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THEMA:   Union klagt gegen Zuwanderungsgesetz

 4 Antwort(en).

Ursula begann die Diskussion am 15.07.02 (21:26) mit folgendem Beitrag:

Die Klageschrift von sechs unionsgeführten Landesregierungen gegen das Zuwanderungsgesetz ist abgefasst. Nun muss das Bundesverfassungsgericht klären, ob das von Bundespräsident Johannes Rau unterschriebene Gesetz verfassungskonform ist.

Was meint Ihr, war das Zustandekommen des Zuwanderungsgesetzes am 22.03.2002 verfassungsgemäß und bleibt somit bestehen oder wird es wieder aufgehoben?

(Internet-Tipp: https://www.spiegel.de)


Heinz-Dieter antwortete am 16.07.02 (06:16):

Die Abstimmung am 22.3.02 war die größte Kommödie seit bestehen der BRD, inziniert von der SPD und signiert von der SPD.
Es hat unserer Demokratie mehr geschadet als genutzt;und jetzt muß hierüber das Gericht entscheiden.
Da ist das I-Tüpfelchen.
So etwas konnte nur geschehen, wenn Menschen mit allen Tricks etas durchsetzten möchten.


Rainer antwortete am 16.07.02 (11:44):

Das Theater lag bei der CDU, angekündigt und auch so nach früherer Mit-dem-Schuh-auf-den-Tisch-schlagen-Manier durchgeführt.

Das war eine tolle Leistung.

So nu bin ich gespannt was noch alles kommt :-))


Ursula antwortete am 16.07.02 (11:55):

Es ist mein persönlicher Wunsch, dass das Bundesverfassungsgericht das Zuwanderungsgesetz n i c h t aufhebt, da es nach meiner Ansicht einen guten Ansatz bietet, die Zuwanderung sinnvoll zu regulieren.

Nun hat aber Johannes Rau in seiner Erklärung am 20.06.02 ausdrücklich auf die Uneinigkeit unter den Juristen in Bezug auf das Abstimmungsverhalten im Bundesrat am 22.03.2002 verwiesen. Er sagte wörtlich, dass man bei der Beurteilung der Abstimmung "mit jeweils guten Gründen" zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen könne.

Es ist zu vermuten, dass unter den "uneinigen" Juristen, die Rau vor Unterzeichnung des Gesetzes um Rat gefragt hat, vorrangig Verfassungsrechtler waren.

Deshalb bin ich gespannt, in welcher Richtung nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird - und vor allem wie es seine Entscheidung begründen wird.

Ursula


Herbert Clostermann antwortete am 16.07.02 (17:24):

Dass die Vorgänge seinerzeit im Bundesrat ein widerliches Schauspiel waren und der Parteienverdrossenheit Vorschub geleistet haben, darüber besteht sicherlich kein Zweifel. für Bundespräsident Rau war es sicherlich keine Kleinigkeit, dafür öffentliche Rügen auszusprechen. Da wir vor Jahren bereits in Baden-Württemberg eine ähnlich Situation hatten, als Ministerpräsident Teufel seinen damaligen SPD-Koalitionspartner bei der Abstimmung überstimmte, könnte ich mir vorstellen, daß das Verfassungsgericht ähnlich wie bei der Benachteiligung der Familien während der CDU-FDP Regierungszeit diese Politik als verfassungswidrig erklärte, aber für die Zukunft dann für Klarheit gesorgt hat. Auch in der Finanzpolitik hat das Gericht schon so ähnlich entschieden: verfassungswidrig, aber ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr hinnehmbar..