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Übersicht Archiv "Politik und Gesellschaft"

THEMA:   kaplan

 24 Antwort(en).

jeanny begann die Diskussion am 13.10.04 (02:10) :

an absender zurück :-)))))


ueberhaupt antwortete am 13.10.04 (07:27):

für mich ist mit der Abschiebung von Kaplan ein gesellschaftspolitischer und rechtsstaatlicher Albtraum beendet. Nachdem er zuletzt wieder Rechtsschutz bekam und die Behörden weiter um Narren hielt (z.B. erst im letzten Moment zum Meldetermin bei der Polizei erscheinen), war ich fast am verzweifeln; sah unseren Rechtsstaat über seine Genzen belastet. Und nun diese Eilentscheidung.....Ich hoffe bloß, daß Kaplan in den nächsten zwei Wochen gar nicht die Zeit hat, noch einmal aus der Ferne gegen den Beschluß vorzugehen, fürchte allerdings, daß seine Anwältin Generalvollmacht hat und nach eigenem Gutdünken handeln kann.


Karl antwortete am 13.10.04 (08:34):

Ich entschuldige mich. Aber ich habe bei dieser Eilabschiebung kein gutes Gefühl. Wichtig ist, dass unser Staat trotz eines Herrn Kaplans ein Rechtsstaat bleibt. Wenn ich lese, dass "die Unachtsamkeit" seiner Rechtsanwältin genutzt wurde, um Herrn Kaplan blitzschnell abzuschieben, obwohl noch Einspruchsfristen vorhanden sind, bleibt ein schaler Nachgeschmack.


wanda antwortete am 13.10.04 (08:47):

Es war nötig und manchmal heiligt der Zweck die Mittel,darüber werden wir bestimmt noch einiges hören.


Miriam antwortete am 13.10.04 (08:59):

Die Art wie in den vorhergegangenen Prozessen zugunsten von Kaplan entschieden wurde, bleibt eine grosse Irritation.
Ich habe volles Verständnis für seine Abschiebung, der eigentlich die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts vorausgegangen ist.

Schon im Mai hatte das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass das Argument eines möglichherweise unfairen Prozesses in der Türkei kein Argument gegen seine Abschiebung bedeutet. Zwar ist diese Entscheidung noch nicht rechtskräftig, aber eben darauf bezieht sich das Verwaltungsgericht Köln: es muss nicht auf die Inkrafttretung des Urteils von Mai gewartet werden.

Wenn ich mir das so ansehe, wie Kaplan die Behörden immerwieder hingehalten hat, wenn ich mir vergegenwärtige wofür eigentlich Kaplan verurteilt wurde (und dies scheint man hier oft zu vergessen), dann finde ich seine gestrige Abschiebung sehr richtig.


Medea. antwortete am 13.10.04 (09:25):

Er hat zur Ermordung seines Widersachers aufgerufen, der ihm den Titel "Kalif" streitigmachen wollte - es sei dahingestellt ob "Kalif von Köln" oder "Kalif von Berlin".

Dieser Widersacher wurde 1997 in Berlin durch vier Schüsse ins Gesicht ermordet.
Seine vierjährige Haftstrafe saß Kaplan ab, weil er nachweislich den Satz
"Wenn ein zweiter Kalif auftaucht, während es bereits einen Kalifen gibt, schlagt dem zweiten Kalifen den Hals ab"

von sich gegeben hat.

Kaplan erhielt Sozialhilfe, obwohl er allgemein als ein steinreicher Mann gilt. Vor Jahren wurden bei einer
Razzia zwei Milionen Mark Bargeld bei ihm gefunden.

In 'seiner' Kölner Moschee betrieb er den Propagandasender
HaKK-TV; darin rief er die Türken zum Umsturz auf und wünschte seinen Heimatland, daß dort Scud-Rakenten niedergehen mögen gleich dem Aprilregen auf anatolischem Boden.

Nun ist in der Türkei die Todesstrafe abgeschafft und er konnte ausgeliefert werden.


jeanny antwortete am 13.10.04 (09:41):

war heilfroh,als ich hörte,dass er endlich abgeschoben
worden ist.

wird auch anderen fanatikern,egal welcher couleur eine lehre sein zu wissen,
dass man sich auch in einem deutschen rechtsstaat nicht alles ungestraft erlauben kann.


Miriam antwortete am 13.10.04 (09:44):

Danke Medea,

ich vermutete, dass man dies alles vergessen hat, wenn man über diese Abschiebung hier schreibt.
Man kann aber die Abschiebung von diesen Register der kriminellen Taten des Kaplan nicht trennen.


rolf antwortete am 13.10.04 (10:37):

Ich meine auch, man sol kein Unrecht mit anderem Unrecht bahnden.
Die Vollstreckung eines nicht rechtskräftigen Urteils ist Unrecht.
In einem Interview begründete Schilly es u. a. damit, daß die Berufung zum gleichen Ergebnis käme und daher nicht abgewartet werden brauchte.
Dem Argument, dem Urteil vorzugreifen entgegnete er: Ich äußere nur meine Meinung.
Also Abschiebung aufgrund seiner Meinung?


ueberhaupt antwortete am 13.10.04 (11:49):

Hallo, Rolf! Da mißverstehst Du etwas. Über den Antrag seiner Anwältin auf Einstweilige Anordnung hat das GERICHT entschieden. Schily hat nur seine Meinung dazu gesagt. Etwas genauer erklärt findest Du den Beginn dieses Anordnungsverfahrens über https://kuerzer.de/02TzbmAIV
@ Karl: Wo hat gestanden, daß eine "Unachtsamkeit" der Anwältin "genutzt" wurde, um ihn abzuschieben? Da wir in einem Rechtsstaat leben, hätte das Gericht das Abschiebeverfahren inzwischen mit Sicherheit gerügt, wenn es nicht rechtsstaatlich gelaufen wäre. Und sollte die Anwältin an irgendeinser Stelle wirklich gepennt haben, an der "sie selbst noch den Hauch einer theoretischen Chance vemutet hätte", ist sie ihr Geld nicht wert. Das ist dann alleine eine Sache zwischen Mandant und Anwalt.


rolf antwortete am 13.10.04 (12:14):

Schily hat aber ganz klar vom noch ausstehenden Urteil in der Berufungsinstanz gesprochen, daß er vorweggenommen hat.
Mein Hauptargument aber ist, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber schon vollstreckt. Sollte Kaplan Recht bekommen, nützt es ihm nichts mehr.
Untertauchen oder Flucht hätte auch Abschiebhaft verhindert.


karaoke antwortete am 13.10.04 (13:03):

Ich muss ganz ehrlich gestehen, dass ich Angst vor dem habe, was sich seine Anhänger als Antwort auf die Abschiebung einfallen lassen.


Miriam antwortete am 13.10.04 (13:08):

dpa-Meldung:

Istanbul- Der aus Deutschland abgeschobene Islamistenführer Metin Kaplan ist in Istanbul einem Gericht für Terrorismus und organisierter Kriminalität vorgeführt worden.
Das berichten türkische Medien. Seine erste Nacht in der Türkei hatte Kaplan im Polizeigewahrsam am Istanbuler Flughafen verbracht. In Deutschland löste die Ausweisung Kaplans Erleichterung aus. Der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan lehnte eine Stellungnahme ab. "Das ist ein Verfahren nach internationalem Recht" sagte er. (dpa)


Miriam antwortete am 13.10.04 (13:10):

Richtig karaoke, aber ich freue mich, dich hier zu lesen!


schorsch antwortete am 13.10.04 (13:51):

Wer sich, wie Kaplan, nicht an die Gesetze des Landes hält, wo er geschützten Aufenthalt geniesst, ist undankbar, und er soll dafür die gebührenden Konsequenzen ziehen, resp. sie sollen für ihn gezogen werden....


jo antwortete am 13.10.04 (13:57):

Warum diese Sorgen?

In der Türkei ist doch, wie wir jetzt dauernd verkauft bekommen - auch hier - der große Rechtsstaat ausgebrochen, den einige sich lieber heute als morgen in die EU wünschen: warum soll man in einen solchen Staat nicht abschieben dürfen?


mart antwortete am 13.10.04 (14:06):

Wie will man die erschlichene Sozialhilfe einfordern?


Mechtild antwortete am 13.10.04 (14:16):

@Karl
Ich denke auch so und kann Dein ungutes Gefühl verstehen.
Bei Kaplan freue ich mich einfach, weil ich mich als Kölnerin fühle, obwohl ich "ne Imi" bin. Kaplan hat so oft Glück gehabt und die Lücken unseres Rechtsstaates für sich misbraucht. Jetzt waren die Behörden mal schneller als er. Kaplan hat Köln nicht gut getan und dem Ansehen der AusländerInnen in unserem Land auch nicht. Er hat verloren, die Behörden waren schneller. freu freu
Probleme sind mit der Abschiebung nicht gelöst.


poldipe antwortete am 13.10.04 (14:19):

Der Kalif von Köln soll dem Staat 750.000 ä Prozeßkosten eingebracht haben.Dazu kommen noch jahrelange Sozialhilfe für einen Millionär und seine Familie.Das Charterflugzeug für seine Heimkehr ist wohl das Sahnehäubchen dieser unglaublichen Verschwendung.


schorschie2 antwortete am 13.10.04 (17:37):

An den Aussagen von Karl kommen mir zunehmend immer größere Zweifel.Dieser Kalif hat doch den deutschen Staat vera...und dies hat doch nichts mehr mit Liberalität zu tun.Dieses kriminelle Subjekt hätte schon vor Jahren ausgewiesen gehört.Er ist ja kein Einzelfall,deswegen hält man unsere Rechtssprechung mittlerweile für abstrus.Wir haben ja Mill. Menschen im Land,die keine Asylanten sind,sondern abgelehnt worden sind,sich mittlerweile seit Jahren in Deutschland befinden und gut versorgt werden.Die deutsche und hier arbeitende ausländ. Bevölkerung muss mittlerweile mit immer höheren Kürzungen ihrer sinkenden Einkommen diese Menschen versorgen.Nehmen wir doch gleich alle Armen der Welt auf,dann können wir hier zumachen.Die Unvernunft einiger Forumsschreiber zu so einem ,,Gutmenschentum"ist nicht mehr faßbar.


schorsch antwortete am 13.10.04 (18:12):

Nicht alle und alles in den gleichen Topf werfen, lieber schorschie2, meint schorschie1....


Illona antwortete am 13.10.04 (21:32):

Karl,karaoke

***Aber ich habe bei dieser Eilabschiebung kein gutes Gefühl**
______________________________________________________________
**dass ich Angst vor dem habe, was sich seine Anhänger als Antwort auf die Abschiebung einfallen lassen.***

Ausnahmsweise teile ich diese Befürchtungen, aber entschuldigen werde ich mich dafür nicht.( Mehr "Bauchgefühl" als Überzeugung.)
Richtig und gerecht war es wohl, aber rechtens?


benin antwortete am 16.10.04 (13:55):

Hassprediger dürfen in einem Land der garantierten Religionsfreiheit und des religiösen Friedens nicht geduldet werden. Wozu religiöse Hasspredigten führen sehen wir im Sudan. Der Sudan wird von militanten arabischen Islamisten beherrscht. Diese sind extrem intolerant gegenüber anderen Religionen, insbesondere gegenüber den Christen. Von Hasspredigern aufgehetzte und von der Regierung unterstützte arabische Reiterhorden gehen seit Jahren mit brutaler Gewalt gegen nichtislamische negroide Volksgruppen im Südwesten des Sudans vor.
Diese „ Gotteskrieger Allah’s“ überfielen bisher schon Hunderte von Dörfern, brennen alles nieder, töten oder verstümmeln mit tierischer Brutalität die wehrlosen Bewohner und vergehen sich mit niederstem sexuellem Sadismus an den Mädchen und den jungen Frauen und verschleppen sie in eine grausame Sklaverei. Omar al-Bashir, der Chef der islamischnen Regierung in Kathoum erwiderte kürzlich sarkastisch auf den internationalen Protest, man wolle ihn und seine Regierung nur an der Ausbreitung des Islams hindern... Wer von den Bewohnern noch flüchten kann, flüchtet in die Wüste Darfurs. Dort erwarten ihn der von der isalmischen Regierung einkalkulierte Tod durch Hunger, Durst und Krankheit. Die Regierung behindert deshalb bewusst Helfer und Hilfssendungen aus der zivilisierten Welt.
Die Menschen in Darfur hätten eine Art von Brutalität erlebt, die sich kaum jemand in der entwickelten Welt vorstellen kann, erklärte WFP-Exekutivdirektor James Morris am 9.10.04 an der WFP-Tagung in Genf. „Ihr Elend schockiert die Welt. Egal, ob wir es Genozid, ethnische Säuberung, Eroberung oder organisierte Gewalt nennen, wir alle wissen, was in Darfur passiert ist und weiterhin passiert,“ sprach James Morris. Hassprediger zerstören den Religionsfrieden und erwecken die Religionskriege des finsteren Mittelalters.


Felix antwortete am 17.10.04 (22:05):

Hassprediger sollten nirgens geduldet werden!


hugo1 antwortete am 17.10.04 (23:03):

,,man kann wohl einzelne Fälle durch überhastete oder vorgezogene oder nachträgliche Abschiebung, durch richterlich gefällten oder zu erwartenden Beschluss usw kurzfristig einer vorübergehenden Lösung näherbringen, der Lösung des Gesamtproblems über den Umgang mit solchen Personen (auch Terroristen bzw vermutlichen Terroristen, siehe Hick Hack beim Motassadeq-Prozess)helfen meiner Meinung nach nur eine gemeinsame strikt durchgesetzte und angewendete, europäische Gesetzgebung, Rechtsprechung und Vollzug.