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THEMA: Schwierige Zeiten für den Rechtsstaat
12 Antwort(en).
Karl
begann die Diskussion am 29.05.04 (08:11) :
Ich bin sehr beunruhigt darüber, wie wenige erkennen, welche Sprache bereits wieder benutzt wird, wenn über "Fremde" geredet wird.
Würden wir in manchen Tiraden gegen Moslems den Begriff "Moslem" gegen den Begriff "Jude" austauschen, würden wir uns zeitlich zurückversetzt fühlen. Wie etwa würde es klingen, wenn wir lesen würden:
############Anfang eines Originalzitats mit der Vertauschung von "Moslems" gegen "Juden" ######
"Wir brauchen keine Verschärfung bestehender Gesetze, wir brauchen ein Gesetz, daß uns gegen diese kriminellen Juden schützt, das fehlt nach meiner Meinung.
Ändert sich nicht, reagiert die - gegenwärtig total verwirrte - Justiz nicht, ist das eine "Steilvorlage" für die bereits beträchtliche Anzahl von Juden, die uns hier auf deutschem Boden mit einem separatem Gottesstaat beglücken wollen. Und das werden sie durchsetzen, unsere gegenwärtigen Gesetze werden ihnen dabei helfen.
Frage: Weiß jemand, wie viele Juden bereits als deutsche Beamte im Staatsdienst sind? Auch in der Justiz?"
############Ende Zitat mit der Vertauschung von Moslem gegen Juden ######
Wann brennen die Moscheen, wann werden Moslems aus dem Staatsdienst entfernt???
Reichen nicht Gesetze gegen Kriminelle? Brauchen wir spezielle Gesetze gegen kriminelle Katholiken, Protestanten, Moslems, Juden, Atheisten, Bahais?
Schon einmal in unserer deutschen Geschichte wurde gefragt, welcher Bevölkerungsgruppe Beamte angehörten:
7. April 1933: Gesetz "zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums": "ß 3: (1) Beamte, die nicht arischer Abstammung sind, sind in den Ruhestand zu versetzen."
22. April 1933 Berufsverbot für jüdische Kassenärzte.
15. September 1935 "Reichsbürger sind nur Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Bluts. Der Reichsbürger ist der alleinige Träger der politischen Rechte." ---------------------
Erst in der Krise kann sich der Rechtsstaat bewähren. Wir müssen jetzt zeigen, ob wir unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung verinnerlicht haben oder ob wir sie wie einen lästigen Umhang abschütteln.
Internet-Tipp: https://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/gg/gg1_de.htm#art1
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Karl
antwortete am 29.05.04 (08:13):
Die ersten vier Artikel des Grundgesetzes:
Artikel 1 [Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt] (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 2 [Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben] (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Artikel 3 [Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote] (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Artikel 4 [Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit] (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Internet-Tipp: https://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/gg/gg1_de.htm#art1
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juergen1
antwortete am 29.05.04 (16:48):
Einspruch Euer Ehren:
Zunächst hängt ALLES vom Standpunkt der Betrachtungsweise ab. So gesehen würden sich Moslems nicht gerade geehrt fühlen, mit Juden verglichen zu werden.
Umgekehrt wird es nicht anders sein.
(Fortsetzung)
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juergen1
antwortete am 29.05.04 (16:50):
(Fortsetzung)
Worum es hier aber zu gehen scheint, ist, dass es bereits mehreren Menschen in Deutscland "aufgefallen" ist, das sie zwar in Deutschland leben, die Bevölkerungsstruktur aber einen ganz anderen Weg nimmt.
An anderer Stelle wagte ich bereits zu behaupten, und das gilt ganz sicher für Holland, dass in nur wenigen Jahrenzehnten unsere Regierenden vom Gemeindebürgermeister bis "ganz nach oben" eine andere Zusammensetzung haben wird, als wir das eigendlich für Richtig hielten.
Dann ist es endlich soweit :-))
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jo
antwortete am 29.05.04 (18:28):
Eine kleine Erinnerung:
Die Juden, die hier im Lande nach 1933 verfolgt wurden, waren deutsche Staatsbürger, mit allen Rechten und Pflichten, von Anfang an und waren nicht zugewandert.
Weitere Frage:
Ich erinnere mich von einer früheren Diskussion hier daran, daß Einige für Volksabstimmungen, womöglich nach dem Vorbild der Schweiz, über wichtige Fragen eingetreten sind, ich glaube Karl gehörte dazu.
Was würde wohl bei einer Abstimmung über die Zuwanderung herausgekommen? Ich glaube, das Thema wäre sehr schnell erledigt.
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Medea.
antwortete am 29.05.04 (20:12):
Wolfgang schrieb einmal sinngemäß, daß wir in einer Zeit weltweiten Umbruchs leben, mittendrin in einer Epoche großer Veränderungen. Die europäischen Staaten sind Ziel geworden von Zuwanderern aus Afrika, Asien, dem vorderen und hinteren Orient etc., etc. Die daraus entstehenden Probleme sind längst von den einzelnen Regierungen erkannt, zwecks Integration werden vom Staat, den Kirchen und den Sozialverbänden mannigfaltige Hilfen angeboten, die aber offensichtlich leider nicht immer genutzt werden. Da das Gastland als neue Heimat ausgesucht wurde, müßte doch auch größtes Interesse daran bestehen, dort heimisch zu werden. für die überwiegende Mehrheit ist das auch keine Schwierigkeit - es sind die religiösen Eiferer, die den Neu- und Altbürgern das Leben erschweren und damit den Boden bereiten, eine Bevölkerungsgruppe mit eventuellem Unbehagen zu betrachten. Damit der moslemische Normalbürger in seinem gewählten Gastland mit allen Rechten und Pflichten dazugehört, muß Leuten wie Mertin Kaplan und seinesgleichen und den ins Visier des Verfassungsschutzes gerateten islamistischen Organisationen das Handwerk gelegt und konsequent ausgewiesen werden. M.E. wird sich dann auch die zur Zeit angespannte Situation wieder normalisieren. Im ST habe ich noch keinen erlebt, der die gesammte moslemische Bevölkerungsgruppe unter Generalverdacht, Anschläge zu planen, nimmt. Das wäre auch purer Schwachsinn.
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juergen1
antwortete am 29.05.04 (23:22):
Wir werden diese "Problem", nur mit Reden niemals lösen können. Nichtmal zu eine einigermassen gleichen Meinung wird gefunden werden.
Kleines Beispiel: Wielange wurde allein über das Kopftuch einer einzigen Lehrerin gestritten ?
Eine Verfassungsänderung ( -anpassung ) sollte nicht die erste sein
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seewolf
antwortete am 30.05.04 (01:43):
Jo -
ich bete geradezu darum, daß nie im Leben Plebiszite über wichtige Fragen des Staatswesens oder seiner rechtlichen Organisation stattfinden mögen...
Es wäre nicht etwa der Anfang vom Ende - es wäre das Ende aller Räson und Kultur.
Man schaue nur auf auf alles, was mit der sogenannten Quote zu tun hat. Medien seien nur als Beispiel genannt...
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jo
antwortete am 30.05.04 (08:28):
für die Verabschiedung der europäischen Verfassung ist wieder einmal eine Volksabstimmung in der Diskussion. Zu denjenigen, die sich dafür stark machen, gehört ausgerechnet die FDP und Herr Westerwelle (das alleine müsste doch schon Einigen genügen, dagegen zu sein??).
Wenn dann gar noch alle 25 Länder mehrheitlich zustimmen müssten, dann wäre diese Verfassung von vorneherein zu Grabe getragen, wenn nicht wegen Ablehnung, dann zumindest wegen Desinteresse.
@juergen1
Es geht oder ging nicht um das Kopftuch dieser einzigen Lehrerin. Das war lediglich ein Musterprozess, der einen Präzedenzfall bezw. eine Klarstellung der Rechtslage oder -auffasung insgesamt herbeiführen soll.
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mart
antwortete am 30.05.04 (14:18):
Das primäre Entscheidungsgremium für die Verfassung ist die im Oktober 2003 eröffnete Regierungskonferenz.
Als Regierungskonferenz bezeichnet man jene Verhandlungen der Mitgliedstaaten der EU, die über einen bestimmten Zeitraum mit dem Ziel geführt werden, Änderungen der bestehenden EU-Verträge vorzunehmen.
Sie besteht aus den Staats- und Regierungschefs, den Außenministern aller EU-Mitgliedstaaten (EU 25) und dem Präsidenten der EU-Kommission.
Sobald die Europäische Verfassung von der Regierungskonferenz beschlossen worden ist, muss der Text in allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden.
Da Volksabstimmungen in allen Ländern sicher nicht zielführend sind, würde ich aber doch darauf hinweisen, daß aufgrund der Zusammensetzung der Regierungskonferenz (wie oben beschrieben) die demokratische Legitimation für diese und für andere wichtige Aufgaben fehlt.
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bernhard
antwortete am 30.05.04 (21:24):
@ medea
"Im ST habe ich noch keinen erlebt, der die gesammte moslemische Bevölkerungsgruppe unter Generalverdacht, Anschläge zu planen, nimmt.
dann sollte das auch so zum ausdruck kommen. wie ich lesen kann, stammt der von karl beanstandete text aus dem st. erschreckend ist das, wenn nur sehr wenige bemerken, was für eine sprache sich einschleicht.
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greisi
antwortete am 31.05.04 (00:12):
Es besteht wohl kaum die Gefahr das es tatsächlich einmal hier Gesetzte "gegen Moslems" geben wird. Was Einzelne mit mehr oder weniger durchdachter Wortwahl von sich geben ist ja auch nicht gleich "Volksmeinung". Dennoch ist es ein Bestandteil demokratischer Gesinnung nicht nur seine Meinung offen zu sagen, zu vertreten - und auch zu ändern, sondern auch die Worte Anderer kritisch zu hinterfragen. Es gibt tatsächlich Religionsformen, die menschenverachtend sind, der Islam gehört nicht dazu. Moslems haben in ihrer Kulturgeschichte hochstehende Zivilsationen aufgebaut von deren Errungenschaften auch das sog. christliche Abendland profitiert. Was sich heute als sog. islamistischer Extremismus in den Vordergrund drängt benutzt den Islam nur und gehört mit den Mitteln des Rechtstaates konsequent verfolgt. Aber das sollte und wird auch genügen. Leider haben islamische Institutionen weltweit nicht mehr genug geistige Kräfte der Veruntreuung ihrer Werte und Begriffe durch Kriminelle entgegenzutreten. Ein Zeichen des Niederganges, aber auch das Christentum hat das schon wiederholt erlebt.
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Felix
antwortete am 31.05.04 (20:33):
@ Seewolf meint:
" ...Ich bete geradezu darum, daß nie im Leben Plebiszite über wichtige Fragen des Staatswesens oder seiner rechtlichen Organisation stattfinden mögen...
Es wäre nicht etwa der Anfang vom Ende - es wäre das Ende aller Räson und Kultur...."
Gilt dies für Deutschland als Spezialfall ... oder im Allgemeinen?
Wenn du Recht hättest, lieber Seewolf, dann wäre die Schweiz, die Plebiszite auch für die wichtigsten Entscheide längst und mit Erfolg praktiziert, am Ende aller Räson und Kultur!
Wir haben nicht nur zur Ausländerpolitik mehrmals Stellung bezogen sondern auch zu wichtigen Fragen wie EU Beitritt, Euro ... ja sogar zur Abschaffung unserer Armee. Entscheide dauern dadurch etwas länger, weil eben ein Konsens gefunden werden muss. Ist das etwa falsch? Diktaturen sicher schneller!
Wir haben früher schon einmal darüber diskutiert, weshalb Deutschland unfähig zu einer direkten Demokratie sein solle. An der fehlenden Sachkompetenz oder Grösse des Landes wird es wohl kaum liegen. Vielleicht fehlt nur der Mut dazu ... denn es könnte sein, dass die politische Landschaft dadurch verändert würde.
Oder meinst du allen Ernstes i h r hättet Räson und Kultur für euch gepachtet?
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