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THEMA:   Handlauf an Treppe - Pflicht?

 23 Antwort(en).

Gila begann die Diskussion am 22.07.02 (02:23) mit folgendem Beitrag:

Wer von euch kennt sich in Rechtsfragen aus? Kann man einen Vermieter dazu verpflichten, Handläufe an Treppen anzubringen?

Meine Mutter wohnt im 1. Stock eines Mietshauses und ein Onkel in der Hochparterre desselben Hauses. Mein Onkel geht seit einem Jahr mühsam am Stock. Vor einigen Wochen stürzte er schwer die Kellertreppe hinauf, lag 5 Wochen mit einem Oberschenkelhalsbruch und einem komplizierten Schultergelenksbruch im Krankenhaus. Er ist schon seit 4 Wochen in der Reha und kommt nur langsam wieder ans Laufen.

Meine Mutter musste sich einer Kniegelenkarthroskopie unterziehen und ist zur Zeit auch auf Gehhilfen angewiesen.

Nach dem schweren Sturz meines Onkels habe ich den Vermieter angeschrieben und ihn gebeten, einen Handlauf an der Kellertreppe und an den Stufen zur Hochparterre anbringen zu lassen, damit derartige Unfälle zukünftig vermieden werden können. Der Vermieter hielt es nicht für nötig, mir zu antworten, rief aber meine Mutter an. Seiner Meinung nach brauche er keine Handläufe anzubringen, da es sich um ein altes Haus handele, das vor dem 2. Weltkrieg gebaut wurde. Zu der Zeit seien Handläufe nicht verpflichtend gewesen.

Nun meine Frage. Hat der Vermieter Recht? Muss er Treppen ohne Handläufe nicht nachträglich sichern? Ich wäre dankbar für einen Ratschlag, bevor ich mich auf einen Streit mit dem Vermieter einlasse.

Gila


KlausD antwortete am 22.07.02 (08:12):

Ganz einfach Gila:Rufe im zuständigen Rathaus die Baubehörde (Baupolizei genannt) an.Da bist du schnell durch!

Viel Glück.


rolf antwortete am 22.07.02 (09:35):

Wenn das Baurecht nicht weiterhelfen sollte, haftet er aus Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht. Ob auch Schmerzensgeld zu zahlen ist, hängt davon ab, ob der Richter auf Vorsatz (Schuldhafte Ver. ...) oder Fahrlässigkeit erkennt.
Die Krankenkasse ist ebenfalls an der Erstattung ihrer Kosten interessiert und könnte nach Hinweis gegen den Vermieter klagen.


KlausD antwortete am 22.07.02 (09:54):

Wenn der Bauherr die einschlägigen Bestimmungen einhält,welche er am Bauamt erfragen kann,wird ihm kaum eine Verletzung seiner Pflichten nachzuweisen sein.

Wenn ein Neubau vom Bauamt abgenommen ist -ohne Mängel- ist der Bauherr aus dem Schneider.


rolf antwortete am 22.07.02 (10:16):

Die Verkehrssicherungspflicht geht weiter, als das Baurecht, das ja bei Altbauten keine neuen Vorschriften gelten läßt, weil es die Voraussetzungen für den Neu- oder Umbau regelt. Ähnlich die Vorschriften zur Heizung, die ja auch für Altbauten Änderungen zwingend vorschreiben.


KlausD antwortete am 22.07.02 (18:10):

Danke für den Hinweis,rolf.

Mal eine Frge zum besseren Verständnis:

Wenn ich heute einen Neubau errichte mit einem Außengländer an der Kellertreppe.
Diese Geländer muß 1m hoch sein(z.B.).
Der Neubau wird abgenommen,meine Pflicht ist erfüllt.
Wenn sich nun die Vorschrift ändert,das Geländer muß 1,1 m hoch sein,muß ich mein Geländer nicht ändern.
Mache ich aber nun,nach der Änderung der Vorschrift(auf 1,1 m) ein neues Geländer,muß das 1,1m hoch sein.
Ist das so richtig?

Und wo spielt denn hier ,in diesem Fall, das Verkersicherungsgestz für mich eine Rolle?


Gila antwortete am 22.07.02 (20:59):

Danke für die Antworten!

Ich habe heute mit einem Herrn von der Baubehörde telefoniert, der ad hoc keine verbindliche Aussage machen konnte. Er bat mich aber um eine schriftliche Darlegung des Falls und will der Sache nachgehen. Nun harre ich der Dinge, die da kommen. Es geht mir nicht darum, den Vermieter nachträglich für den Unfall meines Onkels zur Verantwortung zu ziehen. Mir ist wichtig, dass die Treppen im Haus durch Handläufe gesichert werden, damit solche Unfälle zukünftig vermieden werden.

Mit freundlichen Grüßen
Gila


kleinella antwortete am 22.07.02 (23:28):

Das Haus, in dem ich wohne, wurde vor 30 Jahren errichtet. Damals zogen überwiegend Mieter ein, die unter 30 Jahre waren. Durch Mieterwechsel usw. leben heute auch Menschen über 70 Jahre im Haus.
Vor ca. 2 Jahren wurde vermutlich deshalb vom Vermieter unaufgefordert am Eingang zusätzlich beiderseits ein Hand-lauf angebracht.
Es ist doch eine Sorgfaltspflicht des Vermieters, egal ob das damals beim Hausbau gefordert war oder nicht. Da brauche ich nicht großartig Gesetze wälzen.
@KlausD - was Du schreibst ist Haarspalterei, oder.


Alfred antwortete am 22.07.02 (23:38):

Hi Gila,

laß´Dich nicht auf´s Vertrösten durch einen Baubehörden-Mitarbeiter ein... Das kann lange dauern, und möglicherweise auch die Einvernahme zwischen Baubehörde und Vermieter zweckdienlich werden lassen ;-(
Falls kein persönliches Vorsprechen nach Termin-Absprache möglich ist, Telefongesprächs-Notiz mit dem Sachbearbeiter absprechen und von beiden Tele.-Teilnehmern aufschreiben, d.h. mit Datum und Uhrzeit, Vorgangs- und Frage-Notiz, und dann ganz wichtig ist die beiderseitige Namensnotierung, die Dienststellung des Baubehörden-Sachbearbeiters! Dann unbedingt auf einem Antwort-Termin bestehen. Die Antwortsfrist kann allerdings termingemäß auch mal 14 Tage bis 3 Wochen sein. Solltest Du die schriftliche Eingabe machen - Termin für die Antwort setzen und nur mit Einschreiben ud Rückantwortschein abschicken!
Die Bürokratie ist heutzutage in -D- einfach durch die Vielzahl der zu bearbeitenden Fälle überlastet...
Viel Erfolg


Fred Reinhardt antwortete am 23.07.02 (09:06):

@ Gila, ist ein Treppengeländer vorhanden und die Treppen nicht überbreit , ist ein Handlauf paralell zum Geländer nicht erforderlich. Dies ist in den meisten Ein - und Mehrfamilienwohnhäusern der Fall.
Gruss Fred


Mitglied antwortete am 23.07.02 (09:36):

Hallo,Gila

bin im Vorstand vom Mieterbund,sehe gerade Deine Frage:

rate Dir Folgendes:

Erkundige Dich beim zustandigen Mieterbund über die entsprechende Verordnung.

Meines Wissens MUß ab der 4.Stufe ein Hnadlauf angebracht sein.

Wenn Du über das Bauamt Auskunft einholst und dem Vermieter Deine diesbezügliche Kenntnis bekannt gibst,ist Ärger vorprogrammiert.

Wenn Du Dich berechtigter Weise sorgst,bliebe um des lieben Friedens Willen,dem Vermieter anzubieten,auf eigene Kosten an der Kellertreppe ein Geländer anzubringen,oder ambringen zu lassen.
Das kostet nicht viel,im Baumarkt kann man sich Halterungen und eine runde Stange holen,das genügt doch schon für die Kellertreppe.
Das kostet nicht die Welt,Du mußt Dich nicht mehr sorgen und hast keinen Ärger.

Viel Glück und sag mal,wie es ausgegangen ist.


Mitglied antwortete am 23.07.02 (10:17):

Hallo,Gila

Bin im Vorstand vom Mieterbund und kann Dir raten,Dich beim nächsten Mieterverein zu erkundigen.
Meines Wissens muß ab der 4.Stufe ein Handlauf angebracht werden.

Wenn Du dem Vermieter mitteilst,daß Du eine Auskunft bei der Baubehörde eingeholt hast,ist der Ärger schon vorprogrammiert.

Vorschlag zur Güte wäre: den Handlauf mit Genehmigung des Vermieters selber anzubringen oder anbringen zu lassen.
Im Baumarkt bekommt man preiswert die nötigen Utensilien dazu.

Im Streitfall könnte es sein,daß Kündigung droht,oder Auszug in eine „altengerechte“ Wohnmöglichkeit nahe gelegt wird!!

Viel Glück und sag mal,wie es ausgegangen ist!


Gila antwortete am 23.07.02 (14:29):

Also, mal der Reihe nach:

Liebe Kleinella,
freu dich, dass du so einen verantwortungsvollen Vermieter hast. Der meiner Mutter ist es leider nicht. Er kassiert nur die Miete und lässt nichts am und im Haus machen.
So habe ich z.B. angemahnt, die Verglasung im Wintergarten meiner Mutter zu erneuern. Die Fensterrahmen sind noch aus Metall und rosten munter vor sich hin. Dadurch entstehen Spannungen im Glas und bei Erschütterungen (z.B. durch Flugzeuge) entstehen Sprünge. Es gibt kaum noch eine Fensterscheibe ohne Sprung. Neulich ist ein ganzes Stück aus einer Scheibe herausgeplatzt und ragte mit einer Spitze in den Raum hinein. Lebensgefährlich! Ich habe das Stück vorsichtig entfernt und das Loch in der Scheibe notdürftig mit einer Folie abgeklebt, damit es nicht reinregnet.
Obwohl ich den Vermieter in meinem Schreiben betreffs der Handläufe auch auf die marode Wintergartenverglasung hingewiesen habe, ist noch nichts geschehen. Das war vor zwei Monaten! Ich befürchte also, dass der Vermieter keinen Handlauf anbringen wird, wenn er es vom Gesetz her nicht muss.

Lieber Alfred,
ich habe den Namen des zuständigen Sachbearbeiters und unmittelbar nach dem Telefongespräch ein Fax, Bezug nehmend auf unser Gespräch, geschickt. Als Anlage habe ich auch eine Kopie meines Schreibens an den Vermieter angehängt. Darum hatte mich der Sachbearbeiter gebeten, der übrigens einen sehr interessierten Eindruck machte. Er deutete schon an, dass in diesem Fall die Sicherungspflicht wohl über irgend einem Baurechtsparagraphen stehen würde. Trotzdem, deine Tipps sind gut und ich werde darauf zurückgreifen, falls ich in den nächsten 2 Wochen nichts weiter höre. Diese Anstandsfrist werde ich wohl einhalten müssen.

Lieber Fred,
es geht nicht um einen zusätzlichen Handlauf bei vorhandenem Treppengeländer. An den Kellertreppen innerhalb des Hauses und zum Garten hinauf, sowie an der Treppe zur Hochparterre existiert kein Treppengeländer. Da gibt’s nur die nackte Wand.

Liebes Mitglied,
der Mieterbund ist eine gute Idee, bin ich noch gar nicht drauf gekommen.
Den Ärger mit dem Vermieter würde ich schon in Kauf nehmen, er liegt mir eh schon im Magen, weil er nur kassiert und nichts zum Erhalt des Hauses tut (s. meine Antwort an Kleinella). Ich könnte noch mehr Mängel aufzählen. Aber meine Mutter will keinen Ärger. Sie und die zwei anderen Mietparteien haben Angst, dass der Vermieter dann die Miete erhöht. Dazu ist er meines Erachtens aber nicht berechtigt, wenn er notwendige Reparaturen oder gesetzlich vorgeschriebene Veränderungen vornehmen lassen muss.
Ich habe auch schon überlegt, die Handläufe auf eigene Kosten anbringen zu lassen und dem Vermieter dann in Rechnung zu stellen, falls sich herausstellt, dass er gesetzlich dazu verpflichtet ist. Ich werde berichten, wie die Sache ausgeht.

Dank euch allen
Gila


Mitglied antwortete am 23.07.02 (15:30):

Liebe Gila

Da scheint ja Einiges im Argen zu liegen!

Miete wird u.a. auch zur Instandsetzung und Renovierung der Mietsache gezahlt.

Wenn ,wie Du angibst,z.B. Die Scheiben des Wintergartens samt Rahmen in desolatem Zustand sind und wie auch die Rahmung nicht den neusten Vorschriften entsprechen,kann der Vermieter dazu verpflichtet werden.
Dazu muß er durch Einschreiben mit Rückschein eine angemessene Frist von Euch bekommen,in dem ihm getrennt voneinander Fristen zu Antwort und Instandsetzung mitgeteilt werden.

Es gibt ein Buch über Mietrecht,daß als Taschenbuch erschwinglich ist.

Es ist sehr günstig,einem Mieterschutzbund beizutreten,da man dort alle Fragen kostenlos beantwortet bekommt und wenn man nicht in einer Rechtsschutzversicherung ist,werden erforderliche Prozeßkosten vom Verein getragen.
Die Beitragskosten sind im Vergleich zu Anwalts-und Prozeßkosten gering.
Toi toi toi
Mitglied


Mitglied antwortete am 23.07.02 (15:32):

p.s.

eine Hausratversicherung mit Glasbruch übernimmt die Kosten für die zerbrochenen scheiben.


schorsch antwortete am 23.07.02 (16:28):

Seit zur Steinzeit einer sich gleich 2 Höhlen unter den Nagel gerissen und die zweite an einen schwächeren Konkurrenten gegen Mitbeteiligung an der Jagdbeute vermietet hat, hat sich zwar allerlei geändert - aber nicht nur zum Guten!


Gila antwortete am 24.07.02 (22:22):

Liebes Mitglied,
du wolltest wissen, wie es ausgegangen ist. Die erste Hürde ist bereits geschafft. Meine Mutter teilte mir eben ganz erfreut mit, dass am Nachmittag ein netter Herr vom Bauamt da war, um sich das Haus anzusehen. Er stellte sofort fest, dass die Kellertreppe lebensgefährlich ist, vor allem für ältere gehbehinderte Leute. Deshalb wird sich das Bauamt jetzt einschalten und den Vermieter auffordern, einen Handlauf an der Kellertreppe anbringen zu lassen. Einen Handlauf an der Treppe zur Hochparterre wird man wohl nicht verlangen können, da es nur 4 Stufen sind.

Ich war ganz verblüfft über die schnelle Reaktion. Montag telefoniert und gefaxt und Mittwoch schon die Besichtigung! Da sage noch jemand, Beamte seien langsam. ;-)))
Jetzt bin ich schon etwas hoffnungsvoller. Danke dir auch noch herzlich für deine Tipps wegen des Wintergartens. Den nehme ich mir jetzt als nächstes vor.

Herzliche Grüße
Gila


Alfred antwortete am 25.07.02 (00:47):

Liebe Gila,
- da hast Du aber ein "Bauamt" - solche Beamten... aber alle Achtung! Sollte man wirklich mal "ausposaunen", denn sowas ist doch längst keine Selbstverständlichkeit mehr, ja, "nicht normal" ist das!
Meiner Meinung nach verdient da bei Deinem Bauamt "jemand" mehr als einen Orden - nämlich den mitmenschlichen Achtungs-Applaus!
Bitte sei so nett, und übermittle doch stellvertretend diesem Deinem Bauamt und seinen "Leutchen" unser aller Bewunderung und Hochachtung.-

Herzlichen Glückwunsch
mit Grüßen und Wünschen
Alfred


Mitglied antwortete am 25.07.02 (08:29):

Liebe Gila

danke für Deine positive Nachricht.Freue mich sehr mit Euch.
weiterhin :Alles Gute!

Herzlichst
Mitglied


KlausD antwortete am 25.07.02 (08:57):

@Alfred

ich würde mit dem Lob nicht so großzügig sein!
Die Leute "vom Amt" werden für den Bürgerservice bezahlt -von unseren Steuern -und das ihre Pflicht!

Meine Erfahrungen mit Behörden sind eher negativ!
Ich kann belegen,daß oft nur aus Neugierde so schnell gehandelt wird -anschließend sind die Beamten nicht mehr zu erreichen.


Barbara antwortete am 25.07.02 (10:07):

....es sind eben alles nur Menschen -
und die sind nun mal unterschiedlich....

Ich habe mit den Ämtern meines Heimatortes praktisch ausschließlich gute Erfahrungen gemacht. Vielleicht liegt der schlechte Ruf unserer Staatsdiener auch daran, dass sich negative Erlebnisse stärker in unser Gedächtnis einprägen.....

Freu Dich trotzdem über Deinen Erfolg, liebe Gila, und all die netten Helfer aus dem ST!


KlausD antwortete am 25.07.02 (13:18):

Ein Wort zu -kleinella-,

mit Haarspalterei hat das nichts zu tun!
Das würdest du erst merken,wenn du als Vermieter vor Gericht stehst und deine Unschuld zu beweisen hast!
Der Richter beruft sich auf Gesetze und Sachverständige.


Utelo antwortete am 26.07.02 (21:11):

Die Leute auf den Ämtern sind tatsächlich sehr viel freundlicher geworden. Man hat ihnen in diversen Seminaren erklärt, daß sie von den Steuerzahlnern bezahlt werden und sie deshalb für diese da zu sein haben. Ich habe es jetzt schon des öfteren erlebt im Gegensatz zu noch vor ein paar Jahren. Sogar die Leute vom Finanzamt sind nett und freundlich.
Zu Hauseigentümern: Sie sind nicht alle gleich. Und auch hier gilt: Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es hinaus.
Bei altern Häusern, in denen die Mieter schon ewig lange wohnen, sind meistens auch die Mieteinnahmen sehr gering. Und da ein Vermieter ja auch etwas von seinem Haus profitieren will, kann es wohl schon mal zu solchen STreitigkeiten kommen. Als Mieter sollte ich mich natürlich auch darüber informieren was meine Pflichten sind. Den bewußten Handlauf anzubringen, hat der Vermieter wahrscheinlich nie für notwendig gehalten, wenn es ihm nicht oft gesagt wurde. Und Wintergartenscheiben sind nun mal Mietersache, wenn dieses Teil mit angemietet wurde. Dafür gibts denn auch die Glasversicherung.
Es gibt auf beiden Seiten nette und fiese Menschen und man sollte versuchen, miteinander azu sprechen und auszukommen. Vor allem schont das die Nerven.


rolf antwortete am 27.07.02 (22:32):

Die Verglasung des Wintergartens ist wie die Fensterscheiben Bestandteil des Gebäudes und damit Vermietersache.