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THEMA:   Bundesweite Volksentscheide in der BRD abgelehnt

 50 Antwort(en).

bernhard begann die Diskussion am 07.06.02 (20:19) mit folgendem Beitrag:

Heute wurden im Bundestag bundesweite Volksentscheide in der BRD abgelehnt, da die notwendige 2/3 Mehrheit nicht erreicht wurde. Wir in der Schweiz fahren aber gut mit unseren Abstimmungen. Findet Ihr die Entscheidung gut? Gibt es Gründe gegen Volksentscheid?


Marianne antwortete am 07.06.02 (20:50):

Wen wundert's, dass unsere Politiker Volksentscheide ablehnen? Ich bin sicher, dass bei einer Volksbefragung zwei Drittel der Befragten dafür wären.


utelo antwortete am 07.06.02 (22:24):

Wenn die Politiker Volksentscheidungen zuließen, würde vieles anders aussehen. Wir wählen aber einen mit dessen Anhang, wodurch wir automatisch auch deren Fehlentscheidungen mitwählen. Und das können die nicht riskieren, weil der eine oder andere dann seinen Hut nehmen könnte.
Selbst Bürgerentscheidungen werden ja angefochten und für ungültig erklärt, weil einiges den Lokalpolitikern nicht gefiel, obwohl die erforderliche Stimmenzahl da war. Wen wunderts, daß immer mehr Unzufriedenheit aufkommt.
Und wenn einer von den "kleineren" Partei-Politiker eine oder mehrer gute Ideen hat -nichts böses- bekommt der den Maulkorb umgehängt. Dies schrieb ich auch schon mal hier im Forum bei einem anderen Thema.


mulde antwortete am 07.06.02 (22:27):

es kann doch nicht sein- was nicht sein soll-darum darfs es nicht sein.
Oder im Klartext die CDU sieht darin (in einem Volksentscheid) sich in ihren Willen beschnitten.
Mit der CDU ist nicht ihre breite Masse gemeint, nur ihre Oberen die wiederum laufen Gefahr nicht mehr die Gesetze
nach Ihren Willen gestalten. zu können.
schon seit Adenauers Zeiten stand der Volksentscheid zur
Debatte und das ist in den Reden von Adenauer klargesagt worden, daß er dagegen wahr.
Dabei ist es bis heute geblieben.
Eine wirkliche Kontrolle durch das Volk eben mit einem
Volksentscheid das kann nun eine CDU nicht zulassen.
Man kann nicht das Volk bestimmen lassen. Aus Sicht der
CDU sogar in einer "Demokratie" nicht.
Was sollte dann mit dem Waffeneinsatz sein
oder der berühmte ßß 218 würde nun endlich für die Frauen
geändert werden können.
oder dem Teuro könnte es anden Kragen gehen.
oder das Kreuz in den Schulen und viele andere unsinnige
Gesetzte könnten geändert oder abgeschafft werden.
as wäre dann Volkeswille
so gibt es vieles was durch eine Entscheidung des Volkes
geändert werden könnte. aber das hätte ja dann das Volk
entschieden . und weiter siehe oben.
Kommt am 22.september eine CDU Regierung an die Macht
wird das alles auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben.


kleinella antwortete am 07.06.02 (22:30):

Also - ich kann mich der Meinung von mulde nur anschließen und habe dem nichts hinzuzufügen.


Manfred Franz antwortete am 08.06.02 (06:13):

Es liegt in der Hand der Wähler, die Parteien, die jetzt die Volksentscheide abgelehnt haben, abzuwählen!
Aber bei der Trägheit der Massen.....
Da wird die faule Bequemlichkeit hinter angeblicher Politikverdrossenheit versteckt und so wieder denen die Macht geschenkt, die sie rücksichtslos für sich, und ohne sich um die Meinung der Menschen zu kümmern, ausnutzen wollen - und werden.
Verfassungsänderungen bedürfen in unserem Lande nun einmal der 2/3-Mehrheit. Und das ist gut so. Sonst würde sich jede Regierung, und hätte sie nur eine Stimme mehr im Parlament, das Grundgesetz nach ihrem Gusto zurechtbiegen.


Karl antwortete am 08.06.02 (10:43):

Bei Volksentscheiden kann das Volk nicht sagen, die da oben machen dumme Gesetze, denn es war selbst beteiligt. Volksentscheide könnten also ein Mittel sein, den Politikverdruß der Bevölkerung zu lindern.

Volksentscheide bergen aber die Gefahr in sich, dem Populismus Vorschub zu leisten. Im Gesetzentwurf der Koalition zwar z.B. ausgenommen, dass die Abschaffung der Todesstrafe zur Disposition gestellt werden kann. Dies zeigt die Befürchtungen, welche durch unsere Geschichte durchaus genährt werden. Nicht immer liegt das Wissen und die Klugheit und die Menschlichkeit beim "gesunden Volksempfinden".

Ich persönlich bin ein Anhänger der repräsentativen Demokratie auf Bundesebene, die wir haben, weil ich vermute, dass hierdurch eher gewährleistet werden kann, dass wirklich Sachverstand in die politischen Entscheidungen einfließen kann und populistische Wendungen am ehesten vermieden werden können. Auf kommunaler Ebene sollten Volksentscheide jedoch verstärkt einbezogen werden, denn die Bürger wissen am besten, was vor Ort wünschenswert ist und was nicht.

Dieses Thema muss sicherlich immer wieder neu überdacht werden, insbesondere weil in Zukunft digitale Abstimmungsverfahren das ganze Prozedere deutlich vereinfachen könnten. Wichtig wäre, was die Koalition ja bereits versucht hat, einen Katalog der Fragen auszuarbeiten, die für Volksentscheide freigegeben werden sollten.


Karl antwortete am 08.06.02 (10:47):

Die Googlesuche fördert viele interessante Links zutage:

(Internet-Tipp: https://www.google.de/search?q=Volksentscheid)


WolfgangM. antwortete am 08.06.02 (12:37):

Bundesweite Volksentscheide halte ich aufgrund der Konstruktion unserer Republik nicht für sinnvoll und auch nicht für praktikabel.

Wir haben 16 Bundesländer mit stark unterschiedlichen Länderinteressen. Bis hin zur Kultur kocht jedes Land in vielen Bereichen eine eigene Suppe.

Sinnvoll wären Volksentscheide auf Länderebene, die dann auch je nach Beteiligung und Votum verbindlich für die Landesregierung sein müßten. Sonst kann man auch Volksentscheide auf Ländereben vergessen. Bei Interesse könnten gleiche oder ähnliche Entscheide dann auch in anderen Bundesländern erfolgen. Zum Schluß merkt dann auch die Bundesregierung was das Volk will.

Ich erinnere - bezüglich der Kultur - an den Satz eines Politikers (den Namen habe ich vergessen, war keine wichtige Person), der sagte, daß die Ausländer sich der "deutschen Leitkultur" anschließen/unterwerfen sollten.
Ja - welcher Kultur sollten sie sich unterwerfen? Sie hatten 16 zur Auswahl.


Fritz antwortete am 08.06.02 (13:27):

Noch ein Argument für repräsentative Demokratie: Die Interessen von Minderheiten können besser abgesichert werden. Bei Volksentscheiden wird eine Minderheit immer überstimmt. Ein gerechtes politisches Gemeinwesen muss aber allen Gruppen möglichst gerecht werden.


Felix Schweizer antwortete am 08.06.02 (15:55):

Wir haben dieses Thema schon einmal durchbesprochen. Die Schweiz ist ein Beispiel, dass es auch mit vielen grossen und kleinsten Kantonen sinnvoll ist Volksentscheide auf allen Ebenen zuzulassen. .... oder traut ihr euch das nicht auch zu?


schorsch antwortete am 08.06.02 (16:03):

Fritz antwortete am 08.06.02 (13:27):

Noch ein Argument für repräsentative Demokratie: Die Interessen von Minderheiten können besser abgesichert werden. Bei Volksentscheiden wird eine Minderheit immer überstimmt. Ein gerechtes politisches Gemeinwesen muss aber allen Gruppen möglichst gerecht werden....

Frage: Werden denn nicht überall auf der Welt, so auch im Deutschen Bundestag, Minderheiten überstimmt? Das ist ja schliesslich der Sinn der Sache, dass zutage tritt, was die Mehrheit will.
Eine Volksdemokratie auf Länderebene könnte für Deutschland immehin ein Anfang sein

Schorsch


Rainer antwortete am 08.06.02 (16:44):

Hallo liebe Diskutanten,

warum immer gleich nach der "hohen" Politik greifen?
Es gibt in den "unteren" Kommunalparlamenten genügend Möglichkeiten den Unmut zu äußern oder sinnvolle Vorschläge zu machen. Ich kann natürlich nur für den Bereich Schleswig-Holstein schreiben, aber die Ländergesetze sind sich ähnlich:

Auszüge aus dem Gemeindeverfassungsrecht für S-H:

$$ 16 ff
Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner
Bei wichtigen Planungen und Vorhaben der Gemeinde sollen die Einwohner ... frühzeitig unterrichtet werden. ...allgemein Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden.

(kaum jemand kommt zu diesen Veranstaltungen der Gemeinde)

Einwohnerversammlung
Zur Erörterung wichtiger Angelegenheiten soll mindestens einmal im Jahr eine Versammlung von Einwohnerinnen und Einwohner stattfinden...
Vorschläge und Anregungen der Versammlung müssen in einer angemessenen Frist von den Organen der Gemeinde behandelt werden.

(sitze meistens alleine da und freue mich, daß ich nichts zu tun habe :-) )

Einwohnerfragestunde
Diese ist Bestandteil der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung. ...es ist die Möglichkeit einzuräumen ... Vorschläge und Anregungen zu unterbreiten.

(Warum stellt der Nachbar immer seinen Müll zu früh an die Straße?
Die Laterne an der Ecke... funktioniert nicht, da muss mal was geschehen...)


Hilfe bei Verwaltungsangelegenheiten
Die Gemeinden beraten im Rahmen ihrer rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten die Einwohnerinnen und Einwohner und sind bei der Antragstellung für Verwaltungsverfahren behilflich, auch wenn für deren Durchführung eine andere Behörde zuständig ist. (ß 16d)


Anregungen und Beschwerden
Die Einwohnerinnen... haben das Recht, sich schriftlich oder zur Niederschrift mit Anregungen und Beschwerden an die Gemeindevertretung zu wenden ... Antragsteller ... sind über die Stellungnahme der Gemeindevertretung zu unterrichten.

Einwohnerantrag
Einwohnerinnen... können beantragen, dass die Gemeindevertretung bestimmte ihr obliegende Selbstverwaltungsaufgaben berät und entscheidet. Er muss schriftlich eingereicht werden.
Allerdings braucht man dazu ein Quorum, 5 v.H. der Einwohnerinnen... müssen mit unterzeichnen.

Bürgerentscheid, Bürgerbegehren
Die Gemeindevertretung kann mit einer Mehrheit von 2/3 der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter, beschließen, daß die Bürgerinnen.... über wichtige Selbstverwaltungsaufgaben selbst entscheiden.

oder:
Das Bürgerbegehren muss von mindestens 10 v.H. der Bürgerinnen... unterzeichnet werden.
Wenn das Bürgerbegehren zulässig ist gibt es den Bürgerentscheid.
Die Frage, über die abgestimmt wird, wird entschieden, wenn die Mehrheit mindestens 25 v.H. der Stimmberechtigten beträgt.

Ich will es nicht zu weit ausführen, aber man sieht, es gibt viele Möglichkeiten in die Politik einzugreifen. Nur es macht leider kaum jemand. Oder Gott sei Dank, ich hab dann weniger Arbeit :-))

Natürlich gilt es für beide Geschlechter.
Ein, wie utelo schrieb, unterer Parteicharge (hab’s nicht ernst genommen, lach)


York v. Selasinsky antwortete am 08.06.02 (18:29):

Volksentscheide sind wie in der Schweiz garnicht mal so schlecht.......Der Bürger und natürlich auch die Bürgerinnnen wird dann zwischen den Parlamentswahlen mehr ins politische Leben eingebunden und kaspelt sich nicht so ab wie es momentan aussieht.
Man spricht doch immer von dem politisch mündigen Bürger..warum probt man nicht mal ein Exempel?
Oder hat die CDU Angst...Sie würde an Einfluß verlieren?
Gruß York


bernd-christian antwortete am 09.06.02 (03:04):

Die Ablehnung bundesweiter Volksentscheide war sicherlich richtig, um die Arbeit des von uns gewählten Parlaments nicht noch weiter durch ein zusätzliches Verfahren zu verzögern oder gar zu blockieren. Die Wege bis zur Umsetzung eines Gesetzes sind in Deutschland ohnehin schon viel zu lang!

Zur Kontrolle des Bundestages hat der Verfassungsgeber den Bundesrat eingerichtet. Es gibt unzählige Beispiele, in denen Gesetze des Bundestages nach Ablehnung durch den Bundesrat überarbeitet oder gar verworfen wurden. Auf dieses demokratische Kontrollsystem sollte man vertrauen.

Ein Volk von mehr als 80 Millionen Einwohnern jedesmal bei kritischen Entscheidungen zu befragen, sprengt mit Sicherheit den politischen Rahmen, abgesehen von dem logistischen Aufwand und dessen Kosten, zu bezahlen aus Steuergeldern.

Abgesehen davon: wer von uns möchte wirklich mehrfach im Jahr zur Stimmentscheidung gehen?

Unser System beruht darauf, dass man alle vier bis fünf Jahre zur Wahl geht und einer Partei bzw. deren Kandidaten das Vertrauen für die nächsten vier bis fünf Jahre ausspricht. Damit sind wir bisher eigentlich immer gut gefahren.

Wir wären schlecht beraten, den immmer latenten Protestwählern über dem Umweg eines Volksentscheides einen unangemessenen Einfluss auf unsere Regierungen und deren Handlungsspielraum einzuräumen, egal welche Parteien-Koalitionen jeweils das Sagen haben.

Wir haben die beste Verfassung der Welt. Ob wir nach Ansicht des einzelnen immer die beste Regierung haben, wäre ein anderes, kontroverses Thema.

Also bitte: nicht rütteln an den Säulen unserer Verfassung!


schorsch antwortete am 09.06.02 (09:46):

@ "...Unser System beruht darauf, dass man alle vier bis fünf Jahre zur Wahl geht und einer Partei bzw. deren Kandidaten das Vertrauen für die nächsten vier bis fünf Jahre ausspricht. Damit sind wir bisher eigentlich immer gut gefahren...."

Fünf Jahre gut schlafen, meinst Du wohl? Ich will mich aber jeden Tag mit unserer Politik beschäftigen, resp. meinen Politikern auf die Finger sehen! Und ich will die Möglichkeit haben, ihnen eins auf die Finger zu geben, wenn sie nicht halten, was sie versprachen!

Schorsch


rolf antwortete am 09.06.02 (10:17):

Der Bundesrat ist zwar als Kontrollorgan gedacht, aber nur bei Gestzen, die zustimmungspflichtig sind, weil sie in die Länderkompetenzen eingreifen.
Inzwischen entwickelt er sich aber mehr und mehr zum Blockadeinstrument der Opposition.


mulde antwortete am 09.06.02 (11:12):

Des Volkes Entscheidung - wie gehen sofort die Meinungen
auseinander!
Warum sollte sollte ein Volksentscheid in einer
Repräsedanten Demokratie sich einander behindern oder
ausschließen?
Der Bundesrat kontrolliert den Bundestag--
Lieber Diskutant wie naiv bist Du an so etwas zu glauben
der Bundesrat ist ein Instrument parteipolitischer
Machtintressen. die Kontrolle ist doch irgendwo auf der Strecke geblieben.
Das beste Beispiel Sachsen- Anhalt wird jetzt CDU regiert
damit haben sich auch die Machtverhältnisse im Bundersrat verändert.Nun werden bis zur Bundestagswahl notwendige
Gesetzte aus parteitaktischen Gründen erstmal blockiert.
Warum wohl??
Man sollte sich mal mit den Reden des alten Adenauer
näher befassen er sagt öfter warum er dagegen war.
Was nützt uns die schönste Demokratie, wenn Parteitaktische
Spielchen egal von welcher Seite,beginnen diese auszuhöhlen.
Und ach unsere Demokratie ist dooooch so gut -die da oben
machen das schon! sicher der Gedanke hat was für sich
nämlich , das man das erreicht nicht mehr auf die Finger
geklopft zu werden.
einfaches Beispiel : Alle schimpfen schon wieder erhöhen
die da ihre Diäten und und wir Rentner?
Aber Keiner sagt was- Die da oben machen ja doch was sie
wollen.
mulde


bernd-christian antwortete am 09.06.02 (22:46):

Hallo schorsch,
tatsächlich habe ich zwischen zwei Wahlen bisher immer gut in dieser Republik geschlafen, denn dieses System garantierte meine Rechte und Freiheit.
Wenn du deinen Politikern auf die Finger sehen willst und ihnen möglicherweise eins darauf geben willst, hast du in dieser Republik die Freiheit, in unzähligen Institutionen entsprechend aktiv zu werden, so wie ich es tue.
Also aufstehen schorsch!


bernd-christian antwortete am 09.06.02 (22:53):

Hallo Rolf,
danke für den wichtigen Hinweis, dass der Bundesrat nur eingreifen kann, wenn Länderkompetenzen betroffen sind.

Frage an alle: wie funktioniert eigentlich die Kontrolle der Länderparlamente? Gibt es für diese ein ähnliches Organ, wie für den Bundestag den Bundesrat?
Würde mich über Antworten freuen!


Felix Schweizer antwortete am 10.06.02 (02:03):

Alle Argumente gegen die Einführung direkter demokratischer Instrumente in der BRD .. wie z.B. Referendum oder Volksinitiative können mich in keiner Weise überzeugen. Es sei denn ... man wolle in Deutschland gar nicht, dass das mündige Volk mitreden und mitbestimmen darf ... oder man befindet elitär ... dass das "gewöhnliche Fussvolk" für diese Aufgabe nicht so mündig wie wir Schweizer seien. Das glaubt ihr ja selber nicht!


Petra Neu (Schweiz) antwortete am 10.06.02 (09:47):

Lieber Felix Schweitzer,

nenne mir bitte den Vorteil einer Volksbefragung, zum Beispiel am Wahlrecht für Frauen. In der Schweiz hat das doch lediglich dazu geführt, daß Frauen diskriminiert wurden.

Was also soll gut daran sein, wenn Frauen wie Menschen zweiter Klasse behandelt werden? Ich könnte auch ein paar andere Beispiele nennen!


Felix antwortete am 10.06.02 (12:48):

Hallo Petra ..

die Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechts in der Schweiz war tatsächlich mühsam .. Es brauchte Jahre, bis eine Mehrheit zustande kam ... aber sie kam. Bei einem kleinen hinterweltlerischen Kanton Appenzell Inner Rhoden musste sogar das Frauenstimmrecht durch den Gleichheitsartikel in der Bundesverfassung erzwungen werden!

Über die demokratischen Rechte später.


Felix Schweizer antwortete am 10.06.02 (15:04):

Es ist eine grundsätzliche Frage ... auf welcher Basis politische Entscheidungen gefällt werden sollen.
Von der Diktatur ... wo einer allein entscheidet .. bis zur echten Volksdemokratie .. wo alle eine Stimme haben ... gibt es alle Abstufungen.
In gewissen Kantonen kennen wir sogar noch die Urform der direkten Demokratie. Jede /jeder kann sich zum Wort melden. Zustimmung oder das Gegenmehr wird durch Handzeichen ... für alle sichtbar ... gegeben ... von gewählten Stimmenzählern beurteilt ... oder bei knappen Verhältnissen abgezählt.
Petra fragt nach den Vorteilen. Ja, Vorteil für wen? Interessengruppen ... wie z.B. die Landwirte, Industrielle etc. ... die im Parlament ihre starke Lobby haben ... sehen im Volksentscheid keine Vorteile. Oft werden Beschlüsse der Legislative durch ein Referendum oder einen Gegenvorschlag verhindert oder angepasst.
Wer das Volk, den Souverän (die Gesamtheit der Wähler/innen) ernst nimmt .. kann nur für eine direkte Demokratie sein ... und die Verantwortung nicht einigen Politikern, deren Motivation für diese Aufgabe in der Regel undurchsichtig bleibt überlassen.
Ich glaube nicht, dass zwischen unsern Völkern prinzipielle Unterschiede bestehen ... mit schwarzem Humor gefragt: ... brauchen die Deutschen etwa eine starke Hand ... eine politische Führung ... einen Führer ? &;-))))


bernd-christian antwortete am 11.06.02 (03:32):

Aber hallo,
Felix Scheizer, Petra Neu und Felix,

mich interessierte weniger die Meinung der Schweizer zu einem bundesdeutschen Thema.

Das besondere Gehabe der schweizerischen Demokratie in ihren kleinen Dörfern mit ihren Abstimmungen am Stammtisch, möglichst unter Ausschluss der Frauen, mag womöglich auf den Höhen der Alm Sinn machen, ist jedoch in keiner Weise auf ein Volk von mehr als 86 Millionen Deutschen in ihrer Republik übertragbar.

Also, wenn ihr Schweizer Probleme mit eurer Demokratie habt, dann eröffnet dazu doch bitte im Seniorenforum ein eigenes Thema. Ich werde das mit Interesse verfolgen.

Ansonsten würde es mich freuen, zu den eigentlichen Fragestellungen auf bundesdeutscher Ebene Antworten zu erhalten.

Also eine Bitte an alle: beim Thema bleiben!


mulde antwortete am 11.06.02 (09:47):

@Bernd -Christian
nur mal in Dein noch dünnes Stammbuch geschrieben:
die Schweizer Chat-. oder ForumFreunde haben mehr
politische Bildung, als Du je haben wirst.
sie wissen über die Politik in Deutschland mehr
als an deutschen Stammtischen geredet wird.
da hättest Du von anbeginn Deines Eintritts in das
Forum klar sagen müssen*ich erwarte nur deutsche Antworten*
So ist in Deiner Antwort doch das "Deutsche Großmannsucht: Ausländer raus " zu erkennen
Ich gestehe dagegen hab ich was -
Ich entschuldige mich für Dich bei unseren Schweizer Senioren , denn wisset- sie wissen nicht was sie tun (denken)
Bernd! man kann von aussen manches politisches besser erkennen. Ich nehme an Du bist noch relativ jung-
lerne von den älteren auch wenn es Schweizer sind.
Zur Kenntnis ich bin ein bekennender Sozialist - der als Kind durch die Hölle der Nazis gegangen ist und auf zwischentöne allergisch reagieren tut.
mulde


Günter Paul antwortete am 11.06.02 (11:46):

Abraham Lincoln bestimmte den Begriff „Demokratie“ in seiner berühmten Gettysburger Rede aus dem Jahr 1863 als „Regierung des Volkes DURCH das Volk, für das Volk“ – anders ausgedrückt als „Volkssouveränität“. Seither haben entsprechende Formulierungen in alle demokratischen Verfassungen Eingang gefunden.

So legt Art. 20 Abs. 2 GG eindeutig und unabänderlich (Vgl. Art. 79 Abs. 3 GG) fest, daß alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und vom Volke ausgeübt wird und zwar durch Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe .... . Es ist für mich nicht erkennbar, was mit Abstimmungen anderes gemeint sein kann als Volksentscheide, Volksbefragungen u. dgl., deren Durchführung auf Bundesebene allerdings von mehr als einem Drittel des Bundestages abgelehnt worden ist. Ich frage mich, wozu überhaupt eine Entscheidung des Bundestages über eine Verfassungsänderung notwendig war, wenn das Grundgesetz Volksabstimmungen unmißverständlich zuläßt. Es hätten doch gesetzliche Regelungen dazu genügt.

Auf jeden Fall sollten wir auch weiterhin diejenigen Bewegungen („omnibus“ u.a.) unterstützen, die sich für mehr „direkte“ Demokratie einsetzen.

Grüße von Günter


Mechtild antwortete am 11.06.02 (21:43):


Mehr direkte Demokratie will ich auch und wenn man sieht, wie niedrig die Wahlbeteiligung ist muss man zugeben, dass an der repräsentativen Demokratie bei uns dringend was geändert werden muss. „Demokratie funktioniert nur wenn alle mitmachen.“ Bei uns scheint das Volk keine Lust mehr zu haben mitzumachen. Ein Staat in dem die Entscheidungen alle per Volksentscheid getroffen werden, kann ich mir nur schwer vorstellen. Die wenigsten Probleme lassen sich mit ja oder nein lösen. Meist muss man sich Entscheidungen erarbeiten und das geht nicht per Abstimmung. Ich glaube Volksentscheide helfen der Demokratie nicht weiter Der Einzelne wird nur dann abstimmen, wenn er erkannt hat, dass ihn das Gesetz betrifft. Wer hat die Zeit und das Wissen jedes Thema zu erarbeiten? Es gewinnt der die Abstimmung, der die meisten Menschen mobilisieren kann. Nur abstimmen ohne Verantwortung für die Entscheidung zu treffen ist keine politische Arbeit. Wer macht die Arbeit mit dem nötigen Sachverstand, wenn Entscheidungen nur per Volksentscheid getroffen werden?


Felix Schweizer antwortete am 12.06.02 (17:43):

@Bernd-Christian .. oder wer allenfalls hinter diesem Namen steckt .. deine e-Mail Adresse hast du ja auch noch nicht angegeben .. also muss ich dir hier antworten. Im Übrigen heisse ich Felix Schweizer und nicht Scheizer und bin identisch mit Felix ohne Mailadresse (reine Bequemlichkeit!).
Ich brauche nicht zu wiederholen, was dir Mulde schon gesagt hast.
Ich frage mich nur, was du für ein Bild von uns Schweizern hast? Kennst du die Schweiz lediglich aus der Geschichte von Heidi ...mit dem Geissenpeter und dem Almöhi? Das mit den Abstimmungen am Stammtisch unter Ausschluss der Frauen ... ist eine unverschämte Frechheit ... Nein .. du Supermann ... wir leben auch nicht mehr auf den Bäumen! Ob ihr die beste Verfassung der Welt habt .. wie du das stinkfrech am 9.6. behauptet hast ... sei einmal dahin gestellt. Wenn du der Meinung bist Deutschland habe sowieso von niemandem etwas zu lernen ...... dann hast du keine wirkliche Ahnung von eurer politischen Szene .... oder du findest in deiner Überheblichkeit .. wir Nichtdeutschen sollen gefälligst schweigen ... oder allenfalls ein eigenes Thema eröffnen.
Aber vermutlich verstehst du gar nicht, was wir dir zu verstehen geben wollen!


WolfgangM. antwortete am 12.06.02 (22:04):

Es ist merkwürdig, daß wir in Deutschland ein "Bundesverfassungsgericht" haben - aber keine Verfassung!

Wir haben ein Grundgesetz, dessen Geltungsdauer beschränkt sein sollte. Artikel 146 des Grundgesetzes.

Dies wäre eine Thema für einen bundesweiten Volksentscheid, wonach dann "....eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist" (Originaltext, gekürzt, Art. 146).

Das deutsche Volk müßte dann also - ich halte diese Aussage des Artkel 146 für zwingend - über eine Verfassung mehrheitlich entscheiden, die eine "Verfassungskommission" ausgearbeitet hat und nicht von Parteiinteressen "verwässert" worden ist.

Also - Volksentscheid zwingend gemäß Grundgesetz?

Wer hat hierzu eine Meinung?


Felix Schweizer antwortete am 13.06.02 (23:27):

Ich warte vergebens auf eine Reaktion von "bernd" ... sind ihm etwa die Argumente ausgegangen ...oder hat er kalte Füsse bekommen?
Wir warten's ab!


bernd-christian antwortete am 14.06.02 (02:06):

@mulde,
mein recht dickes Stammbuch geht bis auf den dreißigjährigen Krieg zurück, in dem meine Vorfahren im Tross des Heeres des schwedichen Königs nach Polen und Deutschland gekommen sind.
"Deutsche Großmannssucht" ist mir nicht eigen, im Gegenteil, die Geschichte meiner Familie ist europäisch geprägt.
"Ausländer raus" gibt es bei mir schon gar nicht!
Dazu habe ich zu viele Vorfahren und Verwandte in Polen und in den USA, und heute außerdem viele ausländische Freunde.
Ich verstehe deine Aufgebrachtheit, weil du als Kind offensichtlich unter dem Nazi-Regim sehr zu leiden hattest.
Mir blieb diese Erfahrung Gott sei Dank durch die Gnade der späteren Geburt erspart (in Anlehnung an das Zitat von Helmut Kohl).
Dennoch gibt dir dein persönlicher Werdegang in keiner Weise das Recht, mich in dieser Form so zu beleidigen, zumal du über mich und meine persönlichen Wertebegriffe keinerlei Kenntnis hast.
Du schreibst, dass du ein bekennender Sozialist bist.
Ich sage dir, dass ich ein bekennender Christ bin.
Das bedeutet, dass wir beide eigentlich in unseren Weltanschauungen gar nicht so weit voneinander stehen.
Deshalb meine Bitte:
Wir sollten in Zukunft höflich und mit mehr Respekt untereinander umgehen, ohne die Würde anderer Forumsteilnehmer durch einen globalen Rundumschlag verletzen zu wollen.
In diesem Sinne hoffe ich für die Zukunft auf einen freunschaftlicheren Umgang aller SF-Teilnehmer miteinander.


bernd-christian antwortete am 14.06.02 (03:13):

@Felix Schweizer
vorab meine aufrichtige Entschuldigung, dass ich bei deiner Anrede vergessen habe, einen auf der Tastatur wichtigen Buchstaben deines Namens zu drücken. Meine Betroffenheit ob dieses Versäumnisses fällt dann wohl unter die Kategorie "Höflichkeit, Respekt und Würde", die ich gerade bei "mulde" angemahnt habe.
Es verwundert mich, welche Interpretationen du in meinen Beitrag hinein zu würgen versuchst.
Es sei mir gestattet, deinen Anfeindungen wie z.B. "stinkfrech" oder dem Vorwurf der "Überheblichkeit" entgegen zu treten.
Ich wollte lediglich zum Ausdruck bringen, dass sich das schweizer Modell in keiner Weise auf die Verhältnisse der Bundesrepublik Deutschland übertragen läßt.
Schweizer Bürger, die zu unseren politischen Themen eine Stellungnahme abgeben, haben auf Grund einer anderen Geschichtsentwicklung eine andere Einschätzung, als sie deutschen Bürgern eigen ist.
Wir haben aus unserer nicht ruhmreichen Geschichte gelernt und tatsächlich haben wir heute für Deutschland das beste Grundgesetz der Welt.
Das hat in keiner Weise etwas mit der Bewertung der schweizer Verfassung zu tun, denn unbestreitbar hat die Schweiz für ihre Gegebenheiten eine hervorragende Verfassung.
Ich wollte lediglich zu Ausdruck bringen, dass Volksentscheide in einem kleineren Staat wie der Schweiz logistisch möglicherweise noch praktikabel sind, jedoch bei einem Volk von über 80 Millionen Einwohnern nicht mehr umsetzbar sind.
In so Fern war die Entscheidung des Deutschen Bundestages aus meiner Sicht richtig.


Felix Schweizer antwortete am 14.06.02 (15:30):

Hallo Bernd ...du tönst ja geradezu höflich ... eben " C'est le ton qui fait la musique! "
... zur Sache. Die Grösse einer Nation .... die Anzahl der Simm- und Wahlberechtigten... die geforderte Anzahl von Unterschriften und ihre Kontrolle bei einem Volksreferendum oder einer Volksinitiative sind sicher Faktoren, die logistische Probleme bringen mögen ... aber unlösbar sind diese selbstverständlich nicht. Gerade mit den heutigen technischen Möglichkeiten sind Stimmabgaben per Internet .. und auch per Post .. durchaus praktikabel. Es gibt ausser der unterschiedlichen Grösse und der Geschichte zwischen unsern Ländern kaum prinzipielle Unterschiede ... oder siehst du das anderst? Vielleicht fehlt euch noch der Wille und das Vertrauen zu einer direkten Volksdemokratie. Welche politischen Kreise fürchten am meisten diese direkte Mitsprache des Volkes? Wer hat Angst davor ... Macht und Einfluss zu verlieren?

... zum Schluss wiederhole ich deine berechtigte Bitte:

"Deshalb meine Bitte:
Wir sollten in Zukunft höflich und mit mehr Respekt untereinander umgehen, ohne die Würde anderer
Forumsteilnehmer durch einen globalen Rundumschlag verletzen zu wollen.
In diesem Sinne hoffe ich für die Zukunft auf einen freunschaftlicheren Umgang aller SF-Teilnehmer
miteinander."

... und mit Kästner:

"ES GIBT NICHTS GUTES ... AUSSER MAN TUT ES!"


bernd-christian antwortete am 15.06.02 (04:43):

Hallo Felix Schweizer,
ich bin immer grundsätzlich höflich, denn das ist die Tugend der Erkennenden und Weisen.
Auch darf ich dir widersprechen, denn es gibt tatsächlich wegen der unterschiedlichen Größe deines Staatswesens im Vergleich zu unserem und wegen der sehr unterschiedlichen Geschichte unserer Völker sehr unterschiedliche Auffassungen zum Demokratieverständnis.
Auf deine weiteren Ausführungen, ob uns Deutschen der Wille fehlt zu einer direkten Volksdemokratie, mag ich nicht wieder antworten. Lese dazu bitte meine und auch die Beiträge anderer Teilnehmer oben!
Eine Empfehlung habe ich noch: Schreib doch bitte in Zukunft
in zusammenhängenden Sätzen, in Form einer klaren Stellungnahme, auf die man ernsthaft eingehen kann, auch zwecks Höflichkeit den anderen Forums-Teilnehmern gegenüber!
Deine allgemein pauschalen Rundumschläge, auch in anderen Themenbereichen, empfinden nicht wenige als recht unangenehm.
Also nochmal: Höflichkeit, Respekt und die Wahrung der Würde deiner Mitmenschen sollte nicht nur im SF oberstes Gebot sein! Das läuft allemein unter dem Begriff menschlichen Tugenden.



Felix Schweizer antwortete am 15.06.02 (08:33):

@ Bernd

... aha nun wirst du persönlich ... kritisierst schulmeisterlich meinen Schreib-Stil ... überhaupt müsste ich eigentlich dankbar sein ... von einer so kompetenten Person ... aus dem grossen Kanton ... mit aller Höflichkeit belehrt zu werden ...

Das ist deine Auffassung von "Höflichkeit, Respekt und Wahrung der Würde deiner Mitmenschen ..." Zitat:

" Das besondere Gehabe der schweizerischen Demokratie in ihren kleinen Dörfern mit ihren Abstimmungen
am Stammtisch, möglichst unter Ausschluss der Frauen, mag womöglich auf den Höhen der Alm Sinn
machen, ist jedoch in keiner Weise auf ein Volk von mehr als 86 Millionen Deutschen in ihrer Republik
übertragbar."

Nach dem Motto: Wie sich der kleine ... dumme Hansli das Alpenland und seine käsefressenden Eingeborenen so vorstellt.... doch ... doch mach so weiter!


mulde antwortete am 15.06.02 (10:31):

Lieber Bernd-Christian
Gehst du nicht zuweit in Deiner Kritik?
Hast Du auch mal bedacht das ist jemand welcher mehr
politische Lebenserfahrung hat?
Ich will nicht belehren aber Dich an den Erfahrungen
teilhaben lassen.
Du beschränkst die Ablehnung einer Volksbefragung im Bundestag auf techniche Unmölichkeiten.
Bernd- Christian mitnichten, hättest Du die Debatte verfolgt
da war nie von technischen Schwierigkeiten die rede.
Eine positive Volksentscheidung beinhaltet immer die
veränderung der Machtverhältnisse und diese Gefahr mußte
die derzeitige Opposition verhindern. (logisch)
In einer Deiner ersten Stellungsnahmen hierzu wußtest
Du nicht den Unterschied Bundesrat-Bundestag gut hast Dich
belehren ist Ok.
Aber bitte beachte: die älteren sehen das nun, aus Erfahrung
politischer!
Da Du Dich für Politik interressierst dann bitte sammele
Deine Erfahrungen dazu.
Die Reden und Schriften C. Adenauers zu diesem Thema
geben eigentlich schon die Antwort der Ablehnung.
ein technisches Problem wäre doch wohl zu simpel.
Sei sicher einmal wird es auch in Deutschland einen
Volksentscheid geben - nur nicht unter einer
"Schwarzen Regierung" denn da steht zu viel auf dem Spiel.
geniesse den deutschen Sieg bei der WM


bernd-christian antwortete am 16.06.02 (00:15):

Hallo mulde,
im Prinzip bin ich mit dir auf einer Linie.
Dennoch gestatte mir meine Zweifel an der Umsetzbarkeit von Volksentscheiden bei einem Volk von mehr als 80 Millionen Menschen.
Allein der logistische Aufwand wäre derart aufwändig, dass er den Rahmen der Machbarkeit weit überschreiten würde.
Außerdem bräuchten wir dann eigentlich keine Wahlen mehr, wenn jedes einzelne Gesetz durch Volksentscheide abzustimmen wäre.
Ungeachtet dessen: Welche Regeln sollen dann gelten, um einen Volksentscheid zuzulassen?
Fragen über Fragen!
Es ist weiterhin meine Überzeugung, dass wir es bei dem bisherigen parlamentarischen System belassen sollten, zumal wir in der Vergangenheit immer gut dabei gefahren sind.
Ich denke, dass unsere Politiker eigentlich einen ganz guten Job machen, auch wenn ich nicht immer mit einzelnen Entscheidungen einverstanden bin. Aber auch das gehört zu den Grundsäulen unserer Demokratie, die Entscheidungen von Mehrheiten zu akzeptieren.

Danke für deine Glückwünsche zum Sieg der Deutschen Nationalmannschaft. Überraschenderweise spielen die Jungs einen sehr guten Mannschaftsfußball unter der Leitung eines wohl offensichtlich guten Trainers.
Und nun stell dir bitte einmal vor, wir könnten per Volksentscheid über die Mannschaftsaufstellung entscheiden.
Haben wir dazu die erforderlichen Qualifikationen und Insider-Kenntnisse? Wohl kaum! Der Erfolg bliebe auf der Strecke.


bernd-christian antwortete am 16.06.02 (01:19):

Hallo Felix Schweizer,
in deinem Schreibstil erinnerst du ... stark an den... Kaberettisten Pit Klocke:
... wohl an ... wirfst ... wie auch, ich meine dazu ... Satzfetzen in den ... Raum ... vom Grundsatz her kaum verständlich ... meine ich ... so was gibt es ... was meinst du überhaupt ... in alle Höflichkeit kritisierst ... muss ja nicht sein ... aus einem kleinen Kanton ... mit aller Entschiedenheit meine besondere ... und übrigens ...
Nach dem Motto:" Zitat: Wie sich der kleine...dumme Hansli das Alpenland so vorstellt ... doch ... doch mach so weiter!

Eine herzliche Empfehlung (ohne ... ), auch zum besseren Verständnis und Begreifen, auch für die anderen Foren-Teilnehmer:

Versuche doch bitte, in klaren Sätzen deine Meinung rüberzubringen.
Deine ständigen "Pünktchen, Pünktchen, Pünktchen" nerven wahrscheinlich nicht nur mich ungemein und tragen in keiner Weise dazu bei, das zu verstehen, was du uns eigentlich sagen willst. Du schreibst, wie du denkst. Aber da ich nur über den zweiten Bildungsweg ins Forum gekommen bin, sehe ich mich selten in der Lage, dein Denken zu verstehen und dein Gepunkte zu entschlüsseln.


Felix Schweizer antwortete am 16.06.02 (10:20):

@ Bernd

SO SCHRIEB ICH:
... aha nun wirst du persönlich ... kritisierst schulmeisterlich meinen Schreib-Stil ... überhaupt müsste ich
eigentlich dankbar sein ... von einer so kompetenten Person ... aus dem grossen Kanton ... mit aller
Höflichkeit belehrt zu werden ...

SO MACHST DU MICH LÄCHERLICH:

. wohl an ... wirfst ... wie auch, ich meine dazu ... Satzfetzen in den ... Raum ... vom Grundsatz her kaum
verständlich ... meine ich ... so was gibt es ... was meinst du überhaupt ... in alle Höflichkeit kritisierst ...
muss ja nicht sein ... aus einem kleinen Kanton ... mit aller Entschiedenheit meine besondere ... und
übrigens ...

KOMMENTAR:

Deine Stilanalyse und der Vergleich mit Pit Klocke ... den ich im übrigen sehr schätze ... ist stümperhaft. Klocke wirft Satzanfänge hin ... macht die Sätze aber nicht fertig ... sondern beginnt unverhofft mit einem assozierten neuen Gedanken, den er nur anklingen lässt, um am vorangehenden .. bruchstückhaft ... weiter zu spinnen.
Bei meinem Stil, werden eingeschobene oder ergänzende Aussagen statt mit Kommata oder Gedankenstrichen durch einige Punkte gekennzeichnet. Es tut mir aufrichtig Leid, dass ich deine semantischen Fähigkeiten überschätzt habe. Wenn ich mich an dich richte, werde ich in Zukunft meine Interpunktion so anwenden, wie du sie in der Schule gelernt hast.

NUN ZUR SACHE:

Dein an "MULDE" gerichteter Beitrag zeigt in aller Deutlichkeit, dass du von einer direkten Demokratie keinen blassen Dunst hast. Sonst hättest du als Beispiel für ein Mitentscheidungsrecht nicht den dümmlichen, unzutreffenden Fall "Nationalmannschaft" gewählt. Studiere zuerst einmal, wie die Volksrechte in der Schweiz geregelt sind. Es gibt z.B. obligatorische und fakultative Volksbefragungen, für eine Volksinitiative oder -referendum braucht es eine festgelegte Minimalanzahl von Unterschriften. Selbstverständlich müssen die Entscheide eine gewisse Bedeutung oder Tragweite haben. Wir müssen also nicht wegen jedem "Hafenkäse" an die Urne. Der logistische Aufwand lässt sich auch in einem ach sooo grossen Volk bewältigen. Heute mit elektronischen Kommunikationsmitteln noch viel eleganter - wenn man will!

SO HAST DU DAS JETZT OHNE ALLZUGROSSE SCHWIERIGKEITEN LESEN KÖNNEN .... GUT BERND ... DANN MUSST DU NUR NOCH VERSTEHEN ... WAS ICH DIR SAGEN WOLLTE! &:-)))


elchi antwortete am 16.06.02 (10:58):

Es geht ja auch nicht um logistische Schwierigkeiten, die es auch gar nicht gibt. In allen Kommentaren zum Thema "direkte Demokratie" und Grundgesetz verweisen die Kommentatoren immer auf eine geschichtlichen Epoche.

In der, wir nennen sie so, "Weimarer Republik" (1918-1933) gab es Elemente der direkten Demokratie. Offizielle Lesart und Political Correctness in Deutschland ist, daß es diese Elemente waren, die die "Weimarer Republik" zu Fall und Hitler an die Macht gebracht haben.

Das Establishment mißtraut dem eigenen Volk. Das ist der wirkliche Grund. Dieses Argument ist auch nicht von der Hand zu weisen. Du bist Schweizer, Felix. Die politischen Vorstellungen in Deutschland sind viel extremer, als in der Schweiz. Sicher, rassistische Wirrköpfe und Strömungen gibt es überall. Aber nirgends ist der Rassismus so tief verankert, bis in die "Mitte" (ein oft gebrauchter Begriff) der Gesellschaft hinein, wie bei uns.

Keine andere Gesellschaft hat bisher einem derart rassistischen und mörderischen Regime mehr oder weniger freiwillig und ohne nennenswerte Gegenwehr zur Macht verholfen. Daniel Jonah Goldhagen hat es im Titel seines bekannten Buches so ausgedrückt: Hitlers willige Vollstrecker. Ganz gewöhnliche Deutsche und der Holocaust.

Glaube nur nicht, das sei alles Geschichte. In Deutschland ist vieles immer noch aktuell.

Trotz der offiziellen Lesart plädiere ich für mehr Elemente einer direkten Demokratie. Zumindest der Bundespräsident müßte mit Volksentscheid gewählt werden, damit seine Macht gestärkt wird und die Macht der Regierung und Parlaments, die viel zu sehr miteinander verknüpft sind, gemindert wird.


Nick antwortete am 16.06.02 (12:12):

Frau Süßmuth hat vor der Einführung des Euros folgendes gesagt (war in der Stuttgarter Zeitung zu lesen): "Eine so wichtige Entscheidung kann man nicht dem Volk überlassen". Eine derartige Überheblichkeit auf der Seite der Regierung ist schon bemerkenswert. Wäre ein Volksentscheid möglich gewesen, wäre es vielleicht ganz anders gekommen.
Es ist wohl so, daß unsere gewählten Vertreter, einmal gewählt, uns als Wähler nicht mehr brauchen... bis zur nächsten Wahl. Dann darf der Wähler als Stimmvieh wieder seine Stimme abgeben.
Es ändert sich auch nichts. Die Listen enthalten immer wieder die Namen, die von den Parteioberen als Zugpferde gesehen werden. Hauptsache, man wird wieder gewählt.
Ein Volksentscheid würde nur stören.


Felix Schweizer antwortete am 16.06.02 (12:36):

Hallo elchi ..

mach die Deutschen nicht schlechter .. als sie sind? Ich kann mir vorstellen, dass sich das politische Klima seit der Weimarer Republik gewaltig verändert hat.
Deutschland ist auch nicht allein in der Geschichte des rassistischen Völkermordes. Man denke nur an die Ermordung der Ureinwohner in Amerika, Australien und z.B. auch in Südafrika und andern Orten.


elchi antwortete am 16.06.02 (13:40):

Nein, Felix, ich will die Deutschen gar nicht schlechter machen, als sie sind. Ich bin ja auch der Meinung, daß man mehr Elemente der direkten Demokratie einführen sollte, damit weniger Repräsentanten in unserem Namen entscheiden. Es ist eben die offizielle Lesart in Deutschland, daß das Volk irgendwann einmal versagt hat und man ihm deshalb nicht mehr trauen kann. Verständlich war das kurz nach der Hitlerdiktatur. Jetzt aber wird dieses Argument vorgeschoben, um dem Volk seine Rechte vorzuenthalten.

Beim Euro war es so. Nie und nimmer hätte unsere Regierung den Euro durchgekriegt, wenn das Volk zu entscheiden gehabt hätte. Deshalb haben sie erst gar nicht versucht, das Volk zu befragen.


Frieder antwortete am 16.06.02 (23:51):


Ich habe Vor- und Nachteile einer Gesetzgebung durch Volksentscheid auf Bundesebene zusammengetragen.

Argumente gegen einen Volksentscheid auf Bundesebene:

1. In den parlamentarischen Einrichtungen - Bundestag, Bundesrat, Ausschüssen - werden Entscheidungen, die Gesetz werden, in der Mehrzahl durch Kompromisse zustande gebracht.
Dies ist beim Volksentscheid nicht möglich. Es fehlt eine bedeutendes Instrument der Demokratie.
2. Einwirkung der Medien auf die Meinung der Wahlberechtigten.
3. Mangel an Übersicht der Auswirkungen auf andere Gebiete. Z.B. Sozialer, gesellschaftlicher Art. private und öffentliche Belastung und Finanzierung.
4. Eine umfassende Unterrichtung aller Wahlberechtigten über die anstehende Entscheidung ist fast unmöglich und wird event. auch nicht genügen von den Wahlberechtigten beachtet
5.- Entscheidungen der Wähler werden in hohem Maße von nicht vorhandenen Fachwissen und von der persönlichen Lebenssituation gebildet.
6. Es fehlt die Übersicht über Erfolge und Mißerfolge früherer gleichartiger Entscheidungen.
7. Entscheidungen könnten durch eine geringe Anzahl der Bundesbürger Gesetz werden.
Der von der Koalition eingebrachte Gesetzentwurf fordert eine mindest Beteiligung von 20% der
Wahlberechtigten.
Dies bedeutet, daß 10% + 1 Stimme der Wahlberechtigten ein Gesetz beschließen können.
Im Bundestag/Bundesrat müssen 50 % + 1 Stimme einem Gesetz zustimmen.
8. Die Belange von Minderheiten können nur durch eine Entscheidung im Parlament berücksichtigt werden.

Argumente für eine Volksentscheid auf Bundesebene:

1. Der Wähler wird mit politischen Entscheidungen - hautnah - konfrontiert und herausgefordert.
2. Eine - wenn auch seltene - Chance aktiv Politik zu gestalten.
3. .Öffentliche Diskussionen werden interessanter und umfangreicher stattfinden
4. Selbst auswählen, beurteilen, tätig werden, Verantwortung tragen ersetzen dann herumkritisieren u. herabsetzen.
5. Die Meinungsbildung wird durch die Vielartigkeit der Personen aus allen sozialen und beruflichen Gruppen bestimmt.
(Gegensatz: Im Bundestag sind in der Überzahl Beamte, Rechtsanwälte, Akademiker. In Unterzahl sind mittlere und kleine Gewerbetreibende, Hausfrauen, Randgruppen vorhanden)
6. Die freie, persönliche Entscheidung nach bestem Wissen und Gewissen ist hier möglich. Im Bundestag ist dies durch den Fraktionszwang nahezu aufgehoben.
-
Ich halte - nahezu - jeglichen Volksentscheid (durch Wahlen) nicht für klüger, demokratischer, gerechter als den Parlamentsentscheid.
Ihre Antwort auf meine Argumente ist ein (Volks)entscheid.
Bin gespannt! Eine gute Woche wünscht Ihnen Ihr Frieder.


Felix Schweizer antwortete am 17.06.02 (01:20):

@Frieder
deine Argumente für eine Evaluation der direkten Demokratie haben etwas Bestechendes. für euch könnte es Zukunft sein ... bei uns ist es seit langem Realität. Darf ich dir einmal meine Pro- und Kontraargumente servieren?

Pro:

- Der Souverän ist das Stimmvolk und nicht eine Handvoll parteigebundener Politiker.
- Auch Gesetze und Entscheide, die im Parlament eine Mehrheit gefunden haben, können als Notbremse durch einen Volksentscheid (Referendum) zu Fall gebracht werden. Ob dies ein Vorteil ist, kommt auf die politische Einstellung an.
- Auch der Stimmbürger, der sonst nicht politisch aktiv ist, sollte sich mit dem Sachgeschäft wenigstens soweit beschäftigen, dass er entscheidungsfähig wird.
- Es ist ein Unterschied, ob man die politische Verantwortung einigen gewählten Parlamentariern überlässt oder selber mitträgt.
- Ein Land besteht aus sehr unterschiedlichen Regionen und Bevölkerungsschichten. Diese sind im Parlament nicht entsprechend repräsentiert. Dies sieht man in aller Deutlichkeit bei Abstimmungen in der Schweiz.
- Volksinitiativen ermöglichen, auch wenn dafür keine Lobby im Parlament vorhanden ist, Gesetze und Verordnungen zu einer Volksentscheidung zu bringen.
- Die direkte Demokratie ist technisch realisierbar, auch wenn es etwas kostet.

Kontra:

- Der Informationsstand gewisser Stimmberechtigter lässt zu wünschen übrig, obwohl bei den Unterlagen jeweils neutrales Info-Material mitgeliefert wird.
- Der Anteil der Stimm-Abstinenten ist meiner Meinung nach zu gross.
- Die von den Parteien und Interessengruppen betriebene Propaganda hat leider einen Einfluss auf inkompetente Stimmberechtigte. Argumente wie: Teuerung, Verlust von Arbeitsstellen, Überfremdung, Steuererhöhung oder Einschränkung der Souverenität wirken meist als Angstmacher ... aber auch im Parlament!

Schlussendlich entscheidet jeder selber, was ihm eine direkte Volksdemokratie mit seinen Vor- und Nachteilen wert ist. Mir bedeutet sie sehr viel!


bernd-christian antwortete am 17.06.02 (03:49):

Hallo nachtarbeiter,
hallo @bernd-christian,
ich wünsche euch beiden und eurer Stammadresse eine gute Woche.


Frieder antwortete am 18.06.02 (20:42):

Lieber Felix,
Deine Argumente sind größtenteils annehmbar. Wir liegen da nicht weit auseinander. Doch möchte ich dazu auf mein o.a. Contra-Argument Nr. 7 hinweisen. Es sagt: Wenn 20% der Wahlberechtigten wählen, dann kann mit der geringen Zahl von 10% + 1 Stimme über ein Gesetz - für das ganze Volk - entschieden werden. Dies ist kein "Volks"-Entscheid. Zu Deinem Pro-Argument: ".....eine Handvoll parteigebundener Politiker (entscheiden)" - möchte ich meine vielfache Erfahrung mit Kollegen-Entscheidungen in die Contra-Schale legen : Je geringer die Anzahl der Besserwisser, Besserredner war, desto erfolgreicher die Entscheidung.
Grüß von Frieder
Lieber Felix,
Deine Argumente sind größtenteils annehmbar. Wir liegen da nicht weit auseinander. Doch möchte ich dazu auf mein o.a. Contra-Argument Nr. 7 hinweisen. Es sagt: Wenn 20% der Wahlberechtigten wählen, dann kann mit der geringen Zahl von 10% + 1 Stimme über ein Gesetz - für das ganze Volk - entschieden werden. Dies ist kein "Volks"-Entscheid. Zu Deinem Pro-Argument: ".....eine Handvoll parteigebundener Politiker (entscheiden)" - möchte ich meine vielfache Erfahrung mit Kollegen-Entscheidungen in die Contra-Schale legen : Je geringer die Anzahl der Besserwisser, Besserredner war, desto erfolgreicher die Entscheidung.
Grüße von Frieder


Aaron antwortete am 20.06.02 (03:46):

In Anlehnung an Frieder,
Frage:
wenn Gott per Volksentscheid mit 10 % plus einer Stimme abgelehnt würde, wäre dann seine Existenz definitiv und endgültig verneint?
Welcher Christ würde sich in seinem Handeln und Denken durch einen Volksentscheid von seinem Glauben abbringen lassen?


Aaron antwortete am 20.06.02 (03:46):

In Anlehnung an Frieder,
Frage:
wenn Gott per Volksentscheid mit 10 % plus einer Stimme abgelehnt würde, wäre dann seine Existenz definitiv und endgültig verneint?
Welcher Christ würde sich in seinem Handeln und Denken durch einen Volksentscheid von seinem Glauben abbringen lassen?


Günter Paul antwortete am 20.06.02 (10:54):

Liebe Freunde,
die große Zahl der Beiträge – nicht der Teilnehmer an der Diskussion – und die oft sehr persönlichen Auseinandersetzungen machen es schwer, einen Gesprächsfaden zu finden. Vielleicht wäre die von mir nicht besonders geliebte „Baumstruktur“ hier doch zweckdienlicher. Man könnte dann an die Beiträge anknüpfen, die weiter führen und müßte nicht unbedingt persönliche Kontroversen verfolgen, die zur Sache nur marginal in Beziehung stehen. - Zumindest wäre es wohl angebracht, zur Weiterführung der Hauptgedanken in kürzeren Abständen die Diskussionsthemen neu zu stellen. Dadurch würde das Ganze überschau- und lesbarer.

Ich möchte an WolfgangM.´s Beitrag vom 12.06. anknüpfen. Eigentlich bekräftigt er meinen Standpunkt, daß Art. 20 Abs. 2 GG bundesweite Volks-„Abstimmungen“ prinzipiell vorsieht. Die ausdrückliche Bestätigung der verfassungsgebenden Gewalt des Volkes „in freier Entscheidung“ durch Art. 146 GG setzt die Volksabstimmung geradezu voraus. Eine Änderung der Verfassung durch den Bundestag gem. Art. 79 GG ist nach meiner Überzeugung gar nicht notwendig, um bundesweite Volksabstimmungen zu ermöglichen. Es genügt dafür eine Verfahrensregelung durch einfaches Gesetz. - Offenbar gibt es bei bundesdeutschen Politikern dagegen einen starken Widerwillen – nicht nur innerhalb der Opposition. Sonst wären die Verfassungsinitiativen gem. Art. 146 nicht Anfang der 90er Jahre im Bundestag abgeschmettert worden. Angeblich habe keine Notwendigkeit für eine neue, tatsächlich vom deutschen Volk „kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt“ (vgl. auch Präambel GG) zu beschließende Verfassung bestanden.

Befürchtungen, daß Volksbefragungen, -begehren, -entscheide, die Rolle der Wahlen, des Bundestages und -rates aushebeln könnten sind unbegründet. Art. 20 Abs. 2 GG lautet:“Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. SIE WIRD VOM VOLKE in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung AUSGEÜBT.“ Es geht also nicht darum, den Bundestag durch Volksgesetzgebung zu ersetzen, sondern die verfassungsmäßig geregelte VOLKSSOUVERÄNITÄT weiter auszugestalten und dadurch zu stärken.

Auch die Gewaltenteilung wird nicht angegriffen. Letztlich soll die Gewaltenteilung die Volkssouveränität sichern, indem sie verhinderl, daß eines der besonderen Organe Macht ÜBER das Volk erlangt. Im gleichen Sinne sollen die von zahlreichen Initiativen angestrebten bundesweiten Volksabstimmungen wirken.

Das wäre es für heute.
Grüße von Günter