Impressum

Übersicht Archiv "Politik und Gesellschaft"

THEMA:   Religion, Bürgernähe und Steuergerechtigkeit

 9 Antwort(en).

goetz begann die Diskussion am 09.02.03 (19:28) mit folgendem Beitrag:

Eine Allensbach-Umfrage (Allensbacher Jahrbuch der Demoskopie) von 1995 ergab auf die Frage: "Finden Sie es richtig, dass in Deutschland der Staat die Kirchensteuer einzieht?", dass nur 33 % der Führungskräfte der Wirtschaft das staatliche Inkasso für richtig erachteten. In der Bevölkerung gab es lediglich 40% Zustimmung. Aber man höre und staune, 66% der Führungskräfte der Politik sahen dies für richtig an.
Inzwischen sind sieben Jahre vergangen und alleine in den Jahren 96-99 sind rund 590 000 Menschen aus der Evangelischen und 460 000 aus der Kath. Kirche ausgetreten, jeweils bereinigt um die Zahl der Wiedereintritte. Quelle: Statistische Jahrbücher 1999: Bischofskonferenz und Evang. Kirche
Der Gottesdienstbesuch lag 1998 in der Kath. Kirche bei 17,1% ihrer Mitglieder, in der Evang. Kirche bei 4,21% ihrer Mitglieder. Quelle: statistische Jahrbücher der BRD und StatistischesBundesamt Deutschland: Datenreport 1999,Zahlen und Fakten über die BRD, s. 173
Die Prozentzahl derer in der Bevölkerung, die das staatliche Inkasso der Kirchensteuer für richtig erachten,muß heute vor dem Hintergrund dieser Zahlen noch weiter gesunken sein.
Das Kirchensteuerzwangseinzugsverfahren, das seinen Ursprung auch im Kirchenkonkordat mit Adolf Hitler im Jahre 1933 hat, wird jedoch ungerührt fortgesetzt.
Über den Einzug der Kirchensteuern hinaus betrugen die direkten staatlichen Zuwendungen an die Amtskirchen allein für das Jahr 1999 ca. 18,9 M i l l i a rd e n DM!
Die"indirekten" Subventionen durch Steuerbefreiungen etc. de Amtskirchen betrugen für das gleiche Jahr ca. 20 M i l l i a r d e n DM! Quelle: C.Frerk:"Finanzen und Vermögen der Kirchen in Deutschland" / "PAnorama" 17.10.2002
Es ist wirklich fantastisch was in Deutschland möglich ist.
Wo der Staat nahezu pleite ist und die Zahl der Arbeitslosen über 4 Millionen liegt, sorgt man sich in einer Art und Weise um das finanzielle Wohlergehen der Amtskirchen, die Zweifel aufkommen lassen an der Zurechnungsfähigkeit der politisch Verantwortlichen.
Es wäre ein Irrtuum anzunehemen, die Amtskirchen verwendeten diese astronomisch hohen Geldbeträge für karitative ode soziale Zwecke. Auch nach eigener Darstellung werden dafür weniger als 10% der Einnahmen ausgegeben.-
Das Grundgesetz de Deutschen verbietet jedoch eine staatliche Bevorzugung jedweder Religion.-
Selbst Arbeitslose, die früher als Steuerzahler aus der Kirche ausgetreten sind, werden aufgrund de eingetretenen Arbeitslosigkeit zu Gunsten der Kirchen in ihren Bezügen schlechter gestellt und das nach höchsrichterlicher Rechtsprechung.-
Ein weltweit sicherlich einmaliger Vorgang.
Hier sind wir wieder einmal "Weltmeister".
Kann sich die offenkundige Mehrheit der Deutschen gegen Kirchenlobbyisten durchsetzen?
Was kann ein aus der Kirche ausgetretener Steuerzahler in Deutschland tun, damit er die Amtskirchen nicht in dieser ungeheuerlichen Weise alimentieren muß?


Karl antwortete am 09.02.03 (19:47):

Meines Wissens müssen ausgetretene Kirchenmitglieder nach dem Austritt keine Kirchensteuer bezahlen. Deshalb verstehe ich die Frage nicht ganz.


mechtild antwortete am 09.02.03 (19:57):

Im Prinzip hast Du Recht. Ich finde es aber falsch, die Bedeutung der Kirchen in unserer Gesellschaft nur nach der Kirchensteuer zu beurteilen. Die Kirchensteuer machen die Kirchen und deren Priester auch unabhängig. Der Pastor muss bei dem was er sagt nicht darauf achten, ob er morgen noch was zu essen hat. Die Bedeutung der Kirche ist für unsere Gesellschaft wichtig und abschaffen, ohne adäquaten Ersatz ist keine Lösung. Ob ich persönlich Kirchensteuer bezahle oder lieber einen anderen Verein unterstütze ist eine andere Frage.


rolf antwortete am 09.02.03 (20:07):

Karl,
Du hast Recht, nach dem Austritt - mit 3? monatiger - Verzögerung wird keine Kirchensteuer mehr erhoben, bei Arbeitslosigkeit wird sie aber einbehalten.


Angelika antwortete am 09.02.03 (20:17):

Der Austritt wird eigentlich soffort rechtskräftig, je nach Bundesland muss man aber noch für den Folgemonat zahlen.
jede Menge Infos zum Thema Kirchensteuer gibts bei

https://www.kirchensteuer.de/

Internet-Tipp: https://www.kirchensteuer.de/


henner antwortete am 09.02.03 (21:04):

DORTMUND dpa Ein Austritt aus der Kirche bewahrt Arbeitslose nicht vor dem Abzug der Kirchensteuer vom Arbeitslosengeld. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Fall einer arbeits- und konfessionslosen Ingenieurin. Solange die Mehrheit der Arbeitnehmer noch Kirchensteuern zahle, müssten diese als "üblich anfallende Entgeltabzüge" bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes berücksichtigt werden, erklärte das Sozialgericht. Im Jahr 1999 sei mit 57 Prozent die Mehrheit der Arbeitnehmer kirchensteuerpflichtig gewesen. für die strittigen Jahre 2001 und 2002 lagen noch keine Zahlen vor. Das Gericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Themas Berufung zugelassen. (Az.: S 5 AL 264/01)

nach den neuseten statistischen Erhebungen (siehe goetz)sollte bald das Ende dieser Verfahrensweise eingeleitet werden.Übrigens las ich gerade heute eine Statistische Gallup-Umfrage im Auftrage des Weltwirtschaftsforums in Davos nach dem Ansehen bedeutender Institutionen,dabei kamen die Kirchen auf den letzten Platz mit 39%


Manfred Franz antwortete am 10.02.03 (06:53):

für mich sind die Kirchen Vereine wie alle anderen auch. Eine gewisse Gemeinnützigkeit will ich ihnen nicht
absprechen. Sie sollten auch so behandelt werden und nicht mehr und nicht weniger Förderung erhalten als
ihrer Mitgliederzahl entspricht.
Wo bleibt die Glaubensfreiheit, die Gerechtigkeit gegenüber allen Staatsbürgern, wenn
Religionsgemeinschaften, speziell den Amtskirchen, mehr Förderung zuteil wird als anderen gemeinnützigen
Vereinen und Gruppierungen?
Muss so mit den Steuergeldern umgegangen werden, die schließlich von ALLEN erhoben wereden?


baerliner antwortete am 10.02.03 (09:53):

Manfred,

hast Du Dir schon mal angesehen, was die Kirchengemeinden alles an sozialen Aufgaben nicht nur für Mitglieder der Kirche leisten? Und mit wie wenig Geld sie dies inzwischen leisten müssen? Da fehlt es an allen Ecken und Enden, um Kindergärtnerinnen, Sozialarbeiter, Krankenpfleger usw. zu beschäftigen und zu bezahlen. Da steuern dann vielfach noch Gemeindefördervereine neben ihrer Kirchensteuer weiteres dazu bei, daß diese wichtigen Aufgaben erfüllt werden können. Warmes Essen will in dieser Jahreszeit für Obdachlose gekocht und verteilt werden, was z.B.das DRK aus ebensolchen finaziellen Engpässen heraus nicht mehr leisten will.


Wolfram Unger antwortete am 10.02.03 (10:11):

Der weitverbreitete Irrtum zur abgezogenen Kirchensteuer beim Arbeitslosengeld hält sich immer wieder.
Es geht doch dabei nur um eine gleiche Berechnungsbasis für das ALG. Geld fließt nicht!
Gleiches ALG, ob mit oder ohne Kirchenzugehörigkeit, ist doch wohl gerecht.
Ich bin kein Kirchenmitglied, halte aber den staatlichen Einzug (in Bayern Einzug durch die Kirche) für praktisch. Es wird ja auch nicht kostenlos gemacht.


henner antwortete am 10.02.03 (18:04):

,,,„Denn wer hat, dem wird gegeben, und er wird im Überfluß haben; wer aber nicht hat, dem wird auch noch weggenommen, was er hat" (Jesus, Mt 13,12).
ob die Kirchen mit Geld gut umgehen können?
ob sie gute Steuer-und Finazberater haben ?
ob sie wissen was ihnen alles gehört ?
ob sie wissen wo Ihr Geld verschwindet ?
ob das Basler Modell ,mit Kirchengeld an die Börse die letzten Jahre Gewinne gebracht hat ?
Nonnenorden erweist sich als profitabler Wirtschaftsbetrieb
Adelholzener Alpenquellen GmbH Branchenschätzungen gehen von 80 bis 90 Millionen Euro aus(Umsatz)
wofür geben die Kirchen ihr geld aus ?
im Fall von Vater Geoghan hat sich die Erzdiözese Boston zur Zahlung von mehr als dreißig Millionen Dollar an die Opfer verpflichtet, zuzüglich weiterer fünfzehn Millionen, die nach Berichten des "Boston Globe" bereits überwiesen worden sind.
Die katholischen Orden in Irland wollen Opfer von sexuellem Missbrauch in kirchlichen Heimen mit insgesamt 128 Millionen Euro entschädigen
für eine Plakataktion ;Dafür investiert die EKD 1,5 Millionen Euro. (Quelle: Rheinischer Merkur, 8.3.02)
Köln. Der Haushaltsplan des Erzbistums Köln weist für das Jahr 2002 eine Haushaltssumme von 669.502.880 Euro auf. Gegenüber dem Vorjahr erhöht sich die Haushaltssumme um etwa ein Prozent. Das Erzbistum rechnet in diesem Jahr mit Kirchensteuereinnahmen in Höhe von 461 Mio. Euro, 2 Mio. Euro mehr als im Vorjahr
Durch die Fusion zur Bank für Kirche und Diakonie wollen die Bank für Kirche und Diakonie (Duisburg) und die Ev. Darlehns-Genossenschaft Münster e.G ab 2003 zu einer der größten deutschen Kirchenbanken wachsen., Bilanzsumme von 3,78 Mrd Euro. (Quelle: WAZ, 30.01.02)

https://www.kirchensteuer.de
https://www.evpfalz.de/lkirche/lk_steue.htm

ich glaube nicht ,daß der einfache Gläubige, der pünktliche Kirchensteuerzahler sich darüber viele Gedanken macht,aber die Kirchenoberen sollten in heutiger Zeit,mit den vielen Möglichkeiten der Recherche im Internet sich doch überlegen wofür sie dieses Geld ausgeben.