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THEMA:   ..."eine frage der ehre"...ín modernen zeiten ein extravagantes vergnügen?

 22 Antwort(en).

pilli begann die Diskussion am 03.07.03 (09:50) mit folgendem Beitrag:


Ehre
Karl Hörmann
Lexikon der christlichen Moral
LChM 1976, Sp. 304-309




1. Für das Bestehen u. das Gedeihen des Menschen ist der Ruf, den er in der Gesellschaft genießt, von großer Bedeutung; der gute Ruf zählt zu den Werten gesellschaftlicher Geltung, die der Mensch braucht u. auf die er daher ein gewisses Recht (vgl. Menschenrechte) hat. Unter Ruf versteht man die allg. verbreitete Meinung über eine Person; er kann gut od. schlecht, wahr od. falsch sein.

Der gute Ruf baut auf der guten Meinung (dem inneren guten Urteil) der einzelnen auf. Diese kann sich auf äußere Güter (Vermögen, Herkunft, u. ä.), natürl. persönl. Gaben (Intelligenz, Bildung, künstlerische Begabung usw.) od. sittl. Werte (Tugend) erstrecken. Bei letzteren geht es um das, was den eigentl. Wert des Menschen ausmacht.

Die innere gute Meinung drängt ihrer Natur nach zum Ausdruck in Wort u. Tat, zum Ehrenerweis; unter E. kann beides einbegriffen werden: die gute Meinung u. ihr Ausdruck. Die sicherste Grundlage der guten Meinung u. der E. bildet das tatsächl. Vorhandensein der betreffenden Vorzüge ("Sola virtus est debita causa honoris" Thomas v. Aq., S.Th. 2,2 q.63 a.3)

2. Jeder Mensch hat ein Recht auf die gute Meinung seiner Mitmenschen u. auf seinen guten Ruf.

a) Der Grund dafür liegt darin, daß er dieses Rückhaltes in der Gesellschaft bedarf, um körperlich u. seelisch bestehen u. sich entfalten zu können. "Ein (guter) Name ist begehrenswerter als großer Reichtum" (Spr 22,1). Außerdem spornt der gute Ruf einer Person auch andere zum guten Verhalten an.

b) Dieses Recht gilt uneingeschränkt vom wahren guten Ruf, der durch Ehrenhaftsein wohlerworben ist u. nur durch unwahre Rede (Lüge) zerstört werden könnte. Jeder kann verlangen, daß niemand von ihm grundlos annimmt, er verhalte sich nicht einwandfrei, u. daß ihn niemand durch grundlose Verdächtigungen bei anderen des notwendigen gesellschaftl. Rückhaltes beraube.

Dieses Recht wird vom gesunden Menschenverstand anerkannt (auch in der Allg. Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen v. 10.12.1948, Art. 12).

Selbst Tote haben noch ein Recht auf ihren guten Ruf, durch den sie im Andenken der Menschen weiterleben u. -wirken (vgl. Sir 41,13).

Auch moralischen Personen, die erlaubte Ziele verfolgen (Familie, Vereinigung usw.), steht das Recht auf ihren guten Ruf zu, da dieser ihnen für ihr Wirken notwendig ist.

c) Ein gewisses (relatives) Recht hat der Mensch sogar auf seinen falschen guten Ruf, auf das Gutscheinen, dem das Sein nicht ganz entspricht. Er hat ein Recht, daß ihm sein Leben nicht unnötig schwergemacht wird, was durch Zerstörung des falschen guten Rufes geschehen kann. Auch die Gesellschaft würde durch Aufdeckung aller geheimen Fehler ihrer Mitglieder eher geschädigt als gefördert.

Allerdings kann in Einzelfällen die Rücksicht auf das Gemeinwohl (Gemeinschaft) od. dritte Personen die Wissenden dazu drängen, einen Menschen seinens falschen guten Rufes zu berauben (Pflichtenkollision).

fortsetzung


pilli antwortete am 03.07.03 (09:51):


3. Da jeder Mensch seinen guten Ruf braucht, ist er verpflichtet, für ihn zu sorgen. Verstärkt wird diese Pflicht durch die Rücksicht auf Personen, die mit dem Menschen verbunden sind (Familie, Stand) u. durch seinen schlechten Ruf Schaden leiden würden, u. allg. auf die Mitmenschen, die durch den guten Ruf des einzelnen zum guten (letztl. auf Gott ausgerichteten) Verhalten angeregt werden. "So soll euer Licht leuchten vor den Menschen, damit sie eure guten Werke sehen u. euren Vater im Himmel preisen" (Mt 5,16; vgl. 2 Kor 8,21). Augustinus sieht die Rücksicht auf den Mitmenschen sogar als Hauptmotiv des Strebens nach dem guten Ruf an (Conf. X 37,62, PL 32,805) u. sagt, man handle unklug u. gefühllos, wenn man sich nur um das Gutsein, nicht auch um den guten Ruf kümmere; "uns näml. ist unsere Lebensführung unentbehrlich, dem anderen unser Ruf" (De bono vid. 27, PL 40,448).

Der wichtigste Teil der Sorge für den guten Ruf besteht natürl. darin, daß man durch gutes Verhalten eine tragfähige Grundlage für ihn schafft. Man muß aber auch darauf achten, daß der eigene gute Ruf von niemanden ungerechtfertigt verletzt wird. Wenn man damit nicht restlos Erfolg hat, entspricht es christlicher Gesinnung, darin ein Anteilhaben am bitteren Kelch des Herrn zu erblicken (vgl. Joh 8,11). "Selig seid ihr, wenn sie euch schmähen u. verfolgen u. euch alles Böse lügnerisch nachsagen um meinetwillen. Freut euch u. frohlockt, denn euer Lohn ist groß im Himmel" (Mt 5,11 f).

Man darf sich aber nicht allzu rasch als unverschuldet Leidenden ansehen. Die üble Nachrede, die man erfährt, kann sich ja auch auf wirkliche Fehler stützen. Echte Demut verlangt dann die Anerkennung der unerfreul. Wirklichkeit (vgl. Ps 7,4.6), die man freil. zu verbessern trachten muß.

4. Jedermann ist verpflichtet, das Recht des Mitmenschen auf seine E. u. seinen guten Ruf zu achten.

a) Die gute Meinung muß wenigstens so weit gehen, daß man nicht grundlos von einem anderen Schlechtes annimmt, vielmehr ein rechtschaffenes Leben bei ihm vermutet. Selbst bei beründetem Zweifel an seiner Rechtschaffenheit empfiehlt es sich, mit dem Urteil zuzuwarten; die Nächstenliebe neigt dazu, eher das Bessere anzunehmen, selbst auf die Gefahr der Täuschung hin. Vorsichtsmaßnahmen gegenüber Unbekannten enthalten noch keine Behauptung über deren Schlechtigkeit, sondern rechnen nur mit der Möglichkeit des Bösen; freil. kann die Vorsicht zu übertriebenem Mißtrauen ausarten. Wer ohne Grund Fehler eines anderen annimmt (vermessenes Urteil), tut ihm Unrecht, u. umso mehr, je ärgere Fehler er annimmt u. je ernsthafter er es tut; die eigene lieblose Gesinnung läßt ihn vom Nächsten Böses denken. "Urteilt nicht nach dem Schein,sondern fällt ein gerechtes Urteil" (Joh 7,24).

b) Die innere Achtung vor dem Mitmenschen drängt zum Ehrenerweis (vgl. Röm 12,10). Wer gewisse Umgangsformen einhält, die die gegenseitige Achtung zum Ausdruck bringen, ist höflich; im äußeren Ehrenerweis versagt, wer gegen den Mitmenschen unhöfl. od. grob ist, am ärgsten, wer den Mitmenschen beschimpft (Höflichkeit). Grobheit versucht man manchmal als Geradheit zu rechtfertigen. Man müßte jedoch bedenken, daß der Grobe sich nicht nur im Äußeren, sondern auch im Inneren gehen läßt u. gerade durch Wahrung äußerer Formen auch zu einer inneren Zügelung kommen könnte.

fortsetzung


pilli antwortete am 03.07.03 (09:52):

c) Die Pflicht, den guten Ruf des Mitmenschen zu achten, ist unschwer hinsichtl. des wahren guten Rufes einzusehen. Diese durch Rechtschaffenheit erworbene Lebensgrundlage kann ja nur durch Verleumdung (calumnia), d.h. durch unwahre od. für unwahr gehaltene herabsetzende Rede, zerstört werden. Das dadurch begangene Unrecht richtet sich in der Schwere nach dem angerichteten Schaden, der nicht nur vom Inhalt der Behauptung, sondern auch von der Festigkeit der Aussage sowie von der Beschaffenheit des Verleumdeten, des Verleumders u. der Zuhörer abhängt. In der Hl. Schrift wird Verleumdung des öfteren verurteilt (Lev 19,16; Spr 30,10; Sir 5,14; 21,28). Kirchl. Verurteilungen weisen darauf hin, daß sie schwere Sünde sein kann (D 2143 f). Die Liebe zum Mitmenschen gebietet, auch dessen falschen guten Ruf zu schonen. Die Ehrabschneidung (detractio), d.h. die ungerechtfertigte Aufdeckung wahrer od. für wahr gehaltener Fehler eines anderen, richtet sich in der Schwere ebenfalls nach dem unnötig angerichteten Schaden. Paulus nennt die Ehrabschneider unter denen, die die verworfene Gesinnung der gottfernen Heiden zeigen (Röm 1,30), u. wünscht diesen Mangel unter den Christen nicht vorzufinden (2 Kor 12,20). Auch andere Apostel wenden sich gegen ihn (Jak 4,11; 1 Petr 2,1). Bes. bösartig wird die Ehrabschneidung, wenn sie zum Zweck geschieht, Freunde zu entzweien (Ohrenbläserei, susurratio). "Ein sündhafter Mensch macht die Freunde durcheinander, u. unter friedl. Lebende schleudert er Haß" (Sir 28,9; vgl. 28,13; Spr 6,19; Röm 1,29).

Die Aufdeckung geheimer Fehler des Mitmenschen ist gerechtfertigt, wenn zu ihr eine Rücksicht drängt, die stärker ist als die Rücksicht auf diesen Mitmenschen. Demgemäß haben sich Angehörige bestimmter Berufe (z. B. Zeitungsberichterstatter, Historiker) zu fragen, ob u. wie weit ihre Darstellung menschl. Versagens angezeigt ist.

Der Hörer kann an Ehrabschneidung od. Verleumdung dadurch mitschuldig werden, daß er zu ihr anreizt, ihr zustimmt od. sie wenigstens nicht verhindert, obwohl er leicht könnte.

5. Der in seiner E. u. in seinem guten Ruf zu Unrecht Verletzte hat einen Anspruch auf Wiedergutmachung des Schadens, der ihm an der E., am guten Ruf u. damit vielleicht auch an anderen Gütern zugefügt wurde.

Am leichtesten kann wiedergutmachen, wer über den Mitmenschen nur innerlich schlecht geurteilt hat: Er braucht dieses vermessene Urteil nur aufzugeben. Wer auch äußerl. den anderen zu Unrecht an seiner E. gekränkt hat, muß mehr leisten, näml. die Verletzung auch im Äußeren entsprechend wettzumachen suchen (durch zuvorkommendes Verhalten, Bitte um Verzeihung, sonstige zur Wiederherstellung des Ansehens erforderl. Genugtuung). Der Gekränkte soll im Geist des Christentums bei allem notwendigen Bedachtnehmen auf die eigene E. ohne Haß u. Rachsucht (Mt 5,39) zur Vergebung bereit sein: "Vergebet, u. euch wird vergeben werden" (Lk 6,37; vgl. Mt 5,39). Der Verleumder ist verpflichtet, vor allem seine unwahren Behauptungen zurückzuziehen. Der Ehrabschneider darf zwar nicht widerrufen, da er damit lügen würde; er muß jedoch trachten, den verletzten guten Ruf nach Möglichkeit auf andere Weise wiederherzustellen (z.B. durch Hervorhebung des Lobenswerten; Vorbringen von Gründen, die die erzählten Fehler als weniger arg erscheinen lassen; Ehrenerweise).

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ich habe heute nacht sehr lange darüber nachgedacht und m.e. war es die zeit wert.


DorisW antwortete am 03.07.03 (12:09):

Pilli,
ich habe die Beiträge aufmerksam gelesen und das waren sie auch wert. Eine Menge Stoff zum Nachdenken...

Insbesondere bringt mich dieser Satz ins Grübeln:
"Die Liebe zum Mitmenschen gebietet, auch dessen falschen guten Ruf zu schonen."

Nun weiß (besser, vermute) ich von dir, dass du nichts "einfach so" hier reinsetzt, sondern dass es dazu einen gewichtigen Anlass oder eine Absicht gibt...
Darf ich mal ganz naiv danach fragen - was war der Anstoß für dich?


Angelika antwortete am 03.07.03 (12:17):

na Friedmann wäre zum Beispiel ein Grund.
Wie weit soll die Hatz gegen ihn noch gehen - bis zum Selbstmord?


pilli antwortete am 03.07.03 (12:55):

@ DorisW

"kleiner anlass, grosse wirkung" :-)

ehrpusselig und "Ehre" sind eigentlich begriffe, die nicht so leicht in meinen gedanken raum finden...

aber dann mehren sich die kleinen anzeichen, die mich unruhig werden lassen...und dann meine ich...neee...das darf nicht sein...

und jemand "ehre" beweisen oder das charmante österreichische "habe die ehre"...und auch das "ehrenvoll in den tod gehen"...ich kenne die worte gut. ich selbst antworte gerne dem kunden "danke, es ist mir eine ehre".
"ehre den menschen, sei hilfreich und gut" in manchem poesie-album zu finden :-)

nur wie halte ich es damit und wie versteht mein gegenüber den begriff? und als ich darüber nachdachte, fand ich den o.a. text. meine frage lautet eigentlich, ist das wort ehre nur bestimmten "hehren" dingen zugeordnet oder darf es einlass finden in alltägliches tun?


DorisW antwortete am 03.07.03 (13:05):

Darf?
Es muss!

Ich habe die Gelegenheit, es hier täglich zu üben ;-)


Medea. antwortete am 03.07.03 (15:28):

Schilde französischer Ritter hatten häufig als Inschrift:
A dieu mon a´`me, Ma vie au roi, Mon coeur aux Dames, L'honneur pour moi!
Gott meine Seele, mein Leben dem König, mein Herz den Damen, die Ehre für mich!


schorsch antwortete am 04.07.03 (12:13):

Der Gute Ruf ist das, was abhanden kommt, wenn man den Deckel offen lässt....

schorsch


WANDA antwortete am 04.07.03 (18:51):

Eine Frage der Ehre ist für mich oft eine Frage des Taktes, gerade heute möchte ich Antonius Beifall zollen, aber mein Taktgefühl oder auch die Rücksichtnahme auf andere Forenteilnehmer verbietet mir das.


pilli antwortete am 04.07.03 (20:17):

"Ehre wem Ehre gebührt" !

nun, wenn ich das unstillbare verlangen hätte, die Ehre jemandem zu erweisen, ich glaube, ich würde das für so wichtig halten, daß ich an der verbesserung meines taktgefühles "arbeiten" würde und zwar so lange, bis ich fähig dazu wäre, dies auch zu tun.

ob ich aber auf dem weg "vollkommen" zu sein, das bereits ankündigen würde? weiß nicht...berichte aber gerne davon, wenn die gelegenheit sich bietet.

solange halte ich es mit der französischen "schilderweisheit", die da lautete:

die "Ehre für mich..."

:-)
:-)


juttam antwortete am 12.07.03 (07:57):

Was genau ist Ehre?

Ehre ist sich selber treu zu sein - vor Allem!

Es ist mir persoenlich eine Ehre Andern das zuzugestehen welches ich fuer mich selber in
Anspruch nehme.

Ueber alles "Ehre" ich Ehrlichkeit!
Von mir zu Andern
und von Andern zu mir noch viel mehr!

Ehre ist nicht erwischt zu werden und dann entschuldigungen zu machen....
Ehre ist sich freiwillig zu melden wenn einer sagt:
wer war das?

Ehre ist das was uns im Spiegel abendlich entgegenschaut.

Ehre wem Ehre gebuehrt?
Mmmmmhhh. auch Caligula verlangte "geehrt" zu
werden.

Ehre kommt von INNEN niemals von ANDERN!

Und es gibt keinen ersatz dafuer!

Wanda, Ehre und Takt haben NICHTS miteinander
gemein.
Du sagst:
"Eine Frage der Ehre ist für mich oft eine Frage des Taktes, gerade heute möchte ich Antonius Beifall zollen, aber mein Taktgefühl oder auch die Rücksichtnahme auf andere Forenteilnehmer verbietet mir das."

Dich selber ehren waere freimuetig zuzugeben dass
du Tobias' Kommentar fuer gut befindest - an Ort und
Stelle!
Stattdessen sagst du, durch die Blume,
unter diesem Thema, dass du denkst Tobias habe
recht.

Ehre ist das zu tun was man im Herzen und Gewissen
fuer Richtig befindet und sich nicht zu verstecken
vor den Oppisitionen!

Ehre ist im "krassen Falle" ist was man auf ewig behaelt,
wenn alles andre genommen wird!


schorsch antwortete am 12.07.03 (11:29):

Ehre kommt wohl von Ehrlichkeit. Ist es dann nicht paradox, wenn z.B. ein Staatsmann, der überhaupt nix von Ehrlichkeit hält, von z.B. Universitäten mit dem Ehrendoktor geehrt wird?


juttam antwortete am 15.07.03 (08:09):

Allerdings Schorsch!

Nelson Mandela wurde auch "gehehrt" fuer etwas
was andre ueber jahrelange Arbeit fuer ihn getan haben - nur um sich umzudrehen und zu verurteilen.


schorsch antwortete am 15.07.03 (18:02):

Liebe juttam, könntest du das bitte in so einfacher Sprache nochmals schreiben, dass sogar ich es verstehe?


pilli antwortete am 16.07.03 (05:25):

"ich habe heute nacht sehr lange darüber nachgedacht und m.e. war es die zeit wert."

mit diesen worten begann ich dieses thema und heute nacht nun weiß ich, es ist kein extravagantes vergnügen!

juttam du schreibst:

"Ehre ist sich selber treu zu sein - vor Allem!"

meine liebe, manchmal ist das verdammt schwer, aber heute nacht ist es mir gelungen :-)

pilli


DorisW antwortete am 16.07.03 (09:25):

Hmmm, das klingt spannend...

Hast du "unmoralische Angebote" erhalten? ;-)))


schorsch antwortete am 16.07.03 (12:59):

Sprach das sittsame Mädchen. "Die Keuschheit kannst du mir zwar nehmen, nicht aber meine Ehre.....!"


Medea. antwortete am 16.07.03 (13:20):

.... denn....
ehret die Frauen, sie flechten und weben,
himmliche Rosen ins irdische Leben !! ;-)


Angelika antwortete am 16.07.03 (16:37):

hmm ... was für ein dehnbares Wort "Ehre" doch ist --
und dann noch der Unterschied zwischen der ehre, die einem gezollt und/oder erwiesen wird und die, die man sich selbst zuspricht .... und beide in ihrer Verletzlichkeit ..

Juristen formulieren das sehr ausführlich - wen es interessiert, hier ein Beitrag zum Thema "Ehrverletzungsdelikte"

Internet-Tipp: https://lawww.de/Library/185ff/loesung.html


dutchweepee antwortete am 17.07.03 (02:19):

EHRE gilt für politik und privat gleichermassen.

• bezahle alle rechnungen vor der zeit
• erziehe deine kinder rechtschaffend
• verteidige deinen hof und deinen herd

hat noch irgend jemand etwas hinzuzufügen?

p.s.: so hat´s mir meine mutter in der DDR gelehrt!


DorisW antwortete am 18.07.03 (07:48):

@pilli

"DorisW antwortete am 16.07.03 (09:25):"
"Hmmm, das klingt spannend...
Hast du "unmoralische Angebote" erhalten? ;-)))"

Als ich das schrieb, wusste ich noch nichts von der Existenz einer Pinnwand... sorry.
Ich hätte wissen müssen, dass mehr dahinter steckt.


pilli antwortete am 18.07.03 (10:46):

liebe, liebe DorisW :-)

dein beitrag war absolut gut! ich habe herzlich gelacht, glaube es mir bitte. ich habe überhaupt keine verbindungen zur aktuellen geschichte gesehen!

darum beantworte ich dir deine frage sehr gerne.

liebe Doris, jou...ich habe tatsächlich vor einiger zeit ein "unmoralisches" angebot erhalten. bald 1200 mails in meinem ordner dokumentieren das. nur...als ich "ehrenhaftes verhalten" miteinbezog, tja...:-) als ich mal mit dem finger drauf zeigte, was da eigentlich von mir erwartet wurde...lach...da begriff ich plötzlich, daß ein extravagantes vergnügen schon mal hinderlich sein kann.

liebe und herzliche grüsse an Dich!