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THEMA:   Nachbarschaftshilfe und Schwarzarbeit

 27 Antwort(en).

Karl begann die Diskussion am 03.01.04 (09:47) mit folgendem Beitrag:

Heute lese ich, dass Haushaltshilfen nach den Plänen der Regierung nur noch gegen Rechnung bezahlt werden dürfen, sonst wird dies in Zukunft als Schwarzarbeit gewertet und hart bestraft.
Darüberhinaus darf Nachbarschaftshilfe in Zukunft nur noch symbolisch belohnt werden, z. B. mit einem Blumenstrauß.

Haushaltshilfen in Deutschland sind größtenteils bisher ohne jeden Schutz. Viele haben keine Kranken- und Unfallversicherung, keine Sozialversicherung. Ihr Gehalt ist Netto für Brutto und trotzdem häufig wenig genug. Es gibt also Gründe für diese Pläne, aber ist das auch realistisch? Verliert der Staat nicht an Glaubwürdigkeit, wenn er versucht, in den privaten Bereich hineinzuregieren, ohne wirklich in der Lage zu sein, solche Bestimmungen umzusetzen?

Wer wird eine Haushaltshilfe noch bezahlen können, wenn alle Nebenkosten anfallen? Hierzu werde ich in Kürze auch eine neue Umfrage starten.


utelo antwortete am 03.01.04 (09:58):

Hallo Karl,
auch ich mache mir so meine Gedanken über die Haushaltshilfe. Ab wieviel "Lohn" müssen die Leute angemeldet und versichert werden? Wenn eine Nachbarin bei mir 1 x im Monat gründlich putzt und ich gebe ihr dafür ca. 40-50 € oder eine andere unser Treppenhaus putzt -weil ich es auf Grund meiner Erkrankung nicht mehr kann- zu einem Freundschaftspreis, wie muss ich die denn anmelden? Ich gebe beiden Nachbarskindern unregelmäßig kostenlos Englisch-Nachhilfeunterricht. Muss ich das dann als Geldwert angeben?
Das kann ja alles noch heiter werden und vor allem so bürokratisch. Aber warten wir´s ab. Schönes Wochenende wünscht Euch allen Utelo


mart antwortete am 03.01.04 (10:56):

Zur Information geeignet:

https://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID2812118_REF1_NAVSPM1,00.html


https://morgenpost.berlin1.de/inhalt/politik/story650941.html

https://www.minijob-zentrale.de/


Karl antwortete am 03.01.04 (11:30):

Vielen Dank mart für diese nützlichen Links.

Nach dem genauen Lesen fand ich jetzt alles halb so schlimm, eher sinnvoll:

"Tipps der Bundesknappschaft zum korrekten Anmelden der Haushaltshilfe:

Gesetzliche Grundlage ist die seit April 2003 geltende Neuregelung für Minijobs im privaten Haushalt. Im Privathaushalt gelten Tätigkeiten als Minijob, die normalerweise von Familienmitgliedern erledigt werden: Kochen, Putzen, Bügeln, Gartenarbeit oder die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Eltern. Der Arbeitnehmer muss keine Sozialabgaben zahlen und erhält sein Gehalt brutto für netto. Dabei können mehrere Jobs bis zur Obergrenze von 400 Euro kombiniert werden. Auch neben einer Hauptbeschäftigung ist ein Minijob möglich.

In einem Arbeitsvertrag sollten die wichtigsten Vereinbarungen festgehalten werden: Der Beginn der Tätigkeit, Arbeitszeit, Bezahlung und gegebenenfalls die Kündigungsfrist. Auch der Urlaubsanspruch sollte hier festgelegt werden, denn auch eine Teilzeit-Haushaltshilfe hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.

Mit Haushaltsschecks muss das Arbeitsverhältnis bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Der Vordruck, der im Internet unter www.minijob-zentrale.de heruntergeladen werden kann, gilt sowohl für die An- wie auch die Abmeldung der Haushaltshilfe bei der Sozialversicherung.

Die Bundesknappschaft zieht die fälligen Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, die Umlagen zur Lohnfortzahlungsversicherung sowie die einheitliche Pauschalsteuer vom Konto des Arbeitgebers ein. Insgesamt fallen dabei maximal 13,3 Prozent der Lohnsumme an - davon können die zwei Prozent Pauschalsteuer auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden. Zehn Prozent seiner Ausgaben kann der Arbeitgeber von seiner Steuerschuld abziehen, bis zu 510 Euro im Jahr.

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wird zu 70 Prozent erstattet.

Für die Haushaltshilfe entsteht bei einer ordnungsgemäßen Anmeldung ein - wenn auch geminderter - Rentenanspruch. Der Minijobber kann den Pauschalbeitrag, den der Arbeitgeber leistet, freiwillig auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufstocken. Die Differenz wird dann vom Verdienst einbehalten."

Quelle:

Internet-Tipp: https://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID2812118_REF1_NAVSPM1,00.html


hugo1 antwortete am 03.01.04 (11:33):

Wird ein Beamter bei seinem Dienstherrn nachweislich wider besseres Wissen oder leichtfertig der Korruption bezichtigt, muss der Dienstherr ihm den Denunzianten nennen, auch wenn diesem Vertraulichkeit zugesichert worden ist. Das hat das BVG durch Urteil vom 27.02.2003 entschieden,
das würde für mich bedeuten: Wenn ich meinen Nachbarn beim Finanzamt der Schwarzarbeit bezichtige, kann ich damit rechnen , daß die Vertraulichkeitszusicherung dieses Amtes keinen Pfifferling wert ist., aber das Geld welches ich für diesen „Judasdienst"-ohh ich wollte sagen Staatsbürgerehrenpflicht- erwarte, stinkt ja wohl nicht !?

Meine Gefühle schwanken in mir, ich bin allen Ernstes total hin-und hergerissen: werd ich nun ein patriotischer Retter der Staatsfinanzen, oder bin ich dann nur ein mieser ,kleiner Betrüger,Intrigant Denunziant etc pp.??
Ohh wird das Leben nun interessant und abwechselungsreich,,,
Da steh ich beizeiten auf, beobachte -hinter meiner speziell präparierten Tüllgardien- alle ins Nachbarhaus eintretenden Gestalten. Zähle die Minuten, schätze und bewerte deren Mitbringsel.Sinds Fussbodenfliessen in einer Kiste? Ists die Maurerkelle im Beutel ,ein Zollstock unter der Jacke ?
,,,welches Honorar kann ich für diese Tätigkeit erwarten ? bekomm ich Erfolgsprämie, Kopfgeld, Provision ?könnt ich passend dazu ein Inkassobüro eröffnen ?(da könnte ich doch gleich den neuen GEZ Kontrollmechanismus mitnutzen und auch gleich für unerlaubte Raubkopiesoftware mitkassieren)
,,was für Möglichkeiten sich da auftun,,ich könnt zum Oberschnüffler Chefdenunzianten,Spezial- IM,
Generalinformanten aufsteigen, als Kronzeuge bei Nachbarschaftshilfeenttarnungsprozessen agieren. Meine Vorbilder wären „Reichsblockwart" oder die ehem. Firmen „Horch und Guck" und „VEB Blütenweis"
,,dürfte ich einige ehrenamtliche Unteranschwärzer beschäftigen ? oder müsste ich diese beim Amt melden und entsprechend bezahlen, prämieren und versteuern ? Zählt das als Minijob?,gibts da ne Halbtagsbeschäftigung ? werden sie zur Umschulung mit Bewerbertraining geschickt ?
Sicher wirds dann auch Neider geben , die mir den finanziellen Erfolg mißgönnen, hinter meinem Rücken tuscheln, auf die Manschetten Notizen machen,,,,es wird eine wunderbar kurzweilige nachbarliche Angst -und Mißtrauenssituation schaffen,,,schon der mitwissende ,ahnende oder vermutende, aber nichtpetzende Nachbar macht sich schuldig,,,,, Fragen über Fragen,,ich gebs auf,,


Karl antwortete am 03.01.04 (11:34):

Ich mache auch den Link zur Minijob-Zentrale anklickbar:

Internet-Tipp: https://www.minijob-zentrale.de/


Irina antwortete am 03.01.04 (16:11):

Alle schwarz arbeitenden Putzfrauen und/oder Pflegerinnen werden Euch diese Duiskussion übelnehmen und sich selbst sicherlich nicht beteiligen.

Irina


Karl antwortete am 04.01.04 (09:52):

Obwohl, wenn man die Bestimmungen liest, sie dieser Gruppe auch helfen könnten?


hugo1 antwortete am 04.01.04 (10:33):

,,,, könnte Schwarzarbeitern geholfen werden ?
Es gibt bei uns Menschen-aus welchen Gründen auch immer ( professionelle Anwerbung, illegale Einschleusung, vorgaukeln paradiesischer Bedingungen in Deutschland usw.)- die leben ohne Pass, Aufenthaltsgenehmigung und/oder Arbeitsberechtigung. Für die ist eine Inanspruchnahme dieser "Hilfe" im Normalfall Existenzbedrohend, es droht die Abschiebung. Gerade sie leiden wohl am meisten, sie können ausgebeutet, drangsaliert, schikaniert werden, ohne nur den Hauch einer rechtlichen Chance im Bedarfsfalle zu bekommen.
Anders liegt die Sache bei denen die unerlaubt arbeiten ( welch Anachronismus in Zeiten wo die Verlängerung der Arbeitswoche gefordert wird), also neben ihrem normalen Arbeitsverhältnis, oder trotz gemeldeter und bezahlter Arbeitslosigkeit sich einen Job suchen, damit zwar Ihren Lebensstandard aufbessern aber -so deutet es der Gesetzgeber- anderen Jobsuchenden die Chancen mindern. Dieses Verhalten ist zwar Reglementiert, mit Limits und Begrenzungen belegt, aber bis zu bestimmten Grenzen geduldet, erlaubt und wird oft sogar gefordert, Hauptsache diese Tätigkeit wird amtlich gemeldet,,,damit hab ich wenig Probleme, Mein Problem ist es, mit den Prinzipien/Relationen der Verteilung klarzukommen.


dino9 antwortete am 04.01.04 (17:34):

hallo,
auf jedenfall ist für mich schwarzarbeit, egal wie, wo u. zu
welchem lohn kriminell !!
ich glaube aber auch, daß es von der politik jahrzehntelang
eher gefördert als bekämpft wurde.die strafen waren entschieden zu niedrig (busgelder)
wenn ich einen raub, mord o. sonstiges verbrechen anzeige, bin ich dann ein denunziant ? entscheide ich was recht und gesetz ist.
gruß dino9


hugo1 antwortete am 04.01.04 (19:16):

hallo dino9,,,das kann ich nur z.T nachvollziehen.(Schwarzarbeit sei immer kriminell)
Dazu gehören immer mindestens zwei, einer der Schwarzarbeit anbietet und einer der sie annimmt, also bilden diese eine kriminelle Gemeinschaft/Vereinigung,,,
Nun wäre noch zu klären, wo endet legale Tätigkeit (Nachbarschaftshilfe,Hilfsdienste usw.) und wo fängt die kriminelle Schwarzarbeit an. Ob man das nur über die Handreichung gegen Euro, Produkte, Geschenke, festlegt, oder über Anmeldung und Nachweisführung beim Arbeitsamt ? Eine genaue Definition dürfte schwierig werden zumal es heutzutage ne ganze Menge nichtverbotener Zweckgemeinschaften gibt wie z.B die Hnadreichungen und Hilfen gegen Kupon-Talentetauschringe, Hand für Koje Segeln usw.,,und was spricht gegen den Tausch einiger Handreichungen beim Hausbau gegen mehrere ungerahmte Bilder des österreichischen Designers Robert Kalina in der Größe
140 mm x 77 mm mit dem -der genannten Tätigkeit angepassten- Renaissancemotiv "
Fenster, Tore und Brücken" ?? *g*


dino9 antwortete am 04.01.04 (19:52):

hallo hugo,
sicher sind die grenzen fließend. ich kenne aber von bekannten wo schwarz geputzt,gegärtnert u. gepflegt wird.
jener welcher schwarzarbeit anbietet sollte höher bestraft werden als der/die schwarzarbeiter.ich finde es besonders schlimm wenn sich leute schwarzarbeiter suchen u. eigentlich genügend geld haben.
ich gebe aber ebend auch den regierungen schuld weil sie es
schon viel früher hätten härter bekämpfen müssen u. auch weniger bürokratie einführen müssen.
zum anderen ist ja nun wohl die CDU für schwarzarbeit, wie sie es schon immer war.
gruß dino9


mart antwortete am 04.01.04 (22:05):

Ohne Schwarzarbeit (gegenseitige Hilfe beim Häuslbauen oder auch die schwarze Beschäftigung von einzelnen Handwerkern, die Haushaltshilfen, Pflegehilfen, Kinderbetreuung....) bricht das System zusammen, weil von einzelnen normal Verdienenden nicht bezahlbar.

Deshalb ist die vorgeschlagene Meldung lt. obengenannter Links (ca. 11 % an Abgaben) sicher ein Mittelweg, der für alle sinnvoll ist.


doris16 antwortete am 05.01.04 (01:43):

Bei Schwarzarbeit (gegen Geld) werden ja auch keine Einkommensteuern gezahlt, die gehen dem Staat eben dabei auch verloren.


mart antwortete am 05.01.04 (07:59):

Seit wann bezahlt man für Arbeit Einkommensteuern?


dino9 antwortete am 05.01.04 (08:54):

hallo,
habe fast mein lebenlang einkommensteuer bezahlt. als lohnabhängiger mit meiner frau zusammen.


rolf antwortete am 05.01.04 (10:12):

Es muß grundsätzlich unterschieden werden:
1.) Schwarzarbeit im Sinne der Handwerksordnung,
2.) Gewerbliche Schwarzarbeit durch Beschäftigung nicht angemeldeter Arbeitnehmer bzw. "Firmen".
3.) Schwarzarbeit im Haushalt, die von bereits versteuertem Einkommen bezahlt wird.
Zu 1.: Hier werden Steuern und Sozialversicherung abgeführt, aber der Betrieb hat keinen Meister. Es entsteht also der Solidargemeinschaft kein Schaden.
Zu 2.: Das ist in meinen Augen die zu bekämpfende Schwarzarbeit, die den Namen auch verdient.
Zu 3.: Während ein Betrieb die Kosten, die der Arbeitnehmer verursacht, gewinn- und damit Abgaben mindernd geltend machen kann, zahlt der Private diese Kosten aus bereits mit Abgaben (Steuer und Sozialversicherung) belastetem Einkommen. Auch die neue Regelung mit 10 %, max. 510 €/Jahr anzurechnenden Kosten wird hier nichts ändern.


schorsch antwortete am 05.01.04 (11:05):

Als wir vorgestern aus Dubai zurück kamen, da war unser Garagenvorplatz von einem unserer Enkel sauber vom Schnee befreit. Ob ich wohl diesem "Schwarzarbeiter" ein paar Fränkli dafür geben darf, ohne gefahr zu laufen, angezeigt zu werden? (;--))))


hugo1 antwortete am 05.01.04 (12:28):

waaaaas schorsch du warst in dubai ?? und hast noch Kohle im Portemonaie ? Da muß was falsch gelaufen sein. Entweder haste als reiseveranstalter einen wohltätigkeitsverein aufgerissen, oder deine "bessre hälfte" hat dort beim shopping total als frau versagt, oder du sprichst die wahrheit und hast tatsächlich nur noch ein Paar franken und du meinst damit die letzten zweibeiden g
da könnteste vor dem Gesetz in sachen schwarzgeldunterdieleutebringer vielleicht wegen geringfügigkeit gerade nochmal davonkommen,,,ich würde so ein urteil auf bewährung unterstützen. *g*


schorsch antwortete am 05.01.04 (17:32):

hugo 1

Wer die Kohle nicht hat dazu, der sollte lieber zuhause bleiben.....

Wir hatten übrigens ein Sonderangebot, vom Schwiegersohn übers Internet gefunden. Weil wir über München als Zwischenstation reisten.


marie2 antwortete am 06.01.04 (10:54):

Ich fürchte, dass bei Inkrafttreten des Gesetzes in Deutschland ein Putzfrauen-, Babysitter-, Nachilfe-, usw. Notstand ausbrechen wird.
Versucht mal für diese Dienste jemand mit Steuerkarte zu bekommen. Meine Freundin pflegt zwei Alte Damen am Morgen und hat den Minijob angemeldet. Da sie Miteinnahmen hat und einen verdienenden Mann, wurde durch höhere Steuern ihr Verdienst für die Pflege stark reduziert. Sie pflegt zwar noch aus Idealismus weiter, aber ander haben ganz schnell aufgehört.
Marie2


hugo1 antwortete am 06.01.04 (12:28):

@ schorsch ,,deine Version: Wer die Kohle nicht hat dazu, der sollte lieber zuhause bleiben.....
würd ich gerne erweitern und feststellen: wer die Kohle nicht hat der m u ß zuhause bleiben
aber schöner ists doch wenn man sich sowas mal leisten kann,(finanziell und gesundheitlich) dann sollte man es auch tun und nicht aus Geiz darauf verzichten. Später im Leben bedauert mans vielleicht es nicht getan zu haben und hätte somit viele tolle Erinnerungen nicht...
Momentan bin ich auch wieder tagtäglich im Internet auf der Suche nach der für uns günstigsten Frühjahrsreise
übrigens hab ich schon oft festgestellt, daß die Frankfurter über 100 mal mehr Angebote bekommen als wir und die Münchener und Düsseldorfer bis zu 40% billigere Reisen von Ihrer Haustür aus angeboten bekommen als die Vorpommern.


DorisW antwortete am 06.01.04 (12:42):

Lieber Hugo,
dafür müssen die Bewohner Frankfurts und des Umlandes auch den Flugverkehr (Lärmbelästigung und Landschaftszerstörung) ertragen... :-(


hugo1 antwortete am 06.01.04 (17:20):

hallo Doris,, wenn dem so wäre, würd ichs mit Fassung tragen und mit schlechtem Gewissen (wegen der Umweltbelastung)jeweils die ca 800km von hier zum billigen Flugplatz fahren, aber durch den Spritverbrauch und die 3wöchigen Parkgebühren seh ich einen Großteil der Vergünstigungen aufgebraucht.
,,ich denke daß wie so oft im Leben auch hier durch Konkurenzdruck der Preis schwankt und auf uns paar finanzschwache OVP,s aus dem dünnbesiedeltem MV keiner Rücksicht zu nehmen braucht.


DorisW antwortete am 06.01.04 (17:28):

Was für Parkgebühren, Hugo, du kommst einfach zu mir, parkst deine Scherbe in meinem Hof und ich bring dich zum Flughafen - kostet mich auf dem Weg zur Arbeit drei Minuten Umweg ;-)


Tessy antwortete am 06.01.04 (18:16):

@DorisW und Hugo,

fällt diese Aktion dann unter Nachbarschaftshilfe oder unter Schwarzarbeit ? ;-))

Aber.....da wir uns schon so weit vom Thema entfernt haben kommt es auf ein paar Kilometer mehr auch nicht mehr an:
unter Urlaub vielleicht anfangen besonders gelungene Urlaubsadressen-u.Routen schreiben, mit dem Hinweis *besonders geeignet für Vergnügungssüchtige* oder *für Hundehalter*
????


hugo1 antwortete am 06.01.04 (20:03):

ohhh danke,, das ist die mit Abstand netteste Einladung zum "Schwarzparken" die ich bisher bekam,,,,da könnt ich doch glatt dem Finanz-und dem Arbeitsamt einen Korb geben und zugreifen,,,*g*


Mechtild antwortete am 09.01.04 (23:20):

Hier wird wieder mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Schwarzarbeit passiert da, wo ein Unternehmer Menschen für wenige EURO die Stunde beschäftigt, aber selbst für die Dienste den mehrfachen Stundenlohn erhält. Die Krönung ist für mich dann erreicht, wenn es sich um den öffentlichen Dienst als Auftraggeber handelt.
Nachbarschaftshilfe auch gegen ein paar EURO ist keine Schwarzarbeit. Sozialbetrug ist ein anders Thema als Schwarzarbeit.