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THEMA:   staatliche Subvention der Kirchensteuer

 1 Antwort(en).

goetz begann die Diskussion am 14.08.03 (13:46) mit folgendem Beitrag:

Der 18.Subventionsbericht des Bundesfinanzministeriums vom August 2001, S. 107, weist 3,320 Milliarden ä an Subvention der Kirchensteuer für das gleiche Jahr aus.
für das Jahr 2002 werden mit den verfügbaren Daten vom August 2001 3,580 Milliarden ä an Subventionen der Kirchensteuer geschätzt.
Bezeichnung der steuerlichen Regelung:
Abzug der Kirchensteuer als Sonderausgaben.
Die Verfassung der Deutschen fordert jedoch vom Staat eine weltanschauliche Neutralität, bzw. verbietet die staatliche Bevorzugung jedweder Religion.
Auch nur noch etwa die Hälfte der Arbeitnehmer sind Kirchenmitglieder.
Unbeeindruckt davon behält jedoch das Konkordat Adolf Hitlers mit dem Apostolischen Stuhl, was der Kirche weltweit einmalige Privilegien verschaffte, Gesetzeskraft.
Selbst Spanien und Italien konnten ihre faschistischen Konkordate überwinden.
In Deutschland ist das Thema aber trotz Massenarbeitslosigkeit und wirtschaftlicher Rezession ein Tabuthema.
Warum eigentlich?
goetz

Internet-Tipp: www.kirchensteuer.de


Wolfgang antwortete am 14.08.03 (14:45):

Wohl, goetz, weil es in Deutschland starke christlich-fundamentalistische Parteien gibt - CCU/CDU -, deren fuehrende Mitglieder oft aufs engste verquickt und verstrickt sind in staatliche Aemter und Funktionen.

In Bayern zum Beispiel, meinem Land, haben Christen (evangelische und katholische) praktisch alle Staatsaemter inne. Sie bekennen sich ausdruecklich dazu, dass bayerische Politik 'christliche' Politik sein muss. Praktisch aeussert sich das so, dass auf allen moeglichen Gebieten den Christen und ihren Kirchen Privilegien zugeschanzt werden. Fuer mich - obwohl ich selber praktizierender Katholik bin - ist das ein bedrueckender Zustand. Zumal die Privilegierung der hier ansaessigen Christen einhergeht mit der Diskriminierung der hier ansaessigen Muslime.

Man wird sich engagieren muessen fuer die laengst beschlossene und kodifizierte aber nicht hinreichend genuegend praktizierte Trennung von Staat und Kirche.