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THEMA:   Den eigenen Lebenunterhalt verdienen

 12 Antwort(en).

isolde begann die Diskussion am 15.05.02 (11:04) mit folgendem Beitrag:


Nach der neuen Gesetzgebung kann man in Deutschland nicht mehr als Selbständiger sein Geld verdienen, wenn man nur für eine Firma arbeitet. Die sogenannte Schein-Selbständigket.

Ein Hohn ohne gleichen, bei dieser hohen Arbeitslosenzahl und gerade bei den älteren Jahrgängen.

Ich könnte einen gutdotierten Job als Honorarkraft haben, doch ich muss beim Arbeitsamt bleiben.

Was also tun? Mundraub? Oder, doch lieber die Bahnschienen?

isolde


hedwig antwortete am 15.05.02 (13:59):

Liebe Isolde, im Ernst: schick doch mal dem Kanzler eine mail mit deinem Problem. Dir kann er es ja nicht auch schön reden. Gruß hedwig


Fred Reinhardt antwortete am 15.05.02 (19:02):

Isolde warum umständlich wenn es auch einfacher geht.
Melde ein Gewerbe als Lektorin oder sonst was an. Bei der Anmeldung fragt dich niemand für wem du arbeitest. Sollte dies nicht gehen, ein Gewerbeanmeldung als OHG mit Eintrag im Registergericht kann dir niemand verwehren.


estella antwortete am 16.05.02 (20:17):


Hi isi!

Was wäre mit einem , welcher Geld hat? Aber gute Nase hast du, congratulation!!!
Nur Chansen wenig......nach mir kommt nur Erdbeben. *gggg* oder Hochwasser????
Und so frisch bist du auch nicht, meine Liebe...
grüss Dich herzlich
deine

Estella

.


info antwortete am 16.05.02 (20:29):

Wenn ein/e Selbständige/r, egal welches Gewerbe, nur für einen Auftraggeber arbeitet, wird unterstellt, dass der Auftraggeber diese/n auch anstellen könnte und es nicht tut, weil er Lohnnebenkosten etc. meiden will.

Kommt bei der Anmeldung noch nicht zum Tragen, erst bei der Steuererklärung.

Dieses Gesetz ist also zum Schutz von "möglichen" Arbeitnehmern gedacht.

Wer diesem Schutz entgehen will, muss für mehrere Auftraggeber arbeiten und dieses auch durch entsprechende Rechnungsstellung nachweisen.


Fred Reinhardt antwortete am 16.05.02 (21:26):

Seit wann muss ich mit meiner Steuererklärung als Selbstständiger auch meine Rechnungen mit einsenden ??
Ich bin mehr als mein halbes Leben Selbstständig aber dies ist mir neu. Bei einer Steuerprüfung wird dies verlangt.
Bei mir waren diese Prüfer in 40 Jahren zwei mal.

Soweit mir bekannt, wurden LKW - Fahrer auf einen Leih - LKW von Unternehmern zur sg. Scheinselbstständigkeit gezwungen. ( Ein Fesselvertrag er durfte nur für die eine Firma fahren.)Dies,und vergleichbares wollte man unterbinden.
Ich kenne einen Kleinstunternehmer und einen Handelsvertreter, die arbeiten nur für eine Firma. Sie haben einen Gewerbeschein und alles ist O.K.


isolde antwortete am 17.05.02 (06:25):

Hi Fred,

wann die Gesetzgebung getroffen wurde, weiss ich nicht mehr genau (vor 2 J.?)

Es geht heute soweit, dass sich der potentielle Arbeitgeber den Gerbeschein zeigen lässt (war ja auch noch nie da) und sich unterschreiben lässt, dass man sein Einkommen nicht vorwiegend aus dieser Firma bezieht.

Mir geht es hier um die Gesetzgebung und nicht, wie und was ich wirklich mache.

Ich bin Nachkriegsgeneration, ich weiss schon, wie ich zu meinem Geld komme ;-)

Ich bin im kaufmännischen Finanzwesen zu hause ;-)

Lieben Gruss - isolde


Fred Reinhardt antwortete am 17.05.02 (08:42):

Wenn es dir um Gesetzgebung geht isolde, gibt es doch nur den einen Weg = Karlsruhe.
Du findest bestimmt einen Anwalt der sich profilieren möchte.
Pfingstgrüsse von Fred


isolde antwortete am 17.05.02 (09:02):

Lieber Fred,

und Du streckst mir das Geld für den Anwalt vor, gell?

Wie ich lesen kann, jeder lebt in seiner Welt und hat natürlich als Nichtbetroffender Patentlösungen parat.

Ach Du meine Güte, das wirkliche Leben, ausserhalb des Kokon sieht doch etwas anders aus.

Nein, was sich evtl. als Verbitterung liest, ist nichts anders - natürlich nur im Nachhinein - als Lebenserfahrung, und dafür bin ich dankbar, so kann ich doch andere Menschen verstehen.

Gruss - isolde


DorisR antwortete am 18.05.02 (03:01):

Worum es sich hier wohl auch dreht ist, dass man als Selbststaendiger Anspruch auf eine ganze Menge Abzuege von der Einkommensteuer hat (jedenfalls ist das in Kanada so). Ich habe jahrelang nur fuer einen Auftraggeber gearbeitet, bin jedoch dem Finanzamt wohl nicht aufgefallen. Sowas wie einen Gewerbeschein brauchte ich fuer diese Arbeit (Textverarbeitung) nicht; das ist wohl mal wieder eine typisch deutsche Einrichtung. Allerdings gilt dieselbe Regelung hier auch, wenn man nur fuer eine Firma arbeitet, ist man "angestellt", mit entsprechenden Abgaben wie Arbeitslosenversicherung usw.


rolf antwortete am 18.05.02 (11:18):

Als Nachweis, daß man am allgemeinen Geschäftsverkehr teilnimmt genügt auch der Nachweis der Werbung.


Johannes Michalowsky antwortete am 18.05.02 (22:15):

Es gibt 4 Kriterien für Scheinselbständigkeit, d.h. sind auch nur zwei davon erfüllt, dann gilt die Vermutung, daß eine solche vorliegt. Um das hier nicht vorzuführen, können es Interessierte unter der unten angegeben URL nachlesen. Die Regelung gilt seit 1999.

Nach diesen Vorschriften bin ich 34 Jahre lang (seit 1965)scheinselbständig gewesen und dieser neuen staatlichen Gängelung und Verbürokratisierung gerade noch rechtzeitig durch Ausscheiden aus aktiver beruflicher Tätigkeit entgangen.

Einen Gewerbeschein hatte ich nie. Ein solcher würde auch Gewerbesteuerpflicht implizieren, eine zusätzliche fiskalische Belastung, die ich für selbständig Tätige immer als besonders hanebüchen ungerecht empfunden habe.

Zu Doris:

Man hat zwar die Möglichkeit, betrieblich bedingte Aufwendungen steuerlich geltend zu machen und ist als Freiberufler insoweit angestellt Tätigen gegenüber im Vorteil. Allerdings entfallen alle Sozialleistungen, die ein Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer aufzubringen hat, und auch das Gesundheitsrisiko und das Auftragsdrisiko geht zu Lasten des Freiberuflers. Urlaub und Krankheit werden verflixt teuer, denn in der Zeit fließt - anders als bei Angestellten - kein müder Euro in die Tasche (nur aus dieser heraus!).

(Internet-Tipp: https://www.infoquelle.de/Wirtschaft/Steuern/scheinselbstaendigkeit_kriterien.cfm)


Frieder antwortete am 24.06.02 (17:03):

Hallo! Ich habe in einem Großhandelsbetrieb gearbeitet. Wir hatten ca 30 LKW zur Auslieferung der Waren. In den 80er/90er Jahren wurden der Fuhrpark aufgelöst und die Fahrer konnten sich IHREN LKW kaufen. Eine Unzahl von Kostenarten fielen weg. Entsprechend dem Bedarf mußten Die *Selbständigen* auf die Stunde genau da sein. Bezahlung nach Marktpreisen. Die Auslieferungskosten reduzierte sich erheblich. Steuern, Sozialkosten, Wartung, Wertverluste, Risiko war ja nun Sache der "Selbstständigen". Da ich dazu Details kenne, meine ich: Die übelste Umverteilung der Kosten und Leistung von oben nach unten.