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THEMA:   Immer im Namen des Volkes?

 27 Antwort(en).

Mulde begann die Diskussion am 23.11.03 (11:37) mit folgendem Beitrag:

Recht haben und recht bekommen sind zwei veschiedene Schuhe!
Die Menschen die, in der BRD recht sprechen sind
in Regel unatastbar!
Haben sie aber immer die menschliche Qualität auch
unantastbar zu sein?
Da wird ein frisch verputztes Haus von Kindern mit
Eier beworfen, weil der Hausbesitzer an Halloween nichts
gegeben hat und einem davon,an den Ohrenn zog!
Einige tausend Euro soll nun der Geschädigte Strafe zahlen!
wegen des Ohrziehens -- nicht die Eltern der Schadensverursacher!
Urteil im Namen des Volkes!!
Oder im Namen des noch nicht gefestigten jung Richters?


Ein Bürger kostet im Supermarkt eine Weinbeere ( nicht Traube)
Urteil 100 Euro "im Namen des Volkes!"
Kommt aber jemand mit einem teuren Anwalt und noch besseren
Verbindungen zur Justiz gibt es 1000 und mehr möglickeiten
die "Unabhängigen" milde zu stimmen.
Urteil dann auch"Im Namen des Volkes"
Steht hier nicht oft die menschliche unerfahrenheit Pate?
Hat ein 30 jähriger Richter die Erfahrung eines "alten Hasen"?
Möchte keinesfalls die Arbeit erfahrener Richter negieren
aber es ist oft Haarsträubend was alles
im "Namen des Volkes"
verkündet wird.
Spricht er wirklich im Namen von Lieschen Müller?
Ist der Richter wirklich in jeder Form fähig im Namen des Volkes zu sprechen?
So präziese spricht nocht nicht mal ein Bundespräsident!
oder ein Bundeskanzler!
Ein Richter bei Gericht darf das - auch bei menschlicher
Unreife!

Internet-Tipp: https://www.bams.de


dino9 antwortete am 23.11.03 (16:37):

Recht ist die Macht des Stärkeren . ergo der besseren Reputation, des besseren anwalts usw.


Johanna antwortete am 23.11.03 (17:44):

Mulde, recht haben und Recht bekommen, das waren schon immer zwei Paar Stiefel!


schorsch antwortete am 23.11.03 (17:52):

Recht hat, wer Recht bekommt. Recht bekommt, wer mehr Rechte hat.....

.....mehr Rechte hat, wer mehr Geld hat, mehr Rechte zu erkaufen.....


navallo antwortete am 23.11.03 (19:43):

Man sollte besser vom Rechtsmittel-Staat, statt vom Rechtsstaat sprechen. Denn nicht wer Recht hat, bekommt Recht, sondern wer Recht bekommt, hat Recht.

Allein schon, daß erst jüngst ein Gericht die Klage eines Rauchers akzeptiert, für die Schäden seines Rauchens nach amerikanischem Vorbild entschädigt zu werden, demonstriert die Leistungseinschränkungen der kleinen grauen Zellen in der Hirnsubstanz der Rechtsprechung.

Da mir inzwischen die Zähne ausgehen, plane ich, die Schokoladenindustrie auf Schmerzensgeld und Schadenersatz zu verklagen. Schließlich haben Milka oder Ritter-Sport keinen Beipackzettel, der mich ausreichend vor den gesundheitlichen Gefahren gewarnt hätte. Nirgendwo auch ein Hinweis, mich an einen Arzt, Apotheker oder Schokoladenberater wenden zu können.

Vielleicht springt dann wenigstens der auf der Streichliste der Gesundheitsverwalter stehende Zahnersatz für mich raus. Die Diabetiker und die Übergewichtigen können sich meiner Klage gleich mit anschließen.


Medea. antwortete am 24.11.03 (08:22):

Tue recht und scheue niemand ....,
ich glaube, dieses "und scheue niemand" ist es, worauf es ankommt - auch bei der Rechtsprecherei ....


iustitia antwortete am 24.11.03 (10:19):

Was macht ein "alter Hase"?
Spricht er "Recht"? Ich glaube, er schlägt Haken, ist auf der Flucht, schnorchelt, mümmelt sein Gräslein, rennt weg oder rammelt. Und wieder sich vollfressen.
Jeder kann wg. Sachbeschädigung an seinem Haus vor Gericht ziehen. (Ach, ja, es sind die Häuslebesitzer, die unsere Rechtsvorbilder abgeben wg. ihrer Dauerzankerei.) Aber wenn wer glaubt, er muss die Ohrkneifzange spielen (wahrscheinlich als Pauker gelernt) - hat er ausgespielt, außerhalb seiner vier Wände.
Wenn "Lieschen Müller" sich empört - bitte, sehr, ein gnadengefestigter Herr Schill steht mit seinen Mannen (da macht übrigens kaum eine FRAU mit) fast in jeder Großstadt bereit, wieder "gefestigtes" Recht zu sprechen. (Und dann zanken sie los - und werden abgeschossen oder beiseite geschoben wg. ihrer sauberen Moralität... Wie es die alten Hasen fordern, ihre Läufe hochstemmen, bevor sie wegrennen und "andere" begeifern wollen.
Und - vielleicht ist das eine Überforderung: Wer hat "Intelligenz" entwickelt - innerhalb dieser Wald- und Flurtiere? Der Hase, der frisst, was ihm vor den Läufen wächst? Oder der Fuchs, der sich Überblick verschaffen muss, sich sichern muss, bevor er sich ranpirschen und zubeißen kann. Bei dem funktionieren noch alle Sinne. Reineke, ich hör deine Synapsen wachsen.
Ach, ja, das sind Vegetarier, die alten Hasen? Dem Fuchs einiges abzuschauen, welchen Hasen wird das gelingen?
Übe Recht und - äh, über "Recht und Unrecht" - da kann man mit solchen Beispielen nur spötteln...
Da sprießt nicht das Gras der Tugend, sondern das Binsenzeugs der Einfalt...


Medea. antwortete am 24.11.03 (10:35):

Der Reinecke und die Synapsen .... ;-)
Antonius - ick hör' Dir trapsen .... .-)


Mulde antwortete am 24.11.03 (12:35):

Iustitia!!!!
wie war gleich das Thema??
Bestimmt nicht von Hasen und den Füchsen-wenn auch in einer
Parabel versucht ein Gleichnis zu machen.
Noch keiner hat sich an den Kern herangetraut!
zu heiss?
oder selbst betroffen?
Bei Justizia ist alles möglich!
Was ist, wird nun immer und wirklich im Namen des Volkes
das Urteil gesprochen?
oder ist es nicht vielmehr eine leere Worthülse, die der Gesetzgeber vom Urteilsprechenden verlangt?
Weiß der Student nach 6 Jahren Studium und anschließendem
Praktikum ob das wirklich des Volkes Meinung ist?
Oder doch nur die seines Vorgesetzten?
Wie oft ist īdas Volk ganz anderer Meinung als der fern aller realität urteilenden Richters!


vorschreibt?


mart antwortete am 24.11.03 (13:28):

<<Weiß der Student nach 6 Jahren Studium und anschließendem
Praktikum ob das wirklich des Volkes Meinung ist?<<

Seit wann nicht nach der "Meinung des Volkes" recht gesprochen?

Möchtest Du das wirklich, Mulde?


Geli antwortete am 24.11.03 (14:17):

Unlängst sagte Nationalratspräsident Dr. Andreas Khol (Jurist) in der Pressestunde: "Vor Gericht und [wo noch, habe ich vergessen] bist Du in Gottes Hand".


DorisW antwortete am 24.11.03 (15:23):

... und auf hoher See...


Geli antwortete am 24.11.03 (15:29):

Danke, Doris, das war's!


Medea. antwortete am 24.11.03 (15:38):

Ich kenne außerdem immer noch das Strafgesetzbuch ... ;-))


Medea. antwortete am 24.11.03 (15:41):

Bereits vor mehr als zweitausend Jahren geschehen:

....und das Volk schrie: Kreuzige ihn!

.... und Pontius Pilatus sprach: Ich wasche meine Hände in
Unschuld ...


eko antwortete am 24.11.03 (16:05):

"Recht" ist immer das, was dem Einzelnen in seinen eigenen Kram passt......


mart antwortete am 24.11.03 (16:40):

Ich wundere mich schon einigermaßen über das hier mehrheitlich vertretene Rechtsverständis.

Ich nehme an, die im ersten Beitrag geschilderte Verurteilung war strafrechtlicher Art.

Den Geschädigten steht es natürlich zu zivilrechtlich ihren Schaden geltend zu machen -- wenn sie Streithammel sind. Ich würde allerdings eine außergerichtliche Einigung vorschlagen.


Felix antwortete am 24.11.03 (17:23):

Oft hörte ich den frommen Wunsch:

"Glücklich ist ... wer keine Aerzte und Juristen braucht!"


iustitia antwortete am 24.11.03 (21:00):

Die Juristen sehen diese Fragen viel pragmatischer; sie wissen, dass es - wenn es nicht gerade ein Ei ist, zerschmissen an der Hausaußenwand, zwei meist drei Instanzen gibt. Beschäftigung für arme Seelen, für die Prozesshansel. Und die Meinung der Richter über diese kassierenden Rechtsanwälte ist noch negativer. Ich selber - und ich habe es immer Schülern beigebracht, informiert euch irgendwie (über Bekanntschaftsketten) über die Meinung der odes Richters, ob er prozessieren würde oder welchen Anwalt er selber beauftrgen würde.
Prozessiert wird über so viel Quatsch, dass man sich schon nicht getraut, im Fall dieser Erwachsen-Denkenden-Ohrenkneife vorzuschlagen, dass er dem Jungen hilft, die Außenwand sauber zu wischen. (Wenn das Eiweiß-Zeugs nicht sofort weggereinigt wird - ist es jahrelang noch sichtbar.)
Unsere deutschen Richter haben zu wenig Möglichkeiten, sinnvolle, freundliche, sozusagen nachbarschaftliche Leistungen und Verhaltensweisen als Strafe auszusprechen.
Noch bis ins 18. Jh. hinein waren fast alle Strafen (wenn nicht an Leib und Leben gestraft wurde) soziale Maßnahmen: Die Missetäter wurden meist unter Schutz eines Wachmannes der Öffentlichkeit "ausgestellt", nicht nur zum Spott... Und alle Beteiligten, auch die Opfer, konnten sich damit auseinandersetzen - und auch den Vorfall bereinigen.
Da kannte "man" und "frau" sich noch; besonders die Jünglinge hatten große Chance, dass sich ihrer jemand erbarmte.. - Wenn man die massenhafte Armut der "Lieschen Müllers" und der "alten Hasen" einmal nicht berücksichtigt.
Heute läuft die Teilnahme der Öffentlichkeit über BILD oder gar über TV-Dumm-Magazine. Und die geilen Frechen betrachten sich noch als Helden.


schorsch antwortete am 24.11.03 (22:50):

Ein Anwalt ist ein Mensch, der einem aus dem Schlamassel hilft, in das man ohne diesen gar nicht reingefallen wäre.....

Schorsch


seewolf antwortete am 25.11.03 (00:45):

... ich möchte ganz leise an den "Volksgerichtshof" erinnern - wenn ich nicht falsch informiert bin, hat der seinerzeit allerhand im Namen des Volkes UND mit dessen (stillem oder lautem) Einverständnis ge-"urteilt".

Was passiert, wenn wirklich das Volk "zu Gericht sitzt", erkennt man an den blutigen Exzessen nicht nur der französischen Revolution...


karaoke antwortete am 26.11.03 (22:13):

Nicht umsonst trägt Justitias eine Augenbinde.
Ich finde das sehr bezeichnend.


mart antwortete am 27.11.03 (00:05):

Welche Bewandtnis hat es mit Justitias Augenbinde?

Die Augenbinde kommt überhaupt erst um 1520 zu den beiden Attributen Schwert und Waage dazu, das christliche Mittelalter kennt nur die sehende Justitia.

Ende des 15. Jahrhunderts war die Augenbinde noch als Spott gemeint: Spott für die Blindheit der Justitia.

Im 16. Jahrhundert erhält sie die Bedeutung der Unparteilichkeit!!
Die Binde sollte nie verrutschen oder entfernt werden, gleich ob XY oder YZ vor Gericht steht, sie soll die Gleichheit vor dem Gesetz symbolisieren.


pilli antwortete am 27.11.03 (00:28):

:-)


mart antwortete am 27.11.03 (00:39):

Liebe pilli,

zeig mir ein System, daß besser funktioniert als unsere jetzige Rechtssprechung -- das anglikanische System???? -- die Sharia?? -- der Volksgerichtshof?? -- ...

Wobei natürlich immer und überall wo Menschen agieren Fehler passieren und es natürlich immer Verbesserungen gibt.

Es ist nur peinlich, wenn man Strafrecht (einem Kind werden die Ohren gezogen, - offensichtlich mit Verletzungen, da eine Verurteilung erfolgte) und Zivilrecht miteinander vermengt.

Bei strafrechtlichen Vergehen muß die Justiz von sich aus tätig werden, bei zivilrechtlichen Ansprüchen muß der Geschädigte die Klage einbringen. -

oder verlangt hier jemand, daß auch hier die Justiz von sich aus tätig wird? Oder daß bei strafrechtlichen Vergehen derjenige mit Körperverletzungen oder der Ermordete klagt?


mart antwortete am 27.11.03 (01:07):

Ergänzung:

Derjenige mit Körperverletzung wird (kann) natürlich nach der strafrechtlichen Verurteilung des Verursachers noch zivilrechtlich Schadenersatz für aus dieser Verletzung resultierende Schäden fordern.


Medea. antwortete am 27.11.03 (05:08):

Es ist ähnlich wie bei der Demokratie als Staatsform:

bei allen Mängeln - eine bessere muß erst gefunden werden .....


maggy antwortete am 27.11.03 (11:34):

Hallo Mulde,
wie Du weißt, bin ich Schöffe [Laienrichterin] und darum möchte ich gerne zu Deinem hier eröffneten Thema etwas sagen.
Als Laienrichter bekommen wir keinerlei Akteneinsicht. Die Beteiligung der Schöffen am Strafverfahren beginnt erst mit dem Anfang der Hauptverhandlung vor dem Gericht. Das Strafverfahren hat aber bis dahin bereits wesentliche Abschnitte durchlaufen.
Das bedeutet, dass dem Schöffen lediglich die Beweisaufnahme während der Verhandlung als Grundlage für das Urteil dient.
Ich möchte hier nicht weiter auf das Amt eines Schöffen eingehen, sondern lediglich aufzeigen, wie schwer es ist, überhaupt ein Urteil zu fällen.

Mulde, Du hast natürlich absolut recht. Es werden oftmals Urteile gefällt, da ist man fassungslos. Gar nicht daran zu denken, wie viele unschuldig verurteilt wurden.

Wann kann man einem Richter menschliche Unreife testieren? Ich vermag Dir darauf keine Antwort zu geben. Hut ab vor den Richtern, die sich gut beraten und auch wohl mal von den Laienrichtern überstimmen lassen.

Mulde, ein teurer Anwalt kann aber nur dann für seinen Mandanten etwas erreichen, wenn er auch ein guter Anwalt ist. Ich muß aber gestehen, dass ich oftmals mit Anwälten so meine Schwierigkeiten habe :-)

Abschließend zu Deiner Frage: "Ist der Richter wirklich in jeder Form fähig, im Namen des Volkes zu sprechen"?

Anwort: Er ist auch NUR ein Mensch, aber in seiner Funktion als Richter hat er eine sehr hohe Verantwortung. Sobald er im Namen des Volkes das Urteil spricht, sollte er sich dieser Verantwortung stets sehr bewußt sein.
Pauschal zu urteilen, ob Richter in jeder Form fähig sind, kann ich Dir nicht sagen. Meine Richter kenne ich zum Teil persönlich und kann sie somit einschätzen.

Bei aller Ernsthaftigkeit des Themas zum Schluß einen kurzen Witz:
.....Angeklagter zum Richter: "Ich möchte hier mein Recht bekommen".....Antwort des Richters: "Hier bekommen Sie kein Recht, sondern ein Urteil"!

Lieben Gruß von maggy