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THEMA:   Rentner sollen Arbeitgeberentlastung mitfinanzieren

 1 Antwort(en).

rolf begann die Diskussion am 24.03.03 (09:48) mit folgendem Beitrag:

Gesundheitsministerin Ulla Schmidt – selbst als Beamtin natürlich nicht betroffen – plant zur Entlastung der Arbeitgeber das Krankengeld aus der solidarisch getragen Krankenversicherung auszugliedern. Die Arbeitnehmer sollen sich bei den Krankenkassen ohne Arbeitgeberbeteiligung versichern.
Um einen Vorteil der Rentner auszugleichen, sollen diese einen höheren Beitrag zahlen.
M. M. spricht dagegen, daß Rentner ja gar keinen Krankengeldanspruch haben, also eigentlich jetzt schon nur den ermäßigten Beitragssatz zahlen müßten. Die Sozialversicherungen dürfen doch nur Beiträge berechnen, wenn dafür auch eine Leistung erbracht wird.
Das wurde bei der Nichtberücksichtigung von Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Überstunden bei der Berechnung von Kranken- und Arbeitslosengeld höchstrichterlich festgestellt.


Helga B. antwortete am 24.03.03 (14:22):

Leider stimmt es nicht, daß soziale Leistungen nur dann erhoben werden dürfen, wenn dafür eine Gegenleistung steht. Als Rentnerin arbeite ich seit längerem für 400 Euro, und dafür werden von meinem Arbeitgeber auch Rentenbeiträge und Arbeitslosenvers. abgeführt. Ich kann jedoch weder arbeitslos werden noch kann ich meine Rente mit diesem Geld aufbessern. Helga B.