Archivübersicht | Impressum



THEMA:   Rechtsschutzversicherung - was bringt sie?

 24 Antwort(en).

Johannes Michalowsky begann die Diskussion am 31.08.02 (18:47) mit folgendem Beitrag:

Ein Anwalt hat mir mal gesagt, eine Rechtsschutzversicherung sei eine Versicherung, die niemand braucht.

Erstaunlich aus solchem Munde. Es ist aber in der Tat schon mal so, daß für die Aufzählung der Leistungsausschlüsse in den Vertragsbedingungen das Alphabet kaum ausreicht - nämlich alles, was Geld kosten könnte und wogegen man sich doch versichern möchte.

Nun habe ich einen praktischen Fall:

Die Versicherung zahlt eine anwaltliche Beratung pro Jahr, die habe ich in Anspruch genommen: ich habe selber einen Brief mit mir anwaltlich empfohlenem Inhalt geschrieben, erhalte natürlich eine Antwort. Auf diese möchte ich reagieren, bekomme von dem Anwalt aber nun gesagt, das sei von der Versicherung nicht mehr gedeckt, jede weitere seiner Stunden koste 150 Euro plus Mehrwertsteuer.

Bis zum nächsten Jahr kann ich nicht warten, weil mir eine 14-tägige Frist gesetzt ist.

Ist das nicht Rosstäuscherei?


Ursula antwortete am 31.08.02 (22:02):

Hallo Johannes,

ich bin seit vielen Jahren rechtsschutzversichert (auf eindringlichen Rat eines Nachbarn, einem Anwalt ! ) und habe meine Versicherung auch schon in Anspruch nehmen müssen und dabei sehr gute Erfahrungen gemacht !

Bist Du sicher, dass Deine Versicherung nur einen Teil der anwaltlichen Beratung übernimmt? Nach Deiner Schilderung ist die Beratung doch noch gar nicht abgeschlossen.

Und warum rechnet Dein Anwalt eigentlich per Stundenhonorar ab und nicht nach der gesetzlichen Gebührenordnung (BRAGO)? Letzteres wäre doch sicher günstiger.

Ich würde an Deiner Stelle unbedingt mal Rücksprache mit der Versicherung nehmen, falls noch nicht geschehen.

Gruß
Ursula


rolf antwortete am 31.08.02 (23:21):

Wie bei jeder Versicherung kommt es auch bei der RS auf den Vertragsinhalt an. Allgemein gesagt, nimmt sie einem das Risiko ab, die Kosten für Anwalt und Gericht zu tragen, z. B. kann ich bei der Verkehrs-RS ohne Kostenrisiko Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen und mich anwaltlich beraten lassen, sie schützt aber nicht vor evtl. höher ausfallender Strafe. Wenn ein Anwalt sie für überflüssig hält, nimmt er entweder nur SICHERE Mandate an, bei denen der Gegner die Kosten trägt, oder der Rat war schlicht falsch.


8 antwortete am 01.09.02 (09:02):

Hatte früher mal eine RSV.
Später habe ich die Erfahrung gemacht, daß bei Widersprüchen die Versicherungen (des Geschädigten und des Verursachers) alles untereinander regeln.
Seitdem habe ich mir so eine Versicherung erspart.


schorsch antwortete am 01.09.02 (11:17):

Auch ich war schon froh darüber, eine RSV zu haben. Es ging um einen Autounfall, den ich in Österreich hatte.
Was aber, wenn zwei Kontrahenten die gleiche RSV haben?
Am besten wohl, gleich zwei verschiedene abschliessen?
Oder eine dritte, die nur eingreift, wenn zwei RSVs sich nicht einigen können?


Johannes Michalowsky antwortete am 01.09.02 (12:23):

Da war ich wohl nicht deutlich genug - ich hatte Privat-Rechtsschutz gemeint.


Almex antwortete am 01.09.02 (16:15):

an Jo
Wie immer kommt es natürlich daruf an, welchen Leistungsumpfang man versichert hat und das kann bei der Gesellschaften durchaus unterschiedlich sein. Allgemein ist es so, daß man p r o S a c h e e i n e n Beratungsrechtsschutz im Jahr hat. Hintergrund ist ganz simpel: Du hast eine Beratung gehabt, was jetzt folgt, ist ja die Sache als solche und durch Aneinanderreihung von Beratungen könnte man ja dann eine Sache auch erledigen, die sonst garnicht versichert ist. Aber auch viele Anwälte lassen mit sich reden ... beim zweiten Mal war es eben eine andere Sache !


Helga Weigelt antwortete am 01.09.02 (18:44):

@Johannes
Wenn es schon zu einem Schriftverkehr gekommen ist, den Du nach anwaltlicher Beratung selbst führst, würde ich Dir raten, ruf die Hotline Deiner Versicherung an und schildere den Fall, weswegen es evtl. zum Streit kommen kann.
Ich habe das so praktiziert und habe sogar schon telefonisch die Deckungszusage bekommen, einen Tag später war sie auch schriftlich da.
Es ist durchaus nicht immer so, dass die Versicherungen alles ablehnen, siehe meine Geschichte.
Sollte es so sein, dass man gegen Dich Ansprüche erhebt, die Du nicht bereit bist zu erfüllen, ist eigentlich schon der sog. Schadensfall eingetreten und Deine Versicherung wird auch eintreten.
Gruss helgaw


Ursula antwortete am 01.09.02 (19:24):

Hallo Jo,

Ich sehe das ähnlich wie Helga:

Wenn der derzeitige Schriftverkehr als ein außergerichtlicher Einigungsversuch zu bewerten ist, müßtest Du nach meiner Erfahrung von der Versicherung Kostenschutz für a l l e außergerichtlich anfallenden Kosten bekommen bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssumme.
Allerdings mußt Du bzw. Dein Anwalt die Angelegenheit der Versicherung ausführlich schildern und Antrag auf Deckungszusage stellen.

Gruß
Ursula


Johannes Michalowsky antwortete am 01.09.02 (23:24):

Oh, das geht ja nun ins Detail des Falles, die "Gegenpartei" ist ein Amtsgericht, das mir einen Antrag abgelehnt hat mit einer Widerspruchsfrist von 14 Tagen - und ich weiß nicht, ob ich widersprechen soll, mein Anwalt verlangt sein Stundenhonorar - und sagt außerdem noch, daß er jetzt ohnehin erstmal in Urlaub geht.


8 antwortete am 02.09.02 (08:40):

Zum Unterschied zwischen "Erstberatung" und "Mandat" s. unten (eine Sendung von gestern)

https://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2002/09/01/index4.html

Internet-Tipp: https://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2002/09/01/index4.html


schorsch antwortete am 02.09.02 (17:28):

In der Schweiz gibt es den "Beobachter", den "Kassensturz", den "Heissen Draht", die solche Machenschaften aufdecken und helfen. Gibt es denn in Deutschland nichts Analoges dazu?


Johannes Michalowsky antwortete am 02.09.02 (19:08):

Ich wollte keine persönlichen juristischen Querelen hier zur Disku stellen. Ich habe deswegen diejenigen Verfasser vorstehender Beiträge, die eine plausible Email-Adresse angegeben haben oder die ich kenne, angeschrieben, um den Hintergrund zu erklären.

(Rolf hätte wahrscheinlich auch dazu gehört, aber weiß ich wirklich, wer Rolf ist?).

Tatsächlich war es mir aber hier als Diskussionsthema nur um die RSV als Solche gegangen. Soweit Vertragsbedingungen angesprochen worden sind, gibt es ja die ARB (Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung), die für alle Versicherungen verbindlich sind und von diesen sicher auch gerne als Alibi benutzt werden. Da gibt es für einen Versicherungsnehmer keinen Verhandlungs- oder Auswahlspielraum.


8 antwortete am 03.09.02 (08:21):

@ Johannes M.

Nicht, daß ich mich darum reiße, von Dir eMails zu erhalten: meine Adresse ist jedenfalls richtig, Mails kämen an.
www.mail.com ist ein seriöser Betreiber.


8 antwortete am 03.09.02 (08:24):

@ Johannes M.

rolf kannst Du ruhig ernst nehmen, er wohnt in der Nähe von Hamburg, und ich kenne seine Telefonnummer. Bin allerdings nicht berechtigt, hier weitere Auskünfte zu geben.


rolf antwortete am 03.09.02 (11:10):

Hallo Jo,
ich bin seit etwa 2 Jahren im Chat, sowohl im geschützten, als auch im öffentlichen, als rolf angemeldet.
Getroffen haben wir uns am 19.05.2001 beim Seewolf, Sierksdorf.
Herzliche Grüße
Rolf


Johannes Michalowsky antwortete am 04.09.02 (09:13):

@Rolf

Ich bitte vielmals um Entschuldigung, aber Du mußt verstehen, daß der Name Rolf kein Unikat ist, und bei den unerquicklichen Gewohnheiten und Bräuchen hier im Forum möchte ich schon vorsichtig sein, wem ich etwas über meine privaten juristischen Probleme mitteile - ist das nicht zu verstehen? Es scheint ja bald ein Beweis besonderen Mutes zu sein, wenn hier jemand seinen vollen Namen nennt.

Für die komische Nr. 8 gilt das natürlich erst recht, Email-Adresse acht@cheerful.com, wenn man sich nicht da veräppelt vorkommt, wenn man so etwas liest!

Die Telefonnummer von d e m Rolf jedenfalls weiß ich auch.


Johannes Michalowsky antwortete am 04.09.02 (09:30):

Ich habe jetzt meine persönliche Mail auch an Rolf geschickt. "8" braucht nicht zu befürchten, eine Mail von mir zu erhalten - mit Nummern pflege ich nicht zu korrespondieren.


rolf antwortete am 04.09.02 (09:34):

Hallo Jo,

Deine Entschuldigung nehme ich gerne an, sie ist aber völlig unnötig.
Ich wollte Dir nur helfen, die Verbindung zu mir (rolf) leichter herzustellen. Daher auch die Angabe der e-mail.

Herzliche Grüße
rolf


Norbert Acht = 8 antwortete am 04.09.02 (10:58):

Sehr geehrter Herr Michalowsky,
Ihre Arroganz in allen Ehren. Aber leider h e i s s e ich nun einmal "Acht" - und bin in diesem Zusammenhang froh, anzügliche Mitschüler hinter mir zu haben. Hier bin ich aber wohl wieder unter solche Leute geraten.


8 antwortete am 04.09.02 (11:05):

Nachtrag:
Und fragen Sie doch einmal rolf, woher eine Nummer seine Nummer haben könnte.

So ernsthaft, wie ich mich am 2.9., 8:40, an einem Thema von Ihnen beteiligt habe, werde ich das jedoch nicht mehr tun. Denn leider haben Sie keinen Sinn dafür, daß jemand aus seinem Namen eine Zahl macht.

www.mail.com - das ist die Adresse, unter der Sie sich über deren Angebot von Mail-Endungen informieren könnten.


Johannes Michalowsky antwortete am 04.09.02 (11:47):

@Acht

Ich möchte mich in aller Form entschuldigen, woher soll man wissen daß 8 = Acht ist und es Leute gibt, die ihren Namen nicht in Buchstaben ausschreiben wollen oder können?


N.Acht antwortete am 04.09.02 (11:52):

Vielleicht sind das Leute mit Humor.
Natürlich unterschreibe ich nicht mir einer Zahl.


Johannes Michalowsky antwortete am 04.09.02 (12:39):

Man weiß hier voneinander nur, was schriftlich rüberkommt und auf dem Bildschirm erscheint, daran sollte man als Schreiber schon mal denken.

Danke für Deine E-Card - ich bin relaxt, keine Sorge, fühle mich absolut prima.


8 antwortete am 04.09.02 (12:52):

Hatte auch dieses Zeichen vergessen --> :-))