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Übersicht Archiv "Politik und Gesellschaft"

THEMA:   Hirn siegt

 3 Antwort(en).

mart begann die Diskussion am 13.07.04 (03:14) :

Lehrer dürfen jetzt sogar bei Problemen von eigenberechtigten Schülern die Eltern informieren.

"Die Regelung, dass Schulen die Eltern volljähriger Schüler auch ohne deren Einverständnis über Probleme ihrer Kinder informieren dürfen, verletze nicht das Persönlichkeitsrecht, entschied der Landesverfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz am Montag (Aktenzeichen VGH B 2/04). Somit konnte die 18-jährige Schülerin Stephanie Mayfield sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen das rheinland-pfälzische Schulgesetz nicht durchsetzen. Allerdings gebe es Fälle, in denen die Unterrichtung der Eltern "ein untaugliches Mittel" sei, fügten die Koblenzer Richter hinzu.

Der entsprechende Passus war im Frühjahr 2003 in das Landesschulgesetz eingefügt worden. Das Bundesland reagiert damit auf den Amoklauf des 19-jährigen Schülers Robert Steinhäuser am Erfurter Gutenberg-Gymnasium im April 2002, der 17 Menschen das Leben gekostet hatte. Von Steinhäusers Schulausschluss vor dem Amoklauf hatten die Eltern nichts gewusst. Die neue Regelung solle für eine bessere Kommunikation zwischen Schule und Eltern zu sorgen, so die Pläne des Gesetzgebers.

Nach der Novelle sollen Eltern bis zum 21. Lebensjahr ihrer Kinder unter anderem über Nichtversetzung, Nichtzulassung zu Prüfungen oder Entlassungen aus dem Schulverhältnis wegen mangelhafter Leistungen informiert werden..."



Schön, daß dem Menschenverstand vor der überzogenen Inanspruchsnahme an Persönlichkeitsrechten der Vorzug gegeben wurde.

Internet-Tipp: https://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,308301,00.html


schorsch antwortete am 13.07.04 (09:03):

Ich meine: So lange ein Kind seine Beine noch unter Mammis Tisch streckt, bei ihr wohnt und von deren Tisch isst, so lange haben die Eltern ein Wörtchen mitzureden. Und ich denke: Auch jene Kinder, die schon mit 18 ihre Eltern ausschalteten, werden, wenn sie mal selber Kinder haben, dieses "Alleinsbestimmungs-Recht" wieder umstülpen.


ricardo antwortete am 13.07.04 (09:17):

Mart
Du hast das Beispiel von Erfurt erwähnt.
Solche und ähnlich ablaufende Ereignisse sollten den Schülern zu denken geben.
Und den Eltern natürlich auch, wer sich wirklich kümmert, weiß auch ohne Benachrichtigung der Schule Bescheid., aber ich bin für Einbeziehung der Eltern!
Wir selbst wurden auch seinerzeit so manches mal an der Nase rumgeführt von den Kindern.


mart antwortete am 14.07.04 (12:09):

Ich gebe zu Bedenken, daß nach bisherigen Schulrecht in Österreich, es offiziell nicht erlaubt war, Eltern von eigenberechtigen Schülern Auskunft über Fehlstunden, Fehltage, Schulerfolg etc. zu geben -- welch pädagogischer Wahnsinn

Wenigstens wird in einem Bundesland von Deutschland das jetzt geändert.