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THEMA: Die staatliche "judikative" Willkür auf leisen Sohlen wird laut !
8 Antwort(en).
Annett Blunk
begann die Diskussion am 21.02.03 (21:06) mit folgendem Beitrag:
Einen würzigen Kommentar hat der Vorsitzende des deutschen Richterbundes und Landgerichtspräsident von Itzehoe (Schleswig-Holstein), Geert Mackenroth, im Berliner Tagesspiegel losgelassen.
"Folter und Androhung von Gewalt derselben kann erlaubt sein, um ein "höherwertiges Rechtsgut" zu retten."
Anstiftung und Legalisierung von Folter und Gewalt ? Eigentlich glaubten wir, braunes Gedankengut in schwarzen Roben gäbe es nicht mehr, oder doch ?
Ein etwas merkwürdiges Diktatorengebaren für jemanden, der unter demokratischen Verhältnissen lebt und arbeitet, wenn man bedenkt, daß Deutschland Vertragspartei der UNO-Konvention gegen Folter und der europäischen Menschenrechtskonvention ist. Doch seit dem 11. September ist sowieso alles ein bißchen anders. Unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung kann man Angriffskriege führen, Kriegsverbrechen begehen, Gewalt und Folter anwenden.
Was angedroht werden darf, wird auch durchgeführt. Bis jetzt vielleicht noch illegal, doch zukünftig legal ? Gewaltandrohung und -anwendung als letztes Mittel, um der Justiz zum Siege zu verhelfen unter Inkaufnahme des Grundgesetzbruches und Aushebelung der Grundrechte Artikel 1 (1), 2 (2), 25 und 104 (1).
Über die Art und Weise der Foltermethoden hat sich Herr Mackenroth ausgeschwiegen. Was stellt sich denn der oberste Richter da vor und vor allem, wer soll es durchführen ? Er macht sich die Hände nicht schmutzig. Das überläßt man galanter- und wohlweise anderen, die vorsätzlich eine strafbare Handlung begehen sollen und dies mit ihrem Gewissen vereinbaren müssen.
Die Ermittlungsbehörden, sei es Polizei oder BND, haben genügend Möglichkeiten, ob wissenschaftlicher, rechtlicher oder technischer Natur, um ihre Beweise zu sammeln, auszuwerten und zu verwerten. In einem Punkt kann natürlich Streit entstehen. Nämlich dann, wenn die Diskussion darauf kommt, ob den Ermittlungsbehörden die erforderliche und notwendige Ausrüstung und Erkenntnisse auf aktuellstem Niveau zur Verfügung stehen.
Warum macht sich der ehrenwerte Richter nicht die Mühe, sich darum zu kümmern, das Geld für das Notwendige Know-How zu beschaffen und zu hinterfragen, woran es denn hapert, anstatt mit direkter "Aufforderung" zur Gewalt sein eigenes "Territorium" in Mißkredit zu bringen ? Er als Vorsitzender des deutschen Richterbundes muß es doch wohl wissen und beurteilen können oder nicht ?
Wenn Herr Mackenroth zuviel Zeit hat, kann er sich gern dem Thema "Lauschangriff" und dessen rechtliche Folgen für die Bevölkerung widmen. Schön wäre es, wenn er jedem Bürger eine rechtliches Statement in die Hand drücken kann, wie man sich gegen "unerlaubtes" Abhören durch staatliche Willkür zur Wehr setzt.
Judikative stellt sich über die Rechte der Bürger. Darf`s noch mehr "Rechts"-staat sein ? Dann wird Amnesty International überflüssig. Wohin kann es noch führen ?
Gewalt und Folter in Deutschland erlaubt, wenn es nach dem Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes Mackenroth geht ? Stimmen Sie ab ! https://www.DogInstinkt.de/dokumente/evote2.htm
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Karl
antwortete am 21.02.03 (22:56):
Das "höhere Rechtsgut" war im konkreten Fall ein entführter Junge, der von den Ermittlern als noch lebend angesehen wurde (was sich als falsch herausstellte). Der Täter hatte gestanden, wollte aber den Ort des Verstecks nicht verraten.
Puh, also ich wollte in der Haut dieser Ermittler nicht stecken. Innerhalb meiner Familie gab es Streit, was noch zu rechtfertigen wäre und was nicht - in so einem Fall. Das Leben eines Opfers ist ein hohes Gut, das Verbot der Folter auch.
Eine Abwägung der zulässigen Verhörmethoden in solch einem Fall muss immer erfolgen, auch in einem Rechtsstaat.
Mit Phraseologie jedenfalls und pauschalierenden Vorwürfen werden wir der Problematik nicht gerecht.
Mit freundlichen Grüßen
Karl
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katharina
antwortete am 22.02.03 (16:47):
"Folter und Androhung von Gewalt derselben kann erlaubt sein, um ein "höherwertiges Rechtsgut" zu retten."
das halte ich auch für eine sehr, sehr bedenkliche einstellung. nicht nur, dass ich folter und gewalt als absolut unzulässige mittel ansehe - und das erst recht in den händen von staats-repräsentanten - , ist der begriff "höherwertiges rechtsgut" ein schwammiger.
würde dann in jedem entführungsfall mit gewalt und folter/androhung gearbeitet, wenn man nicht weiterkommt? oder würde man es eh nur machen, wenn der mediale druck zu groß wird? und was ist, wenn der unter-druck-gesetzte gar nicht der täter ist? (man weiß ja, dass es menschen gibt, die sich für dinge schuldig bekennen, die sie nicht getan haben) und was ist, wenn dann alles mögliche als "höheres rechtsgut" eingestuft wird? zurück zur prügeljustiz?
leider ist die realität aber ohnehin so, dass es genug gewalt gibt, auch in österreich gibt es immer wieder polizei-übergriffe. daraus abzuleiten, dass die rechtslage "nach-ziehen" und legal machen sollte, was ohnehin passiert, geht gerade in diesem fall nach meiner ansicht den falschen weg.
mit grüßen katharina
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Barbara
antwortete am 22.02.03 (18:25):
Auch ich habe gedacht, dass so etwas in Deutschland nicht möglich sei. Natürlich kann niemand Folter gutheißen.
Trotzdem geriet ich ins Wanken, als ich von dem konkreten Fall hörte. Karl berichtete ja schon: die Ermittler hatten die Hoffnung, der entführte Junge könne noch am Leben sein. Der Täter hatte die Entführung gestanden, wollte jedoch nicht sagen, wo er sein Opfer versteckt hielt.....
Wie gesagt: niemand kann Folter billigen. Hätte man den Jungen durch ein unter Folter preisgegebenes Versteck retten können?
Oh je, bin ich mir dann noch immer so sicher???
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Ursula Trautmann
antwortete am 25.02.03 (00:47):
In einem Rechtstsaat darf es keine Folter und auch keine Todesstrafe geben!
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Nienenueteli (NN)
antwortete am 25.02.03 (18:57):
Na ja - war zu erwarten.
Heute: Diskussion um Folter bei Terror-Verdacht... Morgen: ........... Guantanamo-Bay mit Camp X-Ray lässt grüssen :-) Judihee.
Sagte ich nicht schon immer: Das Mittelalter lässt grüssen. Wir sausen mit Riesenschritten dahin zurück. Viel Spass im weiteren Leben.
Internet-Tipp: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,237727,00.html
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Barbara
antwortete am 25.02.03 (20:55):
Selbstverständlich bin ich auch gegen Folter... Es muss alles unternommen werden, um derartige Methoden bei Verhören zu verhindern.
Trotzdem, stellt Euch vor, es wäre Euer Sohn oder Enkel, der mit dem Tode ringen würde.....nur weil der Täter, der die Tat bereits gestanden hat, das Versteck nicht preisgeben will.
Mir geht es da wie Karl: ich bin dankbar, dass ich dieses Miststück nicht verhören musste.....
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Karl
antwortete am 25.02.03 (22:02):
Ich möchte auch nicht missverstanden werden. Der Staat muss die Folter strikt verbieten und kann sie nicht zulassen (natürlich auch nicht bei mutmasslichen Terroristen, wie so eben von Schönbohm vorgeschlagen), einfach schon weil Missbrauch nicht ausschließbar wäre. Ich habe aber Verständnis für die konkrete Situation des ermittelnden Beamten, der mit einem geständigen Täter konfrontiert war und der das Opfer noch retten zu können glaubte. Diese menschliche Situation ist schwierig. Da nur die Drohung von Folter eingesetzt wurde bin ich zwar für die Einleitung eines Verfahrens, aber nicht für eine Verurteilung des Beamten.
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Fred Reinhardt
antwortete am 25.02.03 (23:49):
Grössere Widersprüche kann es nicht geben. Gerade CDU / CSU nehmen die Folterungen in der Türkei zum Anlass, dem türkischen Staat den Beitritt zur EU vorzuenthalten.
" Solange in der Türkei gefoltert wird, kann dieser Staat nicht Mitglied der EU werden." Die Innenminister, aus Hessen und Brandenburg sollten ihre eigenen Worte überprüfen.
Seit 1949 werden unsere Freiheiten nur noch eingeschränkt. Alle bisherigen Regierungen haben Gesetze, Verordnungen, Anordnungen gemachen und unser Freiheit Stück für Stück beschnitten. Ein unüberschaubarer Wust hat sich diesbezüglich angesammelt und jetzt sollte die Folter auch wieder eingeführt werden. Dann sind wir nahe einer DEMOKRATUR.
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