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THEMA:   Einsatz von Prostituion IN der Altenpflege

 9 Antwort(en).

R.Wagener begann die Diskussion am 18.08.01 (12:26) mit folgendem Beitrag:

Liebe DiskussionsteilnehmerInnen!
Bitte nicht erschrecken, aber ich habe als Jurist den Auftrag bekommen, folgender Frage nachzugehen:
Inwiefern sollte der Einsatz von Prostitution in der Altenpflege als therapeutische Intervention von den Krankenkassen getragen werden? (Lapidar gesagt: Sex als Therapie und Gesundheitspflege). Sollte eine gesetzliche Grundlage für die Kostenübernahme geschaffen werden?
Ich taste mich gerade an das Thema heran, habe bei der Fragestellung an sich sozialethische Bedenken.
Um diese aber zu äussern, brauche ich Hinweise, wie weit die allgemeine Diskussion dazu ist. Wer weiss auch noch etwas über dieses Thema die Niederlande betreffend (da gibt es wohl eine solche Regelung)? Ich habe gehört, dass in der BRD einige Berufsgenossenschaften die Kosten tragen, stimmt das? Bin für alle Hinweise und Stellungnahmen dankbar.


Heidi antwortete am 18.08.01 (14:06):

Empfehle Ihnen hierzu den unten angegebenen Link, es geht hier zwar nicht speziell um die Altenpflege, allerdings bezweifle ich auch, dass das Thema bei der heutigen Klientel in den Altenpflegeheimen noch relevant ist.

https://www.taz.de/pt/2001/08/11/a0228.nf/text.ges,1

(Internet-Tipp: https://www.taz.de/pt/2001/08/11/a0228.nf/text.ges,1)


Werner A. Sedelmaier antwortete am 18.08.01 (20:19):

Zum Beitrag von R.Wagener:

Soll ich lachen oder weinen? Wer beim Thema Sex einen Schreck kriegt, der braucht keine Prostitution, sondern wahrscheinlich einen Psychiater.

Zur eigentlichen Frage folgendes: Die allerbeste Pflege in einem Altenheim ist vermutlich eine menschenwürdige und respektvolle Behandlung. Jeder Mensch hat ein Recht auf Sex. Ob es allerdings Sex auf Krankenschein geben sollte, das möchte ich gerne in Frage stellen.

Es klingt so, als wenn man einen "Pflegefall" zu einem Ausnahmemenschen machen wollte und ihm deswegen besondere Indivdualrechte verleihen wolle.

Menschen sind nun mal individiuell verschieden. Jeder hat spezielle Neigungen. All das kann man nicht von einer Solidargemeinschaft finanzieren lassen. Wo wären die Grenzen und wem wollte man dann welche Therapiemethode versagen?

Fazit: Recht auf Sex ja! Aber bitte auf eigene Kosten.


M.Threin antwortete am 19.08.01 (20:01):

Sehr geehrter Herr Wagener,
ich habe auch sich sozialethische Bedenken wenn ich an Sex auf Krankenschein denke. Das Sex auch Therapie und Gesundheitspflege ist, müsste jedem klar sein, der selbst sexuell aktiv ist. Ob es das aber noch ist, wenn man den Sex auf Krankenschein verordnet bekommt, glaube ich jedoch nicht. Es fehlen die Selbstheilungskräfte des Körpers und der Seele, wenn es Sex auf Krankenschein gibt.
Ein Mensch, der seine Sexualität immer als seinen Intimbereich angesehen hat, den er selbstständig und selbstverantwortlich gelebt hat, wird auch im Alter nicht wollen, dass ein anderer diesen Bereich für ihn organisiert. Ich halte es für eine Entmündigung des alten Menschen und für eine Verdinglichung der Sexualität, wenn die Krankenkassen diesen Bereich übernehmen würden.
Sexualität sollte mehr sein als nur eine Dienstleistung. Wer nur eine Dienstleistung will soll sie wenigstens selbst bezahlen.


Peter antwortete am 20.08.01 (10:41):

Verordnete Medizin schmeckt immer bitter. Verordnete Sexualität? Da streubt sich alles in mir.


Lara antwortete am 21.08.01 (16:39):

"Verordnet"? Nein.
"Auf Wunsch"? Ja.
"Möglichkeiten"? Wie in Gefängnissen. (Pflegeheime sind manchmal auch welche.)

Die Partner sollten sie sich selbst suchen. :iro-)
Wer das noch kann, kann wahrscheinlich auch noch Sex.
Lara


Ursula Trautmann antwortete am 24.08.01 (23:46):

ich glaube daran, daß der Mensch in jedem Alter ein sexuelles Wesen ist. Er bleibt immer ein Mann oder eine Frau!Daran sollte man bei der Pflege stets denken.Es ist notwendig, daß in unseren Pflegeheimen die Gelegenheit oder die entsprechenden Räume angeboten werden. Wählen muß der Mensch dann schon selber! wenn er dann unbedingt bezahlte Partner möchte, dann soll er die Kosten auch alleine aufbringen. Bekommt denn der Sozialhilfeempfänger einen extra Betrag , um seine extremen Wünsche zu erfüllen? Wollen wir das auch der Solidargmeinschaft auflasten?Ich denke, man kann es auch übertreiben!


Herr Tölg antwortete am 28.08.01 (13:49):

in anbetracht der tatsache das ich schon sehr alt bin finde ich das es sex auf kosten der krankenkasse geben sollte.


Werner A. Sedelmaier antwortete am 28.08.01 (16:16):

Sehr geehrter Herr Tölg,

ob Sie wirklich Sex brauchen, das will ich nicht entscheiden. Aber was Sie dringend brauchen, das ist etwas mehr Vernunft.

Der Nächste fordert dann vielleicht ein paar Flaschen Schnaps, auch auf Kosten der Krankenkasse.


Georg Segessenmann antwortete am 31.08.01 (17:53):

Frage dazu: Viagra auch auf Krankenschein?

Schorsch