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THEMA: Betreuungsverfuegung und Vorsorgevollmacht
5 Antwort(en).
Eva Wenzel
begann die Diskussion am 19.06.00 (13:15) mit folgendem Beitrag:
Denken wir alle rechtzeitig an unser Alter und die damit verbundenen Probleme? Mein Mann und ich haben es nicht getan, bis wir ploetzlich vor diese Frage gestellt wurden. Es war furchtbar, vor allem die Erkenntnis, den eigenen Mann nicht mehr pflegen zu koennen. Nur mit Hilfe lieber Menschen bin ich darueber hinweggekommen. Durch Draengen unserer Kinder, beide Mediziner, haben wir eine Betreuungsverfuegung und Vorsorgevollmacht duch einen Notar aufstellen lassen und unterschrieben. Um es denen, die sich noch nicht mit diesem Thema beschaeftigt haben, etwas verstaendlich zu machen, nur einen Zusatz "Selbstbewusst die Zukunft gestalten, so lange ich gesund bin". Jeder Arzt ist verpflichtet, Leben zu erhalten. Nur durch diese notarielle Handhabe kann ich selber entscheiden.Und sehr wichtig, nicht erst im Alter, es kann jeden von uns, gleich welchen Alters, ereilen. Ich moechte jeden auffordern, sich mit diesem Thema auseinander zu setzen.
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Joachim Specovius
antwortete am 20.06.00 (18:44):
Gewiss ist die "Patientenverfügung" ein sehr wichtiges Thema und viele Senioren haben daran ein größeres Interesse als am "surfen im Internet"
Bei uns in Gütersloh hat es schon diverse Vorträge gegeben, mit 40 und mehr Teilnehmern -
aber auch das Angebot im Internet gibt es - eine eigene Homepage - siehe den Link zum Anklicken
(Internet-Tipp: https://www.patientenverfuegung.de/index2.htm)
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Eberhard Hartmann
antwortete am 21.06.00 (11:01):
Tatsächlich ist es so, dass Ehepartner nicht automatisch davon ausgehen können, dass der eine die "Vormundschaft" über den anderen erhält, wenn denn solch eine Massnahme nötig werden sollte. Es kann jemand von Amts wegen bestellt werden, deshalb ist es wichtig, dass vor dem Eintritt eines solchen Falles eine schriftliche Einsetzung des Ehepartners als Vormund festgeschrieben wird. Ein paar Zeilen mit Unterschrift können grosse Probleme vermeiden helfen.
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Christa Jakob
antwortete am 18.07.00 (17:33):
Ich kann nur allen Senioren empfehlen, sich über die Betreungsverfügung unddie Vorsorgevollmacht zu informieren. Ich weiss aus dem Verwandtenkreis welche Folge es haben kann, wenn dies nicht gemacht wurde. Jeder Notar kann diese für Sie aufsetzen und Sie darüber aufklären.
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Rosemarie Braun
antwortete am 13.09.00 (21:53):
Eine Betreuungsverfügung ist nicht nur für Senioren wichtig, es kann jeden in jedem Alter treffen, dass er pflegebedürftig wird (Unfall). In jungen Jahren daran denken und Verfügung immer wieder mit neuem Datum und Unterschrift versehen, da Ärzte ältere Verfügungen oft mit der Begründung ablehnen, sie können nicht wissen ob der Patient zu diesem Zeitpunkt noch der gleichen Meinung war.
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Ilse W.
antwortete am 15.09.00 (17:50):
Meine Patientenverfügung habe ich schon vor 2 Jahren deutlich sichtbar in der Vitrine deponiert, handschriftlich (geht auch) und von Sohn und Schwiegersohn unter anfänglichem Protest als Zeugen unterschrieben. Alle Kinder sind informiert. Hinweise befinden sich in der Geldbörse und in der Brieftasche. Jährlich unterschreibe ich unter dem aktuellen Datum.
Ob das wirklich hilft? Als ich meinen Mann als hoffnungslosen Fall in die Klinik brachte, hatte ich einen verständnisvollen Arzt zur Seite. Aber es gibt leider noch zu viele Andersdenkende.
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