Franz
begann die Diskussion am 26.03.04 (12:27) mit folgendem Beitrag:
Wenn die Tochter kein eigenes Einkommen hat, muss der Schwiegersohn einen Beitrag zum Pflegeheim bezahlen nach dem neuen Gesetz und wie hoch ist der Selbstbehalt, wenn man selbst schon Rentner ist? Hat jemand die neueste Düsseldorfer Tabelle oder kann mir diese Frage beantworten? Das Sozialamt gibt nur wiederwillig Auskunft am Telefon und verweist auf Literatur, die man sich kaufen kann.
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Irina
antwortete am 26.03.04 (13:48):
Selbstbehaltssätze:
Der Unterhaltsschuldner darf in jedem Fall mindestens folgende Beträge für sich behalten (sogenannter Selbstbehalt, Stand 1.1.2002): alte Bundesländer neue Bundesländer gegenüber: erwerbstätig nicht erwerbstätig erwerbstätig nicht erwerbstätig mdj. Kindern 840 730 775 675 vollj. Kindern 1) 1.000 890 925 825 getrennt lebendem Ehegatten 2) 840 730 750 650 geschiedenem Ehegatten 3) 950 840 880 775 nichtehel. Mutter 1.000 890 925 825 Eltern 1.250 1.140 1.155 1.055 *********************
Ansonsten: googeln unter dem Stichwort "Selbstbehalt".
Irina
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maggy
antwortete am 30.03.04 (00:28):
Franz, wie Irina schon schrieb....einfach googeln
siehe unten angegebenen link
Internet-Tipp: https://www.agiburg.de/ag_duest.htm
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karaoke
antwortete am 01.04.04 (12:56):
Morgen 2.4.04 ARD Buffet 12.25 Uhr Telefonaktion zu diesem Thema: Unterhalt für die Eltern / Was müssen die Kinder zahlen? 0180 / 2291215
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