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THEMA:   gewschg kommt durch

 22 Antwort(en).

plupp begann die Diskussion am 02.09.01 (14:48) mit folgendem Beitrag:

nach inoffiziellen infos, wird die cdu-fraktion vorraussichtlich dem antrag der justizministerin zustimmen und das gewalt-schutz-gesetz mitabsegnen. das gesetz beinhaltet ein sehr hohes missbrauchsrisiko. von kritikern wird es als hexenhammer beschrieben und bewirkt eine umkehr des rechtsprinzips, sowie die beseitigung der unschuldsvermutung. es gilt ab dann nicht mehr das prinzip schuldig durch urteil, sondern schuldig durch aussage der frau.

da es analog zu den frauenhäuser keine ähnlichen auffanghäuser für männer gibt, ist mit einem enormen anstieg der suizidraten und ähnlicher delikte zu rechnen.

weiteres im linktip

https://www.vafk.de/themen/expanhbock.htm

(Internet-Tipp: https://www.vafk.de/themen/expanhbock.htm)


Georg Segessenmann antwortete am 02.09.01 (16:38):

Lieber Plupp

Möchtest oder erwartest Du Antworten? Oder war es einfach ein Statement?

Schorsch


Lara antwortete am 03.09.01 (07:39):

Hallo Plupp ... und so weiter,
geht's Dir besser?


Karl antwortete am 03.09.01 (18:25):

Hallo zusammen,

also m.E. ist das schon ein ernstes Diskussionsthema, es geht um die Gesetzesinitiative, die es geschlagenen Frauen (besser Partnern?) ermöglichen soll, den Schläger des Hauses zu verweisen: "Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung". Es geht darum, ob mit einer löblichen Absicht wieder einmal das Kind mit dem Bade ausgeleert wird - oder ob die vorgesehen Massnahmen adäquat sind. Prinzipiell sollte man Gesetze nie nach der Zielsetzung, sondern immer nach den zu erwartenden Auswirkungen diskutieren. Beides ist l e i d e r nicht immer dasselbe.
Aus dem vom "Plupp" (schwimmst Du gern ;-) zitierten Gutachten zum Gesetzesentwurf geht hervor, um was es geht, z.B.:
1. Erweiterung des Schutzbereichs der Ehe auf die häusliche Gemeinschaft.
2. Schutz vor der bloßen Bedrohung und das Genügen einer unbilligen Härte zur Überlassung der Wohnung
3. Verzicht auf die Gefahr künftiger Beeinträchtigungen als Voraussetzung
4. Beweislastumkehr mit hohen Hürden bei Rückkehr in die Wohnung
5. Erleichterung des einstweiligen Rechtsschutzes durch die Möglichkeit der Vollstreckung durch unmittelbaren Zwang und ohne rechtliches Gehör

Ich gebe zu, mich bisher mit dieser Thematik noch nie befasst zu haben, halte aber einige der Punkte oben auch für sehr problematisch. Passend zum Weltmännertag die etwas provozierende Frage: Werden Männer der Willkür der Frauen ausgeliefert?

Hier gibt es doch was zu diskutieren - oder?


plupp antwortete am 03.09.01 (19:12):

hi all.
vorweg, kleiner fehler von mir, es dauert noch 2 monate bis zum tag des mannes ^^

zu deinen fragen, karl ;)
ja ich schwimme gerne ~~~~><))°>~~~~~

und das wichtigere, genau das wird eintreten, das ist das ziel der feministischen bewegungen. das erstaunlich daran, obwohl sie, wie einst ein deutscher diktator vor seiner machtergreifung, in büchern und kampagnen bereits mehr als deutlich exakt beschrieben haben, was sie vorhaben, meint jeder, dass das nicht eintreten würde.

ich habe dir unten den link zum archiv eines E-Zines (elektronisches magazin/zeitung) gegeben, in dem immer wieder sehr informative links und news bekanntgegeben werden. eben zu diesem thema und ähnlichen themen. allein die bisher erschienen ausgaben dürften dir einen guten überblick vermitteln.

wohlgemerkt, es geht hier nicht um frauenfeindlichkeit, sondern um die lebensberechtigung beider geschlechter.

das gewaltschutzgesetz, so neutral es auch formuliert ist, wird NUR als frauenschutzgesetz propagiert und es wird nur von männlichen tätern berichtet. die studien, die von der bundesregierung in auftrag gegeben wurden, sind nur soweit auch darin einbezogen worden, wo frauen als benachteiligt gelten. studien, die frei geführt worden sind oder trotz des auftrages durch ein ministerium nicht dem feministischen idiologievorstellungen entsprechen, wurden und werden komplett ignoriert.

eine studie ist auch nur soviel wert wie ihre auslegung und während das justizministerium davon spricht, dass eine studie alleine nicht aussagekräftig genug für ein gesetz sei, beruft es sich doch auch gleichzeitig eben darauf.

zumal eine studie zur gewalt gegen frauen natürlich auch nur diesen einen aspekt umfasst, alles andere ignoriert. und weil in der studie zur gewalt gegen frauen, keine hinweise auf gewalt gegen männer erscheint (welch wunder bei dem namen alleine) sei das gesetz ausschliesslich dazu da, um fraune zu schützen. bedenke, dass ein polizist vor ort oder ein richter der damit konfrontiert wird, im seltensten fall vollkommen unbeeinflusst von dieser vorverurteilung handeln wird.

und selbst ohne das ist die missbrauchsgefahr dieses gesetzes derartig gross, dass es an sich schon abzulehnen ist. es ist ja direkt im gesetz gross reingeschrieben, dass es zum misbrauch auffordert.

cu
plupp

(Internet-Tipp: https://www.pluppi.de/invisible-men)


Manfred Franz antwortete am 04.09.01 (07:27):

Es geht in dem Gesetz m.E. nur und ausschließlich um den Gewaltschutz. Und den haben Frauen nun einmal nötiger als Männer, da sie doch fast immer körperlich unterlegen sind. Natürlich sehe auch ich die Missbrauchsmöglichkeit und die Schwierigkeiten "unschuldiger" Männer, sich dagegen zu wehren. Aber was ist ein Zusammenleben wert, dass sich im Austausch von Feindseligkeiten erschöpft? Dann ist eine Trennung doch allemal der bessere Weg. Und wer nicht mit seiner Scheidung Anwälte und Richter reich machen will, der kann ja versuchen, sich mit dem Partner über ein Getrenntleben zu einigen- und das eingesparte Geld teilen um es sinnvoller zum Aufbau eines Neuen Lebens zu verwenden. Habe Derartiges mehrmals in meiner Verwandschaft erlebt und muss sagen, das geht überraschend gut.


Georg Segessenmann antwortete am 04.09.01 (08:54):

Lieber plupp

Ich weiss nicht, ob Dir die grundlegenden Unterschiede zwischen Mann und Frau bekannt sind:

1.) Der Mann ist von der Natur her so gebaut, dass er sich das "Weib" untertan machen kann;

2.) die Hormone steuern den Mann im Falle von langer Sex-Abstinenz ins Chaos, welches ihn dann u.U. so in die Zange nimmt, dass er sich das brutal nimmt, worauf seine Natur glaubt ein Recht zu haben;

3.) sogar irgendwo in der Bibel steht geschrieben, dass das Weib dem Manne untertan sei.

Nun schau Dir doch mal die Verbrechensstatistik über Vergewaltigungen genau an. Dann rechne nach, wieviele Prozente von vergewaltigender Frauen wievielen vergewaltigenden Männern gegenüber stehen.

Wenn wir nicht Gesetze hätten, die auch den Schwächeren eine Chance geben, dann würde nur noch das Gesetz des Urwaldes gelten. Rühmen wir Menschen uns denn nicht, uns vom Affen abzuheben?

Gruss

Schorsch


plupp antwortete am 04.09.01 (18:07):

hi schorsch,
also ich weis nicht, was deine hormone mit dir veranstalten, aber so ist das absolut falsch. oder meinst du das alle singlemänner in bestimmten zeitabständen irgendjemand vergewaltigen? seltsamer weis ist dem nicht so, müsste aber, wenn du recht hättest.

die vergewaltigungsstatistiken zu nennen ist ein kluger schachzug, denn wenn jemand die ßß nicht kennt, könnte so eine statistik überzeugend sein.

ein paar denkanregungen für dich:
-> laut ß177 StGB ist eine vergewaltigung eines mannes nur dann gegeben, wenn er entweder von mehreren frauen zum geschlechtsverkehr gezwungen wird, oder etwas in ihn eingedrungen ist. und nun sag mir mal, hast du jemals einen geschlechtsverkehr zwischen einem mann und einer frau gesehn, wo sie in ihn eindringt? laut gesetz ist also ein erzwungener akt oder unter ausnutzung einer bestimmten situation, wo das opfer wehrlos ist, in der regel nicht strafbar, wenn das opfer ein mann und die täterperson eine frau ist.

-> wenn ein mann zur polizei geht um anzuzeigen, dass er von einer frau vergewaltigt wurde, wird er zuerst nur ausgelacht und anschliessend sieht es die verhaltensordnung der polizei vor, in so einem falle nicht gegen die frau, sondern gegen das opfer zu ermitteln. erst wenn das opfer nachgewiesen hat, nicht täter zu sein, sondern wirklich opfer, wird es erneut ausgelacht. woher ich das weis? lies mehr zeitung, da steht es doch laufend drin.

allein diese beiden sachverhalte zeigen schon, dass in den statistiken kaum männliche opfer auftauchen, es sei denn sowohl täter als auch opfer waren männer.

hinzu kommt noch, dass die meissten männer sich nicht darüber bewusst sind, dass eine vergewaltigung möglich ist, und folglich nur ungläubigkeit gegenüber opfern äussern, bzw wenn sie selbst opfer geworden sind, dies nicht als vergewaltigung bezeichnen, da ihnen anerzogen ist, sich als ewig willig anzusehen und dass ihre erektion, obwohl dies nachweislich in den meissten fällen unwillkürlich passiert, zeichen dafür sei, dass sie es ja wollten. und genau dieser satz "du wolltest es doch" ist jener, gegen den sich feministinnen nicht ohne grund gewehrt haben, allerdings leider nur, als es um weibliche vergewaltigungsopfer ging.

und schade dass du meinst, die gesetze würden die schwächeren schützen. die gesetze schützen die schützlinge der regierenden oder warum meinst du, dass der schutz der kinder, der im vorfeld des gesetzes so hochgehalten wurde, gar nicht dem schutz der kinder dient, sondern nur den willen der frau durchsetzen soll?

ein kind hat nur dann recht und hoffnung auf den schutz durch den staat, wenn die täterperson ein mann ist, ansonsten bekommt die täterin volle rückendeckung beim kindesmishandeln und die ideologische unterstützung dies auch zu dürfen. bedenke dabei, dass über 70% der kindesmishandlungen durch die mütter dieser kinder stattfinden. das bedeutet, dass dieses gesetz nur maximal 30% der minderjährigen opfer schutz bietet und die andern unter ideologischer vorteilsnahme verheizt. in den 30% sind mishandlungen durch väter, nicht-mütter und nicht-väter und gleichaltrigen enthalten.

und was da sonst noch genannt wurde in bezug auf körperlichen vorteil des mannes, damit erklärt ihr jeden mann als vorverurteilt, da ihr ihnen unterstellt, die handlung der frau, obwohl sie gegen sie gerichtet ist, würde der verantwortung dieser männer zuzurechnen sein.

ausserdem kenne ich kein sonstiges aktuelles gesetz, das einen schwächeren, nur weil er/sie schwächer ist, dazu auffordert gewalt gegen stärkere auszuüben.

dieses gestz ist eine art ermächtigungsgesetz, lernt mal die deutsche geschichte, es hat in einigen teilen erstaunliche ähnlichkeiten mit einem der ersten gesetze damals.


der link unten bezieht auf den sexuellen teil der kindesmisshandlungen, dazu empfehle ich die lektüre des buches ISBN 3-927796-41-7 (dm 49,80) "Frauen als Täterinnen", verlag donna vita, herausgeberin, michelle elliot und zu dem allgemeinen thema ISBN 3-89501-617-9 (dm 22,--) "Verantwortung: Nein danke! Weibliche Opferhaltung als Strategie und Taktik" von Beate Kricheldorf und ISBN 3-89602-382-9 (dm 39,80) "Sind Frauen bessere Menschen?" von Arne Hoffmann.

cu
plupp

(Internet-Tipp: https://www.maenner-maenner.com/Berichte.htm)


Georg Segessenmann antwortete am 04.09.01 (18:45):

Lieber plupp

ich habe ein bisschen Mühe mit Deinen obigen äusserungen. Möglicherweise arbeiten unser beider Hirnwindungen nicht im gleichen Takt?

Ich möchte deshalb auf weitere Antworten von meiner Seite aus verzichten.

Sei mir nicht böse.

Gruss

Schorsch


Lara antwortete am 04.09.01 (18:47):

Das ist ja alles w a h n s i n n i g spannend.
Plupp -, fallen Dir nicht die Finger ab?
Lara


Margit Fischbach antwortete am 04.09.01 (20:32):

Hallo zusammen,

gibt es irgendwo im Netz den Gesetzestext?
Bevor ich mich an der Diskussion beteilige, würde ich gern den Wortlaut des geplanten Gesetzes lesen, nicht nur Interpretationen zum Text.

Mit freundlichen Grüßen

Margit Fischbach

(Internet-Tipp: https://www.zum.de)


Johannes Michalowsky antwortete am 04.09.01 (22:16):

Beschluss des Bundeskabinetts vom 13.12.2000:

E n t w u r f

Gesetzentwurf
der Bundesregierung

Entwurf eines Gesetzes
zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes
bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie
zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung

URL steht hier unten!

(Internet-Tipp: https://home.t-online.de/home/m.lochner-fischer/archiv/archiv23.htm)


Karl antwortete am 05.09.01 (08:30):

Lieber Jo,


der Gesetzesentwurf hat 90 Seiten, die Webseite hat nur einen Auszug hiervon aber den Link zum Download. Also, ich muss gestehen (und meiner Frau geht es ebenso), das ist uns zuviel Arbeit. Das sollen Betroffene oder in Zukunft potentiell Betroffene lesen. Wir schlagen uns nicht ;-)

Ich gehe einmal davon aus, dass die 90 Seiten deutlich machen, dass der Gesetzgeber sich Mühe gegeben hat. Den Entwurf in die Nähe des Ermächtigungsgesetzes zu stellen, wie Plupp das tut, scheint mir nach Lektüre der Zusammenfassungen doch einer Unkenntnis der historischen Vorgänge zu entspringen und deren Verharmlosung Vorschub zu leisten.

Mit freundlichen Grüßen

Karl


Karl antwortete am 05.09.01 (08:36):

Alle Gesetzesentwürfe der Bundesregierung können unter folgender URL als PDF-Dateien gelesen werden:

https://www.bmj.bund.de/ggv/ggv_i.htm#Regierungsentwürfe

(Internet-Tipp: https://www.bmj.bund.de/ggv/ggv_i.htm#Regierungsentwürfe)


Lara antwortete am 05.09.01 (09:04):

Ich habe einen Schlagring, eine Hand-Sirene mit Intensiv-Strahler (und ein Handy). Das, soweit es den Selbst-Schutz von Frauen betrifft -, denn die Gesetze gehen ja mit mir nicht in den Wald.
Und was den Schutz der Männer vor mir betrifft: für mein Privatleben sind sie mir völlig uninteressant.
Lara

(Internet-Tipp: https://www.koerpernetz.de)


Margit Fischbach antwortete am 05.09.01 (10:00):

Nach Lesen der Begründung des Gesetzentwurfes: "Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (Gewaltschutzgesetz - GewSchG)" sowie des Textes zur änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, kann ich die ganze Aufregung nicht verstehen - die Rede ist vom Schutz von Personen vor Gewalt, d.h. das Gesetz gilt sowohl für Männer wie für Frauen. Allein die Behauptung misshandelt worden zu sein, reicht nicht aus, um die PartnerIn aus der Wohnung entfernen zu lassen.

Fakt wird wahrscheinlich sein, dass mehr Männer als Frauen vom Gesetz betroffen sein werden, wenn man von den Statistiken der Krankenhäuser und Arztpraxen ausgeht.

Aber was soll die ganze Aufregung: da ich meinen Mann nicht misshandle, brauche ich auch das Gesetz und den Verlust meiner Wohnung nicht zu fürchten :-)


Heidi antwortete am 05.09.01 (11:45):

Noch eine weitere Informationsquelle, nicht nur für obiges Thema:

unter https://www.bundesregierung.de im Bereich Service - e-Mail Abonnement -
gibt es einen Mailinglistenservice Bundesregierung, (elist@abo.bundesregierung.de)Abonnement BPA-Informationen

(Internet-Tipp: https://www.bundesregierung.de )


Georg Segessenmann antwortete am 05.09.01 (15:08):

Schmunzel!

Schorsch


Ricardo antwortete am 06.09.01 (09:15):

Geschlagene Männer aller Länder, vereinigt euch!


Heidi antwortete am 06.09.01 (09:46):

;-) .. und liebt die Frauen, mit denen Ihr geschlagen seid


Georg Segessenmann antwortete am 07.09.01 (11:15):

"Ricardo antwortete am 06.09.01 (09:15):

Geschlagene Männer aller Länder, vereinigt euch!"

Um gemeinsam zurück zu schlagen? Wen? Tipp: (nicht ernst gemeint!) Die Kinder sind noch wehrloser!

Schorsch


Eberhard antwortete am 05.10.01 (16:54):

Ich finde: Man kann die Diskussion auch übertreiben, jedenfalls sehe ich keine Veranlassung, mich mit dem Thema zu befassen.

Nix für ungut !

Eberhard


Lara antwortete am 05.10.01 (18:12):

Hat das jemand verlangt?

(Internet-Tipp: https://www.hannoverssenioren.de)