regentag
begann die Diskussion am 02.03.04 (18:39) mit folgendem Beitrag:
Ich habe gehört, dass man wegen des seit 1.1.04 voll zu zahlenden Krankenversicherungsbeitrags Vorsorge halber Einspruch bei der Krankenkasse erheben soll. Es seien Musterprozesse im Gang, etwa gegen die Barmer Ersatzkasse. Hat jemand von euch Erfahrungen gemacht?
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barba
antwortete am 02.03.04 (19:13):
Hallo regentag,
von meiner Mutter weiss ich, dass sie Einspruch gegen die neuen Gebühren bei ihrer Kasse eingelegt hat. Sie hat erfahren, dass dies schon eine ganze Reihe Versicherter getan hat .
Ich werde sie noch mal genauer fragen.
Auf der Seite von ver.di gibt es ganz unten einen Vordruck für den Widerspruch an die Kassen.
Mit google kommt man unter den Stichwörtern "Krankenkasse Widerspruch Erhöhung" zu weiteren interessanten Adressen zum Thema.
Internet-Tipp: https://www.verdi.de/0x0ac80f2b_0x0009d71b
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roberto
antwortete am 03.03.04 (13:13):
Hallo regentag, Freunde von mir und ich sind so vorgegangen, Anfrage an die Krankenkasse, warum die Abzüge erfolgt sind. Um einen Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung ansuchen. Wenn der Bescheid vorliegt, Bei der Krankenkasse sofort Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Begründung: Der bisherige, halbe Beitragssatz auf die Betriebsrente geht auf die Entscheidung des Gesetzgebers zurück, diese Leistungen nicht höher zu belasten als die gesetzliche Renten. Durch die Anhebung der Beiträge werden meine Rechte aus Art.3 I Grundgesetz (allgemeiner Gleichheitssatz) verletzt. Zudem sehe ich den grundgesetzlich garantierten Vertrauensschutz und meine Rechte aus Art. 14 I Grundgesetz (Eigentumsschutz) verletzt. Bleiben sie unbedingt beim Widerspruch, lassen sie sich nichts ausreden mit Sammelklage usw. Nur so können sie eventuell Geld zurück erhalten Übrigens, das Widerspruchsverfahren ist kostenfrei. Viel Glück
Roberto
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maedel
antwortete am 03.03.04 (17:21):
Verhelft mir bitte zum Durchblick. Gilt das nur für eigene Betriebsrenten oder gilt das auch für Witwenrenten aus der Pensionskasse ?
Wenn ich sehe, was ich seit Januar zu zahlen habe - es ist das doppelte gegenüber dem Vorjahr - dann wird mir schlecht, wenn ich auf den Kontoauszug schaue.
maedel
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roberto
antwortete am 03.03.04 (18:52):
Liebe maedl, auch in diesem Fall das gleiche Procedere. An die Krankenkasse schreiben, sie sollen in Form eines Bescheides mitteilen warum diese erhöhten Abzüge erfolgten. Nach dem der Bescheid angekommen ist, sofort den Widerspruch einlegen, Begründung: Der bisherige, halbe Beitragssatz auf die Betriebsrente geht auf die Entscheidung des Gesetzgebers zurück, diese Leistungen nicht höher zu belasten als die gesetzliche Renten. Durch die Anhebung der Beiträge werden meine Rechte aus Art.3 I Grundgesetz (allgemeiner Gleichheitssatz) verletzt. Zudem sehe ich den grundgesetzlich garantierten Vertrauensschutz und meine Rechte aus Art. 14 I Grundgesetz (Eigentumsschutz) verletzt. Nur so und nicht anders würde ich verfahren.
Gruß
Roberto
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regentag
antwortete am 04.03.04 (06:27):
Danke an Roberto und Barba, ich werde mich an die Krankenkasse wenden. Vielleicht gelingt uns allen zusammen ja dass "die da oben" noch einmal nachdenken.
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maedel
antwortete am 05.03.04 (14:03):
Sag auch Danke für den Tipp. Brief mit Widerspruch an die BKK ist fertig, der flattert dort am Montag ein. Auf die Reaktion bin ich gespannt.
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