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THEMA:   Pflegeversicherung - ab 1.4. voller Beitrag für Rentner

 11 Antwort(en).

uul begann die Diskussion am 21.03.04 (03:06) mit folgendem Beitrag:

Ab dem 1.4.2004 müssen Rentner für die Pflegeversicherung den vollen Betrag (1,7%) entrichten. Gilt das nur für die gesetzl. Alters- bzw. Witwenrente oder auch für die Betriebsrenten und Versorgungsbezüge?

Eigentlich bin ich immer recht gut informiert über die ganzen gesetzlichen Neuerungen - aber hier verläßt mich leider mein Erinnerungsvermögen ;-)) - es ist wohl für uns ein bißchen viel Neues auf einmal dazugekommen ...

Haben die Sozialverbände (VdK z.B.) auch über diese Neuerung eine Prüfung durch das Verfassungsgericht angekündigt und Widerspruch gegen den Bescheid der Rentenversicherung empfohlen?
Kann hier jemand Auskunft geben, ich konnte auf einschlägigen Seiten im Web leider nichts finden.

Danke und freundl. Grüße

Uul


karaoke antwortete am 21.03.04 (11:36):

Hallo uul
Es gilt LEIDER auch für die Betriebsrenten.
Die Einbuße ist allso doppelt so hoch.
Wir Rentner haben es doch.*grummel*
Klick mal www.vdk.de an, da bekommst du mehr Infos.
Gruss Karaoke


karaoke antwortete am 21.03.04 (11:42):

Entschuldige Uul.
Ich hätte vorher noch mal genau nachschauen sollen.
Nein, es betrifft die Betriebsrente nicht.
Es betrifft nur die normalen Renten.
Ich habe es gerade in der HP vom VDK nachgelesen.
Das ist immer die beste Adresse, um informiert zu sein.
Gruss Karaoke


uul antwortete am 21.03.04 (12:28):

danke, karaoke -

aber die VdK-Seite habe ich schon mehrmals "rauf und runter" durchgeschaut, sie ist das beste "Nachschlagewerk" für diese Probleme. Ich konnte aber leider keine Hinweise darauf finden, ob der Verband auch eine Prüfung speziell dieses Gesetzes durch das Verfassungsgericht anstrebt.
Na ja - ein Widerspruch schadet auf keinen Fall!


heinzdieter antwortete am 21.03.04 (13:40):

Der VdK prüft z. Z. die Möglichkeit einer Klage beim Bundesverfassungsgericht.
Der Einspruch gegen diesen Bescheid von der BfA bzw.LfA ist empfehlenswert.
Gruß


hugo1 antwortete am 21.03.04 (22:42):

So wie ich mir das Vorstelle wird wohl auch die Betriebsrente demnächst immer mehr ins Blickfeld des Finanzministers geraten und somit den Fängen der Finanzämter ausgesetzt werden.
Wenn ich solche schöne Umschreibungen für Kürzung lese wie:
Rentenversicherung "demographietauglich" machen
Alterseinkünftegesetz
Rentenniveau dämpfen
Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz
verfallbare Ansprüche auf eine Betriebsrente
usw dann kann ich nur empfehlen- falls die Möglichkeit dazu besteht- sich die Betriebsrente als Einmalzahlung auszahlen zu lassen und inflationssicher und möglichst risikoarm privat anzulegen.
,,aber hierfür scheint ab April 2004 der Zug auch abgefahren ,,und eine Besteuerung dieser Rente schon bei geringen Summen möglich zu sein.


heinzdieter antwortete am 23.03.04 (12:43):

Der VDK will doch nicht eine Sammeklage über den vollen Pflegeversicherungssatz als Abzug von der Altersrente erheben.
Der VDK empfliehlt jedoch einen Widerspruch gegen den Rentenbescheid.
Dies ist nachzulesen unter vdk.de


maedel antwortete am 24.03.04 (17:50):



Irgendjemand wird sich aber etwas einfallen lassen müssen, denn auch die Witwenrenten sind von diesem Abzug betroffen. Die Bescheide werden in diesen Tagen ebenfalls verschickt bzw. sind teilweise schon zugestellt.


utelo antwortete am 24.03.04 (19:11):

Maedel,
wieso sollten denn die Witwen-Renten von dieser Regelung ausgeschlossen sein oder werden? Verstehe ich nicht ganz. Es sind Einkünfte von denen die Pflegeversicherung abgezogen wird. Und da ja bei Krankheit a l l e Leute die krank werden Anspruch auf Zahlung von Pflegegeld haben, ist das doch nicht mehr als richtig.


maedel antwortete am 24.03.04 (19:52):


@utelo
bei genauerem Durchlesen der vorherigen Beiträge war dort nur die Rede von Alters- und Betriebsrenten.

Deine Annahme, dass ALLE die krank werden, Anspruch auf Geld aus der Pflegeversicherung haben, trifft nicht ganz zu. Zuvor muss die Pflegestufe festgestellt werden und soviel ich weiss, gibt es da momentan 3 Einstufungen.

Ich finde es absolut o.k., wenn jemand etwas aus diesem Topf bekommt. Nur überleg Dir einmal, wer in diese *Versicherung* einbezahlt ???

Ist es richtig, dass Rentner, die eh schon mal nicht gerade wenig einbezahlt haben, jetzt schon wieder zur Kasse gebeten werden ??

Ob sich da die Bundesregierung nicht ins eigene Fleisch geschnitten hat und irgendwann was zurückgezahlt werden muss.


utelo antwortete am 24.03.04 (20:57):

Maedel,
ich hab das schon richtig gelesen. Ich weiss auch, dass man für den Erhalt von Pflegegeld sie entsprechende Einstufung vornehmen lassen muss.
Es ging mir hier nur um deine Bemerkung, dass auch Witwenrenten von dieser Regelung betroffen sind. Dazu war mein Kommentar, warum gerade diese ausgeschlossen sein sollten. Natürlich haben die Rentner alle Jahrzehnte lang in die Rentenversicherung einbezahlt -ich über 40 Jahre- mit einer bescheidenen "Rendite".
Dass die Regierung irgendwann mal was zurück zahlen wird, halte ich für Utopie. Was die einmal haben, lassen sie nicht wieder aus.


hugo1 antwortete am 24.03.04 (22:03):

,,@ maedel,, "Ist es richtig, dass Rentner, die eh schon mal nicht gerade wenig einbezahlt haben, jetzt schon wieder zur Kasse gebeten werden ??"
sicher ist das richtig, aber du meinst bestimmt ob das gerecht ist und da bin ich Deiner Meinung,,es ist es nicht, aber es ist nicht der Anfang dieser Ungerechtigkeit und bestimmt noch lange nich das Ende.
Soweit ich mich erinnern kann, wurde unter Blüm (auch der war ein Illisionist) endlich nach vielen Jahren Hick-Hack diese Pflegeversicherung eingeführt.(sogar mit einem 3-monatigem Einzahlungsvorlauf, den ich toll fand und von dem noch immer gezehrt wird)
Die ursprünglich gerechte Belastung von Arbeitern, Arbeitgebern und Rentnern wurde jedoch schnell zu Gunsten der Arbeitgeber geändert ( manch einer kann sich vielleicht noch an den Wegfall eines Feiertages dafür erinnern)
Damals traf es die Arbeitnehmer und nun sind nicht etwa diese mit einer Entlastung dran, sondern die Rentner mit einer Belastung.
Entlastet werden die Krankenkassen und damit indirekt alle Beitragszahler, jedoch vor allem wieder die Arbeitgeber wenn die Kassen die Beiträge und damit auch den Arbeitgeberanteil senken sollten.
Da aber diese jetzige "Neuerung" (1,7% vom Kassenbeitrag den Rentner abzuknöpfen) nur eine andere Tasche aus der gezapft wird bedeutet und nicht ein erhöhtes Beitragsaufkommen, dann läßt der nächste Schritt einer bald nötigen Beitragsregulierung bestimmt nicht lange auf sich warten. Zumal ich nicht sicher bin, das dieser jetzige Schritt tatsächlich über die erhoffte Arbeitsnebenkosten- senkung zur Mehrbeschäftigung und damit zu enormen Aufschwung führt.