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THEMA:   16jährige von ihrem Vater brutal ermordet

 27 Antwort(en).

Medea. begann die Diskussion am 08.10.03 (21:05) mit folgendem Beitrag:

England ist schockiert, Scotland Yard Inspektor Brent Hyatt bezeichnete es als "den grausigsten Tatort, den ich je sah", als er ins Badezimmer ging, in dem Heschu Younes in ihrem Blute lag. Elf mal hatte ihr Vater auf sie mit einem Küchenmeser eingestochen und ihr am Ende auch noch die Kehle aufgeschlitzt. Was war geschehen?
Heschu hatte an ihrer Schule einen Jungen, 2 Jahre älter als sie, der aus einer christlichen Familie im Libanon kam, kennengelernt; sie schlief mit ihm, niemand ahnte etwas, bis der Vater anonym in kurdischer Sprache informiert wurde.
Dieses "Schande über die Familie bringen" war ihr Todesurteil.
So ein Mord gilt häufig als ein Verbrechen "aus Ehre" - für manche ist so eine Tat ein notwendiges Übel: wichtig ist allein, daß die Familie den "Schandfleck" wieder auslöscht.

Nun stellt die britische Polizei fest, daß diese Praxis auch im Königreich um sich greift. Scotland Yard hat sogar eine Sonderkommission "Ehrverbrechen" gegründet.
Andy Baker, der Chefermittler im Fall Yondes sagt, daß solche Gewalttaten bisher zu lange hinter der Fassade von Moral und Kulturtradition versteckt wurden. "Doch es kann keine Entschuldigung dafür geben".
Allein im vergangenen Jahr wurden in England zwölf so genannte Ehrenmorde bekannt. Aber die Dunkelziffer liegt weitaus höher, wird vermutet, da die Täter zu oft durch das Schweigen der Nachbarn geschützt werden.


mart antwortete am 08.10.03 (21:39):

Es gibt ähnliche Meldungen aus anderen Staaten Europas.

Aber ach, kannst Du dir die mehrheitlichen Antworten nicht vorstellen, die kommen werden?


Karl antwortete am 08.10.03 (21:44):

Solche im religiösen Wahn begangene Morde sind etwas besonders gräßliches. Ich kann mich zu meiner Würzburger Zeit daran erinnern, dass ein wahnsinniger Deutscher (war es in Erlangen??) im religiösen Wahn seine beiden Kinder in der Badewanne ertränkte. Der "Herr" hatte es ihm befohlen.


pilli antwortete am 08.10.03 (23:17):

tja da stelle ich doch gerne einiges vor, daß wohl fairerweise mitbedacht werden sollte, wenn es religiöser wahn sich ausbreitet...und das geschieht tatsächlich auch anderswo :-) zum teil mit gutem christlichen hintergrund...na denn :
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Mord und Terror gehören nicht zur Morallehre der monotheistischen Weltreligionen Judentum, Christentum und Islam. Doch immer wieder töten Gläubige aus religiösem Wahn - aufgehetzt von fanatischen Priestern.

zitiert aus spiegel online

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zitiert aus: https://makeashorterlink.com/?A21D21526



Auch dem 1. Korintherbrief zufolge (5,1-5) wurde "in dem Namen unseres Herrn Jesu Christi in Eurer Versammlung mit meinem Geist und mit der Kraft unseren Herrn Jesu Christi" ein Ehebrecher dem Satan zum Verderben des Fleisches übergeben, auf daß der Geist selig werde am Tag des Herrn Jesu. Da in Konsequenz dieser Auffassung im zur Herrschaft gelangten Christentum Häretiker und später Hexen verbrannt wurden, um deren Seelen zu retten, ist nicht daran zu zweifeln, daß bereits damals Ananias und seine Frau nicht von allein tot umfielen, sondern getötet wurden. Zu jeder anderen Auslegung ist zu bemerken, daß es sich bei der Bibel um das Wort Gottes handelt und es nicht angeht, seinen Inhalt zu verharmlosen oder gar zu verfälschen. Überdies bekennt sich auch der sonst als so kritisch geltende Hans Küng ausdrücklich zum "Gott geschichtlicher Offenbarung", zum "Gott der Bibel".
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So werden von den Zeugen Jehovas und anderen religiösen Gemeinschaften immer wieder Kinder geopfert, weil Eltern die Zustimmung zu nötigen Bluttransfusionen unter Bezugnahme auf 3. Mose 17,10 oder Apg. 15,20 verweigern. Über andere Bluttaten, deren Opfer auch meist Kinder sind, wird unter der Rubrik "religiöser Wahn" berichtet. Aber auch der Tod von Anneliese Michel (vgl. MIZ 3/76) im Verlaufe einer nach kirchlichem Recht genehmigten Teufelsaustreibung darf hier schon deshalb nicht verschwiegen werden, weil sich die Verteidiger der zu Recht - wenn auch sehr milde - verurteilten Eltern und Exorzisten auf die Religionsfreiheit berufen haben. Bezeichnend ist, daß das Exorzismusopfer und seine Eltern zu den San Damiano-Wallfahrern gehörten, deren Urheberin, die Bauersfrau Mamma Rosa, vor einiger Zeit unter Betrugsanklage gestellt wurde.

Eine Frau bedurfte nach ärztlichem Rat zur Rettung ihres Lebens nach der Entbindung von ihrem vierten Kind eine Bluttransfusion. Unter Berufung auf den gemeinsamen Glauben ließ der Ehemann - diesmal kein Zeuge Jehovas - dies nicht zu. Stattdessen verließ man sich auf das Gebet, so daß die Frau starb. Nach wechselreichen Strafverfahren hob das Bundesverfassungsgericht die Verurteilung (DM 200,- Geldstrafe wegen unterlassener Hilfeleistung) auf mit der Begründung, bei einem Konflikt zwischen einer nach allgemeinen Anschauungen bestehenden Rechtspflicht und einem Glaubensgebot würde eine kriminelle Bestrafung sich als eine übermäßige und daher die Menschenwürde des Täters verletzende soziale Reaktion darstellen.

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Der aufsehenerregende Mord eines Satanistenpärchen an einem 30jährigen rückt die geheimnisumwitterte Okkultismus-Szene ans Licht der Öffentlichkeit.

Satanismus in Wuppertal
Auch in Wuppertal gibt es bekennende Satanisten. Der harte Kern ist mit ca. 30-40 recht gering. Im Rheinland gibt es ca.300 Satanisten

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und so weiter und so weiter...


mart antwortete am 08.10.03 (23:30):

Schrecklich und umso notwendiger Grenzen für das Tolerierbare zu setzen.

Unverständlich, daß ein den Menschenrechten verschriebener Staat, Mord unter der Fahne und Rechtfertigung des Glaubens derartige Milderungsgründe (Es ist die religiöse Grundfreiheit)zugesteht?

Wäre bei der Beurteilung dieser religiösen Gebräuche nicht ein bißchen mehr Vernunft gefragt?


BarbaraH antwortete am 09.10.03 (00:09):

>>Unverständlich, daß ein den Menschenrechten verschriebener Staat, Mord unter der Fahne und Rechtfertigung des Glaubens derartige Milderungsgründe (Es ist die religiöse Grundfreiheit)zugesteht?<<

Ich lese in dem Eröffnungsbeitrag nicht, dass in Großbritannien derartige Mörder milder verurteilt werden.
Habe ich etwas überlesen?


mart antwortete am 09.10.03 (00:23):

Barbara, alles lesen!

War in England tatsächlich schon eine Gerichtsverhandlung?


Felix antwortete am 09.10.03 (02:02):

In diesem Zusammenhang darf ich an die grässliche Prüfung Abrahams (1.Moses 22) erinnern, der von Gott den Befehl bekam seinen eigenen Sohn Isaak zu opfern ... nur um seine Gläubigkeit zu testen!
Die genau gleiche Geschichte wurde auch in den Koran übernommen.
Schon als Kind entstand in mir eine wahre Abneigung gegen einen Gott, der sowas von einem Vater verlangt.
Blinder Glauben kann eben doch dumm machen!


Medea. antwortete am 09.10.03 (06:51):

Daß der Vater bereits vor Gericht stand, geht aus dem Artikel hervor. Allerdings nicht die Höhe des Strafmaßes.
Hinweise auf Geschehnisse in der Bibel sind über 2000 Jahre alt und aus religiösem Wahn wurden in der Tat zu allen Zeiten Kinder getötet - im vorliegenden Falle geht es um die sogenannte "Familienehre", die offensichtlich nur durch den Tod "bereinigt" werden kann.
Neulich in der "Fliege-Sendung" kam eine junge hübsche Frau aus Pakistan zu Wort, der es nach zwei Jahren Zwangsverheirat gelang, wieder nach Deutschland zu kommen, da sie sich "fügsam" zeigte und der Vater glaubte, endlich ihren Willen gebrochen zu haben. Sie lebt jetzt anonym hier und in der ständigen Angst, aufgespürt zu werden, weil sie weiß, daß über ihr das Familientodesurteil schwebt.
Ich wollte auf eine in Europa immer mehr sich ausdehnende Praxis hinweisen, aus sogenannten Ehrebefleckenden Motiven
die Mädchen umzubringen. Wie wird es eigentlich bei Bräutigamen gehandhabt, der sich weigert, die ihm ausgesuchte Braut zu heiraten? Muß der auch sterben, wenn er nicht will?


pilli antwortete am 09.10.03 (08:48):

liebe Medea.

ich liebe sie, die schrulligen seniors, die insbesondere durch ständiges wiederholen von bereits tausendmal gesagtem ihre befriedigung finden :-)

ist es nicht wunderbar? wir haben sowas wie nen "freischein" und dürfen die wiederholungen selbst in der 34. verfilmung ansehen...warum nicht auch hier lesen?

also frisch auf ans werk...auf ein neues!

:-)

p.s.

ich suche dir mal einige besonders delikate tiertötungen mit entsprechenden fotos raus...religiöser wahnsinn beginnt oft schon auf den knien mancher mütter, egal welche religion es betrifft.


Karl antwortete am 09.10.03 (09:08):

@ felix,


eines Tages kam mein Sohn ganz empört aus dem Kindergarten und erzählte die Geschichte von Abraham und seiner Bereitschaft, seinen Sohn zu opfern: "Papa, das würdest Du doch niemals machen"?

"Natürlich nicht", sagte ich und nahm ihn in den Arm.


mart antwortete am 09.10.03 (09:19):

Eure Aufzählung der grausamen Details in den religiösen Quellen geht an einem wesentlichen Punkt vorbei

Abraham hat vor sehr langer Zeit gelebt, das kann man von den hier und heute Betroffenen eigentlich nicht sagen.

Aber die Assoziation mit delikaten Tiertötungen verursacht eigentlich bei mir einen Brechreiz.


Geli antwortete am 09.10.03 (09:29):

Handelt es sich bei solchen und ähnlichen wie dem von Medea geschilderten Fällen nicht eher um religiös verbrämte soziale Probleme (nicht die Angst vor *Gott*, der ein solches Tun der Tochter mißbilligt, sondern vor den Nachbarn und Verwandten)?


mart antwortete am 09.10.03 (10:08):

Aber selbstverständlich, auch, - Warum aber nur die Angst vorm Nachbarn und vor den Autoritäten?

----------Wie kann eine Gesellschaft sich und ihrer Bürger schützen, die auf Grund des religiösen und persönlichen Toleranzgebotes geneigt ist, sich vor lauter Toleranz zu Tode zu tolerieren.

Siehe folgendes am 8. 10 um 23.17 zitierte Urteil, daß bei Konflikten zwischen der religiösen Pflicht (Glaubensgebot)und der Beistandspflicht folgende Entscheidung zugunsten des "Glaubensgebotes" trifft:

<<Stattdessen verließ man sich auf das Gebet, so daß die Frau starb. Nach wechselreichen Strafverfahren hob das Bundesverfassungsgericht die Verurteilung (DM 200,- Geldstrafe wegen unterlassener Hilfeleistung) auf mit der Begründung, bei einem Konflikt zwischen einer nach allgemeinen Anschauungen bestehenden Rechtspflicht und einem Glaubensgebot würde eine kriminelle Bestrafung sich als eine übermäßige und daher die Menschenwürde des Täters verletzende soziale Reaktion darstellen.<<

Wohin führt ein solcher Weg?


simba antwortete am 09.10.03 (10:09):

In solchen Fällen wachen schon die Mitmenschen drüber ob die Betreffenden ein in ihren Augen gottgefälliges Leben führen.Als ich noch zur Schule ging, verlangte der Pfarrer von uns den Besuch der sonntäglichen Messe und schrieb genau auf, wer da war und war und wer nicht - die nicht kamen konnten sich in der nächsten Religionsstunde auf ein Donnerwetter gefasst machen, bei dem auch manche Haarbüschel flogen..


Medea. antwortete am 09.10.03 (12:22):

Ích bin überrascht, welchen Verlauf die Diskussion hier nimmt ????

Weder der Bericht noch ich haben von religiösen Motiven gesprochen (daß der junge Mann, in den sich das Mädchen verliebte, aus einem christlichen Elterhaus aus dem Libanon kam, war reiner Zufall).

Mitnichten ist alles auf diese oder jene Religion zu schieben, da sei Gott vor ...., aber für mich interessant zu beobachten, warum Ihr fast alle davon ausgeht, daß das Verbrechen an der Tochter religiös motiviert sei?

Es geht hier um sogenannte Familien-Ehre und Familien-Schmach und das daraus als Selbstverständlichkeit abgeleitete Recht, Töchter, die sich unbotmäßig verhalten, zu töten.

Und es geht auch um britisches, deutsches oder europäisches Recht, das ja wohl sicherlich in derartigen Fällen angewandt wird.


Medea. antwortete am 09.10.03 (12:24):

Geli
ich bin froh, daß auch Deine Gedanken hier Eingang finden ;-)),
bei diesem Thema scheint mir der Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen zu werden .... :-((


Medea. antwortete am 09.10.03 (12:30):

pilli
ich mag Dich ja, aber Dein letzter Beitrag geht leider am Thema vorbei .... ;-)

grausame Methoden beim lebenden Tier, um es rituell zu töten, waren nicht Gegenstand dieser Diskussion ... .-)


BarbaraH antwortete am 09.10.03 (12:56):

mart schreibt:

>>Siehe folgendes am 8. 10 um 23.17 zitierte Urteil, daß bei Konflikten zwischen der religiösen Pflicht (Glaubensgebot)und der Beistandspflicht folgende Entscheidung zugunsten des "Glaubensgebotes" trifft:

<<Stattdessen verließ man sich auf das Gebet, so daß die Frau starb. Nach wechselreichen Strafverfahren hob das Bundesverfassungsgericht die Verurteilung (DM 200,- Geldstrafe wegen unterlassener Hilfeleistung) auf.....<<

Hier wüsste ich gern mehr über den konkreten Fall, um mir eine Meinung bilden zu können.

Vor zwei Tagen beklagtest Du Dich über mich mit den Worten, "Wir wissen alle, wie einfach beim Zitieren durch das Herausnehmen und Weglassen Stimmung gemacht werden kann.", als ich unter Angabe des Links korrekt ein Zitat brachte. "Ideologische Propaganda" nanntest Du es gar...

Du hingegen verzichtest lieber auf die entsprechende Quellenangabe. Ja, wie nennt man denn das?


mart antwortete am 09.10.03 (14:19):

Unredlich,

ich bezog mich auf eindeutig auf pillis Kommentar und ersuche daher ihr deine Frage zu stellen.


mart antwortete am 10.10.03 (14:14):

Um die Diskussion wieder in Gang zu bringen.

Es hat in Wien einen Fall gegeben, wo ein (na ja, wie soll ich mich jetzt ausdrücken, um in kein Fettnäpfchen zu treten, außerdem weiß ich das Herkunftsland wirklich nicht mehr, vielleicht Albanien) na ja sagen wir, in unseren Sitten nicht besonders Bewandter, einem kleinen Buben am Markt an die Hoden gegriffen hat.

Er wurde freigesprochen, weil er sich darauf berufen hat, daß dieses in seinem Kulturkreis nur eine besondere und schätzende Begrüßung für einen Knaben sei.

Quelle: kann ich nicht angeben, mein Gedächtnis


Medea. antwortete am 10.10.03 (16:29):

@ mart -
das macht mich sprachlos -
Wien ist doch kein früherer, orientalischer Sklavenmarkt mit seinen Übergriffen auf die zu beurteilende Ware ....:-((


BarbaraH antwortete am 10.10.03 (18:55):

Meinem Sohn ist einmal Ähnliches auf dem Hamburger Hauptbahnhof passiert. Der Täter war ein Ur-Deutscher. Er suchte wohl Nachwuchs für den Jungenstrich. Einen Polizisten und jede Menge Passanten hat es überhaupt nicht interessiert.

Mir wird heute noch ganz anders, wenn ich daran zurück denke. Mich hat damals weniger das Berühren als die Gefahr des Jungenstrichs geängstigt. Ich denke nicht, dass bei diesem Übergriff die Nationalität des Täters eine Rolle spielt. Außerdem ist es immer schwierig, aus einem einzigen Satz ein Gerichtsurteil interpretieren zu wollen.


mart antwortete am 10.10.03 (19:53):

hallo, Barbara

Auch Du darfst mir einmal irgendetwas glauben; eben weil er glaubhaft machen konnte, daß seine Handlung in seiner Heimat nichts unübliches sei, ist er freigesprochen worden.

Es hat Gutachter gegeben, die das bestätigt haben.


BarbaraH antwortete am 10.10.03 (21:57):

Ja, wenn dem so ist, kann man doch das Urteil nachvollziehen.


Medea. antwortete am 10.10.03 (22:20):

Der Spott steht Dir schlecht ..... :-((


pilli antwortete am 10.10.03 (22:41):

sorry :-)

soeben erst entdeckt...

Barbara dir fehlte eine link-angabe? schau mal in den text, ich habe die herkunftsstellen zitiert u n d genannt. (MIZ 03/76)

:-)

ich bin sicher, die weiteren angaben auf dieser seite werden dich erfreuen...sind schon irre infos angegeben, ich lese und staune seit tagen !


mart antwortete am 18.10.03 (08:32):

Hallo pilli,

Ich kann mit deiner Quellenangabe nichts anfangen, kannst du sie - für mich - erklären.

Auch ich möchte lesen und staunen!