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THEMA: Bayern und die Gesetze
12 Antwort(en).
mulde
begann die Diskussion am 03.09.02 (17:34) mit folgendem Beitrag:
Gestern am 02.09.02 in der ARD TV Bericht zu Stoiber wirken in vorbereitung der Wahl. unter anderem wurde gezeigt Der MP Stoiber ernennt / beruft einen neuen Bischof für Bayern- nun das ist und soll auch die Aufgabe eines Ministerpräsienten sein/ das nur als Hinweis nicht als Kritik. der Fakt ist ein anderer Herr Stoiber betont in seiner Rede: (nach TV war das im Febr.2002) org.Ton Stoiber nach dem Gesetz zum Kondominat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich das heute Landesgesetz ist ernenne ich Sie.............! Da wird ein Gesetz der Nazis (Sept.1933) immer noch als Bayrisches Landesgesetz bezeichnet. Das ist für mich unverständlich. nach den Bestimmungen des Allierten Kontrollrates die auch dem Grundgesetz als Grundlage dienten waren derart Gesetze verboten! nun bin ich kein Jurist - bin nur empört ist das nun politisch gewollt oder hat man vergessen diese Gesetze zu ändern? Wohl bemerkt es geht nicht um die Ernennung durch Stoiber es geht nur um den Begriff jetzt Landesgesetz:
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Achalm
antwortete am 03.09.02 (19:08):
@ mulde:
Bitte wundere Dich nicht. In Bayern gibt es noch ganz andere Gesetze, die kein Mensch versteht und doch noch immer Rechtskraft haben. Hier ein typisches Beispiel:
In Bayern ist per Rechtsverordnung geregelt, wer bei Hochwasser die Fischereirechte auf der Zugspitze bekommt.
Na dann, die Sintflut kommt ganz sicher...
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anita
antwortete am 04.09.02 (11:13):
Wenn wir etwas zum Lachen oder Empören haben wollen, dann sollten wir uns mal die Gesetze in den Staaten von Amerika ansehen. Unglaublich!
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Achalm
antwortete am 04.09.02 (11:46):
Hier ein paar Beispiele:
Zum Beispiel sollten Sie nicht in Florida unter der Trockenhaube einschlafen. Warum fragen sie sich jetzt sicherlich. Weil es dafür einen Strafzettel gibt.
Und sollten Sie eine unverheiratete Frau sein, springen Sie lieber nicht Sonntags mit dem Fallschirm aus einem Flugzeug ab.
Es gibt auch ein Gesetz, welches regelt, daß Elefanten gleich viele Münzen in die Parkuhr werfen müssen wie Autos.
Alabama verbietet es Männer in Gegenwart von Frauen zu spucken.
Sollten Sie kein Fan von Geldscheinen sein, sollten sie nicht nach Pensacola fahren, denn dort ist es strafbar, weniger als zehn Dollar bei sich zu führen.
In Tampa Bay ist es sonntags ab 18 Uhr verboten Hüttenkäse zu verzehren.
Wenn Sie gerne Seemöwen bespucken, fahren sie bitte nicht nach Norfolk in Virginia. Das ist dort nämlich auch verboten.
Im Landkreis Stafford ist es ab 20 Uhr erlaubt, seine Frau auf den Stufen des dortigen Gerichtsgebäudes zu schlagen.
Noch ein paar komische Gesetze kommen aus dem Staat Alabama. Dort ist es unter anderem verboten, mit verbundenen Augen ein Fahrzeug zu führen und das Dominospiel am Sonntag ist auch verboten.
Außerdem darf man in dem Südstaat keine Bartatrappe tragen, wenn man in die Kirche geht, weil dies zu unerwünschter Heiterkeit führen könnte.
Verboten ist das Ringen mit Bären und Ehen zwischen Schwarzen und Weißen. Dafür darf man falsch herum in Einbahnstraßen fahren, wenn man vorne an seinem Wagen eine Laterne anbringt.
In der Stadt Jasper ist es Ehemännern verboten, ihre Gattinnen mit Stöcken zu prügeln, die dicker sind als der Daumen des Herrn im Hause.
In Mobile sind Stöckelschuhe verboten, weil eine Frau sich einmal in einem Gully verhakte und die Stadt verklagte.
In der Großstadt Montgomery ist es verboten, den Regenschirm auf offener Straße aufzuspannen. Das verängstigt nämlich die Pferde.
Tierschutz wird auch in Alaska groß geschrieben. Es ist verboten, Eichen zum Zwecke der eigenen Belustigung Alkohol einzuflößen. Außerdem ist es explizit untersagt, Elche aus fliegenden Flugzeugen zu stoßen oder schlafende Bären für Fotos aufzuwecken. Bären erschießen darf man aber.
Baltimore in Maryland untersagt das Werfen von Heuballen aus dem ersten Obergeschoß und das Mitbringen von Löwen ins Kino. Außerdem darf man Minderjährigen in der Woche nach Ostern keine Hühner verkaufen.
In Ocean City ist es verboten, während des Schwimmens im Meer zu essen.
Das kalte Minnesota untersagt das Nacktschlafen und das Überqueren der Landesgrenzen mit einer Ente auf dem Kopf. Außerdem wurde gesetzlich festgeschrieben, daß Badewannen Füße haben müssen.
In Oklahoma ist es untersagt, Hunden gegenüber Grimassen zu schneiden. Frauen dürfen sich nicht selbst die Haare schneiden. Hunde in Gruppen von drei und mehr auf Privatgundstücken brauchen eine schriftliche Einverständniserklärung aller Besitzer.
Und beim Fahren eines Autos darf man keine Comics lesen. Auch ist in dem Binnenstaat der Walfang untersagt. fürsorglich ist die Gemeinde Hawthorne: Sie verbietet es, Hypnotisierte in Schaufenstern auszustellen.
Im leidgeprüften Oklahoma City schließlich ist es verboten, im Stadtzentrum gleichzeitig rückwärts zu gehen und einen Hamburger zu essen.
Florida untersagt es, täglich mehr als drei Tassen oder Teller zu zerbrechen.
Und so weiter....
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mulde
antwortete am 04.09.02 (13:08):
Keiner ist bis jetzt auf die gestellte Frage eingegangen. Da wird mit Witz auf die Fischereirechte auf de Zugspitze eingegangen. Da werden komische Gesetzte aus den USA erwähnt. aber Anita hier geht es um ein Gesetz vom September 1933 also vom Reichstag des Faschistischen Deutschland, das in Bayern im Februar 2002 als Landesgesetz immer noch seine Gültigkeit hat. Das ist doch der Kernpunkt. Darum geht es und nicht über lachhafte USA Gesetze und nebenbei ein MP auch das Datum der Gültigkeit nennt. Dem Stoiber Kann man das nicht anlasten- da sind seine Vorgänger wohl eher zu benennen.
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Fred Reinhardt
antwortete am 04.09.02 (18:10):
@Mulde, eine Richtigstellung. Bayern hat bereits 1924 als Freistaat, mit dem Vatikan einen Konkordats - Abschluss. Dieser Abschluss ist nach wie vor gültig und Bayern vertritt sich selbst am Heiligen Stuhl, wird also nicht von der Bundesrepublik dort vertreten.
Es gab aber noch andere Konkordatsabschlüsse wie zum Beispiel 1929 mit Preussen und 1932 mit Baden. Da aber beide Länder in der damaligen Form nicht mehr bestehen sind diese Konkordate ungültig geworden. Seit 1933 dürfen zwischen einzelnen Ländern in Deutschlamd und den Vatikan keine Abschlüsse mehr getätigt werden. Dies steht so im Konkordatabschluss mit dem Deutschen Reich und dies ist nach wie vor gültig. Also nichts Bayern Vatikan 1933 !!!!!
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mulde
antwortete am 04.09.02 (18:45):
Fred die Historischen Hinweise sind richtig aber hier belanglos Org Ton Stoiber im Februar 2002 bei der Einführung ider Ernennung eines Bischofs nach dem Gesetz vom ...... September 1933 des deutschen Reiches , das jetz Landesrecht ist!....... also das ganze geschah im Februar 2002 in gegenwart des TV ich wil nicht dem Stoiber das ankreiden nein er hat nur erklärt Wann das Gesetz erlassen wurde - und betonte dieses Gesetz ist jetzt ( seit wann??) landesgesetz. Die Erneenung war im Februar 2002 da gibt es keinen Zweifel das Fersehen begleitete ihn um ein Portree als Wahlkämpfer zu vermitteln. nicht meh und nicht weniger - das wahr Org ton 1933 gab es ja noch kein TV und Stoiber der war noch mehr als Klein.
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Johannes Michalowsky
antwortete am 04.09.02 (19:06):
@Mulde
Es gibt noch eine ganze Menge weiterer Gesetze, die das "Dritte Reich" überlebt haben, das wäre ein eigenes Thema. Das ist nicht alleine und gerade jetzt dem Land Bayern anzulasten, nur weil ein Kanzlerkandidat von dort kommt.
@Achalm
Amerika = Land der unbegrenzten Möglichkeiten.
Gilt denn dort auch der mir immer etwas zynisch erscheinende Grundsatz: Unkenntnis des Gesetzes schützt vor Strafe nicht? Und wie hoch sind die Strafen?
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Achalm
antwortete am 04.09.02 (19:36):
@ Johannes:
Ich bin kein profunder Kenner der amerikanischen Rechtssprechung. Die Texte habe ich gefunden, als ich mit GOOGLE nach "komische Gesetzestexte" gesucht habe. Allerdings traue ich den Amerikanern fast alles zu, auch schier Unmögliches.
Aber warum in die Ferne schweifen? Es gibt in Deutschland, nicht nur in Bayern, hunderte Gesetze und Rechtsverordnungen, die zwar längst nicht mehr angewandt werden, die aber nie ihre Gültigkeit verloren haben. Gesetze werden ja erst dann unwirksam, wenn sie offiziell ausser Kraft gesetzt wurden. Oder, wenn sie durch neue Gesetzestexte ersetzt wurden.
Einfache Rechtsverordnungen sind keine Gesetze. Deswegen kann da auch wesentlich öfters gelacht werden.
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Fred Reinhardt
antwortete am 04.09.02 (22:24):
Also Mulde was soll hier belanglos sein ? Der Freistaat Bayern vertritt sich seit 1924 selbst am Heiligen Stuhl. Noch klarer, Bayern hat seinen eigenen Aussenminister im Vatikan. Die Bundesrebuplik kann dem Freistaat dort nicht dreinreden. Der Freistaat Bayern ist für den Vatikan ein souveräner Staat und die Bundesrepublik ist, Bayern ausgeschlossen , auch ein souveräner Staat.
Die Einführung / Beglaubigung eines Bischofs, Erzbischofs oder Kardinals in Bayern ist Sache des Freistaates und nicht Sache der Bundesrepublik und dies seit 1924 und nicht seit 1933 wie du immer schreibst.
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elchi
antwortete am 05.09.02 (00:04):
Hallo, Mulde, hier ist die Erklärung, warum das Konkordat von 1933 im Bund und damit auch in Bayern gültig ist und angewendet wird (Zitat aus dem Aufsatz "60 Jahre Reichskonkordat", MIZ 3/93):
"Nach Kriegsende war zunächst umstritten, ob das Reichskonkordat weiterhin gültig sei. Anläßlich einer Klage der Bundesregierung gegen ein niedersächsisches Schulgesetz stellte das Bundesverfassungsgericht fest, daß das Konkordat als völkerrechtlicher Vertrag weiterbestehe (auch wenn es in diesem Fall nicht anzuwenden sei, da das Schulrecht in der Kompetenz des Bundeslandes liege). Dieses sog. Konkordatsurteil vom 26. März 1957 ist das bisher letzte Wort in dieser Sache. ..."
Internet-Tipp: https://www.ibka.org/artikel/miz93/konkordat.html
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mulde
antwortete am 05.09.02 (18:01):
Elchi! Das ist eine Antwort , mit der ich was anfangen kann. Danke. Damit kann ich etwas anfangen- das erklärt mir den Zusammenhang. Wer arges jetzt denkt nicht weiterlesen!!!! Vor vielen Jahren lernten wir im Geschichtsunterricht: "Heiliges römisches Reich - Kaiser deutscher Nation" und was kann man aus dieser Antwort erahnen? "Heiliges römisches Reich - Kanzler bayrischer Nation!" bitte nicht zu ernst nehmen -für einen Kabaretisten käme das bei raus. ggggggggggggggg (grins) Noch mal danke
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Fred Reinhardt
antwortete am 05.09.02 (19:50):
@Elchi, richtig was du schreibest hat aber mit Bayern überhaupt nichts zu tun. Dieses Urteil " Reichkonkordat 33 " bezieht sich auf die Bundesrebuplik Deutschland aber nicht auf den Freistaat Bayern. Das Konkordat von Bayern mit dem Vatikan wurde vor der Nazizeit bereits 1924 unterzeichnet. Es ist wirklich so, im Vatikanstaat vertritt seit 1924 ein bayerischer Diplomat den Freistaat Bayern. Die Bundesrepublik Deutschland wird von einen anderen Diplomaten dort vertreten. Dies ist überall nachzulesen.
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