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THEMA:   Volljährig mit 21?

 10 Antwort(en).

rolf begann die Diskussion am 02.05.02 (20:36) mit folgendem Beitrag:

Mit Erstaunen habe ich heute abend im Schleswig-Holstein-Magazin eine TED-Umfrage gesehen, bei der 90 % für die Wiederanhebung des Alters für die Volljährigkeit auf 21 waren.


Utelo antwortete am 02.05.02 (21:30):

Können und werden die Politiker doch nicht machen. Wenn wieder Volljährigkeit ab 21 ist kann auch erst mit 21 gewählt werden. Und die sind doch auf jede Stimme angewiesen. Vor ein paar Jahren hatten sie doch überlegt, die Wahlberechtigung auf 17 Jahre zu verlegen und evtl. auch die Volljährigkeit entsprechend vorzuvelegen. Alles Humbug und die pure Menschen-Verdummung.
Attentate, Amokläufer, andere Menschenverachter usw. wird es immer geben, unabhängig vom Volljährigkeitsalter.
Im Gegenteil, dann könnten 18-21jährige einfach mal so ein bischen Terror verbreiten oder gar morden und vergewaltigen, weil sie ja dann nach dem Jugendrecht verurteilt würden.
Ich denke nicht, daß das für irgendeine Sache positiv sein könnte.


Johannes Michalowsky antwortete am 03.05.02 (10:54):

Das stärkste Argument scheint mir zu sein, daß man Menschen, denen man staatsbürgerliche Pflichten abverlangt - Wehr- oder Ersatzdienst, Steuern und Abgaben zahlen -, die Rechte nicht verweigern darf. Also sollte man schon für die Grenze 18 Jahre sein.


rolf antwortete am 03.05.02 (12:15):

Jo, mit diesen Punkten wurde auch bei der Herabsetzung von 21 auf 18 argumentiert; ich meine zu Recht.


Ilse Wedelstaedt antwortete am 04.05.02 (19:50):

Abgesehen von Jo´s Argumenten: Manch 16- oder17jähriger ist reifer als einer mit 21 Jahren. Oft muß man sich auch fragen, ob das Jugendstrafrecht generell sinnvoll ist.

Gruß
Ilse W.


peter antwortete am 07.05.02 (12:01):

Hallo Ilse,


wie wär's mit einem Reifetest für die Volljährigkeit? Dies würde den individuellen Unterschieden doch besser Rechnung tragen?


Karl antwortete am 07.05.02 (12:12):

@ Peter
Ich glaube nicht, dass das durchsetzbar und wirklich wünschenswert wäre. Denn alle Parteien würden sich sicherlich darum streiten an der Ausarbeitung der Testfragen mitzuwirken. was dabei rauskäme, wenn eine radikale partei an die Macht käme, könnten wir uns denken. Nur noch deren Anhänger würden jemals volljährig (und damit wahlberechtigt) ;-))

Mit den besten Grüßen

Karl


Ilse Wedelstaedt antwortete am 07.05.02 (12:56):

Hallo peter,

das lassen wir doch lieber! Stell Dir mal vor, was für ein Aufwand das wäre (manch einer ist ja mit 40 noch nicht reif) - wer soll das bezahlen?
Immerhin: Wäre ein gutes Thema für einen Roman oder böte die Möglichkeit, Arbeitslosigkeit ab- und den Verwaltungsapparat aufzubauen.

Gruß
Ilse W.
(George Orwell im Hinterkopf)


rolf antwortete am 07.05.02 (17:52):

Hallo Utelo,
ich habe im Grundgesetz nachgelesen, wie das Wahlalter geregelt ist, da ja z. Zt. die Herabsetzung auf 16 angeregt wird, um auch die Jugend stärker zu beteiligen.
für das aktive Wahlrecht - wählen - ist es 18 festgelegt, nur für das passive - gewählt werden - an die Volljährigkeit gebunden.


rosbay antwortete am 07.05.02 (18:28):

Hallo Rolf,

irgendwo klemmt's. In Deutschland in man mit 18 volljährig. Egal ob aktiv oder passiv.


rolf antwortete am 07.05.02 (21:16):

rosbay,
bei mir klemmt es nicht:
Wenn die Volljährigkeit geändert wird, ändert sich das passive Wahlrecht, das aktive bleibt bei 18, wenn es ncit gesondert geändert wird.
Genauso bleibt es bei volljährig mit 18, wenn das aktive Wahlrecht auf 16 gesenkt wird.
Bei Gesetzen kommt es sehr genau auf den Wortlaut an.