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THEMA:   Neues EU-Strafrecht

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Mart begann die Diskussion am 27.07.03 (23:25) mit folgendem Beitrag:

Ich habe folgenden Artikel gefunden, den ich sehr interessant finde. In den Medien ist dieses Thema m.E. kaum entsprechend beleuchtet worden und daher für mich bisher relativ unbekannt gewesen.
Die Konsequenzen erscheinen mir wirklich sehr gravierend. Der folgende Artikel ist um einiges länger, ich habe aber (bisher) keinen link gefunden.

Aus der Süddeutsche Zeitung, 7.7.2003, Seite 4
Dr. Heribert Prantl
Ressortchef Innenpolitik bei der Süddeutschen Zeitung,

..........Das gesamte EU-Strafrecht befindet sich in einem traurigen Zustand. Diese Entwicklung begann mit dem Corpus Juris, einem Strafprogramm zum Schutz der finanziellen Interessen der EU, dem man anmaßend den Namen des berühmtesten aller alten Gesetzbücher gab. Dieses Corpus Juris ermöglicht es, die zweckwidrige Verwendung jedweder Subvention mit Strafe zu belegen. Die EU-Bürokraten können ihre Vergaberegeln also so stricken, dass bei jedem Verstoß ein Strafprozess droht. Zusammen mit dem Grünbuch der Europäischen Kommission wird das abenteuerliche Konsequenzen zeitigen: Ein Bauer aus Niederbayern kann dann, bei Abgabe der Strafsache von der nationalen an die europäische Staatsanwaltschaft, an einem beliebigen Ort der EU angeklagt werden. Wenn seine subventionierten Kartoffeln nach Valencia geliefert wurden, muss er sich gegebenenfalls dort verantworten, möglicherweise aufgrund von Beweisen, die auf der Basis eines Beschlusses des Gerichts in Tessaloniki erhoben wurden. Der Kartoffelbauer wird notgedrungen jeden Deal annehmen, den ihm die EU-Bürokraten anbieten: Einstellung seines Verfahrens gegen stattliche Geldzahlung. So beschreibt Eberhard Kempf, der Vizepräsident der Anwaltschaft am Ständigen Internationalen Strafgerichtshof, die europäischen Aussichten.
[Wenn man sich bei politischen Verfolgungen im eigenen Land die Hände nicht schmutzig machen möchte, übernimmt diese Drecksarbeit ein Lackaienstaat]
Das werdende Strafrecht ist so konstruiert, dass die EU-Strafverfolger einen Eingriff in Grundrechte immer in dem Land beantragen können, wo es am leichtesten geht: Wie im Supermarkt nimmt man sich aus jedem Regal etwas heraus, und so werden die Dinge aus dem nationalen Kontext gerissen. Werden zum Beispiel in einem bestimmten EULand üppige Abhörrechte durch ebenso üppige Zeugnisverweigerungsrechte ausgeglichen, so ist es mit dieser Balance auf EU-Ebene vorbei. Ergebnis dieses Einkauf s im Supermarkt der Paragrafen: Bürgerrechtlern vergeht Hören und Sehen. Rechtsstaatliche Bastionen werden, so die deutschen Professoren, "auf kleinstem gemeinsamem Nenner geschleift".