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THEMA:   Luftsicherheitsgesetz

 17 Antwort(en).

jo begann die Diskussion am 18.06.04 (20:07) :

"Die Bundesregierung kann künftig in Notfällen den Abschuss entführter Flugzeuge befehlen. Voraussetzung ist, daß das Flugzeug gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll. Das Gesetz sieht vor, daß ein mögliches Terror-Flugzeug zunächst abgedrängt und zur Landung gezwungen werden soll. Erst nach der Androhung von Waffengewalt oder Warnschüssen darf das Flugzeug als letztes Mittel abgeschossen werden."

Ist das nicht eine schreckliche Vorstellung - eine Lufthansamaschine, zu terroristischen Zwecken entführt, über deutschem Boden abzuschießen - im Extremfall sitzen Angehörige des beauftragten Jagdfliegers darin? Wer entscheidet solch einen Akt, und auf Grundlage welcher Informationen, und wie viel Zeit steht für Entscheidung und Ausführung zur Verfügung? Werden die Entführer im Flugzeug ankündigen, daß sie z.B. den Messeturm in Frankfurt rammen wollen?

Ich finde, das kann man nicht machen, selbst wenn sich das entführte Flugzeug zehn Minuten später auf den Bundestag in Berlin stürzen sollte.

Internet-Tipp: https://www.welt.de/data/2004/06/18/293298.html


rolf antwortete am 18.06.04 (23:50):

Wenn ich aus den Nachrichten richtig informiert bin, liegt die Entscheidung beim Verteidigungsminister.
Was passiert aber, wenn es keine Lufthansamaschine sondern eine amerikanische ist?


seewolf antwortete am 19.06.04 (01:56):

Jo -

man muß die Option haben, "sowas" zu machen. Die anderen (böswilligen Entführer) haben sie ja auch.

Ich möchte, daß meine Regierung mindestens die gleichen Möglichkeiten, jedenfalls aber mehr Potenz hat, als jeder gottverdammte Schweinehund auf dieser Erde !


julchen antwortete am 19.06.04 (03:49):

Jo,
ja, schreckliche Vorstellung, nicht?

Rolf,
....Was passiert aber, wenn es keine Lufthansamaschine sondern eine amerikanische ist?....

Runter damit, bevor noch mehr Leben verloren werden in der (sagen wir mal Beispielsweise) Berliner Innenstadt!

Ansonsten verweise ich auf Seewolf!!!


schorsch antwortete am 19.06.04 (12:56):

Angenommen, am 11. September hätte ein Luftgeschwader die beiden Flugzeuge, die in die Zwillingstürme rasten, vorher über unbewohntem Gebiet abschiessen können, wäre das nicht weniger schlimm gewesen?


jo antwortete am 19.06.04 (14:14):

Gewiss nicht, aber wer wusste im Voraus von der Absicht der Flugzeugentführer? Soll künftig jede Maschine abgeschosen werden, deren Kurs mehr oder weniger verdächtig ist? Welche Entscheidungskriterien greifen? Wird man die Entführer nach ihren Absichten fragen können? Es gäbe allemal eine Menge Opfer unter unbeteiligten Flugpassagieren!


seewolf antwortete am 19.06.04 (14:54):

Jo -

Bewegungen im Luftraum eines Staates erfolgen stets unter Kontrolle und sind vorher angemeldet.

Bei Abweichungen von der angemeldeten Route wird nachgefragt, wenn keine Korrektur erfolgt oder nicht geantwortet wird, steigen Abfangjäger auf und nehmen Sicht- und Funkkontakt mit dem Piloten des abgewichenen Flugzeuges auf. So schon x-mal geschehen und berichtet.

Man wird also schon vor einem Abschuß gewisse Antworten haben...


Titus antwortete am 19.06.04 (15:31):

Dieses Gesetz ist eine Einladung an Terroristen zu Flugzeugentführungen, und zwar möglichst vollbesetzter Maschinen.

Die brauchen gar kein bestimmtes Ziel, sie wissen, daß sie abgeschossen werden. Also, mit einem Schlag vielleicht 200 oder 300 "Ungläubige" vernichtet.

Gegenwärtig schaffen Selbstmordattentäter mal bloss so 5 - 10 "Ungläubige" zu ermorden....

Nein, dieses Gesetz ist Irrsinn - scharfe Kontrollen an Flughäfen sind besser, wenn diese Kontrollen auch tatsächlich durchgeführt werden und die Flughafenbereiche geschützt sind. Das ist möglich kostet aber Personal, also Geld.

Alternative: Kosten sparen, lieber mal ein paar Hundert Menschen opfern - ist billiger!

Und die Anschläge von New York hätten wahrscheinlich verhindert werden können, wenn scharf und korrekt kontrolliert worden wäre.

Ferner: Ist das Abschiessen eines Flugzeuges und damit die Vernichtung auch von vielleicht drei Terroristen nicht ein in den Luftraum verlagertes Standrecht?

Dann doch - wenn schon - lieber am Boden, dann sterben wenigstens keine Passagiere.

Und die Liste der Airlines, die betroffen sein könnten, muß man dann doch auch auf arabische oder andere moslemische Länder ausdehnen. Und dann? Ja, was dann?


seewolf antwortete am 19.06.04 (19:10):

Titus -

hier geht es eben nicht um die "Vernichtung" von 3 Terroristen. Es geht darum zu verhindern, daß über die Flugzeuginsassen hinaus ANDERE WEITERE möglicherweise in die Tausende gehende Opfer vermieden werden.

Die Planungen von Übeltätern gehen ja davon aus, das Flugzeug als vernichtende Waffe gegen Bauwerke und/oder Menschenansammlungen in Stadien, Hochhäusern usw. oder Staudämme, Kraftwerke usw. einzusetzen. DIE haben die Insassen sowieso "abgeschrieben" und wollen mehr.


jo antwortete am 19.06.04 (20:42):

Seewolf:

Am 11. September 2001 hatte man in USA diese gewissen Antworten aber offenbar nicht, sonst hätte das doch nicht passieren können?


feldi antwortete am 19.06.04 (22:13):

Ein Gesetz fürs Papier. Hey,Tor! Das wird nie passieren.


ricardo antwortete am 19.06.04 (23:10):

Jo
Ich möchte den Staat in der Welt sehen, der bei der Situation des 11.9.01 soviel mutige und vor allem geistesgegenwärtige Menschen zur Verfügung gehabt hätte um den Anschlag zu vermeiden.
Heldenhaft haben sich immerhin die Passagiere eines der Flugzeuge verhalten, die verhindert haben daß die riesige Bombe ihr Ziel erreichte.

Es spricht sogar für eine Demokratie, daß eine solche straffe militärische oder polizeiliche Schutzformation garnicht existierte, weil man sich auf dieses extreme Inferno nur mit drakonischen Maßnahmen hätte zur Wehr setzen können.
Die Unsrigen können das natürlich überhaupt nicht
und sollten das auch zugeben.


seewolf antwortete am 19.06.04 (23:22):

Jo -

es hat damals keine 2 Tage gedauert, bis die Frage nach der amerikanischen Luftabwehr auftauchte. Mittlerweile scheint es so, als wenn die US-Luftraum-Sherriffs - entgegen allen Verschwörungs-Theorien - ganz einfach nicht beizeiten reagiert haben. Cheney soll ja nach Rücksprache mit Bush einen Abschußbefehl gegeben haben, der die Einsatzkräfte nicht erreichte....


jo antwortete am 19.06.04 (23:54):

seewolf

einen Abschußbefehl, der die Einsatzkräfte nicht erreichte? Braucht man also nur ein Gesetz, und dann funktioniert das?


hugo1 antwortete am 20.06.04 (00:15):

nun will ich hier keine Lanze für die verflossene SU brechen, jedoch bin ich mir ziemlich sicher, das dies denen nicht passiert wäre ( gefährliche Flugobjekte in einer nichtzugelassenen Flugzone hatten da kaum eine Chance)
Am 13. Juni 1952 wurde eine schwedische Dc 3 beim Spionageflug abgeschossen.
Am 1 . Mai 1960 wurde ein Aufklärungsflugzeug der CIA (USA) von der russ. Luftverteidigung abgeschossen.
U2 Aufklärungsflugzeuge wurden über Kuba (1961 ) während der Kuba Krise
sowie über China abgeschossen.
1983 wurde über Sibirien sogar ein koreanisches (ziviles)Flugzeug abgeschossen.
,,und wär der Flieger Rust am 28. Mai 1987 nicht mit einem Sportflugzeug unterwegsgewesen ,dann hätte er wohl kaum den Roten Platz erreicht.
Wenn es nachweislich auch in der SU organisatorische Mängel en Groß gab, letztendlich wurden bei Bedarf sehr schnell exakte Befehle gegeben und darauf kommt es wohl auch bei dem o.g. Gesetz im Gefahrenfall an, alles andere bringt zusätzliches Sicherheitsrisiko


seewolf antwortete am 20.06.04 (02:36):

Jo -

Dinge funktionieren "notfalls" auch ohne Gesetz. Siehe die Flutkatastrophe in Hamburg 1962...


julchen antwortete am 20.06.04 (06:07):

Hallo Hugo

Alle Deine Beispiele befassen sich mit Situationen
die "bekannt" waren. Es wurden Entscheidungen getroffen - falsch oder richtig in den o.G. Situationen-
aber es gab fuer diese Geschehnisse lange vorher
ausgearbeitete scenarios, leitartikel, befehle...etc.....
es handelte sich dabei immerhin um "bekannte"
Feindaktionen, so der jargon!

Jo meint aber:
......Am 11. September 2001 hatte man in USA diese gewissen Antworten aber offenbar nicht, sonst hätte das doch nicht passieren können?........

Genau, fuer den 11.9. gabe es bis zum 11.9. KEINEN
Praezedenzfall........NOCH NIE musste eine Regierung
eine minuten-Entscheidung darueber treffen ob sie
vollbesetzte Flugzeuge voller Landsleute abschiessen.
Es war das totale Chaos - und wer meint er/sie
haette es besser hingekriegt, in der gleichen Situation,
der stehe auf und sage so!

Ausserdem war die Planung (der Anschlaege)
so gut und genial, dass
gar keine Zeit vorhanden war von dem Zeitpunkt,
and dem die New York Flugzeuge von ihrer Route abwichen, bis die Airforce sie haette einholen koennen.

Bleibt doch mal ein bisschen auf dem Teppich, Leute.

Fuer den 9.11. GAB es doch vorher kein Lern-Beispiel!
Leider fuer uns - Gottseidank fuer Euch/Andere - hat man nun eins!

Man sollte das nicht mit Schuldzuweisungen tot- sezieren, sondern davon Lernen
und einen besseren Plan haben - nur fuer den Fall!


ricardo antwortete am 20.06.04 (09:41):


A propos, Hugo:

Zum Beispiel nimm dir die SU
die hätte das gelöst im Nu

Und so kann man getrost hier sagen
Die Diktatur ist nicht zu schlagen!

Ach wie war sie schön, die Zeit.
Die Friedensmacht war stets bereit!