sich , wenn erwachsene Kinder durch Unfall oder Krankheit nicht mehr selbst bestimmen koennen .Das fand ich noch erwaehnenswert. Den Bericht morgen Abend kann ich leider nicht sehen , ich hoffe auf weitere Info's von Euch allen . Es gruesst irmlind.vosbein@t-online.de


Ursel L. Reimann antwortete am 25.04.01 (23:37):

Anbei eine weitere Urls.
Emailaufzeichnungen der Zuhörer zum Nachlesen zu der TV-Sendung: Hart aber fair, Thema Pflegeversicherung, gesendet am 25. April, also heute abend um 20.15 Uhr.
Die angegebenen Seiten bauen sich langsam auf. Am Ende ist jeweils ein Klick in die nächste Seite.
Es gibt Zuschauerzuschriften aus allen sozialen Kreisen. Auch Mediziner etc.
Die nächsten alten pflegebedürftigen können wir sein!!!
Liebe Grüße
Ursel R.

(Internet-Tipp: https://www.wdr.de/online/hartaberfair/themen/20010425/index.phtml)


urlmann@gmx.de antwortete am 26.04.01 (08:39):

FEHLERTEUFEL
ohje,
die Sendung ist natürlich heute 13.30 Uhr WDR
Entschuldigung
Ursel


Vosbein Irmlind antwortete am 26.04.01 (09:51):

IRMLIND 26.04.2001 Achtung neues Gesetz:Die bisherige Regelung ,dass nach 10 Jahren das vererbte Vermoegen,egal,Haus,Bargeld usw nicht mehr herangezogen werden kann, ist hinfaellig.Leider habe ich die Sendung nicht gesehen ,langsam aber sicher bleibt uns nichts uebrig und den Erben schon garnichts.Selbst vor 10 Jahren vererbtes Eigentum ist im Notfall zurueckzufuehren eine Begrenzung wie in der Landwirtschaft , bisher 15 j. auf neu 20 Jahre . soll es hier nicht geben . Also Ohren auf ,oder Tresor kaufen,Vater Staat ist pleite, unsere Spargroschen muessen ihn retten. Es wuenscht Euch einen sonnigen Tag Irmlind


KlausD antwortete am 26.04.01 (10:11):

Liebe Irmlind,

*Vater Staat* ist ein Begriff aus der Vergangenheit!

Der Begriff *Vater* hat gelitten wie unser Staat selbst.

Was sollen wir unseren Kindern noch erzählen?

Der Armutsbericht der Regierung ist eine Bankrotterklärung an eine menschliche Welt!!


Ursel R. antwortete am 26.04.01 (13:03):

Ja, Irmlind,Klaus,
so Reste von dieser neuen Gesetzgebung habe ich auch
noch gehört...
Bankrotterklärung...
Schade, dass vorhin auch der angekündigte Beitrag im TV
weggefallen ist...
Mal sehen, wie der II. Teil am 9. Juni uns weiter aufklärt.
Im Moment kann ich nur verstehen, dass Häuser von Alleinstehenden verkauft werden, um eben das Staatssäckel zu füllen.
Ich bin nur gespannt, welche Neuigkeiten noch auf uns zukommen.
mfg
Ursel R.
Sobald ich im www einen Beitrag zur neuen Verschenkgesetzgebung oder dem Geschenkzurückgabegesetz finde, werde ich es aufzeigen.
mfg
Ursel :-)


Ursel R. antwortete am 27.04.01 (20:06):

Hallo noch einmal,
über die neue Gesetzgebung habe ich Neuerung bzw. Beschließungen nicht gefunden.
Anbei eine URL der Bundesregierung.
Oben hauptsächlich unter Dokumentationen sind alle Gesetzesänderungen ab 12/00 bis 4/01 angegeben.
Vielleicht hat der eine oder ander Zeit und Lust dort
ab und zu mal vorbeizuschauen.
mfg
Ursel R. :-)

(Internet-Tipp: https://www.bundesregierung.de/frameset/index.jsp)


KlausD antwortete am 27.04.01 (21:21):

Ich habe folgende Adresse gefunden:

www.patientenverfügung.de

Hier wird erklärt,was bei einer Patientenverfügung zu berücksichtigen ist.
Ich sehe folgende Punkte als besonders wichtig:

1.Vorsorgevollmacht
2.Patientenanwaltschaft
3.Patientenverfügung

Punkt 1+2 besteht jeweils nur aus einem DIN A4 -Blatt.
Hier können jeweils eine oder zwei Personen bevollmächtigt werden -auch unterschiedliche.

Zur Erstellung der Patientenverfügung wird ein Fragenkatatalog ausgefüllt und an den *Humanistischen Verband* geschickt.Der Verband erstellt dann die Patientenverfügung für mich-Kostenpunkt 180,-DM.

Diese Patientenverfügung kann ich dann bei meinem Hausarzt (z.B) besiegeln lassen.

Ich benötige in diesem Fall keinen Notar oder Anwalt u.s.w.

Wer hat einen besseren Vorschlag?

Gruß


Ursel R. antwortete am 28.04.01 (01:24):

Hallo nochmal Klaus,

ich hatte am 25. April 2 x 2 URLs -also Internetadressen- angegeben. Bei einer waren die Unterlagen komplett herunterzuladen.

Anbei -unten als Tipp- noch eine URL von der Universität Bochum.

Du bekommst dort als pdf-Datei (die Dein Adobe-Programm lesen kann) in nullkommanix ALLES was Du Dir erträumen kannst heruntergeladen. Einschliesslich Gerichtsurteile zur Sterbehilfe, Patiententestament, Vorsorgliche Verfügung zur Vermeidung einer Betreuung, Altersvorsorgebetreuung.....Alles auf dem neuesten Stand vom 19. April 2001

Hier weiter noch eine URL zur allerallerbesten Findemaschine (Suchmaschine) :-)

https://mserv.rrzn.uni-hannover.de

Welches Wort auch immer Du dort eingibst, sie findet alles... :-)

Also, schau auch untern (etwas scrollen) auf die Tipps/URLs
auch vom 25. April. Sonst schreibe ich ja alles für die berühmte Katze :-)))

Was auch immer Du dann mit Deinen Formularen machst: Lies alles gut durch und entscheide dann. Das kann Dir im Endeffekt ja niemand abnehmen.

Bis jetzt habe ich persönlich die ausgefüllten Formulare eigenhändig unterschrieben von mir, von meinem Sohn und von einer dritten Person -Zeuge- (bei mir meine Schwiegertochter.

So, diese Unterlagen liegen bei mir und bei meinem Sohn.
Von Zeit zu Zeit unterschreiben wir das ganze neu um damit stets aufzuzeigen, dass ich noch bei/guter geistiger Verfassung bin und, dass sich mein Wille nicht geändert hat.
Wenn diese Zettel zu alt sind, kann angefochten werden, dass Du inzwischen Deinen Willen ja geänderthaben konntest.

Ja, lies erst einmal alles durch. Und, ich glaube nicht, dass Du einen Notar brauchst. Da reicht dann schon Dein Arzt des Vertrauens, so Du sonst niemanden hast.

Solltest Du nun noch irgendeine Frage haben: Ich stehe jederzeit zur Verfügung. Somit bin ich doch jetzt auch an die neuesten Unterlagen gekommen. :-))
mfg
Ursel R.

(Internet-Tipp: https://www.ruhr-uni-bochum.de/zme/Lexikon/index.htm )


YASMIRA antwortete am 28.04.01 (05:51):


Hallo Ursel R.

Bei der Eingabe von: https://mserv.rrzn.uni-hannover.de erscheint nur die Meldung: "no service"
Gruss YASMIRA


Ursel. R antwortete am 28.04.01 (08:03):

Hallo Yasmira,
ich wollte nur mal sehen, ob jemand die URls überhaupt ansteuert. :-)))
Nein, ernsthaft, ein Flüchtigkeitsfehler von mir.
Entschuldigung.
Ich will zu viel zu schnell erledigen. Ich werde mich bemühen... :-) allerdings kann ich keine Garantie übernehmen. :-))
Toll also, dass Du nachgefragt hast.
Dafür kannst Du jetzt aber auch alles finden. :-)))
Liebe Grüße
Ursel R.

https://meta.rrzn.uni-hannover.de/

(Internet-Tipp: https://meta.rrzn.uni-hannover.de/)


Karl antwortete am 28.04.01 (08:10):

Zum Thema gute Suchmaschine. Die m.E. schnellste und beste Suchmaschine ist https://www.google.de (auch unten anklickbar). Man erhält jedenfalls die relevante Information nochmals einen Tick schneller und vor allem übersichtlicher präsentiert als bei der Metasuchmaschine der Uni Hannover. Probiert es doch einfach mal aus (übrigens auch links im Rahmen des Seniorentreffs unter Suchfunktionen anklickbar ;-)

(Internet-Tipp: https://www.google.de)


Ursel R. antwortete am 28.04.01 (08:56):

Huch,
herrlich. Ja, ich habs natürlich sofort ausprobiert. Ich liebe Findemaschinen. Weil, ich finde immer etwas, das ich nicht gesucht hatte und mich dann in Erstaunen versetzt.
Ich habe eben wieder eine neue Seite gefunden. :-) Schlimm war, dass ich beim Querlesen, statt Vorsorge... Versorgungsverfügung wahrnahm und sehr erschrocken war. (Der Cache im Gehirn...) :-)
https://www.neurogeriatrie.de/seiten/laie/pat01.htm
Ich glaube, ich nehme Google zum Suchen und Meta zum Finden.
Beides hat was. :-
Danke!
Ursel R.


Horst antwortete am 29.04.01 (10:32):

Überspitzt - "Alte und Kranke ihr könnt verschwinden, wenn euch was nicht passt"!
Unrühmliches Beispiel sei Würzburg!
Siehe den Artikel unter:

https://people.freenet.de/soziallotse/Selbstbestimmt.htm

(Internet-Tipp: https://www.soziallotse.de/)


KlausD antwortete am 29.04.01 (11:31):

Liebe Ursel,

die Adresse von der Ruhr-Uni Bochum ist ein Volltreffer - danke.

Hier werden sehr viele Adressen aufgelistet.

Meine weiter o.g. Adresse www.patientenverfügung.de hatte ich unter deiner angegebenen WDR-Adresse gefunden - ist übrigens auch in der *uni-bochum* gelistet.


Grunsätzlich kann man alles ohne Anwalt oder Notar erledigen!
Nur bei den Banken sollte man eine vom Notar beglaubigte Verfügung vorlegen können - das kann man aber auch umgehen,wenn man das frühzeitig mit der betreffenden Bank regelt (persönliches Erscheinen u.s.w.).

Gruß


Ursel R. antwortete am 29.04.01 (18:07):

Hallo Klaus,

es gibt einen gewaltigen Unterschied zwischen einer Verfügung von Todes wegen und eben einer Bankvollmacht.

Das Erbrecht z. B. ist in dieser Richtung ungeheuer kompliziert. Banken kennen sich zumeist über das geltende Erbrecht nicht aus. Und, ich habe selbst erfahren, dass auch Anwälte und Notare sich im Umgang mit Verfügungen weder vom Bank- noch hinsichtlich des Erbrechtes her auskennen.

Also, es kommt darauf an, was Du wem bevollmächtigen bzw, wem Du warum eine Verfügung ausstellen möchtest.

mfg
Ursel R.


Vosbein Irmlind antwortete am 30.04.01 (01:47):

Irmlind gruesst EUch alle . Im Gespraech ist mir wieder einmal klar geworden,dass der Unterschied zwischen einer Betreuungs-Verfuegung und anderen Vollmachten sehr schwer verstanden wird . Wie ich schon erwaehnte, sieht das neue Betreuungs-Recht eine amtliche Betreuung vor , wenn nicht vor Eintritt der Notwendigkeit eine solche ,moeglichst notarielle , Abmachung besteht. Der oder die Betroffene ,muss unter Zeugen den persoenlichen Betreuer benennen, damit der freie Wille und die Zurechnungs -Faehigkeit bewiesen ist . Trotzdem passieren immer wieder solche schlimmen Sachen wie in den gezeigten Filmen .Das Patienten -Testament oder Patieten-Verfuegung kann man ruhig vernachlaessigen,da kaempfen die Angehoerigen mit den Aerzten und den Gerichten,niemand begibt sich gerne auf's Glatteis, leiden muessen die Patienten und die Angehoerigen unter dem Kompetenz-Gerangel .-. traurig aber wahr. Euch eine gute Woche wuenscht Irmlind


KlausD antwortete am 30.04.01 (18:37):

Zum Beitrag von Ursel -29.04.01

In meinen weiter o.g. Ausführungen hatte ich immer nur bis zum Zeitpunkt des Ablebens gedacht.
Denn bis zum Ableben sind vom Betreuer u.U. noch einige Bankgeschäfte zu tätigen.
Die Erblasserschaft beginnt ja erst dann - das ist nun wieder eine Sache für sich.

Zu Irmlind:

In der Tat,man muß sich schon einarbeiten!

Die Ärztekammer Berlin nennt die drei Punkte.

1. Patientenverfügung
2. Betreuungsverfügung
3. Vorsorgevollmacht

In der Patientenverfügung kann man sich zu seinen Wünschen bez. medizinischer Behandlung äußern.

Die Betreuungsverfügung dient dem Zweck,eine Person des eigenen Vertrauens zu benennen,die für den Fall,daß eine Betreung notwendig werden soll,vom VORMUNDSCHAFTSGERICHT bestellt werden soll.

Wenn ich eine VORSORGEVOLLMACHT ausstelle,entfällt der Aufwand für eine Betreuungsverfügung.
Der Bevollmächtigte kann im Fall meiner eigenen Entscheidungsunfähigkeit sofort handeln!
Dem Bevollmächtigten kann in diesem Dokument auch der vermögensrechtliche Bereich übertragen werden.

Also,ich benötige immer nur zwei Dinge:

1.Patientenverfügung
2.Vorsorgevollmacht - oder eine Betreuungsverfügung.

Aber,wann macht man schon immer alles richtig?
Wie man`s macht,man macht´s vekehrt?

Viele Grüße
Klaus


Ursel R. antwortete am 30.04.01 (23:06):

Lieber Klaus,
mein Glückwunsch, wirklich.
Du bist ja nun echt ein Spezialist und Profi
geworden! :-)
Ich glaube, dieses ganze Gezettel auseinander zu
sortieren, war eine prima Übung und lehrreich auch,
oder?
Ich glaube, dass wir diese Übungen in 10 Jahren
(oder schon eher) wiederholen müssen. Wenn ich
bedenke, wie schnell sich (so klamm heimlich) :-)
die Gesetze ändern.
Na, ja, mit irgend etwas müssen wir das Gedächtnis
ja trainieren.
Liebe Grüße
Ursel R


KlausD antwortete am 01.05.01 (21:24):

Wir üben das alle zwei Jahre,Ursel!

Nur so haben wir immer den neusten Stand.

Also,bis zum 01.05.2003 ;-)


Ursel R. antwortete am 01.05.01 (21:31):

Na,Klaus,
wer erinnert uns denn am 1. Mai 2003
an diese komplizierte Zettelei?
Hast Du einen ewigen Wecker, de Du
für in 730 Tagen 8 Uhr morgens
einstellen kannst?
Ich programmiere mal den Termin-
kalender im PC. :-))
Herrliche Idee :-))
Schönen Abend noch aus Dortmund
Ursel


Vosbein Irmlind antwortete am 01.05.01 (22:22):

HAllo Ursel und Klaus ; habt Ihr alles in trockenen Tuechern ??? Sind Berufskollegen , habe ich entdeckt ,deswegen Dein , unser Engagement .Meine Ausbildung habe ich in der Psychiatrie gemacht und mit 53J.mein Examen geschafft.Dort gab es in der Woche mehrere Betreuungsbeschluesse .Oftmals bekamen Kinder einen fremden Betreuer fuer Mutter oder Vater vorgesetzt, die Dramen ,die sich da abgespielt haben , waeren zu verhindern gewesen.Aeltere Menschen denken heute noch ,dass sie sterben muessen , wenn sie solch ein Schriftstueck verfassen und unterschreiben .Ich wuensche mir, dass moeglichst viele Menschen dieses Forum besuchen .In diesem Sinne; Euch allen einen wunderschoenen Mai 2001; Dir liebe Ursel ein Dankeschoen fuer Deine informativen URL'S . Liebe Gruesse Irmlind aus dem Osnabruecker-Land :-))


Ursel R. antwortete am 02.05.01 (07:59):

Liebe Irmlind,
oh je, meine Assoziationen mit dem Wort Psychiatrie...
Weißt Du, die Realität ist wohl kaum nachvollziehbar, nicht begreifbar, unfassbar. Ich kam aus Frankreich, aus der EDV. Und dann Kontrastprogramm auf allen Kanälen. Kulturschock in vielen Bereichen.
Und trotzdem oder gerade deswegen hat mich die Sendung -Wehe du wirst alt- bis in Mark und Bein erschüttert. Ich kann den 2. Teil am 9. Juni kaum erwarten. Warum? Weil ich immer noch hoffe, im falschen Film zu sein, dessen Handlung sich am Ende noch zum Guten wendet. Ja, ich habe auch erlebt, dass EhepartnernInnen aufgrund einer Gesetzgebung jedes Recht auf Selbst- und Eigenbestimmung genommen wurde. Was aber mit solch alten Menschen passiert, unter amtlicher Mitwirkung, ist für mich der absolute Gipfel.
Denke Dir, Irmlind, ich habe diese Thematik auch in anderen Seniorenforen zur Debatte gestellt. Frage aber nicht nach einer Resonanz. Nur, ich habe ein Problem, mit so viel Desinteresse umzugehen.
Ich schicke liebe Grüße nach Osnabrück
Ursel R.


Ursel R. antwortete am 02.05.01 (19:44):

Anbei noch ein Wort bzw. eine Mailantwort, damit auch die letzte Unklarheit beseitigt werden kann:
Meine Frage war, was ist, wenn die Kinder z. B. weit weg wohnen.
Nun lest selbst:


> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Neumann, Gita [SMTP:gneumannn.hvd-berlin@humanismus.de]
> Gesendet am: Mittwoch, 2. Mai 2001 18:04
> An: 'urlmann@gmx.de
> Cc: 'debatte@patientenverfuegung.de'
> Betreff: AW: Patientenvollmacht, Betreuungs-, Vorsorgevollmacht etc....
>
>
> Sehr geehrte Frau Reimann !
>
> Die Betreuungsausübung im Sinne des Betreuungsrechtes ist nicht zu verwechseln damit, dass man sozusagen pflegerisch, hauswirtschaftlich oder psycho-sozial betreut wird, sondern: dass jemand in rechtlicher Vertretung für den Betroffenen Regelungen oder Entscheidungen zu treffen
> hat. Er oder sie muss also keinesfalls dauerhaft in der Nähe wohnen.
> Vielleicht sollten Sie eben diesen Umstand (also "wenngleich er/sie
> nicht in meiner Nähe wohnt" in der Vollmacht erwähnen. Dann ist allen
> klar, dass Sie trotz dieses Umstandes die Bevollmächtigung ausgesprochen
> haben. Außerdem dürfte empfehlenswert sein, in der Vollmacht auf die
> ausdrückliche Möglichkeit hinzuweisen, dass der Bevollmächtigte auch
> Untervollmachten ausstellen kann, ggf. in dann aktuell zu bestimmendem
> Umfang an eine andere Person, z. B. eine Nachbarin.
>
> Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die nicht in der Nähe wohnenden
> Person mit einer sogenannten "Kontrollvollmacht" auszustatten. Sie ist
> dann nicht Regelungen und Entscheidungen selbst betroffen, könnte aber
> legitimiert einschreiten, wenn begründet der Eindruck entstünde, eine
> rechtliche Betreuung würde nicht zu Ihrem Wohl und zu Ihrem Interesse
> ausgeführt.
>
> Ich hoffe, Ihnen damit die gewünschten Hinweise gegeben zu haben.
> Für den besonders sensiblen Bereich Patientenverfügung zum Humanen
> Sterben können Sie auch gern unsere kompetente Hilfe in Anspruch nehmen
> und/oder unsere Adresse www.patientenverfuegung.de besuchen. Man sollte
> hierzu möglichst den Bevollmächtigten nicht ohne konkrete
> Ausführungsbestimmungen oder zumindest Hinweise lassen, was in
> medizinischen Behandlungskonflikten zu tun ist, wenn man selbst nicht
> mehr kompetent willensfähig ist. Eine konkrete und verbindliche
> Verfügung, die sich an alle (Ärzte, Richter, spätere eventuelle Betreuer
> usw.) richtet, ist im übrigen auch das Mittel der Wahl, wenn keine zu
> bevollmächtigende Vertrauensperson zur Verfügung steht.
>
> Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
>
> Gita Neumann
>
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: urlmann@gmx.de
> Gesendet: Samstag, 28. April 2001 13:14
> An: 'hvd@humanismus.de'
> Betreff: Patientenvollmacht, Betreuungsvollmacht, Vorsorgevollmacht
> etc....
>
>
>
> Guten Tag,
>
> aus gegebenem Anlass -TV-Sendung im WDR "Wehe, du wirst alt" -
> stellt sich uns mit der Absicherung in den verschiedenen
Bereichen siehe Betreff folgende Frage, die Sie uns/mir
möglicherweise beantworten können:
>
> Was, wenn eine in der Vollmacht genannte Person, z. B. Kinder,
> nicht in unmittelbarer Nähe der vollmachtgebenden Person
> wohnt?
>
> Wird diese Person dennoch zu Rate gezogen bzw. wird diese
> als Betreuer anerkannt, damit sie die bevollmächtigte Aufgabe übernehmen kann?
>
> Oder aber, gibt es von vornherein schon Einschränkungen
> in dieser Richtung und evtl. welcher Art?
>
> Für die Mühe der Beantwortung danke ich im voraus sehr.
>
> Mit lieben Grüßen
> Ursel Reimann
>


Inge Knol antwortete am 03.05.01 (00:46):

Liebe Leute,

ich war 4 Jahre Betreuerin meines Vaters - im gegenseitigen einvernehmen. Ich war für alle drei Bereiche zuständig: Aufenthalt, Finanzen, Gesundheit zuständig. (Ich bin Arzthelferin)

Nach seinem Tode habe ich mich bei einem städtischen Betreuungsverein beworben - wollte ein paar Mark dazuverdienen. Mir wurde aber gesagt, ich sei nicht kompetent genug, nicht genug qualifiziert. Und das nach 4 Jahren Betreuungserfahrung!!!!!!

Diese "Arbeit" hat mir viel Freude gemacht. Weiß jemand vielleicht wie man sonst Betreuerin werden kann?

Wohne in Stade, und freue mich auch antworten per Mail.

Liebe Grüße

von Inge


KlausD antwortete am 04.05.01 (18:12):

Das mit den trockenen Tüchern,Irmlind, hat bei mir noch nicht geklappt!
Meine Tücher hängen noch auf der Wäscheleine :´-)

Ich übe einen techn. Beruf aus - darum ist das hier für mich Neuland.
Persönlich bin von diesen erschütternden Schicksalen verschont geblieben (wie oben geschildert).

Dankbar bin ich für diese Hinweise und werde die nötigen Schritte einleiten.

Gruß


Ursel R antwortete am 04.05.01 (23:48):

Hallo Inge,
ich lese Dein Posting erst jetzt.
Also, ich wurde hier in Dortmund von der amtlichen Betreuungstelle angesprochen eine solche Aufgabe
zu übernehmen. (Hab aber abgelehnt)
Somit nehme ich an, dass Du Dich vor Ort erkundigen kannst.
Amtliche Betreuungsstelle, Betreuungsverein (gibt es auch),
vielleicht fragst Du auch mal bei einer Altenbegegnungstätte, der AWO, beim DRK, oh mir würde viel einfallen, wo ich mich erkundigen würde. Schau einfach auch mal ins Telefonbuch.
Eines nehme ich an, ist sichere Voraussetung: Das Betreuungsgesetz sehr sicher zu kennen!
Lass mal von Dir hören, was Du erreicht hast.
Vielleicht fäll mir auch noch etwas ein.
So
erst einmal ein friedliches Wochenende
Liebe Grüße
Ursel R


Ursel R antwortete am 05.05.01 (00:09):

Hallo Klaus,
Du bist doch mit dem Gewurschtel zum Provi avanciert!
Das restliche Betreuungsgesetz musst ja nicht Du, sondern irgendwann dann Dein Betreuer begreifen und anwenden!!!
Also finde nicht son d.... ähm finde ein helles Kerlchen, das sich dann eben auch für Deine Belange in Deinem Sinne durchsetzt!!!
Ansonsten, wenns Dich interessiert, das Betreuungsgesetz steht im BGB. Ich hab nen kommentierten Palandt. Leider -und das wissen wir ja alle- ist Recht haben und Recht bekommen nicht das gleiche. Immer kommt es auf den Richter an, wie er seinen Ermessensspielraum nutzt (welchen Ärger er gerade zu Hause hatte) :-)usw.
Von Bundesland zu Bundesland sind zwar die Gesetzte gleich, nicht gleich sind nun mal die Gepflogenheiten, die unterschiedlichsten Urteile, mit denen man sich befassen muss, um überhaupt Klarheit und mehr oder weniger Durchblick zu bekommen.
Ich bin eine Zeit lang in die Bücherei des Amtsgerichtes gegangen und habe dort die NJW Schriften mit den Urteilen studiert... Mach das mal, so Du Zeit und Interesse hast.
Beinahe lustig ist es auch, an Gerichtsverhandlungen als Zuschauer teilzunehmen. Aber, wem sag ich das, denke ich mal...
Liebe Grüße aus Dortmund
Ursel R


hanna born antwortete am 08.05.01 (18:57):

Sso,jetzt habe ich alles mehr oder minder genau durchgelesen. Jetzt wünsche ich mir nur noch, daß einer der "experten" alles zusammenfaßt und so darstellt, daß man genau weiß, was zu tun notwendig ist. Vielleicht mit einem graphischen Beispiel? Oder ist das doch zu schwierig.Danke für all die Arbeit, die Ihr Euch gemacht habt. HANNA


VOSBEIN IRMLIND BOHMTE antwortete am 09.05.01 (13:40):

Hallo Hanna ,hast du auch die Anhaenge gelesen,denn Ursel hat hart gearbeitet !! dann lies mal den Eintrag von Klaus Dresemann , er hat es zusammengefasst , ausserdem kannst du ihn per e-mail kontaktieren , oder auch privat bei Ursel oder mir anfragen . Auf gutes Gelingen bis bald , liebe Gruesse Irmlind

(Internet-Tipp: https://www siehe ursel reimann)