KlausD
begann die Diskussion am 30.03.03 (12:23) mit folgendem Beitrag:
Es gibt eine Auseinandersetzung in den verschiedensten Foren zum Thema Gewalt und Krieg.
Kann man sich eingen auf die Definition zum Krieg?
1.Angriffskrieg
2.Verteidigungskrieg
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Karl
antwortete am 30.03.03 (14:17):
Angriffskrieg = diesen führt derjenige, der den Krieg beginnt. Der erste Vorstoss führt typischerweise ins Territorium des Überfallenen. Ein Angriffskrieg ist ein Verbrechen und z.B. in unserem Grundgesetz verboten.
Verteidigungskrieg = diesen führt eine Nation, die überfallen wurde. Dieser Krieg ist legitim und von unserem Grundgesetz abgedeckt.
Um nicht abstrakt zu bleiben: Im gegenwärtigen Krieg sind die Amerikaner und Briten die Agressoren, die einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg führen. Die Iraker verteidigen sich. Diese Verteidigung ist legitim.
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Ursula J.
antwortete am 30.03.03 (17:59):
Ohne Angriffskrieg gibt es keinen Verteidigungkrieg !
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KlausD
antwortete am 30.03.03 (18:19):
Ich habe das Thema mit Absicht gewählt!
In den verschiedensten Beiträgen kommen immer wieder unterschiedliche Definitionen mit teilweise ungerechtfertigten Angriffen.
Zum Verteitigungskrieg bekenne ich mich - notfalls mit der Waffe!
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schorsch
antwortete am 31.03.03 (09:20):
Die Amerikaner defininieren das anders: Jeden, von dem wir nur annehmen können, er hätte etwas gegen uns, müssen wir eliminieren, bevor er uns etwas antun kann! Wann kommen wir dran!?
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KlausD
antwortete am 31.03.03 (09:55):
Der Verteidigungskrieg beginnt,ehe die Waffen sprechen!
Europa muß sich einigen und und zu einem Ruhepol in der Welt werden! Die Amerikaner haben Europa zu verlassen und ihre Raubzüge aus dem eigenen Land zu starten! Dann kann die Welt sich gegen einen Angriffskrieg wehren!
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