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THEMA:   Wer ist gegen einen internationalen Strafgerichtshof?

 12 Antwort(en).

Felix Schweizer begann die Diskussion am 24.03.02 (12:28) mit folgendem Beitrag:

Nach dem 2. Weltkrieg fanden erstmals in Nürnberg Kriegsverbrecherprozesse statt. Angeklagt waren einige Exponenten des Naziregims. Alle diese "Helden" fanden, sie seien im Sinne der Anklage unschuldig für ihre eindeutig belegbaren Verbrechen.
Später kam die Idee auf, eine ständige internationale Institution zu gründen, die Prozesse gegen solche Verbrecher führen kann.
An der Konferenz von Rom stellten sich aber 7 Nationen Quer: China, Irak, Israel, Jemen, Katar, Libyen und die USA. Im letzten Moment hat Israel und die USA zwar das Abkommen unterzeichnet.... vermutlich aber nur um am Entscheidungsprozess teilnehmen zu können. Bush ist strikte gegen einen internationalen Strafgerichtshof (ICC). Es könnten ja dadurch auch Angehörige der USA angeklagt werden. Die Anhänger Bushs und vorallem die konservativen Republikaner bevorzugen aber die Prozessführung durch eigene Gerichte. Warum wohl?
Zur Zeit finden auf der Welt 38 bewaffnete Konflikte statt. Verbrecher gegen die Menschlichkeit, "Säuberungen", Völkermord, Ausrotten anderer Ethnien etc. kommen laufend vor. Weshalb bringt es die Völkergemeinschaft zusammen nicht fertig, diese Krebsgeschwüre zu eleminieren.

(Internet-Tipp: https://www.uni-kassel.de/fb10/frieden/themen/UNO/icc.html)


Anita antwortete am 24.03.02 (18:06):

weil es die sog. Völkergemeinschaft gar nicht gibt.


schorsch antwortete am 24.03.02 (18:38):

Solange es uns selber nicht an den Kragen geht, solange das Unrecht tausend Meilen von uns entfernt stattfindet, solange schliessen wir vor ihm die Augen!

Schorsch


Karl antwortete am 24.03.02 (19:07):

Die Frage lautet, kann sich die Weltgemeinschaft auf ein einheitliches Rechtssystem einigen. Das würde ja auch Einigkeit über Grundwerte beinhalten. Wenn es dazu käme, wäre das ein sehr wichtiger Fortschritt. Laut der angegebenen Quelle haben bereits 136 Staaten unterschrieben. Erstaunlich eigentlich und vielleicht ein kleiner Grund zur Hoffnung.

Mir fehlt allerdings die Zeit, die Quellen genauer zu studieren. Wichtig wäre sicherlich genau zu wissen, nach welchen Regeln und Normen "geurteilt" werden soll und vor allem, was die Konsequenzen einer Verurteilung sein würden. Eine Weltjustiz könnte ohne funktionierende Weltexekutive nicht funktionieren. Ist die UNO stark genug, diese "Polizeikräfte" zu stellen?

Hier sehe ich das eigentliche Problem. Die UNO ist im Vergleich zum mächtigsten Staat schwach und welcher Mächtige in der Geschichte hat schon freiwillig von seiner Macht etwas abgegeben. Wenn es Beispiele gibt, werden es wenige sein.


Heidi antwortete am 24.03.02 (19:23):

Gemeinsame Grundwerte könnte das nachfolgende Konzept bieten:


Die Prinzipien eines Weltethos

I. Keine neue Weltordnung ohne ein Weltethos

II. Grundforderung:
Jeder Mensch muß menschlich behandelt werden

III. Vier unverrückbare Weisungen

1. Verpflichtung auf eine Kultur der Gewaltlosigkeit und der Ehrfurcht vor allem Leben
2. Verpflichtung auf eine Kultur der Solidarität und eine gerechte Wirtschaftsordnung
3. Verpflichtung auf eine Kultur der Toleranz und ein Leben in Wahrhaftigkeit
4. Verpflichtung auf eine Kultur der Gleichberechtigung und die Partnerschaft von Mann und Frau

IV. Wandel des Bewußtseins


https://www.uni-tuebingen.de/stiftung-weltethos/index3.htm

Das Leben könnte schön sein. :-)

(Internet-Tipp: https://www.uni-tuebingen.de/stiftung-weltethos/index3.htm)


schorsch antwortete am 25.03.02 (09:01):

So lange jeder auf den anderen zeigt, solange nützt kein Grundsatz etwas. Das beginnt in der Familie, geht über das Gemeindewesen, über den Staat und schliesslich über das gesamte Erdenrund....

Schorsch


Rolf antwortete am 04.04.02 (14:52):

Ein erster Schritt wäre es, das Vetorecht abzuschaffen, das einigen "Privilegierten" die Möglichkeit gibt, jede UNO-Resolution zu verhindern.


schorsch antwortete am 05.04.02 (10:44):

Richtig - aber dagegen würden die Veto-Staaten ja ihr Veto einlegen....

Schorsch


rolf antwortete am 05.04.02 (16:03):

Es muß doch eine Möglichkeit geben, die Regelung aufzuheben, wenn sie ihren Sinn verloren hat.


rolf antwortete am 11.04.02 (16:16):

Wie ich heute im Videotext gelesen habe, wird der Internationale Herichtshof auch ohne Zustimmung der USA eingerichtet, da die erforderlich Anzahl von Staaten, die den Vertrag ratifiziert haben überschritten wurde.


info antwortete am 11.04.02 (17:16):

Pressemitteilung Nr. 168
Veröffentlicht am 11. April 2002 16:05 Uhr
Geändert am 11. April 2002 16:04 Uhr

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Erklärung von Bundeskanzler Schröder aus Anlass der 60. Ratifikation
des Statutes des Internationalen Strafgerichtshofes

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Ich begrüße, dass mit der Hinterlegung der 60. Ratifikationsurkunde am
11. April 2002 die Voraussetzungen für die Errichtung des
Internationalen Strafgerichtshofes geschaffen werden. Der
Internationale Strafgerichtshof bietet die Hoffnung, dass in Zukunft
schwerste Völkerrechtsstraftaten wie Völkermord, Verbrechen gegen die
Menschlichkeit und Kriegsverbrechen nicht ungesühnt bleiben.

Die Bundesregierung hat sich von Anfang an für die Einrichtung eines
ständigen Internationalen Strafgerichtes eingesetzt. Auf dem
Millenniums-Gipfel der Vereinten Nationen im September 2000 in New
York habe ich vor der internationalen Staatengemeinschaft die
Bedeutung dieses richtungsweisenden Vorhabens nachdrücklich
unterstrichen.

In den nächsten Monaten werden die Vertragsstaaten die technischen
Voraussetzungen für die Arbeitsaufnahme des Internationalen
Strafgerichtshofs schaffen. Deutschland wird sich tatkräftig dafür
einsetzen, dass der Strafgerichtshof im Jahre 2003 gut vorbereitet in
Den Haag seine Arbeit aufnehmen kann.

Das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs
<https://www.bundesregierung.de/dokumente/Artikel/ix_75512.htm


Felix Schweizer antwortete am 12.04.02 (15:38):

Die Begründung der USA, diesem Gerichtshof nicht zuzustimmen, gibt zu denken. Die Befürchtung ist gross, dass man auch amerikanische Soldaten, die sich gegen Menschenrechte und andere Bestimmungen verhalten haben, vor dieses Gericht zitieren könnte. Bis jetzt wurden fehlbare Handlungen der Armeeangehörigen oder CIA etc..... wenn überhaupt ...lediglich von amerikanischen Richtern beurteilt. Diese sind natürlich nicht unparteiisch!
Weshalb hat die USA diese Bedenken? Ist es etwa ein schlechtes Gewissen?


schorsch antwortete am 13.04.02 (13:00):

Merke: Internationale Gerichtsbarkeit gilt immer nur für Verlierer und für Minderheiten.

Schorsch