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THEMA:   Pflegedienste; Rechte der Angehörigen

 23 Antwort(en).

Franz begann die Diskussion am 27.02.04 (15:33) mit folgendem Beitrag:

Wir sind 3 Geschwister. Meine Mutter hat einen Vertrag mit einem Pflegedienst abgeschlossen. Mein Bruder betreut sie, muss aber nichts zahlen. Er zeigt mir weder den Pflegevertrag, noch eine Betreuungsverfügung und hält mich hin. Bin jetzt mißtrauisch deswegen geworden. Der Pflegedienst verweist mich an den Bruder und verweigert mir jegliche Einsichtnahme, verweigert mir das Gespräch. Hat der Pflegedienst das Recht dazu? Wer ist die Aufsichtsbehörde der Pflegedienste? Muss ich mir einen Anwalt nehmen? Mutter ist im Krankenhaus und nicht ansprechbar. Wollte die Sache friedlich regeln.


mart antwortete am 27.02.04 (15:43):

Es ist mir nicht klar geworden, warum es geht?

Geht es darum, daß dein Bruder die Betreuung deiner Mutter übernommen hat und nichts zahlt, die restlichen zwei Geschwister aber zahlen? Geht es daher um eine Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben deiner Mutter?


Franz antwortete am 27.02.04 (16:05):

Es geht zur Zeit nicht um finanzielle Dinge, sondern nur um mein Recht in Einsichtnahme des Vertrages. Aber die anderen Dinge kann ich auch nicht einsehen. Er hat alles an sich genommen und bis jetzt die Dinge geregelt. Die letzte Zeit lief es aber nicht so gut. Deshalb möchte ich jetzt die Betreuung mit regeln. Er zeigt mir freiwillig nichts.


schorsch antwortete am 27.02.04 (17:50):

Ich würde mich mal mit meinem anderen Geschwister zum Bruder bemühen und von ihm gemeinsam verlangen, er solle den ominösen Vertrag vorlegen. Tut er dies nicht, bleibt wohl nur der Gang zum Friendensrichter (falls es das bei euch gibt), oder der Gang zu einem Anwalt. Bei uns in der Schweiz gibt es noch die "Pro Senectute", eine Organisation, die sich zumeist unentgeltlich um solche Fragen kümmert. Vielleicht gibts ja bei euch auch so etwas?


jeanny antwortete am 27.02.04 (21:57):

hallo franz
ich verstehe nicht ganz richtig wieso deine mutter
einen pflegedienst braucht wenn sie im krankenhaus liegt.
welche funktion hat so ein pflegedienst?
das gibt es bei uns so nicht.

mein vater,er wird im mai 87 jahre ,ist seit 7 monaten in einem pflegeheim für alzheimerkranke.
meine mutter wird im september 87 .sie ist noch ziemlich fitt und gesund,
aber manches klappt trotzdem nicht mehr ganz richtig.
da mein vater sich immer um die bankgeschäfte gekümmert hat,war meine mutter in letzter zeit überfordert.
ich habe noch eine schwester,und ich war heilfroh,als mein schwager sich anbot sich darum zu kümmern.
ich habe nicht einmal gefragt wieviel geld auf welchem konto , sparbuch oder sonstwo ist.
ich bin hundertprozentig überzeugt,dass mein schwager und
meine schwester das nach ihrem besten wissen und gewissen
handhaben.
ich bin froh,dass es sie gibt.


Franz antwortete am 28.02.04 (07:21):

zu Jeanny
Ich war früher auch froh, dass alles lief und machte mir keine Gedanken und hatte Vertrauen. Das hat sich aber nach meinen Besuchen geändert. Ich vermute, dass mein Bruder ein Schriftstück mit seinen eigenen Vorstellungen von Beerdigung, Pflege usw. aufgesetzt hat, dass meine Mutter unbesehen unterschrieben hat. Er zeigt mir dies nicht, weil er weiß, dass ich andere Ansichten zu dem ganzen habe.


mart antwortete am 28.02.04 (09:12):

Meinst Du damit ein Testament?

Das anzufechten,wird schwierig und sehr teuer sein und kann meines Erachtens nur nach dem Tod des Erblassers gemacht werden.

Eigene Vorstellungen über die Pflege zu unterschreiben, mag ja manchmal gut sein, aber das ist nicht bindend, weil es immer an der Realität gemessen werden muß.

Versteht deine Mutter, warum es hier geht?


Gudrun_D antwortete am 28.02.04 (10:04):

@Franz

wenn Deine Mutter tatsächlich eine Generalvollmacht-ähnliche Verfügung unterschrieben haben sollte,zu einem Zeitpunkt,da ihr -nachweislich- nicht bewusst,war,WAS sie einem ihrer Kinder da in die Hand gab,ist das anfechtbar-wenn auch wieder -nachweislich-diese Vollmacht zu ihrem Schaden benutzt wird.
Du müsstest ärztliche Gutachten einholen,über den geistigen Zustand deiner Mutter zum Zeitpunkt der Unterschrift.(behandelnder Arzt)
Aufhebung der Vollmacht-so sie denn existiert-ist nur über das Vormundschaftsgericht möglich.
Das kostet nichts,
ist aber nur mit ärztl.Gutachten u.eventuell Zeugen möglich.
Wichtig sind auch Fotos,die über Art der jetzigen Unterbringung und Behandlung deiner Mutter aussagen.

Sollte Dein Bruder nicht bereit sein,dir die angebliche vollmacht zu zeigen,könnnt ihr anderen Geschwister auch beim Vormundschaftsgericht eine Überprüfung beantragen.
Vorausgesetzt,es wird nachweislich zum Schaden Deiner Mutter gehandelt!

Eine Generalvollmacht muss notariell beglaubigt sein!

Wenn du magst,gebe ich dir gerne weitere Auskünfte über Email.


Irina antwortete am 28.02.04 (12:15):

Wenn Dein Bruder sich ordentlich um Euere Mutter kümmert, würde ich an Euerer Stelle (um des lieben Friedens willen) auf die Akten-Einsicht verzichten.

Irina


Franz antwortete am 29.02.04 (19:48):

Liebe Irina, wahrscheinlich werde ich dies auch tun. Ich kann mich zur Not noch an das Vormundschaftsgericht wenden. Leider sind die verwandschaftlichen Beziehungen darüber kaputt gegangen und nicht mehr reparabel. Unsere Meinung über eine gute Versorgung gehen auseinander, da mein Bruder nicht bereit ist, sich an Kosten zu beteiligen. Besuche sind mir total vergällt, da ich nie mit meiner Mutter alleine sein kann.
Danke für alle Antworten.


mart antwortete am 29.02.04 (20:11):

Mir ist so vieles unklar; aber das läßt sich wahrscheinlich hier nicht ausdiskutieren.

Aber falls deine Mutter bereits besachwaltet ist, wäre das Pflegschaftsgericht zuständig.


matti antwortete am 01.03.04 (16:41):

Aus dieser Diskussion lese ich als Erstes heraus, wie wichtig es ist für alle Eventualitäten Vorsorge zu treffen: Testament, Betreuungs- und eine Patientenverfügung und das auch allen Beteiligten (Kindern oder Verwandten) zu zeigen, damit Klarheit herrscht.

Ich persönlich habe das schon seit mehreren Jahren gemacht und jedes meiner Kinder hat davon eine Kopie bekommen und wir haben darüber gesprochen. Mein ältester Sohn, der Pragmatiker ist, wurde von mir in die Pflicht genommen, weil ich weiss, dass er auch in der Lage ist, meine Wünsche zu erfüllen. Eine weitere Kopie liegt bei meinem Anwalt.

Damit sollte also nicht gewartet werden, bis der Fall des Falles eintritt, denn dann könnte es zu spät sein.

Mir geht es gut damit zu wissen, dass ich mein Haus bestellt habe.


mart antwortete am 01.03.04 (18:35):

matti,

Ich beglückwünsche Dich zu deinem Engagement. Auch ich bin der Meinung, daß jeder die Pflicht hat, seine Wünsche eindeutig und für jeden nachvollziehbar zu äußern um damit Streitigkeiten unter den Verwandten und Kindern nach Möglichkeit zu verhindern. (und wie oft und wie tragische Streitigkeiten es gibt, erfährt man oft erst, wenn man persönlich von ähnlichen Problemen erzählt - das ist etwas was man nicht gerade an die gr. Glocke hängt).

Wie man aber mit diesem eben oft verdrängten Thema zu einem Zeitpunkt umgeht, wo man noch klar bei Verstand ist, ist charakteristisch für das Leugnen bzw. die Anerkennung unserer zeitlichen Begrenztheit.


schorsch antwortete am 01.03.04 (22:24):

Das wäre eigentlich auch mal ein Thema für eine Umfrage: Wer hat in welchem Alter und wie sein Ableben geregelt?


elena antwortete am 01.03.04 (23:16):

Lieber Schorsch,

diese Frage kann ich dir gleich hier beantworten. Ich habe es wie Matti gehalten und meine gesamten Verfügungen im Alter von 58 Jahren beim Notar gemacht.

Er war erstaunt, denn so häufig hätte er das, nach seinen Aussagen, nicht erlebt.


uul antwortete am 02.03.04 (01:53):

hallo Schorsch
nicht nur für das Ableben sollte man schon rechtzeitig alles regeln, noch viel wichtiger ist es, eine Vorsorge-Vollmacht zur erteilen! Ich habe vor 16 Jahren beim Notar ein Testament errichtet und einige Jahre später (nach einer äußerst informativen Fernsehsendung) eine Generalvollmacht, ebenfalls notariell, für meine Töchter erteilt. Alle haben eine Kopie davon erhalten und bei der Bank liegt sie auch - für den "Fall des Falles" - es kann doch immer mal etwas passieren, und wenn man nur mal "für einige Zeit" aus dem Verkehr gezogen sein sollte. Ich würde es niemals darauf ankommen lassen wollen, daß ein berufsmäßiger "Betreuer" vom Gericht eingesetzt wird! Man soll um Gottes Willen nicht alle über einen Kamm scheren - aber gerade dort tummeln sich doch etliche unseriöse Leute, die dann hauptsächlich in die eigene Tasche wirtschaften. Es gibt leider schon viele einschlägige Berichte darüber!


Gudrun_D antwortete am 02.03.04 (08:27):

Schorsch

um deine Frage zu beantworten,ab wann....
eigentlich sofort,nachdem man volljährig ist!
Durch Krankheit oder Unfall kann die eigene Gehirntätigkeit derart eingeschränkt werden,dass andere das übernehmen müssen.
Wohl dem,der dann seine Eltern oder wahre Freunde als Vertraute zur Seite hat.
Und immer sollte so eine Verfügung notariell beglaubigt sein!

uul
ich habe,wie du,auch seit Jahren meinen Kindern eine entsprechende Generalvollmacht erteilt,ebenso ein Patiententestament übergeben,natürlich notariell abgefasst und unterschrieben.
Auch meinem Hausarzt gab ich eins,da er ein Mitspracherecht hat,wenn ich mal nicht mehr selber sagen kann,was ich will-keine Wiederbelebung und keine Lebensverlängerung,wenn voraussehbar ist,dass ich hilflos ,also pflegebedürftig bleiben würde.


chris antwortete am 02.03.04 (13:27):

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsvollmacht,
wenn ihr unter diesen Stichworten in google sucht, werdet ihr sehr viele Hinweise finden.

Jeden von uns kann das Schicksal schon morgen treffen.
Vorsorge dafür sollte eigentlich im eigenen Interesse sein.

Auch Notare geben gerne Auskunft über die Rechte!

Unten schreibe ich den Link zu goggle.de dazu.


Chris

Internet-Tipp: https://www.google.de


carla antwortete am 02.03.04 (16:52):

Meine Mutter hatte vor Jahren schon eine Patientenverfügung geschrieben. Wir drei Töchter bekamen alle eine Kopie, der Hausarzt ebenfalls, das Altenheim auch. Trotzdem liegt sie jetzt seit 3 Jahren (!) mit einer Magensonde im Bett. Sie kann nichts mehr selbst tun, sie kann sich noch nicht mal mehr im Bett umdrehen, sie spricht schon Jahre nicht mehr... Die einzige Möglichkeit, die Ernährung über die Magensonde jetzt abzustellen, wäre, beim Amtsgericht einen entsprechenden Antrag zu stellen. Aber selbst bei einem Entscheid für das Abstellen, sagt das Heim ganz eindeutig, daß sie sich nicht daran halten werden...


mart antwortete am 02.03.04 (17:10):

Rechtlich gesehen ist eine Patientenverfügung nicht bindend. Nachdem es kürzlich einen Prozeß gegeben hat, der von einem Angehörigen ausgelöst worden ist, ist eine Ärztin verurteilt worden, die sich eben an eine solche Verfügung gehalten hat. Daher sind Ärzte hier sehr vorsichtig geworden.

Es dürfte nicht das einzige Heim sein, daß sich nicht an eine solche Entscheidung hält; Ich erinnere mich an einige Fälle, die vor ca. einem halben Jahr im Fernsehen gezeigt worden sind.

Eine der möglichen Interpretationen für Heime, die sich auf diesen Standpunkt stellen, ist, daß sie für derartige Pflegefälle am meisten Geld bekommen, aber dafür relativ wenig Arbeit haben. Zynisch, aber das ist so.


hl antwortete am 02.03.04 (21:33):

Tatsache ist, dass für die Pflegestufe 3 am meisten gezahlt wird, Tatsache ist ebenfalls, dass Menschen in Pflegestufe 3 auch aufwendige und fachkundige Pflege brauchen. Soweit zu Marts letztem Absatz.

Zu Carlas Beitrag: So oder so sind die Heime im Gerede. Haben Bewohner Magensonden, weil sie nicht mehr richtig schlucken können, heisst es: Sie (das Pflegepersonal) sind zu faul zum "Füttern", haben die Bewohner keine Magensonden,obwohl sie nicht mehr richtig schlucken können, sagt Herr Fussek: Sie (das Pflegepersonal) lassen sie verhungern und verdursten. Die Tochter sagt: meine Mutter hat eine Patientenverfügung und möchte keine künstliche Ernährung, der Sohn sagt: lasst meine Mutter nicht verhungern, der Amtsrichter sagt: es ist nicht eindeutig festzustellen, was tatsächlich dem Willen der Betreffenden entspricht. Der eine sagt "hü" der andere "hott" und dazwischen sind wir AltenpflegerInnen und versuchen unseren Dienst zum Wohle des einzelnen Bewohners auszurichten. :-)


Geli antwortete am 03.03.04 (09:00):

Chapeau, hl! Immer wieder ziehe ich meinen (imaginären) Hut vor Dir!


carla antwortete am 03.03.04 (20:28):

Du hast durchaus Recht, hl. Ich sehe das Dilemma der Pflegeheime und vor allem des Personals dort ebenso. - Kinder von Müttern oder Vätern mit einer Magensonde und einer Patientenverfügung erleben das auch als Dilemma. Insofern herrscht relative Einigkeit, nur daß man dem Menschen mit der Patientenverfügung nicht gerecht wird.
Meiner Mutter geht es in dem Heim, wo sie liegt, ganz gut. Die Pflege ist gut. Nur: das genau wollte sie nicht "erleben". - Wenn man es nur selbst steuern könnte, wie die letzten Monate, Jahre des Lebens aussehen...
Gruß,
Carla


mart antwortete am 03.03.04 (21:08):

Ganz wichtig ist es, jedes Jahr !! die Patientenverfügung neu unterschreiben, damit nicht argumentiert werden kann, daß diese Willenserklärung inzwischen möglicherweise überholt wäre.



Ebenso wichtig ist es, sich einen Hausarzt zu suchen, der ebenfalls nicht für diese Art von Lebensverlängerung um jeden Preis ist.- Es gibt sie, diese verantwortungsvollen Ärzte.

Bevor beim Vater von Freunden im Spital eine Magensonde gelegt werden sollte, wurden diese gefragt, ob sie damit einverstanden wären.(Inwieweit das rechtlich in Deutschland in Ordnung wäre, weiß ich nicht.) Sie waren es nicht. Der alte Mann (Altzheimer und Parkinson) lebte noch einige Monate zuhause und durfte dann friedlich sterben.