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THEMA:   Meisterleistungen in Deutschland

 5 Antwort(en).

Fred Reinhardt begann die Diskussion am 07.05.02 (14:33) mit folgendem Beitrag:

Baumeister, Maurermeister, Zimmermeister, Elektromeister, Verputzer und Malermeister, Installateur und Klempnermeister, Dachdeckermeister, Schreinermeister, Estrichlegermeister, Parkettlegermeister, Fliesenlegermeister, Heizungsbaumeister, Ofensetzermeister, Gärtnermeister und verschiedene Meister mehr, die bei uns in Deutschland am Bau eines Familienhauses beteiligt sind.
Bei soviel meisterlicher Beteiligung am Hausbau, kann doch überhaupt nicht mehr gepfuscht werden. Meint man !!!! In keinem Land der Welt wird aber mehr wegen Pfusch am Bau vor Gericht gestritten wie in Deutschland.
Sind wir, die Bauherren zu anspruchsvoll, oder sind unser deutschen Meister trotz teuerer und langer Ausbildung falsch ausgebildet ?

Ohne Meisterprüfung in einem Gewerk geht bei uns in Deutschland nichts und ab da wird es zum politischen Thema.
Handwerker aus dem EG Raum können ohne Meisterprüfung in Deutschland ein Geschäft eröffnen. Ein wirkliches durcheinander, oder ist dies auch ein alter Zopf der in Deutschland abgeschafft werden muss ?
Euere Meinungen möcht ich gerne einmal hören.


Petrone antwortete am 07.05.02 (15:31):

Es ist ein alter Zopf, der abgeschnitten werden muss - und wohl auch wird! Neues Denken braucht das Land.

Herzlichst Petrone


wese antwortete am 07.05.02 (16:37):

Ganz so einfach sehe ich dieses Problem nicht. Alte Zöpfe sind schnell abgeschnitten!

Wodurch sonst soll ein Handwerker seine Qualifikation nachweisen? Auf "gut Glück" würde ich mich da nicht einlassen. Reine Berufserfahrung sagt ja eigentlich nicht sehr viel aus.

Wenn jemand 30 Jahre lang an einer Kreissäge steht, dann ist er noch längst kein guter Schreiner. Also gilt es u. a. auch den kaufmännischen Bereich abzudecken. Gesetzliche Vorschriften müssen beachtet werden. Saubere Kalkulation wird erwartet. Auch Werkstoffkunde ist wichtig.

Was ganz gewiss fehlt, das sind einheitliche Richtlinien innerhalb der EU. Wettbewerbsverzerrungen dürfte es da eigentlich nicht geben. Schon deswegen nicht, weil sie fast immer zu Lasten des deutschen Handwerks gehen.


rolf antwortete am 07.05.02 (17:44):

Der Meister kann ja bleiben, z.B. zur Ausbildung und als Qualitätssiegel. Aber der Meisterzwang muß weg. Wer dem Brief als Qualitätssicherung vertraut, kann dann den Meisterbetrieb wählen, wer darauf keinen Wert legt, den meisterlosen Fachbetrieb. Die Arbeit wird eh von Gesellen und Azubis ausgeführt. Bei Betrieben mit Meister als Konzessionsalibi läßt dieser sich überhaupt nicht sehen.
Und bei kleineren Aufträgen kommt auch nur der Geselle, ein Meister ist häufig sowohl für die Büroarbeit - Kalkulation, usw. - die Ausbildung und die Aufsicht etlicher Baustellen zuständig. Die Auftragsbeschaffung liegt häufig auch noch bei ihm.
Ein Bekannter, langjährig als Maler tätig, ist arbeitslos, weil er als Maler nicht selbständig arbeiten darf, für den Meister fehlt das Geld, was bleibt ihm, außer schwarz zu arbeiten? Arbeitlos bleiben.


seewolf antwortete am 07.05.02 (17:54):

Nach meinem Verständnis muß die gewerberechtliche Besonderheit des deutschen Handwerks - nämlich "Meister"-Erfordernis, um das Gewerbe betreiben zu dürfen - fallen, da sie europäischem Recht widerspricht und eine Benachteiligung deutscher Gewerbetreibender gegenüber solchen aus anderen EU-Ländern verfassungswidrig ist.

Ein Fall muß einmal durch die Instanzen geklagt werden, und die Handwerksordnung nebst Gewerbeordnung wäre schon nicht mehr die heutige.


rolf antwortete am 07.05.02 (18:03):

Da stimme ich dir 100prozentig zu, aber der Meister ist billiger und schneller als der Instanzenweg.