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Übersicht Archiv "Politik und Gesellschaft"

THEMA:   Kompromiß nach langen zähen Verhandlungen

 3 Antwort(en).

Medea. begann die Diskussion am 27.05.04 (07:45) :

Hat der jahrelange Dauerzank um das Zuwanderungsgesetz nun sein Ende gefunden?
Der zustandegekommene Kompromiß soll bis zum 30. Juni als Gesetzentwurf ausgearbeitet werden. Und jeder scheint sich als Gewinner der plötzlichen Einigung zu sehen. Hat das Kanzlerwort eine entscheidende Rolle gespielt? So scheint nun wohl jeder erleichtert zu sein ....


Karl antwortete am 27.05.04 (08:14):

Nicht jeder fühlt sich als Gewinner, die Grünen sicher nicht. Der Kommentar in der heutigen BZ sieht eine Mogelpackung, die uns am Wettbewerb um die klügsten Köpfe nicht weiter bringt. Lösungen auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner sind nicht immer die besten. Hoffen wir wenigstens, dass die Humanität im Umgang mit Flüchtlingen gesichert wird. Dazu muss ich das Gesetz aber noch lesen. Wo ist es einsehbar?


Medea. antwortete am 27.05.04 (11:24):

Laut ap vom heutigen Tage verständigten sich die Koalition und die Opposition auf folgende Eckpunkte:

Abschiebung potentieller Terroristen:
Ausländer mit Terrorismusbezug sollen schneller abgeschoben werden. Entschieden wir auf der Grundlage einer mit Tstsachen untermauerten Gefahrenprognose.

Überwachung gefährlicher Ausländer:
Gefährliche Ausländer, die nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden können, weil ihnen dort Folter oder Todesstrafe drohen, sollen überwacht werden. Ihnen kann zur Auflage gemacht werden, sich regelmäßig zu melden, ihren Wohnort nicht zu verlassen und bestimmte Kommunikationsmittel nicht zu benutzen. Eine Sicherungshaft soll es dagegen nicht geben.

"Haßprediger" und Schleuser:
"Geistige Brandstifter" wie z.B. Hetzer in Moscheen sollen leichter ausgewiesen werden können. Die Behörden können nach eigenem Ermessen vorgehen. Schleuser werden ausgewiesen, wenn sie zu mindestens einem Jahr Haft verurteilt sind.

Regelanfrage:
Vor der Erteilung einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis und vor einer Einbürgerung sollen Ausländer vom Verfassungsschutz überprüft werden. Die Regelanfrage ist
obgligatorisch.

Warndatei:
Die Einrichtung einer Warndatei für Visumverfahren, in der Angaben über verdächtige Personen gespeichert werden, soll nicht im Zuwanderungsgesetz geregelt werden. Stattdessen wird die EU-Richtlinie dazu abgewartet. Kommt die Richtlinie nicht bis 2006, soll die Warndatei auf nationaler Ebene eingeführt werden.

Fortsetzung folgt.


Medea. antwortete am 27.05.04 (11:33):

Integration:
Der Bund übernimmt die Kosten für Sprach- und Integrationskurse. Diese Zusage wird von der Union als besonders wichtig erachtet. Ausländer, die nicht an den Kursen teilnehmen oder diese abbrechen, werden mit spürbaren Sanktionen bestraft. Die Aufenthaltserlaubnis kann entzogen werden.

Arbeitsmigration:
Ein Punktesystem für den Zuzug ausländischer Arbeitskräfte wird es nicht geben. Die Zuwanderung Höchstqualifizierter soll erleichtert werden - ihnen kann von Anfang an ein Daueraufenthalt gewährt werden. Mittelmäßig qualifizierte Arbeitskräfte sollen eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, wenn sie einen Arbeitsplatz vorweisen können, für den es keine Beweber aus dem Inland oder der EU gibt. Selbständige können einwandern, wenn sie Arbeitsplätze schaffen oder Investitionen zusagen.

Geschlechtsspezifische Verfolgung:
Ausländer, die wegen ihres Geschlechts verfolgt werden, sollen als Flüchtlinge anerkannt werden. Über die genaue Formulierung der Regelung gab es lange Streit. Nach Angaben der Bundesregierung können die Betroffenen den Status eines Flüchtlings erhalten, wenn die Voraussetzungen der Genfer Konvention erfüllt sind. In humanitär besonders problematischen Einzelfällen kann auf Ersuchen einer Härtefallkommission ein Aufenthaltsrecht gewährt werden.