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THEMA:   Vorruhestand

 1 Antwort(en).

linus begann die Diskussion am 16.01.04 (21:44) mit folgendem Beitrag:

Hallo,

kann mir jemand sagen, ob ich während des Bestehens einer Vorruhestandsregelung einer bezahlten Arbeit nachgehen darf ?


hugo1 antwortete am 16.01.04 (23:42):

hallo linus,,meinst Du tatsächlich Vorruhestand ? den gibts glaub ich schon seit 1996 nicht mehr, nur für diejenigen welche bis dato unterschriebene Verträge ( Vertrauensschutz) hatten. Heute gibts Frührente, Altersteilzeitregelungen, oder Teilrente ( bei Rentenbeginn ab 60 Jahren und bis zu 18% Rentenminderung)
Natürlich darfst Du wenn du mit 60 in Rente gehst dazuverdienen. Die Höhe wird jedoch begrenzt. Was Du über diese Grenze verdienst, wird mit der Rente verrechnet. Bisher galt wohl eine Hinzuverdienstgrenze (Versicherungsfrei) von 325 Euro