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THEMA:   Kirche und Standesamt

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evelyn begann die Diskussion am 26.07.01 (17:49) mit folgendem Beitrag:

Das Problem rechtlicher Unterscheidung zwischen Homo-und Heteropartnerschaften,die sich standesamtlich bestätigt sehen wollen,ist noch nicht entgültig und klar geregelt worden.Meiner Meinung nach müssten viel durchgreifendere und ehrlichere änderungen geschehen. 1.Die "Eheschliessung" auf dem Standesamt würde ich abschaffen,vor allem die feierliche Betulichkeit des Standesbeamten.Stattdessen sollten sich Paare,die sich für einander entschieden haben (egal ob homo oder hetero)und zusammenleben möchten,dies rechtsverbindlich auf dem Standesamt eintragen lassen.Rechtlich würden die beiden dann alle Vergünstigungen,die heute "Verheirateten" zustehen,bekommen.Sie sind aber noch keine Familie.Diesen Status erhalten sie erst,sobald Kinder da sind und dieser Familienstatus müsste vom Staat finanziell noch stärker unterstützt werden.Soweit die Partnerschaften und Familien.
Demgegenüber sollten "Ehen" nur in der Kirche geschlossen werden.Die Ehe ist ein Sakrament ,jedenfalls spenden es sich die Partner gegenseitig und sie werden gesegnet.Jeder,der sich zu diesem Schritt entschliesst,kann von sich behaupten,eine Ehe geschlossen zu haben---dem Staat allerdings ist diese Handlung egal.
So kann der Staat also nur von "Partnerschaft und Familie "
reden und die jeweiligen rechtlichen Verpflichtungen und Vergünstigungen bestimmen,wie es seine Aufgabe ist.Ich denke,der Begriff "Ehe und Familie" sollte im Grundgesetz geändert werden und nur"die Familie" unter seinem besonderen Schutz stehen.