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THEMA:   Erbschaft und Pflege

 8 Antwort(en).

omamartina begann die Diskussion am 16.05.04 (11:38) :

ich bin 71 Jahre und habe 5 Erwachsene Kinder und bin NOCH ziemlich rüstig.
nun geht es darum wem von meinen Kinder soll ich nun mein kleines Anwesen vermachen. Dabei handelt es sich um ein altes renovierungsbedürftiges Bauernhäuschen mit landwirtschaftlichen Grund, das in einem Wasserschutzgebiet liegt und nicht im Bebauungsplan der Stadt. Das Haus zu Renovieren kann ich mir finanziell nicht leisten, ebenso nicht es Abzureissen und ein neues zu Bauen.

Leider ist nur eines meiner Kinder wirklich in der finanziellen Lage das Erbe anzutreten und den andern 4 ein minimales Pflichtteil auszubezahlen. aber.. und nun kommt das Problem.

Dieses Kind hätte die finanziellen Möglichkeiten ein Haus auf dem Grundstück zu errichten / Renovieren ausgeschlossen obwohl es wirklich schade währe es abzureissen. Anmerkung: Das Haus würde erst nach meinem Ableben errichtet werden...
Es sichert mir und meinem Lebensgefährten zwar das Wohnrecht und die Instandhaltung des Hauses bis zu meinem Lebensende zu möchte aber dass er im Testament von meiner Pflege ausgeschlossen wird.
... "es sollen sich die anderen Geschwister um mich kümmern"...

Meine Sorge ist nun, sollte ich zum Pflegefall werden, und die andern 4 Kinder finanziell dafür aufkommen gingen sie letztendlich fast leer aus, und das andere hätte das Grundstück.

Kann mir vieleicht jemand einen Rat geben ....


Gudrun_D antwortete am 16.05.04 (12:25):

Da fragst du noch?

Keinesfalls würde ich diesem "Kind" das Haus vererben!
Glaub mir,seine Forderung,von der Verpflichtung,die Mutter pflegen zu müssen,ausgeklammert zu werden,zeigt eine enorme Gefühlskälte!
Mag sein,dass er aus verschiedenen Gründen nicht betreuen oder pflegen kann.Dann aber gibt es die Möglichkeiten,mit ambulanten Hilfsdiensten die Mutter in gewohnter Umgebung altern und sterben zu lassen!So aber wäre es möglich,dass er dich irgendwo einweisen lässt,um dein Haus abreissen und neu bauen zu können! Alles schon dagewesen!!

Wäre ich an deiner Stelle und es wäre genügend Platz im Haus,würde ich beizeiten eine Frau oder Ehepaar mit im Haus wohnen lassen,die nach und nach die anfallenden Pflegehilfen übernehmen würden.
Ist im Haus selber nicht genügend Platz,gibt es vielleicht im näheren Umkreis hilfsbereite Menschen.
Das alles sollte notariell abgefasst und beglaubigt werden.
Ich würde dann diesen Menschen das Haus vererben!


navallo antwortete am 16.05.04 (15:02):

Martina,
Du brauchst unbedingt professionelle Beratung bei einem Notar!!!

Ich sehe die Sache ähnlich wie Gudrun, aber Schwierigkeiten, das Haus anderen ohne weiteres überlassen zu können. Da spielen erbrechtliche Bestimmungen eine Rolle, z. B. Pflichtteile, die Höhe Deines sonstigen Vermögens oder die Variante eines Vermächtnisses im Unterschied zur Erbschaft.

Unter den gegebenen Umständen würde ich überlegen, das Haus zu verkaufen. Daß das schwer fällt, kann ich nachempfinden. Was aber, wenn Du eh die mit dem Haus verbundenen Aufgaben mal nicht mehr schaffst und Dir keiner hilft? Vielleicht könntest Du sogar wohnen bleiben, oder Du kaufst Dir dafür eine kleine altersgerechte Eigentumswohnung. Vielleicht läßt sich damit noch etwas für eine hoffentlich nicht notwendig werdene Pflege zurücklegen und Du gönnst Dir selbst noch ein bißchen sonstigen Luxus. Für Erben ist ein Restkonto leichter zu teilen als Sachwerte, um welche sich die Kinder dann streiten.


wanda antwortete am 17.05.04 (08:51):

ich würde auch alles verkaufen - aber das kann nicht jeder.
Mancher Mensch hängt so an seinem "Zuhause" dass es ein Teil von ihm selbst ist. Und weil das so ist, kann man sehr schwer raten. Die angedachte Lösung würde ich auch verwerfen. Was ist mit Deinen Enkelkindern, kann es sein, dass diese auch schon erwachsen sind ?
Und kann es sein, dass der, der mit der Pflege nichts zu tun haben will, dies deshalb äussert, weil er mit dem Lebenspartner nicht zurecht kommt ?
Entschuldige diese privaten Fragen, Du musst hier nicht antworten.


pilli antwortete am 17.05.04 (10:31):

"nun geht es darum wem von meinen Kinder soll ich nun mein kleines Anwesen vermachen. "

meiner überlegung nach sind doch alle 4 kinder berechtigt, zu gleichen teilen zu erben, es sei denn, du "enterbst" drei von ihnen und dann ist auch nicht nur ein "minimaler" pflichtteil zu zahlen oder sie verzichten mittels entsprechender erklärung auf alle ansprüche.

was ist, wenn die drei "enterbten" gegen die zuteilung des pflichtteiles klagen?

warum lebst du nicht ruhig und zufrieden mit deinem lebenspartner und sollte es zum pflegefall kommen, wird das häusle eben verkauft und für die pflege verwandt.

ich verstehe oft nicht was kinder meinen, erben zu können;
m.e. kann dir nur professioneller rat helfen.

:-)


chatti antwortete am 17.05.04 (21:00):

Du hast also 5 Kinder. Eines davon will dich auf keinen Fall pflegen. Was ist mit den anderen, sind die alle 4 bereit dich im Falle eines Falles zu pflegen, oder wollen es die anderen oder einige, auch nicht?
Die, die es auf keinen Fall wollen, bekommen alle ihr Pflichtteil. Das wäre eine Überlegung.

Ich persönlich würde allerdings eine andere Lösung vorziehen.
Alles verkaufen, eine Wohnung kaufen, die dir gefällt, und die auch in späteren Jahren nicht zu viel Arbeit macht. Evtl. eine, die in einem Wohnkomplex liegt, in dem auch bei Bedarf eine altersgerechte Fürsorge angeboten wird.

Was übrig bleibt von deinem Geld, können sich die Kinder teilen.

Du könntest auch mal alle deine 5 Kinder fragen, wie sie es sich vorstellen. Vielleicht kommt ja eine gute Lösung dabei heraus.


bongoline antwortete am 17.05.04 (21:26):

Erbe von Pflege abhängig machen - das Letzte, was man machen sollte. In so einem Fall wäre man die Zeit, die man noch hat, reiner Bittsteller.

Ich hab nur einen Sohn, aber auch da mußte mal das Gespräch geführt werden. Meine Erklärung hat ihn wohl im ersten Moment in Staunen versetzt, allerdings, das Augenzwinkern hat er auch registriert:

Sollte es nicht so laufen, wie ich es mir vorstelle, dann verkaufe ich den ganzen "Krempel", mache eine Weltreise nach der anderen, schicke Dir Ansichtskarten, auf denen steht dann dort, wo die Briefmarke hingehört:
"Porto zahlt der Empfänger".


desiree antwortete am 18.05.04 (17:36):

Selbst wenn in dem Haus Wohnraum für evtl. Pflegehilfe vorhanden ist, rate ich Dir von diesem Gedanken ab. Diese Erfahrung machten Nachbarn.

Solltest Du diese Wohnung im Haus vermieten können, hilft Dir das Geld, Pflegedienste zu bezahlen.

Ich wünsche Dir gute Beschlüsse

desiree


maggy antwortete am 02.06.04 (15:54):

hi oma martina,
du kannst dich auch im internet informieren und dir gegen ein kleines Entgelt entsprechende Broschüren zuschicken lassen. Ich habe dir mal unten einen link rausgesucht, es gibt sicherlich noch viele andere :-)

Ich wünsche Dir nun viel Erfolg beim richtigen Vererben; aber vergiß dich nicht, schließlich haben Kinder lediglich Anspruch auf den Pflichtteil.

Internet-Tipp: https://www1.janolaw.de/familie_erben_muster.jsp