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THEMA:   Überhangmandate

 4 Antwort(en).

WANDA begann die Diskussion am 23.09.02 (08:52) mit folgendem Beitrag:

Kann mir bitte jemand erklären, wie Überhangmandate zustande kommen.
Und gehe ich recht in der Annahme, dass sie nichts mit der Briefwahl zu tun haben?


rolf antwortete am 23.09.02 (09:05):

Das ist ganz einfach an einem Beispiel zu erklären:
100 Mandate sind zu vergeben, die eine Partei hat 40 % der Zweitstimmen, also 40 Mandate, die anderen Parteien erhalten 60 Mandate.
Da sie aber 42 Direktmandate (Erststimmen) erreicht hat, erhält sie 2 zusätzliche Mandate, die Überhangmandate, es gibt also 102 Mandate.
Mit der Briefwahl hat es nichts zu tun, wie Du richtig annimmst.


Barbara antwortete am 23.09.02 (09:10):

Die offizielle Erklärung lautet:

>>Überhangmandate fallen dann an, wenn auf eine Partei in einem Land mehr Direktsitze entfallen als ihr auf Grund der Zweitstimmen bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten zustehen. Die direkt erworbenen Sitze verbleiben der Partei in jedem Falle. Die Gesamtzahl der Sitze im Deutschen Bundestag erhöht sich um die Zahl der Überhangmandate.<<

Internet-Tipp: https://www.bundeswahlleiter.de/abc/d/tue1.htm


WANDA antwortete am 23.09.02 (18:52):

Danke, klarer Fall, man muss es nur wissen.


baerliner antwortete am 23.09.02 (19:11):

Es ist für mich ein Nachteil des Wahlverfahrens für den Bundestag, dessen Abgeordnete ja die gesamte Bevölkerung repräsentieren sollen, daß es keine Ausgleichsmandate gibt wie bei Landtagswahlen. Nur so ist durch taktisch kluges Vergeben der Erststimme überhaupt die klare Mehrheit der für die alte Regierung zustandegekommen. Natürlich kann man
es auch anders sehen: es gibt wenigsten eine stabile Mehrheit im Bundestag.