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THEMA:   Freiheit der Forschung

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Johannes Michalowsky begann die Diskussion am 24.06.01 (10:40) mit folgendem Beitrag:

Bei der Konzipierung eines eigenen Beitrages zum Diskussionsthema „Zur Debatte über die Embryonenforschung“ bei den Allgemeinen Themen bin ich auf Artikel 5, Absatz 3 des Grundgesetzes gestoßen, der da lautet:

Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Mir fällt auf, daß nur die Freiheit der Lehre an die Treue zur Verfassung gebunden ist – warum nicht auch die der Kunst, Wissenschaft und Forschung? Kann das jemand erklären?

(Internet-Tipp: https://www.rewi.hu-berlin.de/Datenschutz/Gesetze/gg.html)


Karl antwortete am 24.06.01 (11:32):

Lieber Jo,


über Kunst bin ich hier weniger kompetent zu reden, bei der Wissenschaft und Forschung liegen meines Erachtens die Gründe auf der Hand. Der Wissenschaftler ist einer höheren Wahrheit verpflichtet als dem Grundgesetz, nämlich den Naturgesetzen. Galilei z.B. hätte niemals seine zentrale These aufstellen dürfen (dass die Erde rotiert und sich um die Sonne dreht), wenn er den damals (teils ungeschriebenen) Gesetzen der Politik und Geistlichkeit gehorcht hätte.

Die Väter des Grundgesetzes waren sehr weise. Das Grundgesetz der BRD ist seit deren Gründung viele, viele Male geändert worden, die Naturgesetze meines Wissens nicht ;-))


MfG Karl


Karl antwortete am 24.06.01 (12:04):

Ich sollte noch anfügen, dass - wie jeder weiß - Galilei von der Obrigkeit gezwungen wurde, seine These zu widerrufen. So entkam er dem Feuertod, dem Giordano Bruno zum Opfer fiel.

Die Väter des Grundgesetzes wollten nicht, dass Wissenschaftler aufgrund ihrer Entdeckungen bestraft werden. Auch heute sind ja gewisse Fakten tabuisiert und gesellschaftlich geächtet, aber immerhin kann niemand, der sie ausspricht, verbrannt werden.

(Internet-Tipp: https://www1.uni-bremen.de/~semiotik/inquisition.html)