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THEMA:   Errechnung der Sitzverteilung im Bundestag

 4 Antwort(en).

Johannes Michalowsky begann die Diskussion am 04.09.02 (11:14) mit folgendem Beitrag:

Darüber schon mal Gedanken gemacht? Näheres findet sich für diejenigen, die sich dafür interessieren, in der unten angegebenen URL.

Es gibt mehrere Rechenverfahren, das bei der anstehenden Bundestagswahl angewandte ist das mit dem Namen Hare/Niemeyer. Wenn ich das richtig verstanden habe - ist nicht so einfach! - entspricht die Vorgehensweise weitgehend dem, wie Klein-fritzchen sich das vorstellen würde - z.B. 40% der Stimmen bedeutet 40% der Sitze. Oder vielleicht doch nicht so ganz?

Hier die Essenz des Verfahrens (zitiert aus der unten stehenden URL):

Das Verfahren ist ein Quotenverfahren, die Sitze werden in 2 Schritten zugeteilt:

1. Schritt: Grundverteilung

Die Stimmen der Parteien werden durch die Gesamtstimmenzahl aller Parteien (ohne ungültige Stimmen und Enthaltungen) dividiert und mit der Gesamtsitzzahl multipliziert (=Quote). Der abgerundete Teil der Quote wird als Sitzzahl direkt zugeteilt.

2. Schritt: Restsitzverteilung

Die Restsitze werden in der Reihenfolge der größten Nachkommateile der Quoten den Parteien zugeteilt. Dabei kann die Restsitzverteilung so angepaßt werden, daß eine Partei mit (mehr als) der Hälfte aller Stimmen einen Restsitz immer dann erhält, wenn sie ohne diesen Sitz nicht die Mehrheit im Parlament hätte (z.B. Mehrheitsklausel im Bundeswahlgesetz, Paragraph 6 Absatz 3).

Internet-Tipp: https://www.wahlrecht.de/verfahren/hare-niemeyer.html


schorsch antwortete am 04.09.02 (11:44):

In Deutschland sollte man sich vielleicht gelegentlich Gedanken über das Proporzsystem machen. In der Schweiz gibt es nicht einfach Rot/Grün oder Schwarz/Gelb in der Regierung, sondern jede Partei ist nach Wählerstimmen vertreten. Dies hat unter anderem den Vorteil, dass nicht eine ganze Regierung miteinander ausgewechselt werden muss. Und das ganze Gefeilsche um Koalitionen entfällt auch. Aber es passiert auch nicht, dass alles, was eine Regierung in vier Jahren aufgebaut hat, von der nächsten einfach erst mal über den Haufen geworfen wird!
Unser System ist vielleicht deshalb (und wegen dem Zweikammersystem) etwas träger. Aber jeder Beschluss ist ein Kompromiss, hinter den sich die Parteien dann stellen und durchsetzen.


Johannes Michalowsky antwortete am 04.09.02 (11:54):

Lieber Schorsch,

warum sagst Du immer "in Deutschland"? Das ist in anderen westlichen Demokratien auch nicht anders. So erinnere ich mich noch lebhaft an einige Wechsel zwischen konservativen und Labourregierungen in Großbritannien mit deren Hin und Her in der Frage der Verstaatlichungen der Grundindustrie.

Und in USA wird es bei einem Wechsel der Parteien nach einer Präsidentenwahl offenbar sogar für untere Chargen ein existenzielles Problem, von Politikwechsel ganz zu schweigen.


Heinz-Dieter antwortete am 05.09.02 (06:26):

Das Wahlsystem in England ist nicht vergleichbar mit dem unsrigen.
Es wäre sehr Wahlbeteiligungsproduktiv, wenn das in GB eingesetzte Wahlrecht von der BRD übernommen würde


Johannes Michalowsky antwortete am 05.09.02 (19:13):

Ich habe mich nicht zum Wahlsystem geäußert, sondern zu den Folgen von Wahlen. Die konservativen und Labourregierungen haben in GB oft gewechselt mit den von Schorsch genannten Folgen - Wahlsystem hin, Wahlsystem her.