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Übersicht Archiv "Politik und Gesellschaft"

THEMA:   Hat Deutschland nun einen Friedensvertrag?

 14 Antwort(en).

wuli begann die Diskussion am 10.10.04 (18:36) :

Wer weiß Bescheid?
Bei unserem Stammtisch wurde :-) gestritten :-) ob wir noch den Waffenstillstand haben oder durch die politische Wende einen Friedensvertrag mit allen Siegermächten abgeschlossen haben. Ich meine, ohne Friedensvertrag hätte Deutschland doch keine Möglichkeit zur ständigen Vertretung in die UNO zu kommen.
Jetzt wäre wohl ein Kommentar von Herrn Kohl gerade recht, sollte er hier mit lesen.
Gruß an alle
wuli


Mulde antwortete am 11.10.04 (08:10):

Deutschland ist immer noch im Zustand eines
Waffenstillstndes

Die plus 4 Verhandlungen gleich mach der Wende
beinhalteten nicht die Frage eines Friedensvertrages


lille antwortete am 11.10.04 (09:56):

Hallo Wuli, Deutschland hat keine Friedensvertrag und wird ihn warscheinlich auch nie bekommen. Im Internet gibt es eine Seite die möchte ich aber nicht über dieses Forum dir mitteilen wo du so einiges nachlesen kannst. Wenn es dich interessirt melde dich Tabaluga-ah@web.de


mart antwortete am 11.10.04 (10:18):

Hallo lille,

Welche Seite der über 21.000 Links im Internet über Friedensvertrag Deutschland meinst du?

Warum kannst du dich hier nicht näher äußern?


jo antwortete am 11.10.04 (12:13):

Der offizielle Titel des 2+4-Vertrages - vollinhaltlich unten nachzulesen - lautet

Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland vom 12. September 1990 ("Zwei-plus-Vier-Vertrag")

Der Wortlaut soll nur eine Sprachregelung gewesen sein, um Reparationsforderungen aus dem Zweiten Weltkrieg nicht nachkommen zu müssen.

Bei der Londoner Schuldenkonferenz 1953 war nämlich festgelegt worden, daß alle Reparationsforderungen n a c h einem Friedensvertrag ausgehandelt würden.

Unter diesen Umständen läßt sich auf einen Friedensvertrag verzichten, de facto ist es ein solcher.

Wegen der Länge die URL hier - keine geheime Kommandosache:

https://www.dhm.de/lemo/html/dokumente/DieDeutscheEinheit_vertragZweiplusVierVertrag/index.html


eko antwortete am 11.10.04 (12:18):

Es stimmt, de facto sind wir immer noch in der Phase eines Waffenstillstandes.

Ein Friedensvertrag ist nie zustande gekommen, weil sich die damaligen Siegermächte zerstritten und über Jahrzehnte hinweg einen kalten Krieg miteinander führten.

Ich bin der Meinung, dass wir so etwas auch nicht mehr brauchen, sowieso nach nunmehr 59 Jahren danach.

Friedensverträge früherer Zeiten, wie etwa 1918/19 und auch 1871 beinhalteten auch Klauseln, mit denen man die unterlegene Partei mit Reparationszahlungen überzog und diese Nationen auszehrte.

Dann lieber keinen Vertrag. Wir haben unseren Platz in der Völkergemeinschaft auch ohne Friedensvertrag längst wieder gefunden, wir sind geachtet und anerkannt.

Was brauchen wir mehr ?


wuli antwortete am 11.10.04 (17:49):

Danke für eure Antworten, bleibt bei mir die Frage, wenn wir "nur" einen Waffenstillstand haben, wie kommen wir dann in der UNO weiter? Oder ists so, daß der "Zwei-plus-Vier-Vertrag" in der UNO wie ein Friedensvertrag gehandelt wird?


Ziesemann antwortete am 11.10.04 (18:32):

aMulde und Eko liegen mit ihrer Meinung, wir hätten nur einen Waffenstilstand, um rd. einem halben Jahrhundert zurück. Bereits 1952 erklärten die drei Westmächte einseitig, den Kriegszustand mit Deutschland als beendet; die SU folgte drei Jahre später.
Formal ist der "2+4 Vertrag" kein Friedensvertrag, kann ihm aber faktisch gleichgestellt werden, weil er alle offenen Fragen zwischen den Siegermächten und dem besiegten Deutschland regelt bzw. als geregelt bezeichnet.
Der Begriff "Friedensvertrag" wurde bei den Verhandlungen vermieden, weil
a) fast 50 Jahre nach Kriegsende es grotesk gewesen wäre, jetzt von Friedensverhandlungen zu sprechen, zumal der Kriegszustand ja schon lange (siehe oben) beendet war;
b) zu "Friedensverhandlungen" hätten alle ehemligen Kriegsgegner Deutschlands geladen werden müssen, das wären so an die 50 gewesen. Wie sollte man sich da einigen?
c) Indem der Begriff vermieden wurde, ersprate man sich jede Erörterung etwaiger Reparationsforderungen. Spätere Ansprüche, die aus GR und PL kamen, waren völkerrechtlich völlig bedeutungslos, denn in der Tat - jo hat völlig recht - all das ist abschließend geregelt.


York65 antwortete am 11.10.04 (21:07):

Die Feindstaatenklauseln bei der UN sind aber immer noch gültig und von den damaligen vier Besatzern noch nicht zurückgenommen worden.d.h.im Klartext...sollte mal in Deutschland eine nicht genehme Regierung(durch demokratische Wahlen) an die Macht kommen,sind die damaligen Mächte jederzeit befugt bei uns einzumarschieren.(Sogar im Einklang mit dem Völkerrecht,im Gegensatz zum Irak)


ueberhaupt antwortete am 11.10.04 (22:36):

Dazu habe ich folgnden Link gefunden: https://www.infobitte.de/free/lex/LgD_Lex0/f/friedensvertragFuerDeutschland.htm


iustitia antwortete am 12.10.04 (09:41):

Wohl wahr: nur immer noch Waffenstillstand, wenn MÄnner sich eine Paradefeld präparieren - und dann Berechtigung für Forderungen gegen Polen: alte Hütten, verkommene Schlösser, schlesischer Sand im Heidelbeersaft, Bernstein von der Ostseeküste - das "mare balticum", insgesamt. Petersburg ist ja schon deutsch, sprachlich!...
Ja, der Ordo Teutonicus, vulgo der Deutsche Orden hat zwar dichtgemacht; aber Forderungen können wir immer noch erheben.
Ich fordere alle Waffenstillstandsstammtisch-Theoretiker auf,sich zu bewaffnen - mit besseren Argumenten.


Ziesemann antwortete am 12.10.04 (19:31):

@iustitia
Dein Nomen est omen. Insbesondere der Schlußsatz ist brillant. Ich empfehle immer: Ein Blick in die Rechtslage erleichtert die Urteilsbildung.

Feindstaatenklausel ist zwar formal nicht getilgt, aber längst als obsolet erklärt worden.
Die Vorstellung, sie könnte von den ehem. Siegermächten aus welchem Grund auch immer angewendet werden, ist ein Stück aus dem Tollhaus. Zur Erinnerung: GB und F sind Mitglied der EU, + USA Mitglied der NATO.
Ein militärisches Vorgehen von Mitgliedsländern gegen andere in diesen Organisationen ist rechtlich ausgeschlossen und faktisch unmöglich.


Immanuel antwortete am 12.10.04 (22:05):

Kein Friedensvertrag, aber auch kein Waffenstllstand, sondern volle Souveränität in einer "friedensvertragsähnlichen" Gestaltung, siehe Text aus dem bpb Server:

Volle Souveränität

Zwei Tage darauf, am 12. September, endeten auch die Zwei-plus-Vier-Verhandlungen der Außenminister mit einem Treffen in Moskau und der Unterzeichnung des "Vertrages über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland". Der Vertrag regelte in zehn Artikeln die außenpolitischen Aspekte der deutschen Vereinigung und kam damit einem Friedensvertrag zwischen Deutschland und den Siegermächten des Zweiten Weltkrieges gleich, auch wenn dieser Begriff mit gutem Grunde ( siehe unten( tunlichst vermieden wurde. Das Ergebnis war die Wiederherstellung der deutschen Einheit und die Wiedererlangung der "vollen Souveränität Deutschlands über seine inneren und äußeren Angelegenheiten".

Der Server Bundeszentrale für politische Bildung ist sehr zu empfehlen ob seiner Reichhaltigkeit, aber mit Vorsicht zu geníessen in der Intention seiner Aussagen.

https://www.bpb.de/publikationen/5I30JG,6,0,Verhandlungen_mit_den_Vier_M%E4chten.html#art6


time antwortete am 28.10.04 (21:57):

Welcher "politische" Träger des dritten Reiches hat die Kapitulation unterschrieben? Wenn es keinen gibt würde das Deutsche Reich ja immer noch existieren? Bei der militärischen Kapitulation wurde ja nur die Wehrmacht aufgelöst aber nicht die Funktion eines Staates,des Reiches selbst, was meiner Meinung nach nur ein vom Volk gewähltes oder/und von der Führung nachfolgend eingesetztes Mitglied hätte besiegeln können. Bei Großadmiral Dönitz bin ich mir nicht so sicher ob er in seiner Funktion diesen Vorgang hat ausführen können ?


jeanny antwortete am 28.10.04 (23:41):

time,

warum zweimal den gleichen text ?

iustitia hat dir bei deinem thema
''film, der untergang''wo du genau das selbe geschrieben hast

doch eine klare antwort gegeben.