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Übersicht Archiv "Politik und Gesellschaft"

THEMA:   Zum Bericht in der FAZ.Net vom 25. Juli 2004

 3 Antwort(en).

Mensch2004 begann die Diskussion am 25.07.04 (21:36) :

Wer bei der Einstellung älter als 53 Jahre ist, solle keinen Kündigungsschutz mehr erhalten. Was so in dem CDU-Papier steht, klingt nach Tagelöhnerwirtschaft.

In der Schweiz gibt es gar keinen Kündigungsschutz - und Vollbeschäftigung. In Deutschland dachte man zu lange, gesetzliche Schutzzäune würden schützen. Dabei sperren sie aus. Arbeitslose zwischen 50 und 65 Jahren wissen, wovon ich spreche. Dieser Gruppe wollen wir eine Chance geben. Wir sagen deshalb: lieber befristet beschäftigt als unbefristet arbeitslos. Wenn wir damit nachweisen, dass weniger Schutz zu mehr Beschäftigung führt, können wir eines Tages ganz auf den besonderen Kündigungsschutz verzichten. In mehr Freiheit steckt auch ein Mehr an Chancen!


Mensch2004 antwortete am 25.07.04 (21:38):

Anmerkung:

Es ist für die CDU, sowie CSU sehr zu bedauern, dass sich Herr Merz als sozialer Brandstifter bei den künftigen Wählern einen Namen macht. Was Herr Merz verschweigt oder aber auch nicht weis ist, dass es in der Schweiz auch keinem Kündigungsschutz bedarf, da sich die Unternehmen ihrer Verantwortung gegenüber ihren Arbeitnehmern bewusst sind. Außerdem sollte man Birnen und Äpfel nicht miteinander vergleichen, da wir in Deutschland nur eine repräsentative Demokratie haben, während die Schweiz eine echte, nämlich die direkte Demokratie hat.

Es währe durchaus denkbar den Kündigungsschutz zu lockern bzw. aufzuheben, wenn im Gegenzug sich die Firmen verpflichten ältere Arbeitnehmer ab 40 aufwärts bis zum Rentenalter beschäftigen. In den Job- Angeboten werden leider immer noch Altersbegrenzungen angegeben, was einer Diskriminierung älterer Arbeitnehmer gleichkommt.

Internet-Tipp: https://www.DemokratiePUR.de


schorsch antwortete am 26.07.04 (10:47):

Mensch2004, wie kommst du zu dieser Behauptung?: "In der Schweiz gibt es gar keinen Kündigungsschutz - und Vollbeschäftigung."
Weder das eine noch das andere stimmt: Jeder Arbeitnehmer, gleich welchen Alters, hat in der Schweiz einen Kündigungsschutz. Das heisst aber nicht, dass man niemanden entlassen kann, sondern lediglich, dass eine gewisse Frist eingehalten werden muss. Die Arbeitslosigkeit ist zwar niedrig, aber real. Würde man allerdings all die Ausgesteuerten, die nun statt von der Arbeitslosenkasse von der fürsorge leben, dazu zählen, würden sich die offiziellen Arbeitslosenzahlen wohl verdoppeln!


Mensch2004 antwortete am 26.07.04 (13:56):

@schorsch, diese Behauptung stellte Herr Merz von der CDU in der FAZ auf.