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THEMA:   Das NPD-Verbotsverfahren hat irreparablen Schaden erlitten

 6 Antwort(en).

MechtildTh begann die Diskussion am 24.01.02 (12:14) mit folgendem Beitrag:

Es war sehr umstritten, ob das Verbot der NPD ein sinnvolles Mittel ist, Ausländerfeindlichkeit und Antisemitismus zu bekämpfen. Jetzt, mit der Enttarnung eines Bundesvorstandsmitglieds als V-Mann, werden die Zweifel wachsen, ob die Indizien für das Parteiverbot ausreichen. Schließlich liegt das Argument nahe: Was von dem, was da verboten werden soll, ist eigentlich durch den Verfassungsschutz toleriert oder gar injiziert worden?
V-Mann Wolfgang Frenz stand immerhin 36 Jahre lang im Sold des Nachrichtendienstes. Und er ist bei weitem nicht der einzige V-Mann, der in den oberen Reihen der NPD als Geheimdienstmitarbeiter geoutet wurde.
Ich war immer der Auffassung, dass ein Verbot der NPD kein adäquates Mittel gegen Rechtsradikalismus ist. Das in der NPD viele Geheimdienstmitarbeiter arbeiten macht mich dem Verfassungsschutz gegenüber doch recht misstrauisch. Zumindest hat die Aktion der Sache sehr geschadtet.


baerliner antwortete am 24.01.02 (18:11):

Die Karre ist jetzt total verfahren: Schily ist angeschlagen (obwohl er aufgrund seines Führungsstils im
Innenministerium nicht unschuldig ist), die Verfasungsrichter können eigentlich nicht anders, als das Verfahren
kippen, die Opposition wird die Sache auschlachten (falls sie es sich nicht anders überlegt), Jutta Limbach redet
nicht mehr mit Schily, es wird eine ellenlange Diskussion über V-Männer geben usw.

Nur die NPD wird nicht verboten!

Was hat Schily faslch gemacht -oder was hat Schily für Mitarbeiter?!?


Fred Reinhardt antwortete am 24.01.02 (20:11):

Meiner Ansicht nach gibt es V-Männer schon immer bei der NPD. Um in den höchsten Führungsgremien der NPD aufzusteigen wurden diese oder dieser V-Mann schon vor Otto Schilys Innenministerzeit eingeschleust.
Die Sicherheitsbehörden von Bund und Länder tragen für das Scheitern die Verantwortung.


Manfred Franz antwortete am 25.01.02 (15:50):

Ist doch i.O., dass in der Führungsspitze einer solchen Partei auch ein paar V-Männer des BND arbeiten. Wie könnte sonst der Staat/ das Land vor geplanten Übergriffen oder Umsturzversuchen rechtzeitig gewarnt werden? Dass man ausgerechnet einen derartigen Mitarbeiter als Hauptbelastungszeugen anheuert, der nicht selbst soviel Mut hat, sich wegen seiner Aufgabe dafür als ungeeignet zu melden, ist natürlich eine fatale Panne, die nicht ohne Folgen bleiben darf.
Gefragt ist jetzt, und vor allem im September, der freie und mündige, hoffentlich auch vernünftige Bürger. Den Neonazis sind die Grenzen zu weisen und sie als das abzutun, was sie eigentlich sind: Eine Splittergruppe ewiggestriger, von der Zeit längst überholter Spinner.


elchi antwortete am 25.01.02 (17:38):

Die Problem ist doch (deshalb hat das Bundesverfassungsgericht die Klage erst mal auf die lange Bank geschoben): Zeugen sind nicht mehr glaubhaft, wenn sie im besoldeten Dienst des Klägers standen. Aber es ist ja noch schlimmer: Wenn Schilys V-Männer einen erheblichen Einfluss innerhalb der NPD hatten (sie sollen sogar in deren Führungsetagen gewesen sein), was kann dann noch an Verfassungsfeindlichkeit der NPD zugerechnet werden und was muss nicht dem BND angelastet werden. V-Männer sind eine heikle Sache. Der Staat kann ganz schnell aus der Rolle des Klägers in die des Angeklagten wechseln.


Josef E. antwortete am 26.01.02 (14:18):

Was ist das doch für eine armselige Demokratie, in der die "Herrschenden" im Zusammenwirken mit der Justiz politisch nicht korrekte Parteien verbieten können. Geradezu kriminell, wenn dann die Staatsparteien durch eine eigens geschaffenen Behörde (sog. Verfassungsschutzamt) in mißliebige Parteien ihre Agenten einschleusen, welche dann durch staatsfeindliche Aktionen weisungsgemäß die Vorwände für ein Parteienverbot liefern!!! Das ist doch die gleiche Methode, mit welcher der Staatsicherheitsdienst in der ehemaligen DDR agierte. Keine Demokratie der Welt, außer Deutschland, kennt ein Verfassungsschutzamt als staatliche Instutition - und schon gar nicht ein Parteienverbot.
Als überzeugter Demokrat habe ich mich schon als junger Mann vehement gegen das damalige KPD-Verbot eingesetzt, da staatliche Parteienverbote für mich immer noch eine Entmündigung des Wählervolkes beinhalten. In diesem Zusammenhang muß man auch wissen, daß wir zwar ein von den Siegermächten diktiertes Grundgesetz, aber keine zu schützende Verfassung haben, "die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist", wie es der Artikel 146 GG postuliert. Ein Argument mehr gegen die zwielichtige Existenz von einem Bundesamt für Verfassungsschutz, das offensichtlich nur der eigenen poltischen Machterhaltung dient.


Wolfgang Mücke antwortete am 26.01.02 (21:53):

Hallo JosefE., genau das ist es!

Wir haben ja auch ein Verfassungsgericht aber keine Verfassung. Soweit ich meine zu wissen, war das Grundgesetz von Anfang an nur als Provisorium gedacht - um nach der Wiedervereinigung durch eine Verfassung, die durch das Volk zu bestimmen ist, abgelöst zu werden.

Nur, das Volk zu fragen, ist gewagt, die wollen dann etwas, was die Oberen nicht mögen. Also werden wir weiterhin nur das Grundgesetz, von den damaligen Siegermächten abgesegnet, haben und auch weiterhin 16 Ländern mit 16 kostspieligen Regierung 16 Kulturen (!!!!) etc.

Die NPD kann man - wenn man es tatsächlich wollte - nur politisch bekämpfen. Nur, dafür ist keine Zeit, man muß eigene Pfründe sichern oder Pfründe versuchen in die eigene Tasche zu bringen, die gegenwärtig noch in anderen Taschen sind. . . . .

Es lebe die Demokratie oder wenigstens das, was wir dafür halten (sollen)!!

Wolfgang Mücke.