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THEMA:   Was ich schon immer wissen wollte - Scharia

 16 Antwort(en).

mart begann die Diskussion am 01.10.03 (20:51) mit folgendem Beitrag:

Mich hat schon immer interessiert, wie die Scharia von einem gebildeten Moslem gesehen wird. Dieses Vergnügen gewährt uns der Standard im Kommentar von von Ali Ahmad
Der Autor ist Rechtsanwalt im nigerianischen Kano, Dozent an der dortigen Universität und unterrichtete zuvor an der Emory University in Atlanta.


Dieser Kommentar hilft naive und blauäugige positive Vorurteile über islamische Staaten abzubauen, die keine Trennung von Staat und Religion haben. Frage: Leben nicht inzwischen mehr Moslems mit dieser Rechtssprechung als ohne diese?

Die Argumente des eher liberalen gebildeten Moslem zugunsten der Scharia zeigt, wie man in Ländern mit islamischen Recht wirklich denkt – und sollte uns die Augen öffnen.




"Die Scharia aus nigerianischer Sicht
Kommentar der anderen: Das islamische Recht braucht dringend Reformen – aber manchmal ist es gerechter als der Staat: Ansichten eines Juristen zwischen zwei Welten"

ist im untenstehenden Link zu finden.

Internet-Tipp: https://derstandard.at/?ressort=Kommentare


tiramisusi antwortete am 01.10.03 (21:57):

interessant dazu auch:

Internet-Tipp: https://www.geocities.com/Paris/5276/schiiten.htm


BarbaraH antwortete am 01.10.03 (22:38):

Unter diesem Link ist der Text schneller zu finden:

https://derstandard.at/standard.asp?id=1430966

Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, was Du sagen willst, mart. Aus dem Text lese ich, dass der Jurist Ali Ahmad, der die Scharia sowie die westliche Rechtsprechung studiert und gelehrt hat, die Scharia als praktikabler anzuwendendes Recht hält. Allerdings kritisiert er, dass grausame Gesetze der Scharia, besonders jedoch die Benachteiligung von Frauen, nicht mehr in unsere Zeit passen und ruft Kritiker dazu auf, die Scharia zu modernisieren:

>>Die Scharia erlebte ihre Blütezeit vor Jahrhunderten in einer Phase kreativer Gärung. Sie stagnierte aber, als spätere Generationen glaubten, Gesetze müssten sich nicht mehr den veränderten Verhältnissen anpassen. Die Zeit für eine Erneuerung ist gekommen. Wenn die Moslems wollen, dass die Scharia weiterhin eine zentrale Rolle in Nigeria spielt, dann müssen sie Wege finden, ihre rauen Kanten abzuschleifen.<<

Wie läuft denn unsere Rechtsprechung? Gerichte scheuen sich immer häufiger, Recht zu sprechen. Einfache Sachverhalte werden über Jahre hingezogen, damit sich die Parteien irgendwann genervt vergleichen und der Richter kein Urteil fällen muss. Außerdem ist man vor Gericht verloren, wenn man einen unfähigen Anwalt an seiner Seite hat. Wäre das für ein Land wie Nigeria wünschenswert?

Wie Ali Ahmad sagt, bezieht sich der größte Teil der Scharia auf Familienstreitigkeiten und normales Handelsrecht. Er bedauert es, dass die Kritiker sich nur für die spektakulären Fälle interessieren. für mich wäre es interessant, einmal einen Vergleich in der Rechtsprechung von normalen Streitigkeiten aufgrund der Scharia und unserer Gesetze zu ziehen. Erst dann könnte ich mir ein Urteil erlauben.

Internet-Tipp: https://derstandard.at/standard.asp?id=1430966


mart antwortete am 02.10.03 (09:35):

Nun es interessant die Argumente eines Verteidigers der islamischen Rechtssprechung zu hören, nachdem die Scharia sich in islamischen Ländern ausbreitet.

Nigeria sei zwar nur zur Hälfte von Moslems bewohnt, aber auch dort sei "Islamisches Recht seit langer Zeit integraler Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens. Das wird so bleiben".

Die nötigen Modernisierungen müßten nach Ansicht dieses Anwalts, der selbst an einem großen derartigen Gericht arbeitet, von den Kritiker der Scharia (d.h. für mich von den Menschenrechtsorganisationen), kommen.

Gibt es aber innerhalb der Scharia die Möglichkeit, Zweifel an dem letztendlich von Gott gesetztem Recht zu äußern bzw. Strafen wie Steinigung und Handabhacken abzuschaffen und die Stellung der Frau der des Mannes anzugleichen?

Dieser Anwalt äußert zu diesen Strafen eigentlich nur "Ich selbst habe diesbezüglich gemischte Gefühle"

Internet-Tipp: https://www.geocities.com/Paris/5276/scharia.htm


BarbaraH antwortete am 02.10.03 (10:13):

>>Gibt es aber innerhalb der Scharia die Möglichkeit, Zweifel an dem letztendlich von Gott gesetztem Recht zu äußern bzw. Strafen wie Steinigung und Handabhacken abzuschaffen und die Stellung der Frau der des Mannes anzugleichen?<<

Die Antwort steht m.E. in dem von Dir genannten Link, mart. Dort heißt es u.a.:

>>Nach dem Tod des Mohammed übernahmen es seine engen Vertrauten, in Streitfragen über das rechtmäßige Verhalten der Gemeinde zu entscheiden. Die Urteile wurden nach dem Konsensprinzip (ijma) gefällt, woraus sich später die gegenseitige Tolerierung der verschiedenen Rechtsschulen ableitete. Methodisch griff man auf die Rechtsanalogie (qiyas, ijtihad) zurück, wobei auch Brauch und Gewohnheitsrecht als Grundlage anerkannt wurden.<<

Daraus lese ich, dass anfangs durchaus eine Entwicklung in der Rechtsprechung statt fand. Ali Ahmad moniert, dass diese Entwicklung in den letzten Jahren stagnierte und ruft zur Modernisierung auf:

>>Als muslimischer Rechtsanwalt an einem Scharia-Gericht in Nigerias zweitgrößter Stadt ärgert mich die Verteufelung des islamischen Gesetzes seitens der Christen und Menschenrechtsaktivisten, weil die Scharia notorisch missverstanden wird. Aber als jemand, der amerikanisches Recht studiert und in Amerika gelehrt hat, sind mir die Fehler bei der Anwendung der Scharia bewusst, insbesondere im Umgang mit Frauen.<<

Er kritisiert die falsche Anwendung der Scharia... dadurch sagt er doch deutlich, dass ein anderer Umgang durchaus möglich ist... "insbesondere im Umgang mit Frauen".


mart antwortete am 02.10.03 (12:04):

Nun, dieser Vertreter der Scharia schreibt aber auch

"Als muslimischer Rechtsanwalt an einem Scharia-Gericht in Nigerias zweitgrößter Stadt ärgert mich die Verteufelung des islamischen Gesetzes seitens der Christen und Menschenrechtsaktivisten, weil die Scharia notorisch missverstanden wird."

und

"Egal wie groß indes der Protest angesichts der Todesurteile gegen Ehebrecherinnen anschwillt, die Scharia kann man hier nicht fortwünschen.."

und deshalb sehe ich von dieser Seite künftige Möglichkeiten einer Reform, die wenigstens einen Mindeststandard an Menschenrechten garantiert, mit doch größerem Zweifel.


Hebt der Vorteil der angegebenen Schnelligkeit der Verfahren die Grausamkeiten und Ungerechtigkeiten auf?

Müßte nicht ein Vertreter der Scharia von sich aus tätig werden und die Korrekturen nicht nur von den Kritikern der Scharia (Woher kommen diese?) verlangen?

Sind da nicht Brüche in der Argumentation?

Können Christen, die die Hälfte der Bevölkerung in Nigeria stellen, unter dieses islamische Gottesrecht gestellt werden?


Graust Dir nicht vor der Strafe des Handabhackens, die dieser Anwalt nicht per se als schlecht empfindet sondern nur zur gegenwärtigen Zeit, weil die sozialen Bedingungen eben schlecht sind?

Ist die Beurteilung dieses Anwalts bezüglich der Strafen Steinigung u. Handabhacken "Ich selbst habe diesbezüglich gemischte Gefühle" für einen gebildeten Menschen nicht ein wenig mager?

Gibt es noch andere Stimmen aus dem Bereich der Scharia, die einen mir ehrlicheren Reformwillen ausdrücken?


tiramisusi antwortete am 02.10.03 (12:31):

die Auslegung und Anwendung der Scharia ist so vielfältig wie die Auslegung des Korans und jede islamische Splittergruppe, von denen Schiiten und Sunniten die Hauptgruppen ausmchen, definiert ihre Scharia abweichend.

Die Scharia umfasst bei allen Moslems also die das Leben eines Gläubigen bestimmenden Gesetze und Regelungen - und diese wiederum weichen, je nach islamischer Glaubensrichtung, von einander ab.

Folgender kurzer Text erklärt vielleicht die abweichenden Erklärungen aus den diversen Medien:

aus: https://www.geocities.com/Paris/5276/scharia.htm:

Um das Jahr 750 kristallisierten sich unter den Abassiden im heutigen Irak die unterschiedlichen Rechtsschulen (madhab) heraus, von denen sich vier sunnitische – die Hanafi-, Maliki-, Shafi’i- und die Hanbali-Schule – durchsetzten; als bedeutendste schiitische entwickelte sich die Jafari- bzw. imamitische Rechtsschule. Ash-Shafi’i (767-820) gilt als der eigentliche Schöpfer des islamischen Rechts. Zwar wurde die Scharia, abgesehen von religiösen Belangen, in den neu gegründeten Nationalstaaten durch ein modernes Zivil- und Strafrecht ersetzt; den radikalsten Bruch vollzog dabei die Türkei. Dennoch wirkt es vor allem im Personenstandsrecht vieler Länder bis heute nach. In Saudi-Arabien und Iran sowie seit der Machtübernahme durch die Taliban auch in Afghanistan ist die Scharia Grundlage auch der säkularen Rechtsprechung.


Eine ziemlich rigurose Antwort gibt "islamauskunft.de"

0011.) Was ist die Scharia ?
Die Scharia ist das umfassende Gesetz der Muslime, das von zwei Quellen abgeleitet wird:
a) dem Qur'an und
b) der Sunna, den Handlungen des Propheten Muhammed.
Sie umfaßt alle Bereiche des persönlichen und gesellschaftlichen Lebens im Alltag. Das Ziel des islamischen Gesetzes ist der Schutz der Grundrechte des Menschen als Individuum. Dies schließt das Recht auf Leben und Besitz, auf politische und religiöse Freiheit, sowie den Schutz der Rechte der Frau und von Minderheiten mit ein. Die niedrige Verbrechensrate in muslimischen Gesellschaften ist auf die Anwendung des islamischen Gesetzes zurückzuführen.

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Ziemlich heftig und verlogen, wie ich finde ...






Beantwortet von Recep Katirci (Ehem. Imam der Fatih Moschee Lübeck) und
Fatima Grimm (islam. Schriftstellerin)


mart antwortete am 02.10.03 (13:42):

Ein mir sehr interessanter und weiterführender Link ist:

https://www.humanrights.ch/themen/universalitaet/islam.html

Internet-Tipp: https://www.humanrights.ch/themen/universalitaet/islam.html


Medea. antwortete am 02.10.03 (14:23):

Liest man/frau in dem angegebenen Link und anderen, scheint es um die Menschenrechte im Islam schlecht bestellt zu sein ...
Steinigungen finden eher seltener statt - aber, sie finden statt -
in den "Gesetzen für die Frau" kommt diese in den meisten Fällen schlechter weg (Eherecht, Familienrecht, Erbrecht),

das grausame Verstümmeln ist offenbar nicht nur in Saudi-Arabien gängige Praxis - Hand- und Fußabhacken sind durch nichts zu rechtfertigende Strafen,

Prügelstrafen werden gerne verhängt; da Menschen bei der Verabreichung von 100 Stock- oder Peitschenhieben häufig zu Tode gekommen sind, wird die Strafe "aufgeteilt" - es gilt als human, dann eben dreimal zu erscheinen .....


mart antwortete am 02.10.03 (15:31):

Ich habe ein Beispiel für eine Belehrung gefunden, in der ein Moslem um Rat bittet, weil seine Frau nicht mehr Moslem sein mag.
Es erscheint mir sehr aufschlußreich und ich frage mich, wie man die Worte des Propheten den Menschenrechten anpassen könnte.


"Frage:

Ein Bruder kam zu mir und fragte mich: "Was soll er tun, wenn seine Frau ihm sagt, dass sie wünscht, nicht länger Muslima zu sein. Sie glaubt, dass es einen Gott gibt, aber sie will kein Muslim sein. Sie sagte, dass es ihr egal sei, wenn
sie das ins Höllenfeuer bringen würde. Sie hat aufgehört zu beten, hat ihre Bedeckung, und die ihrer Tochter (die nicht seine Tochter ist) abgenommen, und sagte, dass sie nicht länger dem Islam folgen." Sie hat auch gesagt, dass sie
umziehen will. Scheikh, wir müssen dringend wissen, was zu tun ist. Wenn sie für schuldig an ar-Riddah (Austritt aus dem Islam) befunden wurde, wie wirkt es sich auf ihre Ehe aus? Sind sie noch verheiratet? Befindet sie sich in einem Zustand der Nachheirat (Iddah)? Darf er alleine mit ihr sein? Sollte er im selben Zuhause verbleiben (Sie bat ihn, es zu verlassen, und sie bringt Statuen und andere unerlaubte Dinge in das Haus)? Es könnte Fitnah geben und seinem Iman schwächen aufgrund seiner Gefühle. Wir (die Mitglieder dieser Gemeinde) würden definitiv eine schnelle Antwort schätzen, denn es mag ernste Auswirkungen wegen dieser Sache geben.

Antwort:

Gelobt sei Allah
Ohne Zweifel, wenn dies der Fall ist, hat sie sich Kufr dem Iman vorgezogen. Sie will nicht Muslim bleiben und sie beleidigt den Islam und seine Lehren, und sie handelt gegen seine Lehren. In diesem Fall ist sie ein Kaafir, und eine Abweichlerin, deshalb ist es nicht erlaubt für ihn ,mit ihr verheiratet zu bleiben, denn Allah sagt:
(ungefähre Bedeutung der Übersetzung)

" Und haltet nicht am Ehebund mit den ungläubigen Frauen fest, " [Surat al-Mumtahanah 60:10]

Das heißt, wenn er eine Kaafir-Ehefrau hat, ist es ihm nicht erlaubt, mit ihr verheiratet zu bleiben. Er muss ihr Rat geben und Beweise gegen sie begründen, und sie dann verlassen.

Wenn er an einem Ort ist, wo eine islamische Regierung und das Gesetz der Schari´ah gelten, dann muss er ihren Fall vor den muslimischen Qaadi (Richter) bringen, damit dieser sie fragt, zu bereuen.

Wenn sie nicht bereut, dann sollte das Urteil Allahs über ihr gefallen werden, welches der Tod ist, denn der Prophet (sas) sagte:

"Wer immer seine Religion ändert (den Islam verlässt) -tötet ihn."

Aber wenn das nicht möglich ist, und weder eine islamische Regierung, noch das Gesetz der Schari´ah gelten, dann, sollte er sich zumindest von ihr komplett trennen;

es ist nicht erlaubt für ihn, mit ihr zu leben, nachdem sie klar ihren Kufr ausgedrückt hat."

Internet-Tipp: https://www.as-sunnah.de/modules.php?name=Content&pa=showpage&pid=72


Medea. antwortete am 02.10.03 (18:35):

Ich kann einfach nicht glauben, was ich hier im Islamischen Zentrum Münster e.V. lese. 'Eine Frau geht ihren (islamischen) Weg ....
Wo bin ich denn? Im Orient?

Internet-Tipp: https://www.as-sunnah.de/modules.php?name=News&file=article&sid=108


BarbaraH antwortete am 02.10.03 (19:57):

Über den von mart genannten Link "humanrights" bin ich auf die Seite von "Terre des Femmes" gekommen. Dort heißt es:

>>Ein zentrales Merkmal islamisch geprägter Gesellschaften ist die Geschlechtertrennung: Mädchen und Jungen dürfen nicht in dieselbe Schule gehen und dürfen keine sozialen Kontakte haben. Frauen sollen darauf achten, nicht durch Blicke oder Worte das Interesse von Männern zu wecken.

In vielen Migrantenfamilien in Deutschland sind diese Traditionen und Wertvorstellungen erhalten geblieben: Ob Mädchen aus der Türkei oder dem Kosovo – viele von ihnen tragen freiwillig oder unter Druck ein Kopftuch, müssen nach der Schule gleich nach Hause und werden mit ihren Cousins aus der Heimat verheiratet. Im Extremfall fallen sie auch in Deutschland einem sogenannten Ehrenmord zum Opfer.

Es handelt sich dabei allerdings nicht um eine islamische Praxis, sondern um Traditionen und Bräuche der ethnischen, nationalen oder religiösen Gruppe. Immer gibt es auch Gegenstimmen und liberale Vereinigungen des jeweiligen Kulturkreises, die sich gegen frauenverachtende Sitten und Gesetze einsetzen. Auch aus religiösen Kreisen, wie z.B. den AnhängerInnen der feministischen Koranexegese, sind diese Stimmen zu vernehmen.<<

https://www.frauenrechte.de/themen/islam-start.html

Terre des Femmes sagt also, es handele sich nicht um eine islamische Praxis... vielmehr um ethnische, nationale und auch religiöse Gruppen.... Außerdem gibt es Gegenstimmen und lieberale Vereinigungen. Insofern scheint doch eine Bewegung/Entwicklung möglich zu sein.

Vielleicht sollten wir uns einmal daran erinnern, wielange hier in Deutschland eigentlich Gleichberechtigung praktiziert wird. Anfang der siebziger Jahre hatte der Mann z.B. noch das Recht, das Arbeitsverhältnis seiner Frau zu kündigen... Noch heute verdienen Frauen bei gleicher Qualifikation ca. 20% weniger u.a.m.

Ich denke, man sollte auf jeden Fall für Gleichberechtigung und gegen Unmenschlichkeit eintreten... gleichzeitig jedoch auch Ländern wie Nigeria eine Entwicklung zugestehen... sie ihren eigenen Weg gehen lassen.

Internet-Tipp: https://www.frauenrechte.de/themen/islam-start.html


pilli antwortete am 02.10.03 (20:20):

meine mutter hat sich bis heute nicht damit abgefunden, daß ein eigenes bankkonto seinerzeit nur mit zustimmung meines vaters erfolgen konnte (!!!)obwohl sie alle finanziellen angelegenheiten regelte...einfach...weil mein vater dazu nie lust verspürte :-)

jou...datt hat der olle Adenauer damals alles fein bedacht...bloss keine frau mehr als notwendig vom trauten heim fernhalten, kinder brauchte datt land und das spann sich wie ein roter faden durch alle lebensbereiche. wenn ich mich an die werbe-fotos erinnere, sehe ich immer noch frauen mit gestärkten weißen schürzen, die irgend einen haushaltsartikel in der küche oder ein waschmittel vielleicht noch im garten beim wäsche-aufhängen zeigen durften.

da war dann auch geld für ausreichende hege und pflege dieser mutter-tierchen da...und das "Müttergenesungswerk" blühte und gedieh...hehe...

beeinflussung???... aber wie!!!

:-)


mart antwortete am 02.10.03 (21:02):

Barbara, ich hoffe ebenfalls, daß eine Emanzipation möglich ist, und daß jemand aus diesem Moslemklub austreten kann ohne vom Ehemann (ohne Unterhalt) verstoßen zu werden oder mit noch ärgerem bestraft zu werden. Ob die erwähnte Seite über Frauenrechte tatsächlich von Muslinen gestaltet und auch vertreten wird, kann ich nicht herausfinden, ist aber für mich doch zweifelhaft.

Bezüglich Kopftuch und kultureller Herkunft gibt leider die Seite über Muslimrecht andere Auskunft:

"Es ist Konsens aller islamischen Rechtsschulen, dass das Tragen Kopftuches, die das Pubertätsalter erreicht haben, Pflicht ist..."

und

"Es wird nicht eine kulturelle Zugehörigkeit, sondern eine religiöse Zugehörigkeit zum Ausdruck gebracht."

Internet-Tipp: https://www.muslimrecht.de/muslimrecht/konzeptpapier/kopftuch_arbeit.pdf


uul antwortete am 03.10.03 (03:22):

Erschreckend ist auch die Tatsache, daß heutzutage strenggläubige, fundamentalistische Moslems ihre Kinder entweder in Saudiarabien oder in DEUTSCHLAND (!) auf Koranschulen schicken! Pro Woche 8 Stunden Religion, 6 Stunden Arabisch - aber nur 1 Stunde Deutsch (ARD Panorama v. 02.10.03)- und das trotz Aufsicht der Schulbehörden des Landes NRW bzw. des Regierungsbezirks Köln. Diese "Akademie", benannt nach dem saud. König, ist zu einem fundamentalistisch-islamistischen Zentrum für Europa geworden, wo Hass und Djihad gepredigt wird.
Eine Verwandte lebt z.Zt.mit ihrem Ehemann in Riad, sie muß sich den dort herrschenden strengen Gesetzen der Scharia unterwerfen, darf NUR mit der schwarzen "Abaya" - dem alles verhüllendem "Sack" auf die Straße gehen, und falls nur ein winziges Etwas von Haut zwischen Pluderhose und Schuh zu sehen ist, wird ihr "Vergehen" von der "Religionspolizei" mit Stöckchenhieben geahndet.
Selbst ein Auto zu fahren ist selbstverständlich auch für Europäerinnen verboten.
Verständlich, daß sie sich danach sehnt, so bald wie möglich wieder in die Heimat zu kommen ...


Medea. antwortete am 03.10.03 (08:07):

ARD Panorama wird nicht so ohne weiteres Wissen dieses Thema anschneiden ....
Wann beginnt hier endlich das Erwachen? Durch die Hintertüre in die kalte Küche und schwups, ist der Braten weg..... :-((


mart antwortete am 03.10.03 (08:21):


Quelle "Entdecke den Islam!"
Überarbeitet durch MuslimßRecht



„Warum wird der Islam oft missverstanden ?

Der Islam wird häufig missverstanden und mag in manchen Gegenden der heutigen Welt sogar exotisch erscheinen.

Vielleicht ist das so, weil die Religion in der westlichen Welt das Alltagsleben nicht mehr bestimmt, während der Islam das Leben ist.

Die Muslime ziehen keine Trennung zwischen weltlich und heilig.

für eine ganze Zeitlang galt der Islam als eine "orientalische" Religion, aber mit der wachsenden Zahl von Muslimen im Westen wird der Islam langsam als globaler Glaube gesehen.


Muslime werden nicht länger als Fremde mit ungewöhnlichem Verhalten betrachtet, sondern als Teil des Lebensmosaiks im Westen willkommen geheißen.


Vielfach gilt der Islam nicht nur als eine akzeptable Religion, sondern als eine erwünschte Alternative. „

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Da ist nur hoffen, dass auch in islamischen Ländern, Menschen mit anderem Glauben oder ohne Bekenntnis als Teil des Lebensmosaiks willkommen geheißen werden und bald die gleichen Rechte bezüglich ihrer Kleidung, Sitten und Glaubensäußerungen genießen wie die Moslems.

Es wäre auch zu hoffen, dass die Menschenrechte (z.B. Wieviele Menschen müssen einen Ehebruch bei Männern bzw. bei Frauen bezeugen! Erbrecht! Austritt aus einem Religionsverband etc.) bald im gleichen Ausmaß für beide Geschlechter gelten.

Internet-Tipp: https://www.muslimrecht.de/ueberislam.php#4