Übersicht Archiv "Politik und Gesellschaft"
THEMA: Lehrergeschwänze
3 Antwort(en).
emilwachkopp
begann die Diskussion am 01.05.04 (00:53) :
Ob ich das jetzt in ein Roman oder in eine Zeitung gelesen hab, könnt ich augenblicklich gar nich mal so sagen. Aber das is ja auch darum unwichtig, weil der Inhalt nich dadurch berührt wird, wo er gestanden hat. Jedenfalls soll das ein Lehrer gegeben haben, der jahrelang die Schule geschwänzt hat. Bloß an Zahltag is er noch hin und denn immer morgens gleich schon der Erste. Aber gleich wie er seine Lohntüte weghatte, hat er sich schnell wieder verdrückt. Grundgesetzlich gesehen kann man daran nichs aussetzen, aber arbeitsrechtlich gesehen hätte er den Schuldienst schon darum gar nich schwänzen dürfen, weil nämlich der Irrenarzt gesagt haben soll, dass er für jeden normalen Beruf zu verkorkst war, bloß nich für das Lehramt. Und wenn ich nach Musterung fürs Lehramt tauglich befunden bin, denn muss ich mir auch einziehen lassen. Außer ich heirate vorher schnell noch.
Aber wenn man die Sache jetzt mal von meine Perspektive aus besieht, denn hat der Lehrer das verkehrt gemacht. Ich kann das darum so selbstbewusst sagen, weil meine Perspektive immer durchsichtiger is als wie die juristische. Gesetze sind doch von Natur aus immer ehrer büschen qualmig. Darum is das. Sag mal, ich hätt eine Meise, will aber trotzdem nich arbeiten. für mir wär der Lehrerberuf denn natürlich goldrichtig. Aber das läge dann ja nich an meine Meise sondern daran, dass ich mit mein büschen Grips gar nich wissen kann, was in die Schulen zu unterrichten is. Nu sag aber mal, ich wär klüger als wie ich das bin. Ja, denn darf ich entweder keine Meise haben oder den Lehrerberuf eben nich wählen. Beides kann ich nu mal nich haben, falls ich nich arbeiten möchte. Sonst ja. Wenn ich aber eine Meise hab und möchte trotzdem nich gern arbeiten, denn bin ich – falls ich schlau bin – plietsch und wähl gleich so ein Beruf, wo ich keine Meise haben darf, wenn ich arbeiten will, weil ich denn nümlich nich arbeiten brauch, falls ich doch eine Meise hab. Bierkutscher wähl ich denn zun Beispiel, wie ich auch mal einer gewesen bin. Gewaltig überdurchschnittlich schlau musst Du in den Beruf nich sein. Gesetzlich erlaubt is das, aber nich gefordert. Aber wenn Du eine Meise hast und willst trotzdem nich arbeiten, denn ginge das schon darum gar nich, weil das auffallen würde, wenn du den Bierkutscherdienst schwänzen tust.
Das is doch, weil der Mensch irgendwie immer ein oraler Kindskopp verbleibt. Wenn er nichts zu wissen kriegt, denn sagt er nichs, weil er ja ohne Wissen gar nich wissen kann, was er dazu sagen soll. Aber sag mal, da is nichs zu saufen da, denn is gleich Rabatz in Karton und denn weiß er genau, wie das zu ändern is: „Ruf mal bei die Brauerei an und erkundige dir, wo der Emil Wachkopp heute wieder steckt.“
|
emilwachkopp
antwortete am 01.05.04 (00:55):
Aber ich bin immer für Milde und darum segg ik mi: Lass doch ein einzelnen Menschen mit sowas ruhig mal durchrutschen und gib ihn trotzdem seine volle Rente. Gesetzlich gesehen is das richtiger als wie wenn er weiter sein volles Gehalt kriegt. fürs Gehalt soll man nümlich normal arbeiten, für die Rente aber darf man das gar nich. Darum is das. Gesetzlich gesehen, mein ich. Außerdem is das rechnerisch gesehen auch kein Unterschied, weil er ja, wenn er vollen Dienst geleistet hätte, auch bloß die volle Rente und nich mehr gekriegt hätte. Der Staat verliert also gar nichs bei. Jetzt sagen die Leute vielleicht: „Seine Arbeitskraft hat der Staat all die Jahre verloren.“ Das könn wir aber darum schon gar nich wissen, weil wir die nie kennen gelernt haben. Die kann nümlich hüpotetisch gesehen so miserabel sein, dass der Staat bei verloren hätte, wenn er die auch noch zur Entfaltung gebracht hätte. Nu hat kein Schwein was bei ihn gelernt. Aber sag mal, der hätte seine Schüler nur Quatsch beigebracht, denn wäre der Schaden viel größer geworden, weil doch denn jeder Schüler die Schule noch einmal hätte machen müssen. So gesehen hat der Staat viel Geld bei gewonnen. Moralisch gesehen hat eigenlich der Staat gefehlt. Hätte der den Lehrer nümlich gleich von ersten Tag an die volle Rente anstatt das volle Gehalt gezahlt, denn hätte er es ihn ermöglicht, einen tadellosen Lebenswandel zu führen und sein Ruf wäre heute nich so verhunzt. Eigenlich müsste der Staat eine Wiedergutmachung wegen Vorschub zu tadelnswürdigem Lebenswandel und wegen Rufschädigung zahlen.
|
wanda
antwortete am 01.05.04 (08:49):
ganz liebe Grüße von dein hypotetisch gesehnen oralen Kindskopp.
|
iustitia
antwortete am 10.05.04 (23:18):
Spät hab' ich's gelesen, doch nicht zu spät! Emil-halt-den-Kopp-mal-hin! Die Lehrers solln Dir woll im Himmel später begegnen - und da schwänzen se nicht! Da mutten se aba so was von arbeiten. Hab schon von gehört und gesehn: Da stehn die Lehrers im mistig-stinkigen Freizeitbecken (sog. Teufelinnenbecken) rum, haben ne Fresh-Zigarette im Maul und unterhalten sich so was von locker, wen sie noch abfischen müssen von den Lehrer-Kritikern, die am abgeknickten Zeigefinger erkennbar sind. Und... - dann kommt der Befehl; dann ruft ein Uhrzeit-Teufel: "So, Zigaretten aus! Und wieder untertauchen!" Und dann suchen die Lehrers unterm verdreckten Wasserspiegel nach den Lehrer-Stänkerern! Und dann wirste gefunden, knapp im Gully,Emil-halt-die-Luft-an! Oder - Du müsstest dich mit 'nem Geldspritzenablass, persönlich für den Kölner Kardinal, im Fegerfeuer eingekauft haben...! Der Heilige Mann und Schwulen-Verteufler vermittelt so was: Päpstloches Papier mit dem Siegel "Vier Hillige Könige" und ner fetten Briefmacke drauf, auf der Ablassurkunde!
|
|