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THEMA: Der Zeitungsskandal, die Borer-Affäre
7 Antwort(en).
Karl
begann die Diskussion am 15.07.02 (08:14) mit folgendem Beitrag:
Mit einer Riesenschlagzeile "Entschuldigung" in der Zeitung "Sonntagsblick" hat der Verleger Ringier versucht, seine Zeitung als verführtes Unschuldslamm darzustellen. Er vergleicht die Situation mit den Hitlertagebüchern des Sterns, versucht also der Informationsquelle die Fälschung unterzuschieben.
Müßte eine Zeitung, die nachweislich solche zerstörerischen Falschmeldungen bringt, nicht harte staatliche Sanktionen zu spüren bekommen? Dass eine Entschädigung an das Opfer zu zahlen ist, ist eine Selbstverständlichkeit, aber das ganze ist eine strafbare Handlung, nicht nur von der "Dame", die mal locker einen Meineid geschworen hat.
Was wäre gewesen, wenn es sich um einen "kleinen" Mann gehandelt hätte? Dessen Ehe wäre womöglich zerstört und eine Entschädigung in weiter Ferne. Ich halte die kriminelle Energie der Informationsbeschaffer bei solchen Boulevardzeitungen für erschreckend.
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Johannes
antwortete am 15.07.02 (11:33):
Daß mit zweierlei Maß gemessen wird, entspricht der Lebenserfahrung und ist wohl immer schon so gewesen. Je nachdem, wo jemand in der gesellschaftlichen Hierarchie angesiedelt ist, nimmt die Elle, mit der gemessen wird, unterschiedliche Länge an.
Es gibt - pardon - den lateinischen Spruch:
Quod licet Jovi, non licet Bovi
Etwas frei übersetzt: was Jupiter darf, ist dem Rindviech noch längst nicht erlaubt.
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schorsch
antwortete am 15.07.02 (12:10):
Anzufügen wäre noch: Der für die Rückberufung Borers verantwortliche Schweizer Bundesrat windet sich vehement, einen vorschnellen Fehler zuzugeben. Die Abberufung Borers wird nun so dargestellt, als seien Borers und seiner Gattin Fass erst durch dieses Ereignis übergelaufen. Borer hat übrigens wieder einen Job, aber nicht als Botschafter, sondern in der Privatwirtschaft. Ich denke, dort wird es ihm auf Dauer wohler sein. für den verantwortlichen Bundesrat aber wird die nächste Bundesratswahl wohl Zahltag sein!
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Charlie
antwortete am 16.07.02 (00:05):
@ Schorsch
...das möchte ich gern hoffen, denn ich fand dieses Paradies-Paar richtig nett, es scheint in die s.t.e.i.f.e Berliner Diplomatenriege so richtig Leben gebracht zu haben.
Dennoch finde ich, was da geschehen ist, grenzt an Rufmord und keine Frage: es war eine Vorverurteilung. Gilt in der Schweiz nicht die Devise: Im Zweifelsfall für den (An)-Beklagten, warum konnten die Herren des Bundesrates nicht erst einmal abwarten, wie die wirkliche Lage ist,- und man wird ihm nicht geglaubt haben, das finde ich sehr problematisch.
So unter den Motto: es hat doch in der Zeitung gestanden. Sorry, Schorsch, was sind das nur für provinzielle Kleingeister.
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Tessy
antwortete am 16.07.02 (00:09):
Die Frage ist: Störte "er" Borer, oder "sie" Borer? Oder beide? Neider dürfte es da jede Menge geben.
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Felix
antwortete am 16.07.02 (00:35):
Thema schon lange am Pranger ... weshalb diese Doppelspurigkeit?
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Karl
antwortete am 16.07.02 (08:55):
Sorry, Felix, "am pranger" ist doch ein Sammelthema. War für mich nicht ersichtlich und habe nach Zeitungslektüre spontan gehandelt. Jetzt Boren wir eben zweimal.
Mit freundlichen Grüßen
Karl
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schorsch
antwortete am 16.07.02 (09:58):
Die Affäre Borer hat dem Boulevardblatt, das das Thema aufriss, einen Schaden in unbezifferbarer Höhe verursacht - man redet von über 1 Mio. Inzwischen (hier anwesende SchweizerInnen wissen es)hat sich der Verleger Ringier bei Borers entschuldigt - offensichtlich weil das Ehepaar mit einer Klage in Amerika gedroht hat und dort ein Urteil in mehrfacher Millionenhöhe erwartet werden musste. Aber auch Borer musste einige Bemerkungen, die ihm im ersten Ärger aus dem Munde gerutscht sind (z.B. "BLICK musste schon Beträge von 10`000 bis 50`000 Franken für ...... bezahlen") zurück nehmen. Solche Spielchen sollten zwischen Politikern-Presse-Regierung eigentlich nicht getrieben werden. Die Schweiz hat doch ohnehin schon genug Probleme mit Vergangenheitsbewältigungen.
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