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THEMA:   Unterhaltspflicht der Kinder

 3 Antwort(en).

Franz begann die Diskussion am 26.03.04 (12:27) mit folgendem Beitrag:

Wenn die Tochter kein eigenes Einkommen hat, muss der Schwiegersohn einen Beitrag zum Pflegeheim bezahlen nach dem neuen Gesetz und wie hoch ist der Selbstbehalt, wenn man selbst schon Rentner ist? Hat jemand die neueste Düsseldorfer Tabelle oder kann mir diese Frage beantworten? Das Sozialamt gibt nur wiederwillig Auskunft am Telefon und verweist auf Literatur, die man sich kaufen kann.


Irina antwortete am 26.03.04 (13:48):

Selbstbehaltssätze:

Der Unterhaltsschuldner darf in jedem Fall mindestens folgende Beträge für sich behalten (sogenannter Selbstbehalt, Stand 1.1.2002):
alte Bundesländer
neue Bundesländer

gegenüber: erwerbstätig nicht erwerbstätig erwerbstätig nicht erwerbstätig
mdj. Kindern 840
730
775
675

vollj. Kindern 1) 1.000
890
925
825

getrennt lebendem Ehegatten 2) 840
730
750
650

geschiedenem Ehegatten 3) 950
840
880
775

nichtehel. Mutter 1.000
890
925
825

Eltern 1.250
1.140
1.155
1.055

*********************

Ansonsten: googeln unter dem Stichwort "Selbstbehalt".

Irina


maggy antwortete am 30.03.04 (00:28):

Franz, wie Irina schon schrieb....einfach googeln

siehe unten angegebenen link

Internet-Tipp: https://www.agiburg.de/ag_duest.htm


karaoke antwortete am 01.04.04 (12:56):

Morgen 2.4.04
ARD Buffet 12.25 Uhr
Telefonaktion zu diesem Thema:
Unterhalt für die Eltern / Was müssen die Kinder zahlen?
0180 / 2291215