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THEMA:   Gericht stoppt Zuwanderungsgesetz ...

 20 Antwort(en).

Medea begann die Diskussion am 18.12.02 (12:11) mit folgendem Beitrag:

Soeben lese ich: Gericht stoppt Zuwanderungsgesetz, da nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts das Gesetz nicht rechtmäßig zustande kam. Die Klage der unionsgeführten Bundesländer hatte also Erfolg.

In der Bevölkerung war das Zuwanderungsgesetz heftig umstritten - besteht im ST Bedarf, darüber noch einmal zu diskutieren?


Freundliche Grüße

Medea


Poldi antwortete am 18.12.02 (12:37):

"Das Bundesverfassungsgericht (nicht ...verwaltung...) hat der Klage von sechs unionsgeführten Ländern stattgegeben: Das Zuwanderungsgesetz ist verfassungswidrig zu Stande gekommen. Innenminister Schily will nun das Gesetz schon im Januar erneut in den Bundesrat einbringen. Auch die Union erklärte, schnell zu einer gemeinsamen Lösung kommen zu wollen." (Zitat von n-tv)

Ist doch nicht schlecht, wenn da nochmal nachgedacht wird und eine Konsenslösung erreicht werden sollte.


Medea antwortete am 18.12.02 (12:52):

Pardon, Poldi, ist mir leider untergerutscht: natürlich meinte ich das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT. Dummer Schreibfehler....


Grüße MEDEA


Ursula antwortete am 18.12.02 (13:57):

Ich finde die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gut!
Jetzt müssen die Parteien, deren Ziele im Frühjahr ja gar nicht so weit auseinanderlagen, doch noch nach einem vernünftigen Kompromiss suchen. Das kann nur in unser aller Interesse sein.

Nach dem unwürdigen Klamauk im Bundesrat empfinde das Urteil wie eine Art richterlich verordnetes "Nachsitzen". Vielleicht wirkt es auf unsere Politiker auch ein wenig disziplinierend - wäre jedenfalls zu wünschen.


Barbara antwortete am 18.12.02 (14:26):

Selten wurde um ein Gesetz derart gerungen, wie um dieses Zuwanderungsgesetz. Aus reinem Machtgetue fand im Bundesrat während der Abstimmung eine unwürdige Theateraufführung statt. Ich habe Verständnis, wenn das Bundesverfassungsgericht klarstellt, dass der Bundesrat nicht von Laiendarstellern missbraucht werden darf.

Trotzdem stellt die Ablehnung des Zuwanderungsgesetzes einen Rückschritt dar. Zeit-Online schreibt dazu:

>>Das Urteil habe zur Folge, dass nun zunächst die alte Rechtslage fortgelte, sagte Schily weiter. So habe der Bund etwa bei den dringend erforderlichen Integrationsangeboten keine Kompetenzen. Beim Zuzug von Familienangehörigen von Spätaussiedlern werde vorerst nicht der geplante Nachweis von Deutschkenntnissen kommen. Eine Straffung und Beschleunigung der Asylverfahren entfalle ebenso wie Verbesserungen bei den Aufenthaltsrechten aus humanitären Gründen. "Ich will nicht verhehlen, dass eine sehr schwierige Lage entstanden ist."<<

Hoffentlich haben Politiker aller Parteien die Lektion der Bundesverfassungsrichter begriffen und setzen einmal ihren Verstand - sofern vorhanden - zum Wohle aller Menschen ein.

Internet-Tipp: https://apollo.zeit.de/afp/artikel.php?id=278124&%20zeit_rubrik=NACHRICHTEN


Johannes Michalowsky antwortete am 18.12.02 (16:49):

"Hoffentlich haben Politiker aller Parteien die Lektion der Bundesverfassungsrichter begriffen..."

Danach sieht es nicht aus. Ausgerechnet Herrn Wowereit, den Hauptakteur als Bundesratspräsident, habe ich im Radio sagen hören: "Frauen sind die besten Richterinnen" - weil nämlich zwei Richterinnen für eine Ablehnung gestimmt hatten. Was will man von jemandem in verantwortlicher Position erwarten, wenn er eine Mehrheitsentscheidung, eine klare noch dazu, nicht hinnimmt?


Barbara antwortete am 18.12.02 (18:20):

@ Johannes,

Wowereit ist Jurist. Bei Maischberger sagte er, dass er die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes selbstverständlich akzeptiere, lediglich die Begründung empfindet er als praxisfern.

Die Richter bemängeln, dass Wowereit nach unklarer Stimmenabgabe Brandenburgs nachgefragt habe. Das hätte er nicht dürfen. Bei Unklarheit hätte Brandenburgs Stimme ohne Nachfrage verfallen müssen.

Lt. Wowereit ist die Praxis des Nachfragens im Bundesrat üblich, da Stimmen oftmals irrtümlich fehlerhaft abgegeben werden. Um in Zukunft bei fehlerhafter Votierung die Stimme nicht zu verlieren, möchte er sich für eindeutige Vorschriften bei Wahlvorgängen des Bundesrates einsetzen.


Irmgard Dupke antwortete am 18.12.02 (21:24):


Das war heute eine Entscheidung, die hoffen läßt, daß das Recht in diesem Staat noch nicht ganz verloren ging.

Wenn im Grundgesetz steht, Entscheidungen der Länder sind einstimmig abzugeben, dann war es von Herrn Wowereit überflüssig nachzufragen......und noch überflüssiger war dann seine Trixerei, Brandenburgs-Stimme als "Ja" zu werten.
Wir Berliner wissen ja auch, mit welch ähnlichen Tricks
Herr W. hier "Regierender" wurde....nämlich mit Kameradenverrat.
Daß dann ein Bundespräsident aus parteipolitischen Gründen
(oder kennt er das Grundgesetz nicht?) auch noch unterschreibt, zeugt einmal mehr von der fehlenden Moral der Sozialdemokraten. Ein weiteres Merkmal waren ja auch die Versprechungen -und das Schüren von Kriegsangst- vor der Wahl und das Handeln danach.
Meine Hochachtung gilt dem Bundesverfassungsgericht.


Ursula antwortete am 18.12.02 (23:24):

Hallo Irmgard,

nach meiner Meinung ist es schon deshalb gut, dass das Zuwanderungsgesetz am 01. Januar nun nicht in Kraft treten kann, weil ihm der ungute Geruch der "Mauschelei" anhaftet.

Wer mit dieser Mauschelei aber bestimmt nichts zu tun hat, ist Johannes Rau:

Rau m u ß t e das Gesetz unterschreiben, weil er, wie er in seiner (sehr eindrucksvollen) Rede am 20.06.02 erklärte, die Ausfertigung des Gesetzes nur dann hätte verweigern dürfen, wenn er die "sichere Überzeugung" gewonnen hätte, dass "zweifelsfrei und offenkundig ein Verfassungsverstoß vorlag".
Nach eingehender Prüfung und juristischer Beratung habe er diese sichere Überzeugung aber nicht gewonnen. Sogar unter den befragten Juristen hätte Uneinigkeit über die verfassungsrechtliche Bewertung des Abstimmungsverhaltens im Bundesrat bestanden.

Rau hat sich mit Sicherheit völlig korrekt verhalten.

Gruß
Ursula



henner antwortete am 18.12.02 (23:52):

ich denke, die "Trixerei der SPD in Person von Herrn Wowereit" wäre in Funk´,Presse,Fernsehen und natürlich ST nie eine Überschrift wert,wenn sie nicht zum entsprechenden Abstimmungsergebnis geführt hätte,welches damals auf der Kippe stand.Kein Mensch würde sich über Formalitäten lange aufregen (über den Inhalt wird ja sowieso weniger sachlich diskutiert) ich möchte wetten,daß Ähnliche Vorfälle-die es ja in Sachen Bundesratsabstimmung gibt-kein Interesse der betroffenen Politiker erwecken,es sei denn ,man kann damit Wahlkampfstimmung machen.,,,ich erinnere hier nur an die Bundesrats-Abstimmung Mitte Mai 2001,als Herr Ringsdorf entgegen geltender Vereinbarungen mit dem Koalitionspartner die Hand zur Zustimmung für das Rentengesetz hob,,,,


Irmgard Dupke antwortete am 19.12.02 (00:40):

Hallo Ursula,
wie heute durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt, lag ja sehr wohl ein Verstoß gegen das Grundgesetz vor. Also ein
Verfassungsverstoß. Ich denke, das müßte ein Bundespräsident doch wohl erkannt haben......oder in der Lage sein, zu erkennen.....
Ich grüße Dich


wese antwortete am 19.12.02 (09:49):

@ Ursula:

Vielleicht sollte man betonen, dass das Bundesverfassungsgericht dieses Zuwanderungsgesetz überhaupt NICHT beanstandet hat. Es ist nicht einmal zur Diskussion gestanden.

Es ging einzig und allein um das Zustandekommen dieses Gesetzes. Und NUR das Abstimmungsverhalten wurde für NICHT rechtens erklärt. Da hat Herr Wowereit ganz offensichtlich einen Fehler gemacht.

Das Gesetz könnte also, in seiner jetzigen Form, erneut in den Bundesrat eingebracht werden. Eine neue Abstimmung könnte (theoretisch) ganz andere Mehrheiten mit sich bringen. Das glaube ich zwar nicht, aber der Druck auf CDU/CSU ist enorm.


wese antwortete am 19.12.02 (10:10):

Noch eine Kuriosität am Rande:

In einem Fernsehinterview wurde Herr Stoiber gefragt, warum er das Zuwandersgungsgesetz eigentliche ablehne.

Stoiber antwortete: "Weil die Mehrheit der Bevölkerung dagegen ist."

Daraufhin sagte der Reporter, dass dies doch falsch sei. Das Gesetz habe eine breite Zustimmung bei allen Sozialverbänden, Kirchen, Arbeitgeberorganisationen, Gewerkschaften usw. gefunden.

Antwort Stoiber: "Die Mehrheit der Bevölkerung sei trotzdem dagegen."

Da stellt sich doch die Frage, welche Mehrheit meint Herr Stoiber eigentlich? Gehören Gewerkschaften, Arbeitgeber, Sozialverbände, Kirchen usw. nicht zur Bevölkerung?

Wie gesagt: Eine kuriose Logik !


Wolfgang antwortete am 19.12.02 (10:32):

Jetzt stell' Dir mal vor, wese, der Stoiber hätte gesagt: Ich bin gegen das 'Zuwanderungsgesetz', weil, das ist mir nicht fremdenfeindlich genug"...

Wenigstens die Wahrheit hätte er dann gesagt. So spielt Stoiber sich auf als Vertreter einer angeblichen 'Mehrheit' und verschweigt, dass er seit Jahren mit fremdenfeindlichen Sprüchen dafür trommelt, dass diese 'Mehrheit' erst zustande kommt.


Fred Reinhardt antwortete am 19.12.02 (10:40):

Damit solche Umstimmigkeiten nicht mehr vorkommen, sollte zukünftig immer nur der/ die Landeschef /in oder der / die Stellvertreter/ in die Stimme für das jeweilige Land abgeben. Die kleine Änderung im Gesetz wäre doch sehr schnell und auch leicht zu machen.


wese antwortete am 19.12.02 (11:20):

@ Wolfgang:

Wie man bei Wahlverlieren mit Mehrheiten umgeht, das wird an vielen Stellen sichtbar. So schreibt ein gewisser J.M. beispielsweise am 18.12.02 (16:49) folgendes:

(Gemeint ist Herr Wowereit)

"Was will man von jemandem in verantwortlicher Position erwarten, wenn er eine Mehrheitsentscheidung, eine klare noch dazu, nicht hinnimmt?"

Die gleichen Leute, praktisch die komplette Opposition, hat das Ergebnis der Bundestagswahlen als Betrug bezeichnet. Da galt die vielzitierte Mehrheitsentscheidung des Volkes plötzlich nicht.

Wenn es um eigene Interessen geht, dann beruft man sich auf fiktive Zahlen, die man aus dem Hut zaubert. Eine radikal fremdenfeindliche Minderheit, um die handelt es sich, soll plötzlich zur demokratischen Mehrheit erklärt werden.

Ein mieses und schmutziges Spiel. Es wird aber, davon bin ich felsenfest überzeugt, auf lange Sicht nicht funktionieren.

@ Fred:

Ja, das wäre die beste und zugleich einfachste Lösung. Stimme Dir da ausdrücklich zu. Ich denke auch, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einer solchen Lösung führen wird


Eddie antwortete am 19.12.02 (18:04):

Der Umgangston, den die roten Genossen hier mit Teilnehmern, die eine andere Auffassung vertreten führen, ist dermaßen arrogant und selbstherrlich, sodass ich mich an keiner Diskussion mehr beteiligen werde.

Ja, Ja, Ja ich weiß jetzt welche Kommentare aus der roten Ecke kommen.
Spart sie Euch!!!!!

Wie sich die roten Genossen gegenseitig den Brei um den Bart schmieren ist genauso perfide.

Ich wünsche trotzdem ALLEN ST`ler/Innen ein friedvolles Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr.
Eddie


hl antwortete am 19.12.02 (19:19):

*rofl* ich hoffe, du hast keine roten Kugeln am grünen Weihnachtsbaum :-))), ein friedvolles Weihnachtsfest mit viel Zeit zum Nachdenken wünscht dir ..hl, deren Lieblingsfarbe "Rot" ist.


DieterH antwortete am 19.12.02 (19:34):

Wenn das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes einen Sinn gehabt hat, dann den: Parteien die koalieren aber in der Politik trotzdem getrennte Wege gehen ( aus welchen Gründen auch immer) können nun nicht mehr auf Nachsicht hoffen wenn es um eine Entscheidung im Bundesrat geht.
Leider nimmt auch die Tendenz zu, daß kleine Parteien in den Koalitionen in der poltischen Durchsetzung so stark werden wie große Parteien. Vornehm ausgedrückt: sie sind das Zünglein an der Waage. für den Wähler wird damit klar, ob rechts oder links, absolute Mehrheiten sind die Garantie zu einer Umsetzung der poltischen Ansichten.


Barbara antwortete am 19.12.02 (20:27):

Herr Koch hat umgehend bekanntgegeben, dass er das Zuwanderungsgesetz zum Wahlkampfthema machen wird.

Wollen wir wetten, ob die Wähler ihm noch einmal auf den Leim gehen oder ob sie inzwischen klüger geworden sind?


York antwortete am 19.12.02 (22:59):

Die Politiker von SPD und CDU wollten sich gegeneinander aus tricksen,bis sie jetzt vom BVG alle beide ausgetrickst wurden.Beide Seiten haben sich zweifelsfrei unanständig benommen.
Hoffentlich bekommen die rechtsstaatlichen ,neuen Kräfte bei der Hessenwahl von den Wählern mehr Stimmen als bei der Bundestagswahl.
Zum Gesetz selbst:Es muss endlich ein anständiger Beitrag von den jetzt im Bundestag vertretenen Parteien zustande gebracht werden,damit die Zuwanderer und ihre Nachkommen in unsere Gesellschaft intigriert werden können.